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   BFH, 30.11.1993 - II B 183/92   

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https://dejure.org/1993,1883
BFH, 30.11.1993 - II B 183/92 (https://dejure.org/1993,1883)
BFH, Entscheidung vom 30.11.1993 - II B 183/92 (https://dejure.org/1993,1883)
BFH, Entscheidung vom 30. November 1993 - II B 183/92 (https://dejure.org/1993,1883)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Simons & Moll-Simons

    BewG § 19 Abs. 4, § 102; Anteilsbewertungsverordnung § 3; AO 1977 § 180

  • Wolters Kluwer

    Schachtelgesellschaften - Gewährung einer Vergünstigung - Gemeiner Wert von Anteilen - Feststellungsverfahren - Einheitsbewertung des Betriebsvermögens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 172, 530
  • BB 1994, 207
  • DB 1994, 458
  • BStBl II 1994, 150
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 24.07.1985 - II R 227/82

    Grundsteuer - Antrag auf Befreiung - Anfechtung des Einheitswertbescheids -

    Auszug aus BFH, 30.11.1993 - II B 183/92
    Ist es rechtlich zweifelhaft, ob demjenigen, der die Beteiligung hält, die Vergünstigung nach § 102 BewG zusteht, so ist eine Feststellung des gemeinen Werts der Anteile steuerlich von Bedeutung und als solche rechtmäßig (Abgrenzung zu BFH-Urteil vom 24. Juli 1985 II R 227/82, BFHE 144, 201, BStBl II 1986, 128).

    Die auf die Besonderheiten des dreistufigen Verfahrens bei der Grundsteuer zugeschnittenen Überlegungen des erkennenden Senats in seinem Urteil vom 24. Juli 1985 II R 227/82 (BFHE 144, 201, BStBl II 1986, 128) lassen sich daher schon deswegen auf das Problem im Streitfall nicht übertragen.

  • BFH, 12.07.1974 - III R 88/73

    Einheitswertfeststellung - Zulässigkeit - Verjährung der Steuern - Fehlendes

    Auszug aus BFH, 30.11.1993 - II B 183/92
    Ließe man es generell zu, daß immer dann, wenn eine gesonderte Feststellung nur Bedeutung für eine Steuer hat und es rechtlich zweifelhaft ist, ob für diese Steuer eine Befreiungsvorschrift eingreift, über die strittige Rechtsfrage der Steuerbefreiung im Feststellungsverfahren zu entscheiden ist, so führte dies zu einer unzulässigen Verlagerung von Fragen der Steuerfestsetzung in das Verfahren über die Feststellung von Besteuerungsgrundlagen (vgl. dazu BFH-Urteil vom 12. Juli 1974 III R 88/73, BFHE 113, 55, BStBl II 1974, 666).
  • BFH, 23.07.1965 - III 330/63 U

    Einführung deutschen Steuerrechts im Saarland - Feststellung des Einheitswerts

    Auszug aus BFH, 30.11.1993 - II B 183/92
    Die Vorschrift ordnet nicht etwa eine Bewertung der betreffenden Anteile mit 0 an, sondern ein Ausscheiden dieser Beteiligung aus dem Vermögensbestand des gewerblichen Betriebs desjenigen, der diese Anteile hält (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 23. Juli 1965 III 330/63 U, BFHE 83, 377, BStBl III 1965, 636).
  • BFH, 13.05.2013 - I R 39/11

    Gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung bei Beteiligung einer

    Steht hingegen --wie im Streitfall-- unzweifelhaft fest, dass die Besteuerungsgrundlagen im Inland keine steuerliche Bedeutung haben, ist eine Feststellung insoweit unzulässig (BFH-Urteil vom 4. Mai 2011 II R 51/09, BFHE 233, 517; BFH-Beschluss vom 30. November 1993 II B 183/92, BFHE 172, 530, BStBl II 1994, 150).
  • BFH, 04.05.2011 - II R 51/09

    Gewerblich geprägte Personengesellschaft kein Unternehmen i. S. des Art. 22 Abs.

    § 19 Abs. 4 BewG ist eine Ausprägung des für alle gesonderten Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen geltenden allgemeinen Rechtsgrundsatzes, dass diese nur getroffen werden dürfen, wenn sie für eine Besteuerung von Bedeutung sind (BFH-Beschluss vom 30. November 1993 II B 183/92, BFHE 172, 530, BStBl II 1994, 150).
  • BFH, 20.01.2015 - II R 42/12

    Bewertungsrechtliches Schachtelprivileg für Beteiligung an einer französischen

    Bei der Festsetzung der Vermögensteuer kann daher nicht mehr über Umfang und Wert des anzusetzenden Betriebsvermögens entschieden werden (Entscheidungen des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. November 1993 II B 183/92, BFHE 172, 530, BStBl II 1994, 150; vom 10. März 2005 II R 51/03, BFH/NV 2005, 1500).
  • BFH, 05.05.2004 - II R 63/00

    Mietwohngrundstücke im Beitrittsgebiet: Einheitswertfeststellung

    Sieht das Einzelsteuergesetz (hier das allein in Betracht kommende Grundsteuergesetz) Regelungen vor, die die Steuerfestsetzung ohne gesonderte Feststellung ermöglichen und damit eine gesonderte Feststellung entbehrlich machen, schließt dies die Zulässigkeit einer gesonderten Feststellung aus (s. hierzu: Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. November 1993 II B 183/92, BFHE 172, 530, BStBl II 1994, 150).
  • FG Münster, 17.11.1999 - 3 K 2224/95

    Gewährung des vstl./gewstl. Schachtelprivilegs bei Beteiligung an

    Streitigkeiten über die Gewährung von Schachtelprivilegien sind nach der BFH-Rechtsprechung (s. BFH-Beschluß vom 30.11.1993 II B 183/92 in HFR 1994, S. 186) im Verfahren über die Einheitsbewertung des Betriebsvermögens zu entscheiden.
  • FG Sachsen, 19.07.2000 - 2 K 1484/98

    Keine Grundsteuerbefreiung für Betrieb eines Krankenhauses in der Rechtsform der

    Die Klägerin geht zwar zu recht davon aus, dass der Einwand, das Grundstück sei gemäß § 4 Nr. 6 GrStG von der Grundsteuer befreit, so dass ein Einheitswertbescheid nicht habe ergehen dürfen (§ 19 Abs. 4 BewG ) im Verfahren gegen den Einheitswertbescheid erhoben werden kann (vgl. z. B. BFH Urteil vom 24. Juli 1985 II R 227/82, BStBl. II 1986, 128, BFH Beschluß vom 30. November 1993 II B 183/92, BStBl. II 1994, 150).
  • FG Hamburg, 03.07.2006 - 3 K 199/04

    Abgabenordnung, Einkommensteuergesetz: Einheitliche Feststellung:

    Die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen ist nur dann unzulässig, wenn es unzweifelhaft ist, dass ihr keine steuerliche Bedeutung zukommt (BFH-Beschluss vom 30. November 1993, II B 183/92, BFHE 172, 530 , BStBl II 1994, 150 m.w.N.).
  • FG München, 22.09.1998 - 12 K 1776/94

    Bestimmung der Höhe des gemeinen Wertes von GmbH-Anteilen im Rahmen der sog.

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