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   BFH, 30.08.2017 - II B 16/17   

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https://dejure.org/2017,38199
BFH, 30.08.2017 - II B 16/17 (https://dejure.org/2017,38199)
BFH, Entscheidung vom 30.08.2017 - II B 16/17 (https://dejure.org/2017,38199)
BFH, Entscheidung vom 30. August 2017 - II B 16/17 (https://dejure.org/2017,38199)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Keine Billigkeitsmaßnahmen bei der Schenkungsteuer wegen nachträglicher Wertminderungen

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    AO § 227, ErbStG § 9 Abs 1 Nr 2, ErbStG § 11, ErbStG § 23 Abs 1, FGO § 126 Abs 4, FGO § 115 Abs 2 Nr 1
    Keine Billigkeitsmaßnahmen bei der Schenkungsteuer wegen nachträglicher Wertminderungen

  • Bundesfinanzhof

    Keine Billigkeitsmaßnahmen bei der Schenkungsteuer wegen nachträglicher Wertminderungen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 227 AO, § 9 Abs 1 Nr 2 ErbStG 1997, § 11 ErbStG 1997, § 23 Abs 1 ErbStG 1997, § 126 Abs 4 FGO
    Keine Billigkeitsmaßnahmen bei der Schenkungsteuer wegen nachträglicher Wertminderungen

  • IWW

    § 116 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § ... 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, § 126 Abs. 4 FGO, § 227 AO, Art. 14 GG, § 11 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG), § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG, § 227 der Abgabenordnung (AO), § 11 ErbStG, § 23 Abs. 1 ErbStG, § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, § 135 Abs. 2 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend den teilweisen Billigkeitserlass von Schenkungssteuer wegen einer nachträglich eingetretenen Minderung des Werts eines freigiebig zugewendeten Grundstücks

  • rewis.io

    Keine Billigkeitsmaßnahmen bei der Schenkungsteuer wegen nachträglicher Wertminderungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend den teilweisen Billigkeitserlass von Schenkungssteuer wegen einer nachträglich eingetretenen Minderung des Werts eines freigiebig zugewendeten Grundstücks

  • rechtsportal.de

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend den teilweisen Billigkeitserlass von Schenkungssteuer wegen einer nachträglich eingetretenen Minderung des Werts eines freigiebig zugewendeten Grundstücks

  • datenbank.nwb.de

    Keine Billigkeitsmaßnahmen bei der Schenkungsteuer wegen nachträglicher Wertminderungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Schenkungssteuer: Kein Erlass wegen nachträglicher Wertminderungen

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Keine nachträgliche Minderung der Schenkungssteuer

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Keine Billigkeitsmaßnahme bei der Schenkungsteuer wegen nachträglicher Wertminderung

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 25.04.2017 - III B 51/16

    Altersentlastungsbetrag für Kapitalerträge

    Auszug aus BFH, 30.08.2017 - II B 16/17
    Außerdem muss die Rechtsfrage klärungsbedürftig und in einem künftigen Revisionsverfahren klärungsfähig sein (BFH-Beschluss vom 25. April 2017 III B 51/16, BFH/NV 2017, 1163, Rz 6, m.w.N.).

    Ist die Rechtslage eindeutig, bedarf es keiner Klärung in einem Revisionsverfahren (BFH-Beschluss in BFH/NV 2017, 1163, Rz 7, m.w.N.).

  • BFH, 28.11.2016 - GrS 1/15

    Steuererlass aus Billigkeitsgründen nach dem sog. Sanierungserlass des BMF -

    Auszug aus BFH, 30.08.2017 - II B 16/17
    aa) Die vom Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) herausgestellte Rechtsfrage, ob "für eine Billigkeitsprüfung gem. § 227 AO nach veranlagter Schenkungsteuer unter dem Gesichtspunkt, ob im Lichte der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, Az: 1 BvR 48/94 und im Hinblick auf einen möglichen Verstoß gegen Art. 14 GG die aus der Veranlagung stammende Steuerverpflichtung aus nach der Veranlagung eingetretener oder bekanntgewordener Umstände nicht aus fluktuierendem Vermögen bestritten werden kann und eine erdrosselnde Wirkung für den Steuerpflichtigen vorliegt, erforderlich [ist], dass der Steuerpflichtige im Veranlagungsverfahren gegen die Festsetzung der Steuer Rechtsmittel eingelegt hat, dies unter Zugrundelegung des durch den Großen Senat des BFH in der Entscheidung vom 28.11.2016, Az.: GrS 1/15 letztmals definierten Begriffs der 'Unbilligkeit'", bedarf keiner Klärung in einem Revisionsverfahren.

    Sie gleichen Härten im Einzelfall aus, die der steuerrechtlichen Wertentscheidung des Gesetzgebers nicht entsprechen und damit zu einem vom Gesetzgeber nicht gewollten Ergebnis führen (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 28. November 2016 GrS 1/15, BFHE 255, 482, BStBl II 2017, 393, Rz 113).

  • BFH, 22.10.2014 - II R 4/14

    Abweichende Steuerfestsetzung aus sachlichen Billigkeitsgründen wegen des

    Auszug aus BFH, 30.08.2017 - II B 16/17
    Sie darf nicht die Wertung des Gesetzes durchbrechen oder korrigieren, sondern nur einem ungewollten Überhang des gesetzlichen Steuertatbestandes abhelfen (BFH-Urteil vom 22. Oktober 2014 II R 4/14, BFHE 247, 170, BStBl II 2015, 237, Rz 14 f., m.w.N.).

    dd) Dem vom Kläger zitierten BFH-Urteil in BFHE 247, 170, BStBl II 2015, 237, lässt sich nichts anderes entnehmen.

  • BFH, 21.12.2016 - I R 24/15

    Hinzurechnung nach § 12 Abs. 2 Satz 2 UmwStG 1995: Keine sachliche Unbilligkeit

    Auszug aus BFH, 30.08.2017 - II B 16/17
    Eine für den Steuerpflichtigen ungünstige Rechtsfolge, die der Gesetzgeber bewusst angeordnet oder in Kauf genommen hat, rechtfertigt dagegen keine Billigkeitsmaßnahme (BFH-Urteil vom 21. Dezember 2016 I R 24/15, BFH/NV 2017, 923, Rz 9).
  • BFH, 13.02.2017 - X B 72/16

    Feststellung eines höheren nachversteuerungspflichtigen Betrags nach § 34a Abs. 3

    Auszug aus BFH, 30.08.2017 - II B 16/17
    Im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde ist zudem in entsprechender Anwendung des § 126 Abs. 4 FGO die Revision nicht zuzulassen, wenn sich das Urteil aus anderen Gründen als richtig erweist (BFH-Beschluss vom 13. Februar 2017 X B 72/16, BFH/NV 2017, 765, Rz 10, m.w.N.).
  • BFH, 28.10.2015 - II R 45/13

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 28.10.2015 II R 46/13 - Berücksichtigung von

    Auszug aus BFH, 30.08.2017 - II B 16/17
    Der Zeitpunkt der Steuerentstehung ist der umfassende zeitliche Bezugspunkt für die Erbschaft- und Schenkungsteuer (BFH-Urteil vom 28. Oktober 2015 II R 45/13, BFH/NV 2016, 567, Rz 16) und nach § 11 ErbStG für die Wertermittlung maßgeblich.
  • BFH, 18.10.2000 - II R 46/98

    Nachträglicher Forderungsausfall: Rückwirkendes Ereignis?

    Auszug aus BFH, 30.08.2017 - II B 16/17
    Dies schließt es aus, nachträglich eingetretene, d.h. am Bewertungsstichtag noch nicht vorhandene Umstände wie etwa den Ausfall einer zum Nachlass gehörenden Forderung aufgrund von Umständen, die erst nach dem Tod des Erblassers eingetreten sind, auf diesen Zeitpunkt zurückzubeziehen (BFH-Urteil vom 18. Oktober 2000 II R 46/98, BFH/NV 2001, 420).
  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94

    Altschulden

    Auszug aus BFH, 30.08.2017 - II B 16/17
    aa) Die vom Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) herausgestellte Rechtsfrage, ob "für eine Billigkeitsprüfung gem. § 227 AO nach veranlagter Schenkungsteuer unter dem Gesichtspunkt, ob im Lichte der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, Az: 1 BvR 48/94 und im Hinblick auf einen möglichen Verstoß gegen Art. 14 GG die aus der Veranlagung stammende Steuerverpflichtung aus nach der Veranlagung eingetretener oder bekanntgewordener Umstände nicht aus fluktuierendem Vermögen bestritten werden kann und eine erdrosselnde Wirkung für den Steuerpflichtigen vorliegt, erforderlich [ist], dass der Steuerpflichtige im Veranlagungsverfahren gegen die Festsetzung der Steuer Rechtsmittel eingelegt hat, dies unter Zugrundelegung des durch den Großen Senat des BFH in der Entscheidung vom 28.11.2016, Az.: GrS 1/15 letztmals definierten Begriffs der 'Unbilligkeit'", bedarf keiner Klärung in einem Revisionsverfahren.
  • BFH, 25.09.2018 - II B 13/18

    Erbschaftsteuer - Bewertung erbbaurechtsbelasteter Grundstücke

    Ist die Rechtslage eindeutig, bedarf es keiner Klärung in einem Revisionsverfahren (vgl. BFH-Beschluss vom 30. August 2017 II B 16/17, BFH/NV 2017, 1611).
  • BFH, 02.12.2020 - II B 38/20

    Erbschaftsteuer: Höchstbetrag des Werts eines Nießbrauchrechts

    Die Vorschrift findet im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren entsprechende Anwendung (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BFH-Beschlüsse vom 25.06.2014 - VII B 210/13, BFH/NV 2014, 1714, Rz 13; vom 13.02.2017 - X B 72/16, BFH/NV 2017, 765, Rz 10; vom 30.08.2017 - II B 16/17, BFH/NV 2017, 1611, Rz 3, und vom 11.02.2020 - XI B 69/19, XI B 70/19, BFH/NV 2020, 891, Rz 23, jeweils m.w.N.).
  • FG Köln, 30.01.2019 - 7 K 1364/17

    Erbschaftsteuer: Entstehung der Erbschaftsteuer bei fondsgebundenen

    Dies schließt es aus, nachträglich eingetretene, am Bewertungsstichtag noch nicht vorhandene Umstände, wie etwa den Ausfall einer zum Nachlass gehörenden Forderung aufgrund von Umständen, die erst nach dem Tod des Erblassers eingetreten sind, auf diesen Zeitpunkt zurückzubeziehen (BFH-Beschluss vom 30.8.2017, II B 16/17, BFH/NV 2017, 1611).
  • BFH, 22.07.2020 - II R 42/17

    Keine Steueranrechnung im Billigkeitswege wegen Aufgabe der Rechtsprechung zur

    Eine für den Steuerpflichtigen ungünstige Rechtsfolge, die der Gesetzgeber bewusst angeordnet oder in Kauf genommen hat, rechtfertigt keine Billigkeitsmaßnahme (ständige Rechtsprechung, BFH-Urteile vom 21.12.2016 - I R 24/15, BFH/NV 2017, 923, Rz 9, und in BFH/NV 2020, 35, Rz 11, jeweils m.w.N.; BFH-Beschluss vom 30.08.2017 - II B 16/17, BFH/NV 2017, 1611, Rz 8, m.w.N.).
  • BFH, 18.05.2020 - XI B 105/19

    Anforderungen an die zur Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug erforderliche

    Soweit die Beschwerde eine Abweichung des Finanzgerichts (FG) von der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) hinreichend dargelegt hat, stellt sich die Vorentscheidung gemäß dem --auch im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde zu beachtenden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 22.09.2015 - I B 61/15, BFH/NV 2016, 414, Rz 5; vom 30.08.2017 - II B 16/17, BFH/NV 2017, 1611, Rz 3; vom 14.03.2018 - V B 142/17, BFH/NV 2018, 732, Rz 12)-- § 126 Abs. 4 FGO aus anderen Gründen als richtig dar.
  • BFH, 11.02.2020 - XI B 69/19

    Notwendige Verbindung von Verfahren bei doppelter Rechtshängigkeit - Rechtsfolge

    Dies ist auch im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren (hier: XI B 70/19) zu berücksichtigen (vgl. allgemein BFH-Beschlüsse vom 13.02.2017 - X B 72/16, BFH/NV 2017, 765, Rz 10; vom 30.08.2017 - II B 16/17, BFH/NV 2017, 1611, Rz 3).
  • BFH, 22.11.2018 - II B 51/18

    Flächenerwerb durch Alteigentümer im Beitrittsgebiet; Grunderwerbsteuer

    Ist die Rechtslage eindeutig, bedarf es keiner Klärung in einem Revisionsverfahren (vgl. BFH-Beschluss vom 30. August 2017 II B 16/17, BFH/NV 2017, 1611).
  • FG Hessen, 21.03.2022 - 6 K 893/19

    Vorsteuerberichtigung und keine Geschäftsveräußerung im Ganzen bei einem

    Eine für den Steuerpflichtigen ungünstige Rechtsfolge, die der Gesetzgeber bewusst angeordnet oder in Kauf genommen hat, rechtfertigt keine Billigkeitsmaßnahme (ständige Rechtsprechung, Urteile des BFH vom 21.12.2016 I R 24/15, BFH/NV 2017, 923 und vom 22.07.2020 II R 42/17, BFH/NV 2021, 633; Beschluss des BFH vom 30.08.2017 II B 16/17, BFH/NV 2017, 1611 m.w.N.).
  • FG Hamburg, 12.06.2018 - 3 K 266/17

    Grunderwerbsteuer: Keine abweichende Festsetzung der Grunderwerbsteuer aus

    Sie gleichen Härten im Einzelfall aus, die der steuerrechtlichen Wertentscheidung des Gesetzgebers nicht entsprechen und damit zu einem vom Gesetzgeber nicht gewollten Ergebnis führen (Beschluss des Großen Senats des BFH vom 28.11.2016 GrS 1/15, BStBl II 2017, 393; BFH-Beschluss vom 30.08.2017 II B 16/17, BFH/NV 2017, 1611).
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