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   BFH, 19.06.1996 - II B 26/96   

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https://dejure.org/1996,8142
BFH, 19.06.1996 - II B 26/96 (https://dejure.org/1996,8142)
BFH, Entscheidung vom 19.06.1996 - II B 26/96 (https://dejure.org/1996,8142)
BFH, Entscheidung vom 19. Juni 1996 - II B 26/96 (https://dejure.org/1996,8142)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen Fehlen einer schlüssigen Darlegung eines Verfahrensmangels

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BFH, 12.11.1998 - V B 30/98

    Terminsverlegung

    a) Verfahrensfehler wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2 FGO) sind i.S. von § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO nur bezeichnet, wenn schlüssig vorgetragen wird, was nicht hatte vorgetragen werden können und was bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen worden wäre (ständige Rechtsprechung, vgl. Bundesfinanzhof --BFH-- Beschluß vom 19. Juni 1996 II B 26/96, BFH/NV 1996, 841).
  • BFH, 06.02.1997 - V B 156/96

    GbR: Anfechtung eines Umsatzsteuerbescheids

    Verfahrensfehler wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs sind nur schlüssig vorgetragen worden, wenn bezeichnet wird, was nicht hatte vorgetragen werden können und was bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen worden wäre (ständige Rechtsprechung; vgl. BFH-Beschluß vom 19. Juni 1996 II B 26/96, BFH/NV 1996, 841).
  • BFH, 28.04.1998 - V B 140/97

    Künstler aus England - Darbietung vor britischen Armeeangehörigen - Gesonderter

    Verfahrensfehler wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes, § 96 Abs. 2 FGO) sind nur dann schlüssig vorgetragen worden, wenn u.a. bezeichnet wird (§ 115 Abs. 3 Satz 3 FGO), was im finanzgerichtlichen Verfahren nicht hatte vorgetragen werden können und was bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen worden wäre (ständige Rechtsprechung; vgl. BFH-Beschluß vom 19. Juni 1996 II B 26/96, BFH/NV 1996, 841).
  • BFH, 22.01.1998 - V B 101/97

    Voraussetzungen für eine Nichtzulassungsbeschwerde

    Verfahrensfehler wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes -- GG --, § 96 Abs. 2 FGO) sind nur schlüssig vorgetragen, wenn u. a. bezeichnet wird (§ 115 Abs. 3 Satz 3 FGO), was nicht hatte vorgetragen werden können und was bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen worden wäre (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluß vom 19. Juni 1996 II B 26/96, BFH/NV 1996, 841).
  • BFH, 11.11.1997 - II B 43/97
    Ferner hätten die Kläger darlegen müssen, was sie bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätten und daß sie keine Möglichkeit besessen haben, die Versagung des rechtlichen Gehörs schon beim FG zu beanstanden (vgl. hierzu Senatsbeschluß vom 19. Juni 1996 II B 26/96, BFH/NV 1996, 841).
  • BFH, 25.03.1997 - I B 20/96

    Voraussetzungen einer auf den Verfahrensmangel der Versagung rechtlichen Gehörs

    Die Zulässigkeit einer auf den Verfahrensmangel der Versagung rechtlichen Gehörs (§ 119 Nr. 3 FGO) gestützten Beschwerde setzt u. a. voraus, daß der Rechtsmittelführer substantiiert darlegt, was er bei Gewährung des ihm angeblich versagten rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte (s. Urteil des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 1. Juni 1989 V R 72/84, BFHE 157, 255, BStBl II 1989, 677; Beschluß vom 19. Juni 1996 II B 26/96, BFH/NV 1996, 841; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., 1993, § 115 Rz. 65, § 120 Rz. 41, § 119 Rz. 13).
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