Rechtsprechung
BFH, 09.02.2017 - II B 38/15 |
Volltextveröffentlichungen (15)
- lexetius.com
Grunderwerbsteuer bei Grundstücksschenkung unter Nießbrauchsvorbehalt
- openjur.de
- Bundesfinanzhof
GrEStG § 3 Nr 2 S 2, GrEStG § 8, GrEStG § 9, BewG § 16, BewG § 17 Abs 3 S 2, ErbStG § 10, ErbStG § 13c, ErbStG § 16, ErbStG § 25, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 1
Grunderwerbsteuer bei Grundstücksschenkung unter Nießbrauchsvorbehalt
- Bundesfinanzhof
Grunderwerbsteuer bei Grundstücksschenkung unter Nießbrauchsvorbehalt
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 3 Nr 2 S 2 GrEStG 1997, § 8 GrEStG 1997, § 9 GrEStG 1997, § 16 BewG 1991, § 17 Abs 3 S 2 BewG 1991
Grunderwerbsteuer bei Grundstücksschenkung unter Nießbrauchsvorbehalt - IWW
- Wolters Kluwer
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die grunderwerbsteuerliche Behandlung der Schenkung eines Grundstücks unter der Auflage der Einräumung eines Nießbrauchs
- zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
GrEStG § 3 Nr. 2 Satz 2
Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei Schenkung eines nießbrauchbelasteten Grundstücks - rewis.io
Grunderwerbsteuer bei Grundstücksschenkung unter Nießbrauchsvorbehalt
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die grunderwerbsteuerliche Behandlung der Schenkung eines Grundstücks unter der Auflage der Einräumung eines Nießbrauchs
- rechtsportal.de
Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die grunderwerbsteuerliche Behandlung der Schenkung eines Grundstücks unter der Auflage der Einräumung eines Nießbrauchs
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Grunderwerbsteuer bei Grundstücksschenkung unter Nießbrauchsvorbehalt
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Grunderwerbs- und Schenkungssteuer bestehen unabhängig voneinander!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Grundstücksschenkung unter Nießbrauchsvorbehalt - und die Grunderwerbsteuer
- anwalt.de (Kurzinformation)
Bei Grundstücksgestaltungen zur vorweggenommenen Erbfolge die Grunderwerbsteuer bedenken
Verfahrensgang
- FG Nürnberg, 05.03.2015 - 4 K 410/13
- BFH, 09.02.2017 - II B 38/15
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 464/81
Erbschaft- und Schenkungsteuer - Verfassungsmäßigkeit - Gleichheitsgebot - …
Auszug aus BFH, 09.02.2017 - II B 38/15
Insoweit liegt keine Abweichung von der Entscheidung des BVerfG vom 15. Mai 1984 1 BvR 464/81 (BVerfGE 67, 70, BStBl II 1984, 608) vor.a) Entgegen der Auffassung der Kläger weicht das Urteil des Finanzgerichts (FG) nicht von der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 15. Mai 1984 1 BvR 464/81 (BVerfGE 67, 70, BStBl II 1984, 608) ab, wonach § 3 Nr. 2 Satz 2 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) verfassungskonform dahin auszulegen ist, dass bei belastet erworbenem Vermögen im Ausmaß der Belastung neben der Schenkungsteuer keine Grunderwerbsteuer zu erheben sei.
b) Die Entscheidung des BVerfG (Beschluss in BVerfGE 67, 70, BStBl II 1984, 608) ist zu einer anderen Rechtslage ergangen.
Nach der Entscheidung des BVerfG sprach der Wortlaut des § 3 Nr. 2 Satz 2 GrEStG (in der damals geltenden Fassung) dafür, dass Belastungen, die wegen ihrer Nichtabzugsfähigkeit mittelbar Bemessungsgrundlage für die Erbschaft- oder Schenkungsteuer sind, nicht noch einmal Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer sein sollen (BVerfG-Beschluss in BVerfGE 67, 70, BStBl II 1984, 608, unter C.IV.1.).
Aus der Entscheidung des BVerfG (Beschluss in BVerfGE 67, 70, BStBl II 1984, 608, unter C.IV.2.) kann nicht abgeleitet werden, dass Auflagen bei einer Grundstücksschenkung aus verfassungsrechtlichen Gründen bei der Grunderwerbsteuer und der Erbschaft- und Schenkungsteuer nach den gleichen Maßstäben zu bemessen und stets mit dem gleichen Wert anzusetzen sind.
c) Der Wortlaut des § 3 Nr. 2 Satz 2 GrEStG i.d.F. des Art. 7 Nr. 2 des Jahressteuergesetzes 1997 vom 20. Dezember 1996 (BGBl I 1996, 2049), den der Gesetzgeber aufgrund der Entscheidung des BVerfG (Beschluss in BVerfGE 67, 70, BStBl II 1984, 608, unter C.IV.) neu gefasst hat, bestätigt dieses Ergebnis.
- BFH, 20.11.2013 - II R 38/12
Grunderwerbsteuer bei Grundstücksschenkung unter Auflage
Auszug aus BFH, 09.02.2017 - II B 38/15
Soweit aufgrund der unterschiedlichen Bewertungsvorschriften der Wert der Auflage, der der Bemessung der Grunderwerbsteuer zugrunde zu legen ist, wegen § 17 Abs. 3 Satz 2 BewG höher ist als der bei der Schenkungsteuer abziehbare Wert, ist dies auch aus verfassungsrechtlicher Sicht zumutbar (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. November 2013 II R 38/12, BFHE 243, 411, BStBl II 2014, 479).Der Gesetzgeber hat mit dieser Gesetzesfassung klargestellt, dass Auflagen, die bei der Schenkungsteuer nicht abziehbar sind, sondern nur zu einer Stundung der Steuer nach § 25 des ErbStG a.F. führen, der Bemessung der Grunderwerbsteuer nicht zugrunde gelegt werden dürfen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 243, 411, BStBl II 2014, 479).
b) Die Rechtsfrage, ob bei Auflagenschenkungen gemäß § 3 Nr. 2 Satz 2 GrEStG (der Höhe nach) Grunderwerbsteuer auch auf den anteiligen Wert der Auflage anfällt, um den die grunderwerbsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage der Auflage gemäß § 16 i.V.m. § 17 Abs. 3 Satz 2 BewG die schenkungsteuerrechtliche Bemessungsgrundlage der Auflage gemäß § 16 BewG übersteigt, ist bereits höchstrichterlich geklärt (BFH-Urteil in BFHE 243, 411, BStBl II 2014, 479).
- BFH, 12.07.2016 - II R 57/14
Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei Grundstücksschenkung unter einer …
Auszug aus BFH, 09.02.2017 - II B 38/15
Die Festsetzung von Schenkungsteuer einerseits und von Grunderwerbsteuer andererseits haben verfahrensrechtlich und materiell-rechtlich grundsätzlich unabhängig voneinander nach den jeweils geltenden Vorschriften zu erfolgen (BFH-Urteil vom 12. Juli 2016 II R 57/14, BFHE 254, 81, BStBl II 2016, 897).Die Festsetzung von Schenkungsteuer einerseits und von Grunderwerbsteuer andererseits haben verfahrensrechtlich und materiell-rechtlich grundsätzlich unabhängig voneinander nach den jeweils geltenden Vorschriften zu erfolgen (vgl. BFH-Urteil vom 12. Juli 2016 II R 57/14, BFHE 254, 81, BStBl II 2016, 897).
- BFH, 12.08.2015 - III B 50/15
Nachzahlungszinsen bei nachträglicher Wahl der Zusammenveranlagung
Auszug aus BFH, 09.02.2017 - II B 38/15
a) Die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache oder zur Fortbildung des Rechts erfordert u.a., dass die aufgeworfene Frage im Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Fortentwicklung und Handhabung des Rechts klärungsbedürftig und im konkreten Fall auch klärungsfähig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 12. August 2015 III B 50/15, BFH/NV 2015, 1670). - BFH, 22.08.2011 - III B 192/10
Haushaltsaufnahme des Kindes - Weiterleitung des Kindergeldes
Auszug aus BFH, 09.02.2017 - II B 38/15
d) Aus den gleichen Gründen ist die Revision nicht gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 1 FGO zuzulassen, da es sich bei dem Erfordernis einer Revisionsentscheidung zur Rechtsfortbildung um einen Unterfall des Zulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung handelt (vgl. BFH-Beschluss vom 22. August 2011 III B 192/10, BFH/NV 2011, 2043). - BFH, 19.09.2016 - X B 159/15
Sachaufklärung - Beweislastentscheidung
Auszug aus BFH, 09.02.2017 - II B 38/15
An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es, wenn die Rechtsfrage anhand der gesetzlichen Grundlagen und der bereits vorliegenden Rechtsprechung beantwortet werden kann und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung der Rechtsfrage durch den BFH geboten erscheinen lassen (vgl. BFH-Beschluss vom 19. September 2016 X B 159/15, BFH/NV 2017, 54, Rz 20, m.w.N.). - FG Nürnberg, 05.03.2015 - 4 K 410/13
Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei Schenkung unter Lebenden mit …
Auszug aus BFH, 09.02.2017 - II B 38/15
Die Beschwerde der Kläger wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 5. März 2015 4 K 410/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.
- BFH, 09.12.2020 - XI B 22/20
Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 16 UStG
An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es u.a., wenn die Rechtsfrage anhand der gesetzlichen Grundlagen und der bereits vorliegenden Rechtsprechung beantwortet werden kann und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung der Rechtsfrage durch den BFH geboten erscheinen lassen (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 19.09.2016 - X B 159/15, BFH/NV 2017, 54, Rz 20, m.w.N.; vom 09.02.2017 - II B 38/15, BFH/NV 2017, 617, Rz 13; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 115 FGO Rz 106, m.w.N.). - BFH, 09.12.2020 - XI B 10/20
Zur Unterbrechung der Festsetzungsverjährung und zur Ablaufhemmung in …
An der Klärungsbedürftigkeit fehlt es u.a., wenn die Rechtsfrage anhand der gesetzlichen Grundlagen und der bereits vorliegenden Rechtsprechung beantwortet werden kann und keine neuen Gesichtspunkte erkennbar sind, die eine erneute Prüfung und Entscheidung der Rechtsfrage durch den BFH geboten erscheinen lassen (…vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 19.09.2016 - X B 159/15, BFH/NV 2017, 54, Rz 20, m.w.N.; vom 09.02.2017 - II B 38/15, BFH/NV 2017, 617, Rz 13; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler --HHSp--, § 115 FGO Rz 106, m.w.N.).