Rechtsprechung
| BFH, 01.04.2010 - II B 168/09 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
FGO § 69
AdV wegen ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes - openjur.de
AdV wegen ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes; Vorrang des Aussetzungsinteresses des Steuerpflichtigen vor den öffentlichen Interessen am Vollzug des Gesetzes
- Betriebs-Berater
FGO § 69
AdV wegen ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes
- Bundesfinanzhof
AdV wegen ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes - Vorrang des Aussetzungsinteresses des Steuerpflichtigen vor den öffentlichen Interessen am Vollzug des Gesetzes
- IWW
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Keine AdV wegen ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des ErbStG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Aussetzung der Vollziehung bei ernstlichen Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit einer dem angefochtenen Steuerbescheid zugrunde liegenden Gesetzesvorschrift; Antrag auf Aussetzung der Vollziehung ohne Prüfung der Verfassungsmäßigkeit
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
FGO § 69
AdV wegen ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes - Betriebs-Berater
FGO § 69
AdV wegen ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes
Kurzfassungen/Presse (10)
- Betriebs-Berater (Pressemitteilung)
AdV eines Steuerbescheids wegen ernstlicher Zweifel an Verfassungsmäßigkeit eines diesem zugrunde liegenden Gesetzes (hier: ErbStG)
- Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)
Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheids wegen ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit eines diesem zugrunde liegenden Gesetzes (hier: ErbStG)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit eines Steuergesetzes
- wkdis.de (Pressemitteilung)
Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheids wegen ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit eines diesem zugrunde liegenden Gesetzes (hier: ErbStG)
- aok-business.de (Kurzinformation)
Erbschaftsteuerrecht: Keine Eile bei der Auslegung des neuen Gesetzes
- ebnerstolz.de (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Keine Aussetzung der Vollziehung wegen ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des ErbStG
- gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)
Keine Aussetzung der Vollziehung wegen ernstlicher Zweifel an Verfassungsmäßigkeit des ErbStG
- deutscheranwaltspiegel.de
, S. 14 (Kurzinformation)
Erbschaftsteuerreform - keine Aussetzung der Vollziehung trotz verfassungsrechtlicher Bedenken
- ebnerstolz.de (Pressemitteilung)
Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheids wegen ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des ErbStG
- lto.de (Kurzinformation)
Keine Aussetzung der Vollziehung eines Schenkungssteuerbescheids wegen Verfassungswidrigkeit bei Festsetzung von 20 Prozent der Zuwendung
Besprechungen u.ä.
- steuerberaten.de (Entscheidungsbesprechung)
Die ungerechte Neuregelung der Erbschaftsteuer
Sonstiges (4)
- steuerberaten.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)
Erbschaftsteuer bei Tod von Geschwistern
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Zur Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer bei Unternehmensnachfolge - eine never ending story?" von StBin/Dipl.-Kffr. Dr. Tina Hubert, original erschienen in: StuB 2010, 464 - 467.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "AdV-Antrag bei ernstlichen Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit des Steuergesetzes - zugleich Anmerkung zu BFH, vom 1.4.2010, II B 168/09 -" von RA Dr. Gerhard Specker, original erschienen in: DStZ 2010, 800 - 808.
- steuerberaten.de (Meldung mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Ungerechte Erbschaftsteuer und Aussetzung der Vollziehung
Vor Ergehen der Entscheidung:
Verfahrensgang
- FG München, 05.10.2009 - 4 V 1548/09
- BFH, 01.04.2010 - II B 168/09
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 228, 149
- NJW 2010, 2302
- BB 2010, 1389
- BB 2010, 2095
- DB 2010, 823
- BStBl II 2010, 558
Wird zitiert von ... (51)
- FG Baden-Württemberg, 07.12.2011 - 4 V 1910/11
Lohnsteuerabzug nach den Lohnsteuerklassen III und V für Lebenspartner - …
Denn der Umstand, dass der Ausschluss von in eingetragener Lebensgemeinschaft lebenden Steuerpflichtigen von den für Ehegatten vorgesehenen LSt-Klassen III und V möglicherweise wegen Verstoßes gegen Art. 3 GG verfassungswidrig ist, rechtfertigt für sich allein die beantragte AdV nicht (vgl. BFH-Beschluss vom 1. April 2010 II B 168/09, BStBl II 2010, 558 mit weiteren Nachweisen - m.w.N. - FG München, Beschluss vom 5. August 2010 8 V 1107/10, EFG 2011, 67).Ein Antrag auf AdV eines Verwaltungsakts, der mit ernstlichen Zweifeln an der Verfassungswidrigkeit einer Norm, auf deren Grundlage der angefochtene Verwaltungsakt ergangen ist, begründet wird, bedarf nach der ständigen Rechtsprechung wegen des grundsätzlichen Geltungsanspruchs jedes formell verfassungsgemäß zustande gekommenen Gesetzes zusätzlich eines besonderen berechtigten Interesses des Ast an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 6. November 1987 III B 101/86, BFHE 151, 428, BStBl II 1988, 134; vom 2. August 1988 III B 12/88, BFHE 154, 123; vom 20. Juli 1990 III B 144/89, BFHE 162, 542, BStBl II 1991, 104;… vom 1. April 1992 III B 137/91, BFH/NV 1992, 598;… vom 14. April 1992 VIII B 114/91, BFH/NV 1993, 165; vom 20. Mai 1992 III B 100/91, BFHE 168, 174, BStBl II 1992, 729;… vom 21. Mai 1992 X B 106/91, BFH/NV 1992, 721;… vom 9. November 1992 X B 137/92, BFH/NV 1994, 324; vom 17. März 1994 VI B 154/93, BFHE 173, 554, BStBl II 1994, 567;… vom 19. August 1994 X B 318, 319/93, BFH/NV 1995, 143;… vom 30. Januar 2001 VII B 291/00, BFH/NV 2001, 1031;… vom 6. November 2001 II B 85/01, BFH/NV 2002, 508, und vom 27. August 2002 XI B 94/02, BFHE 199, 566, BStBl II 2003, 18; BFH-Beschluss vom 1. April 2010 II B 168/09, BStBl II 2010, 558 m.w.N.; FG München, Beschluss vom 5. August 2010 8 V 1107/10, EFG 2011, 67).
Dabei kommt es maßgeblich einerseits auf die Bedeutung und die Schwere des durch die Vollziehung des angefochtenen Steuerbescheids eintretenden Eingriffs beim Steuerpflichtigen und andererseits auf die Auswirkungen einer AdV hinsichtlich des Gesetzesvollzuges und des öffentlichen Interesses an einer geordneten Haushaltsführung an (BFH-Beschlüsse in BFHE 162, 542, BStBl II 1991, 104;… in BFH/NV 1992, 598; in BFHE 168, 174, BStBl II 1992, 729;… in BFH/NV 1992, 721;… in BFH/NV 1994, 324;… in BFH/NV 1995, 143; in BFHE 199, 566, BStBl II 2003, 18; BFH-Beschluss vom 1. April 2010 II B 168/09, BStBl II 2010, 558 m.w.N.).
Das Gewicht der ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der betroffenen Vorschrift ist bei dieser Abwägung nicht von ausschlaggebender Bedeutung (…BFH-Beschluss in BFH/NV 1994, 324; BFH-Beschluss vom 1. April 2010 II B 168/09, BStBl II 2010, 558 m.w.N.).
Der BFH hat in Fällen, in denen die ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts auf Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit einer dem Verwaltungsakt zugrunde liegenden Gesetzesvorschrift beruhen, insbesondere dann dem Aussetzungsinteresse des Steuerpflichtigen den Vorrang vor den öffentlichen Interessen eingeräumt, wenn dem Steuerpflichtigen durch den sofortigen Vollzug irreparable Nachteile drohen (…BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1994, 324, und in BFH/NV 1995, 143 und vom 1. April 2010 II B 168/09, BStBl II 2010, 558 m.w.N.).
Dem bis zu einer gegenteiligen Entscheidung des BVerfG bestehenden Geltungsanspruch jedes formell verfassungsgemäß zustande gekommenen Gesetzes ist jedoch dann der Vorrang einzuräumen, wenn die AdV die Bedeutung und die Schwere des durch die Vollziehung des angefochtenen Bescheids im Einzelfall eintretenden Eingriffs beim Steuerpflichtigen als eher gering einzustufen sind und der Eingriff keine dauerhaft nachteiligen Wirkungen hat (BFH-Beschluss vom 1. April 2010 II B 168/09, BStBl II 2010, 558 m.w.N.).
Außerdem ist bei der vorzunehmenden Güterabwägung zu berücksichtigen, dass den Ast durch die Versagung der AdV keine irreparablen Nachteile im Sinne der Rechtsprechung des BFH (…vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1994, 324, und in BFH/NV 1995, 143 und vom 1. April 2010 II B 168/09, BStBl II 2010, 558 m.w.N.) entstehen.
- FG Niedersachsen, 27.05.2010 - 12 V 58/10
Keine Aussetzung der Vollziehung wegen eventueller Verfassungswidrigkeit des …
Dadurch können die mit der Norm verfolgten Ziele schon vorab vereitelt werden, ohne dass eine verwerfende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vorliegt (vgl. BFH-Urteil vom 10. Februar 1984 III B 40/83, BStBl II 1984, 454; BFH-Beschluss vom 6. November 1987 III B 101/86, BStBl II 1988, 134;… BFH-Beschluss vom 21. Mai 1992 X B 106/91, BFH/NV 1992, 721;… BFH-Beschluss vom 9. November 1992 X B 137/92, BFH/NV 1994, 324; BFH-Beschluss vom 1. April 2010 II B 168/09, BFH/NV 2010, 1033).Eine Aussetzung der Vollziehung wird danach nur gewährt, wenn das (besondere) berechtigte Interesse des Antragstellers an der Aussetzung der Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsakts gegenüber dem öffentlichen Interesse an der Umsetzung eines formell gültigen Gesetzes überwiegt (vgl. BFH-Beschluss vom 6. November 1987 III B 101/86, BStBl II 1988, 134; BFH-Beschluss vom 20. Juli 1990 III B 144/89, BStBl II 1991, 104; BFH-Beschluss vom 25. Juli 1991 III B 555/90, BStBl II 1991, 876;… BFH-Beschluss vom 29. Oktober 1991 III B 83/91, BFH/NV 1992, 246;… BFH-Beschluss vom 21. Mai 1992 X B 106/91, BFH/NV 1992, 721;… BFH-Beschluss vom 9. November 1992 X B 137/92, BFH/NV 1994, 324; BFH-Beschluss vom 17. März 1994 VI B 154/93, BStBl II 1994, 567;… BFH-Beschluss vom 19. August 1994 X B 318/93 und X B 319/93, BFH/NV 1995, 143;… BFH-Beschluss vom 30. Januar 2001 VII B 291/00, BFH/NV 2001, 1031;… BFH-Beschluss vom 6. November 2001 II B 85/01, BFH/NV 2002, 508; BFH-Beschluss vom 27. August 2002 IX B 94/02, BStBl II 2003, 18; BFH-Beschluss vom 1. April 2010 II B 168/09, BFH/NV 2010, 1033).
Allerdings hat der II. Senat des BFH in einer aktuellen Entscheidung an dem Erfordernis der Interessenabwägung ausdrücklich festgehalten (BFH-Beschluss vom 1. April 2010 II B 168/09, BFH/NV 2010, 1033).
a) Nach Auffassung des Senats ist zunächst die Bedeutung und Schwere des durch die Vollziehung im Einzelfall eintretenden Eingriffs bei den Antragstellern zu beurteilen (vgl. BFH-Beschluss vom 1. April 2010 II B 168/09, BFH/NV 2010, 1033).
Vielmehr hält der Senat die Rechtsprechung des II. Senats des BFH für zutreffend, der in einer aktuellen Entscheidung der faktischen einstweiligen Außerkraftsetzung des Erbschaftsteuergesetzes ausschlaggebende Bedeutung beigemessen hat (BFH-Beschluss vom 1. April 2010 II B 168/09, BFH/NV 2010, 1033).
Zwar hat der BFH mehrfach entschieden, dass es auf das Gewicht der ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der betroffenen Vorschrift nicht ankomme (…BFH-Beschluss vom 21. Mai 1992 X B 106/91, BFH/NV 1992, 721;… BFH-Beschluss vom 9. November 1992 X B 137/92, BFH/NV 1994, 324; BFH-Beschluss vom 1. April 2010 II B 168/09, BFH/NV 2010, 1033).
- FG Köln, 04.07.2012 - 13 V 1408/12
Keine Aussetzung der Vollziehung von Gewerbesteuermessbescheiden wegen möglicher …
Ist dies der Fall, setzt die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wegen des Geltungsanspruchs jedes formell verfassungsgemäß zustande gekommenen Gesetzes zusätzlich ein (besonderes) berechtigtes Interesse des Antragstellers voraus (vgl. z. B. BFH-Beschlüsse vom 1. April 2010 II B 168/09, BFHE 228, 149, BStBl II 2010, 558; vom 27. August 2002 XI B 94/02, BFHE 199, 566, BStBl II 2003, 18;… vom 6. November 2001 II B 85/01, BFH/NV 2002, 508;… vom 30. Januar 2001 VII B 291/00, BFH/NV 2001, 1031, und vom 17. März 1994 VI B 154/93, BFHE 173, 554, BStBl II 1994, 567).Dem bis zu einer gegenteiligen Entscheidung des BVerfG bestehenden Geltungsanspruch jedes formell verfassungsmäßig zustande gekommenen Gesetzes ist dann der Vorrang einzuräumen, wenn die Aussetzung bzw. Aufhebung der Vollziehung eines Steuerbescheids im Ergebnis zur vorläufigen Nichtanwendung eines ganzen Gesetzes führen würde, die Bedeutung und die Schwere des durch die Vollziehung des angefochtenen Bescheids im Einzelfall eintretenden Eingriffs beim Steuerpflichtigen als eher gering einzustufen sind und der Eingriff keine dauerhaften nachteiligen Wirkungen hat (BFH-Beschluss in BStBl II 2010, 558).
Der BFH hat in Fällen, in denen die ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts auf Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit einer dem Verwaltungsakt zugrunde liegenden Gesetzesvorschrift beruhen, in verschiedenen Fallgruppen dem Aussetzungsinteresse des Steuerpflichtigen den Vorrang vor den öffentlichen Interessen eingeräumt, und zwar wenn dem Steuerpflichtigen durch den sofortigen Vollzug irreparable Nachteile entstehen, wenn das zu versteuernde Einkommen abzüglich der darauf zu entrichtenden Einkommensteuer unter dem sozialhilferechtlich garantierten Existenzminimum liegt, wenn das BVerfG eine ähnliche Vorschrift für nichtig erklärt hatte, wenn der BFH die vom Kläger als verfassungswidrig angesehene Vorschrift bereits dem BVerfG gemäß Art. 100 Abs. 1 GG zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit vorgelegt hatte, wenn ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung des bisher zulässigen Abzugs von laufenden erwerbsbedingten Aufwendungen als Werbungskosten bestehen oder wenn es um das aus verfassungsrechtlichen Gründen schutzwürdige Vertrauen auf die Beibehaltung der bisherigen Rechtslage oder um ausgelaufenes Recht geht (vgl. zu diesen Fallgruppen die Nachweise im BFH-Beschluss in BStBl II 2010, 558).
Sowohl der II. Senat (Beschluss in BStBl II 2010, 558) als auch der VII. Senat (…Beschluss in BFH/NV 2012, 874) halten auch in ihrer aktuellen Rechtsprechung an dieser Abwägung fest und haben die Aussetzung der Vollziehung aus Gründen eines überwiegenden öffentlichen Interesses abgelehnt.
In der praktischen Auswirkung käme die Gewährung der beantragten Aussetzung der Vollziehung - mit Rücksicht auf die erforderliche Gleichbehandlung aller Steuerpflichtigen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 6. Februar 1967 VII B 46/66, BFHE 87, 414, BStBl III 1967, 123 und in BStBl II 2010, 558) - einem einstweiligen Außerkraftsetzen eines wesentlichen Teils der Neufassung des Gewerbesteuergesetzes gleich.
- FG Köln, 04.07.2012 - 13 V 1292/12
Keine Aussetzung der Vollziehung von Gewerbesteuermessbescheiden wegen möglicher …
BFH-Beschlüsse vom 1. April 2010 II B 168/09, BFHE 228, 149, BStBl II 2010, 558; vom 27. August 2002 XI B 94/02, BFHE 199, 566, BStBl II 2003, 18; vom 6. November 2001 II B 85/01, BFH/NV 2002, 508; vom 30. Januar 2001 VII B 291/00, BFH/NV 2001, 1031, und vom 17. März 1994 VI B 154/93, BFHE 173, 554, BStBl II 1994, 567).Dem bis zu einer gegenteiligen Entscheidung des BVerfG bestehenden Geltungsanspruch jedes formell verfassungsmäßig zustande gekommenen Gesetzes ist dann der Vorrang einzuräumen, wenn die Aussetzung bzw. Aufhebung der Vollziehung eines Steuerbescheids im Ergebnis zur vorläufigen Nichtanwendung eines ganzen Gesetzes führen würde, die Bedeutung und die Schwere des durch die Vollziehung des angefochtenen Bescheids im Einzelfall eintretenden Eingriffs beim Steuerpflichtigen als eher gering einzustufen sind und der Eingriff keine dauerhaften nachteiligen Wirkungen hat (BFH-Beschluss in BStBl II 2010, 558).
Der BFH hat in Fällen, in denen die ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts auf Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit einer dem Verwaltungsakt zugrunde liegenden Gesetzesvorschrift beruhen, in verschiedenen Fallgruppen dem Aussetzungsinteresse des Steuerpflichtigen den Vorrang vor den öffentlichen Interessen eingeräumt, und zwar wenn dem Steuerpflichtigen durch den sofortigen Vollzug irreparable Nachteile entstehen, wenn das zu versteuernde Einkommen abzüglich der darauf zu entrichtenden Einkommensteuer unter dem sozialhilferechtlich garantierten Existenzminimum liegt, wenn das BVerfG eine ähnliche Vorschrift für nichtig erklärt hatte, wenn der BFH die vom Kläger als verfassungswidrig angesehene Vorschrift bereits dem BVerfG gemäß Art. 100 Abs. 1 GG zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit vorgelegt hatte, wenn ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung des bisher zulässigen Abzugs von laufenden erwerbsbedingten Aufwendungen als Werbungskosten bestehen oder wenn es um das aus verfassungsrechtlichen Gründen schutzwürdige Vertrauen auf die Beibehaltung der bisherigen Rechtslage oder um ausgelaufenes Recht geht (vgl. zu diesen Fallgruppen die Nachweise im BFH-Beschluss in BStBl II 2010, 558).
Sowohl der II. Senat (Beschluss in BStBl II 2010, 558) als auch der VII. Senat (…Beschluss in BFH/NV 2012, 874) halten auch in ihrer aktuellen Rechtsprechung an dieser Abwägung fest und haben die Aussetzung der Vollziehung aus Gründen eines überwiegenden öffentlichen Interesses abgelehnt.
In der praktischen Auswirkung käme die Gewährung der beantragten Aussetzung der Vollziehung - mit Rücksicht auf die erforderliche Gleichbehandlung aller Steuerpflichtigen (vgl. BFH-Beschlüsse vom 6. Februar 1967 VII B 46/66, BFHE 87, 414, BStBl III 1967, 123 und in BStBl II 2010, 558) - einem einstweiligen Außerkraftsetzen eines wesentlichen Teils der Neufassung des Gewerbesteuergesetzes gleich.
- FG Saarland, 08.12.2010 - 2 V 1538/10
Keine Aussetzung der Vollziehung eines nach Anteilsvereinigung ergangenen …
Nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen kann trotz Vorliegens solcher Zweifel die Aussetzung der Vollziehung abgelehnt werden (BFH vom 1. April 2010 II B 168/09, BStBl II 2010, 558).Sie setzt aber nach langjähriger Rspr. des BFH wegen des Geltungsanspruchs jedes formell verfassungsgemäß zustande gekommenen Gesetzes zusätzlich ein (besonderes) berechtigtes Interesse des Antragstellers an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes voraus (vgl. BFH vom 1. April 2010 II B 168/09, BStBl II 2010, 558 mit zahlreichen Nachweisen der BFH-Rspr.).
Dabei kommt es maßgeblich einerseits auf die Bedeutung und die Schwere des durch die Vollziehung des angefochtenen Steuerbescheids eintretenden Eingriffs beim Steuerpflichtigen und andererseits auf die Auswirkungen einer Aussetzung der Vollziehung hinsichtlich des Gesetzesvollzuges und des öffentlichen Interesses an einer geordneten Haushaltsführung an (BFH vom 1. April 2010 II B 168/09, BStBl II 2010, 558 m. w. N.).
Diese Rspr. ist mit den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Gewährung effektiven Rechtsschutzes gem. Art. 19 Abs. 4 GG vereinbar (BVerfG vom 6. April 1988 1 BvR 146/88, StRK, FGO, § 69, Rechtsspruch 283, und vom 3. April 1992 2 BvR 283/92, HFR 1992, 726; siehe zu alledem BFH vom 1. April 2010 II B 168/09, BStBl II 2010, 558).
Der BFH hat in Fällen, in denen die ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts auf Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit einer dem Verwaltungsakt zugrunde liegenden Gesetzesvorschrift beruhen, in verschiedenen Fallgruppen dem Aussetzungsinteresse des Steuerpflichtige den Vorrang vor den öffentlichen Interessen eingeräumt, und zwar wenn dem Steuerpflichtige durch den sofortigen Vollzug irreparable Nachteile drohen, wenn das zu versteuernde Einkommen abzüglich der darauf zu entrichtenden Einkommensteuer unter dem sozialhilferechtlich garantierten Existenzminimum liegt, wenn das BVerfG eine ähnliche Vorschrift für nichtig erklärt hatte, wenn der BFH die vom Kläger als verfassungswidrig angesehene Vorschrift bereits dem BVerfG gem. Art. 100 Abs. 1 GG zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit vorgelegt hatte, wenn ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Beschränkung des bisher zulässigen Abzugs von laufenden erwerbsbedingten Aufwendungen als Werbungskosten bestehen oder wenn es um das aus verfassungsrechtlichen Gründen schutzwürdige Vertrauen auf die Beibehaltung der bisherigen Rechtslage (BFH vom 1. April 2010 II B 168/09, BStBl II 2010, 558 mit den Nachweisen der BFH-Rspr. im Einzelnen).
- FG Münster, 27.05.2010 - 8 V 52/10
Keine entsprechende Anwendung der Steuerbefreiung für den Grundstückserwerb im …
Nur in besonderen Ausnahmenfällen kann trotz Vorliegens solcher Zweifel die AdV abgelehnt werden (vgl. Beschluss des BFH vom 01.04.2010 II B 168/09, BFH/NV 2010, 1033 m. w. N.).Bei ernstlichen Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsakts in besonderen, atypischen Fällen, insbesondere wenn sich die ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts aus Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der dem Verwaltungsakt zugrunde liegenden Gesetzesvorschrift ergeben, ist die Gewährung der AdV zwar nicht ausgeschlossen, sie setzt jedoch nach der Rechtsprechung des BFH wegen des Geltungsanspruchs jedes formell verfassungsgemäß zustande gekommenen Gesetzes zusätzlich ein (besonderes) berechtigtes Interesse des Ast. an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes voraus (vgl. BFH in BFH/NV 2010, 1033 m. w. N.).
Das Gewicht der ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der betroffenen Vorschrift ist bei dieser Abwägung nicht von ausschlaggebender Bedeutung (vgl. BFH in BFH/NV 2010, 1033).
Nach dem Beschluss des BFH in BFH/NV 2010, 1033 besteht z. B. ein besonderes Aussetzungsinteresse des Steuerpflichtigen mit Vorrang vor den öffentlichen Interessen, wenn irreparable Nachteile durch den sofortigen Vollzug zu befürchten sind.
Der BFH hatte in der Entscheidung in BFH/NV 2010, 1033 die Entrichtung einer Erbschaftsteuer in Höhe von 4.590 EUR, die lediglich knapp 20 v. H. des dem Steuerpflichtigen des Verfahrens zugewendeten Geldbetrags betrug, als ohne weiteres zumutbar bezeichnet.
Das besondere Aussetzungsinteresse ist auch nicht deshalb gegeben, weil das BVerfG bereits eine ähnliche Vorschrift für nichtig erklärt hat (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 2010, 1033 und vom 15.12.2000 IX B 128/99, BStBl. II 2001, 411).
- FG Münster, 04.08.2010 - 3 V 936/10
Heranziehung der Grundbesitzwerte für Zwecke der GrESt verfassungswidrig?
In Fällen, in denen die ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes, wie vorliegend, auf Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit einer dem Verwaltungsakt zugrunde liegenden Gesetzesvorschrift beruhen, hat der BFH allerdings in langjähriger ständiger Rechtsprechung wegen des Geltungsanspruchs jedes formell verfassungsgemäß zustande gekommenen Gesetzes zusätzlich ein (besonderes) berechtigtes Interesse des Antragsteller an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes verlangt (vgl. BFH, Beschluss vom 01.04.2010 II B 168/09, BStBl II 2010, 558 mit zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen).Bei der Abwägung hat der BFH für bestimmte Fallgruppen dem Aussetzungsinteresse des Steuerpflichtigen den Vorrang vor den öffentlichen Interessen eingeräumt (vgl. BFH…, Beschluss vom 19.08.1994 X B 318/93 u. a., BFH/NV 1995, 143, für den Fall, dass durch den sofortigen Vollzug irreparable Nachteile drohen; vgl. BFH…, Beschluss vom 31.01.2007 VIII B 219/06, BFH/NV 2007, 914, wenn der BFH die betreffende Vorschrift bereits dem BVerfG zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit vorgelegt hatte; vgl. zu weiteren Fallgruppen: BFH, Beschluss vom 01.04.2010 II B 168/09, a. a. O.).
Demgegenüber hat der 2. Senat des BFH in seinem Beschluss vom 01.04.2010 (II B 168/09, a. a. O.) an dem Erfordernis eines (besonderen) berechtigten Feststellungsinteresse jedenfalls für den Fall festgehalten, dass die Aussetzung der Vollziehung im Ergebnis zu einer vorläufigen Nichtanwendung (in dem dortigen Fall des Erbschaftsteuerreformgesetzes vom 24.12.2008) führen würde.
Im Unterschied zu dem vom BFH im Beschluss vom 01.04.2010 (II B 168/09, a. a. O.) zu beurteilenden Fall führt die Aussetzung der Vollziehung in der vorliegenden Fallkonstellation im Ergebnis auch nicht zu einer vorläufigen Nichtanwendung eines ganzen Gesetzes.
- BFH, 13.03.2012 - I B 111/11
Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 8a Abs. 2 Alternative …
Geboten ist eine Interessenabwägung zwischen der einer AdV entgegenstehenden konkreten Gefährdung der öffentlichen Haushaltsführung und den für eine AdV sprechenden individuellen Interessen des Steuerpflichtigen (BFH-Beschlüsse vom 20. Juli 1990 III B 144/89, BFHE 162, 542, BStBl II 1991, 104; vom 11. Juni 2003 IX B 16/03, BFHE 202, 53, BStBl II 2003, 663;… vom 7. Juli 2004 XI B 231/02, BFH/NV 2005, 178; vom 1. April 2010 II B 168/09, BFHE 228, 149, BStBl II 2010, 558).Das Gewicht der ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der betroffenen Vorschrift ist bei dieser Abwägung nicht von ausschlaggebender Bedeutung (…BFH-Beschlüsse vom 9. November 1992 X B 137/92, BFH/NV 1994, 324; in BFHE 228, 149, BStBl II 2010, 558).
- FG Köln, 13.10.2010 - 9 V 2566/10
Keine Aussetzung der Vollziehung von Erbschaftsteuerbescheiden wegen möglicher …
Diese Rechtsauffassung sei auch dem Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 01.04.2010 (II B 168/09) zu entnehmen.Nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen kann trotz Vorliegens solcher Zweifel die Aussetzung der Vollziehung abgelehnt werden (vgl. BFH-Beschluss vom 01.04.2010 II B 168/09, BStBl II 2010, 558).
Sie setzt aber nach langjähriger Rechtsprechung des BFH wegen des Geltungsanspruchs jedes formell verfassungsgemäß zustande gekommenen Gesetzes zusätzlich ein besonderes berechtigtes Interesse des Antragstellers an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes voraus (vgl. BFH-Beschluss vom 01.04.2010 II B 168/09, a.a.O., mit umfassenden Nachweisen zur ständigen Rechtsprechung verschiedener Senate des Bundesfinanzhofs).
Das Gewicht der ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der betroffenen Vorschrift ist bei dieser Abwägung nicht von ausschlaggebender Bedeutung (vgl. BFH-Beschluss vom 01.04.2010 II B 168/09, a.a.O.).
Dem bis zu einer gegenteiligen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bestehenden Geltungsanspruchs jedes formell verfassungsgemäß zustande gekommenen Gesetzes sei jedenfalls dann der Vorgang einzuräumen, wenn die Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheids im Ergebnis einer vorläufigen Nichtanwendung eines ganzen Gesetzes gleichkomme, die Bedeutung und die Schwere des durch die Vollziehung des angefochtenen Bescheids im Einzelfall eintretenden Eingriffs beim Steuerpflichtigen als eher gering einzustufen seien und der Eingriff keine dauerhaft nachteiligen Wirkungen habe (vgl. BFH-Beschluss vom 01.04.2010 II B 168/09, a.a.O.).
- BFH, 19.05.2010 - I B 191/09
AdV bei negativem Konflikt über abkommensrechtliche Qualifikation einer …
Sie kann daher die aus abkommensrechtlichen Gründen gebotene AdV nicht hindern; nach den Umständen des Einzelfalles kommt dem Interesse der Antragsteller an der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes der Vorrang vor dem öffentlichen Interesse am Vollzug des Gesetzes zu (vgl. zu diesem Abwägungsmaßstab zuletzt BFH, Beschluss vom 1. April 2010 II B 168/09, BFH/ NV 2010, 1033 - zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt -, m. w. N.). - FG Köln, 13.10.2010 - 9 V 2648/10
Keine Aussetzung der Vollziehung von Erbschaftsteuerbescheiden wegen möglicher …
- FG Hamburg, 12.11.2010 - 3 V 153/10
Grunderwerbsteuer: Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Ansatzes …
- BFH, 21.05.2010 - IV B 88/09
Sachdienlichkeit einer Teil-Einspruchsentscheidung - Schuldzinsenabzug bei …
- FG Münster, 01.08.2011 - 9 V 357/11
Verstoß der Sanierungsklausel gegen Gemeinschaftsrecht?
- FG Hamburg, 16.09.2011 - 4 V 133/11
Kernbrennstoffsteuer verfassungswidrig?
- FG Thüringen, 19.01.2012 - 3 V 1001/11
Aussetzung der Vollziehung wegen verfassungsrechtlicher Zweifel an der …
- FG Niedersachsen, 06.01.2011 - 7 V 66/10
Einstweiliger Rechtsschutz durch den konsentierten Einzelrichter - Ausschluss der …
- FG Köln, 07.12.2011 - 4 V 2831/11
Vorläufige Gewährung des Faktorverfahrens für Ehegatten und der Steuerklassse IV …
- FG Schleswig-Holstein, 02.12.2010 - 3 V 134/10
Aussetzung der Vollziehung eines Grunderwerbsteuerbescheides wegen …
- FG Münster, 16.01.2012 - 6 V 4218/11
Im Zweifel für den Steuerzahler - jedenfalls vorläufig!
- FG Münster, 11.01.2012 - 8 V 3445/11
- BFH, 09.05.2012 - I B 18/12
AdV bei verfassungsrechtlichen Zweifeln - Kürzung des Verlustabzugs - …
- BFH, 09.03.2012 - VII B 171/11
Kein vorläufiger Rechtsschutz gegen Kernbrennstoffsteuer
- FG Hamburg, 10.05.2012 - 6 V 156/11
Körperschaftsteuer: Aussetzung der Vollziehung bei Zweifeln an der …
- BFH, 05.03.2012 - III B 6/12
Keine Zusammenveranlagung von eingetragenen Lebenspartnern - Verfassungsmäßigkeit …
- FG Berlin-Brandenburg, 01.12.2011 - 6 V 6176/11
Keine ernstlichenZweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Erhöhung des …
- FG Bremen, 13.02.2012 - 1 V 113/11
Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses der Lohnsteuerklassenkombination III/V …
- FG München, 02.10.2012 - 8 V 3233/11
Steuerklassenwahl für eingetragene Lebenspartner
- FG München, 28.06.2011 - 4 V 1127/11
Abschluss des Ablehnungsgesuchs auch bei Erhebung einer Anhörungsrüge - …
- FG Sachsen-Anhalt, 16.04.2012 - 3 V 4/12
- FG München, 07.04.2011 - 4 V 3686/10
Kein Erlass von Erbschaftsteuer aus persönlichen Billigkeitsgründen bzw. kein …
- FG Nürnberg, 16.08.2011 - 3 V 868/11
Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses von eingetragenen …
- BFH, 09.03.2012 - VII B 185/11
Kein vorläufiger Rechtsschutz bei Vorrang öffentlicher Interessen am …
- FG Niedersachsen, 16.07.2010 - 10 V 101/10
Aussetzung der Vollziehung: Keine verfassungsrechtlichen Zweifel an der …
- BFH, 18.06.2012 - II B 17/12
Vorläufiger Rechtsschutz beim Grundstückserwerb durch Lebenspartner des …
- FG Niedersachsen, 07.12.2011 - 7 V 56/11
Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte (Änderung der Steuerklasse) - (Aussetzung …
- FG Köln, 08.09.2010 - 13 K 960/08
Finanzamt darf Steuerpflichtigen die Aussetzung der Vollziehung eines …
- FG Hamburg, 09.05.2012 - 6 V 87/12
Körperschaftsteuer: Keine Aussetzung der Vollziehung wegen ernstlicher Zweifel an …
- BVerfG, 24.10.2011 - 1 BvR 1848/11
Verfassungsmäßigkeit des Erbschaftsteuerreformgesetzes
- FG Niedersachsen, 09.11.2010 - 10 V 309/10
Ehegattensplitting auch für eingetragene Lebenspartnerschaften
- FG Hamburg, 17.04.2012 - 2 V 86/12
- FG München, 05.10.2011 - 14 V 2155/11
Verfassungsmäßigkeit der Kernbrennstoffsteuer
- FG Baden-Württemberg, 12.09.2011 - 3 V 2820/11
Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Versagung der …
- FG Baden-Württemberg, 02.12.2011 - 3 V 3699/11
Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Versagung der …
- FG Baden-Württemberg, 11.01.2012 - 11 V 2661/11
Keine Aufhebung der Vollziehung: Verfassungsmäßigkeit und Europarechtskonformität …
- FG Hamburg, 10.01.2012 - 4 V 288/11
Finanzprozessrecht: Vorläufige Vollstreckbarkeit eines beschwerdefähigen …
- FG Hamburg, 04.06.2010 - 3 V 62/10
Solidaritätszuschlag: Keine Gewährung von AdV für Soli 2007
- FG München, 05.08.2010 - 8 V 1107/10
AdV wegen ernstlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes
- FG Baden-Württemberg, 08.06.2011 - 12 V 1468/11
Einstweiliger Rechtsschutz zur Änderung der Lohnsteuerklassen bei …
- FG Baden-Württemberg, 11.01.2012 - 11 V 4024/11
Keine Aufhebung der Vollziehung: Verfassungsmäßigkeit und Europarechtskonformität …
- FG Hamburg, 29.02.2012 - 5 V 5/12
Finanzgerichtsordnung: Aussetzung der Vollziehung wegen verfassungsrechtlicher …
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