Weitere Entscheidung unten: BFH, 05.11.1992

Rechtsprechung
   BFH, 15.07.1992 - II B 29/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,6743
BFH, 15.07.1992 - II B 29/92 (https://dejure.org/1992,6743)
BFH, Entscheidung vom 15.07.1992 - II B 29/92 (https://dejure.org/1992,6743)
BFH, Entscheidung vom 15. Juli 1992 - II B 29/92 (https://dejure.org/1992,6743)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,6743) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)

  • BFH, 23.10.2003 - VII B 143/03

    Gerichtsakte; Überlassung von Fotokopien

    Unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 15. Juli 1992 II B 29/92 (BFH/NV 1993, 111) machte das FG den Kläger darauf aufmerksam, dass er sein Begehren auf Ablichtung sämtlicher dem FG vorliegenden Steuerakten auf einzelne Aktenteile beschränken müsse.

    Er führt u.a. aus, anders als in der vom FG in Bezug genommenen Entscheidung des BFH in BFH/NV 1993, 111 werde er nicht als Gesellschafter oder Geschäftsführer, sondern als Generalbevollmächtigter einer Gesellschaft zur Haftung herangezogen.

    Aus § 78 Abs. 1 Satz 1 FGO lässt sich kein Anspruch auf Überlassung von Fotokopien der gesamten Gerichtsakten und der gesamten dem Gericht vorgelegten Akten ableiten (BFH-Beschlüsse vom 5. Februar 2003 V B 239/02, BFH/NV 2003, 800; vom 29. Oktober 1993 XI B 28/93, BFH/NV 1994, 567; in BFH/NV 1993, 111; vgl. auch Gräber/Koch, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 78 Rz. 11; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., § 78 FGO Tz. 14).

  • BFH, 18.02.2008 - VII S 1/08

    Kein Anspruch auf Anfertigung von Kopien des gesamten Akteninhalts mit einem

    Wie das FG zutreffend ausgeführt hat, lässt sich aus § 78 Abs. 2 Satz 1 FGO kein Anspruch auf Überlassung von Fotokopien der gesamten Gerichtsakten und der gesamten dem Gericht vorgelegten Akten ableiten (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Entscheidungen vom 29. Oktober 1993 XI B 28/93, BFH/NV 1994, 567; vom 15. Juli 1992 II B 29/92, BFH/NV 1993, 111, und in BFH/NV 2003, 800).
  • BFH, 12.07.2007 - X B 48/07

    Überlassung der Fotokopien der gesamten Akten

    Hieraus folgt jedoch nach der ständigen Rechtsprechung grundsätzlich kein Anspruch auf Anfertigung einer "Zweitakte" (BFH-Beschlüsse vom 15. Juli 1992 II B 29/92, BFH/NV 1993, 111; vom 29. Oktober 1993 XI B 28/93, BFH/NV 1994, 567; in BFH/NV 2003, 800, und vom 23. Oktober 2003 VII B 143/03, BFH/NV 2004, 351).
  • BFH, 05.02.2003 - V B 239/02

    Anspruch auf Akteneinsicht - Überlassung von Fotokopien

    Aus § 78 Abs. 1 Satz 1 FGO lässt sich kein Anspruch auf Überlassung von Fotokopien der gesamten Gerichtsakten und der gesamten dem Gericht vorgelegten Akten ableiten (BFH-Beschlüsse vom 29. Oktober 1993 XI B 28/93, BFH/NV 1994, 567; vom 15. Juli 1992 II B 29/92, BFH/NV 1993, 111; Klein/ Koch, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl., § 78 Rz. 11, m.w.N.; Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., Tz. 14 zu § 78 FGO).
  • BFH, 18.10.1994 - VIII B 120/93

    Zulässigkeit einer bedingten Prozesshandlung - Voraussetzungen für die Ablehnung

    Durch Bezugnahme auf den Ablehnungsantrag vom 2. Juni 1992 und den angefochtenen Beschluß des FG vom 16. Juli 1993 wird das Begehren des Klägers zu 1 auch hinreichend deutlich (vgl. BFH-Beschluß vom 16. Juli 1992 I B 5/92, BFH/NV 1993, 111).
  • FG Berlin, 25.03.2003 - 9 K 9368/02

    Zum Anspruch auf Überlassung von Ausfertigungen, Auszügen und Abschriften aus den

    Der Anregung des Gerichts, eine Beschränkung vorzunehmen, kam der Antragsteller trotz des gerichtlichen Hinweises auf den Bundesfinanzhof -BFH-Beschluss vom 15. Juli 1992 II B 29/92, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 1993, 111) nicht nach.
  • BFH, 29.10.1993 - XI B 28/93

    Ersterckung der Befangenheitsbesorgnis auf alle Verfahren, die für einen Kläger

    Für die erneute Entscheidung des FG wird hingewiesen auf den BFH-Beschluß vom 15. Juli 1992 II B 29/92 (BFH/NV 1993, 111), in dem ausgeführt wird, daß ein Anspruch auf Überlassung von Fotokopien der gesamten Gerichtsakten und der gesamten dem Gericht vorgelegten Akten, die einer Überlassung von Zweitakten gleichkommt, nicht besteht.
  • BFH, 16.02.1993 - VII B 147/92

    Zolltarifliche Einordnung von Siebdrucken

    Da sie weder einen Antrag noch eine Begründung enthält, ergeben sich bereits Zweifel an der Zulässigkeit des Rechtsmittels, obwohl für die Beschwerde nach § 128 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO) ein Begründungszwang nicht besteht und ein bestimmter Antrag nicht vorgeschrieben ist (hierzu Bundesfinanzhof, Beschluß vom 16. Juli 1992 I B 5/92, BFH/NV 1993, 111 m.N.).
  • FG München, 18.04.1996 - 14 K 3655/92

    Anforderungen an die Bezeichnung des Gegenstands des Klagebegehrens ; Ausreichen

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BFH, 05.11.1992 - II B 29/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,30831
BFH, 05.11.1992 - II B 29/92 (https://dejure.org/1992,30831)
BFH, Entscheidung vom 05.11.1992 - II B 29/92 (https://dejure.org/1992,30831)
BFH, Entscheidung vom 05. November 1992 - II B 29/92 (https://dejure.org/1992,30831)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1992,30831) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht