Rechtsprechung
   BFH, 27.06.2006 - II B 162/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,16106
BFH, 27.06.2006 - II B 162/05 (https://dejure.org/2006,16106)
BFH, Entscheidung vom 27.06.2006 - II B 162/05 (https://dejure.org/2006,16106)
BFH, Entscheidung vom 27. Juni 2006 - II B 162/05 (https://dejure.org/2006,16106)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,16106) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    BewG § 5 Abs. 2; ; BewG § ... 6 Abs. 1; ; BewG § 6 Abs. 2; ; BewG § 12 Abs. 3; ; BewG § 13; ; BewG § 16; ; ErbStG § 25 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 415; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abzinsung aufschiebend bedingter Verbindlichkeiten

  • datenbank.nwb.de

    Abzinsung von Verbindlichkeiten, die im Rahmen einer gemischten Schenkung aufschiebend bedingt auf den Bedachten übergegangen sind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 15.07.2021 - II R 26/19

    Keine Abzinsung einer aufschiebend bedingten Last

    Eine bedingte Last ist auf den Zeitpunkt des Bedingungseintritts zu bewerten (vgl. BFH-Beschluss vom 27.06.2006 - II B 162/05, BFH/NV 2006, 1845, unter II.1.).

    c) Soweit sich aus Entscheidungen des Senats (BFH-Beschluss in BFH/NV 2006, 1845, unter II.1.; BFH-Urteil vom 27.08.2008 - II R 19/07, BFH/NV 2009, 29, unter C.1.), in denen die Abzinsung bedingter Lasten nicht weiter erörtert wurde, etwas anderes ergibt, hält der Senat hieran nicht mehr fest.

  • BFH, 27.08.2008 - II R 19/07

    Gemischte teils unmittelbare, teils mittelbare Schenkung eines Grundstücks im

    Da bei Ergehen des Änderungsbescheides vom 22. Juli 2004 die Bedingung mit dem Tod des X bereits eingetreten war, war die Rentenverpflichtung bereits zu berücksichtigen (vgl. BFH-Urteil vom 8. Februar 2006 II R 38/04, BFHE 213, 102, BStBl II 2006, 475), und zwar mit ihrem gemäß § 12 Abs. 3 BewG auf den Ausführungszeitpunkt der Zuwendung, den 1. Juli 1996, abgezinsten Wert von insgesamt 925 354 DM (vgl. zur Abzinsung: BFH-Beschluss vom 27. Juni 2006 II B 162/05, BFH/NV 2006, 1845).
  • FG Münster, 28.02.2019 - 3 K 3039/17

    Abzinsung einer in einem Schenkungsvertrag vereinbarten aufschiebend bedingten

    Vielmehr ist eine Abzinsung gemäß § 12 Abs. 3 BewG für den Zeitraum zwischen dem Zeitpunkt der schenkweisen Übertragung und dem Zeitpunkt des Eintritts der Bedingung vorzunehmen (vgl. FG Köln, Urteil vom 27.08.2014 9 K 2193/12, EFG 2015, 58; BFH, Beschluss vom 27.06.2006 II B 162/05, BFH/NV 2006, 1845; Viskorf in Viskorf/Schuck/Wälzholz, Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergsetz, Bewertungsgesetz, Kommentar, 5. Auflage 2017, BewG § 8 Rz. 21; Halaczinsky in Rössler/Troll, Bewertungsgesetz, Kommentar, § 6 Rz. 7).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht