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   BFH, 19.01.2000 - II B 41/99   

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https://dejure.org/2000,4088
BFH, 19.01.2000 - II B 41/99 (https://dejure.org/2000,4088)
BFH, Entscheidung vom 19.01.2000 - II B 41/99 (https://dejure.org/2000,4088)
BFH, Entscheidung vom 19. Januar 2000 - II B 41/99 (https://dejure.org/2000,4088)
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 15.10.1986 - II R 230/81

    Der Wegfall der Grundsteuervergünstigung führt zu einer Änderung der

    Auszug aus BFH, 19.01.2000 - II B 41/99
    Mit der Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision macht der Kläger geltend, die Vorentscheidung weiche von dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 15. Oktober 1986 II R 230/81 (BFHE 148, 174, BStBl II 1987, 201, 202) ab.
  • BFH, 20.09.1993 - V B 80/93

    Unzulässigkeit einer Beschwerde bei behaupteter Divergenz zwischen

    Auszug aus BFH, 19.01.2000 - II B 41/99
    Eine Divergenz gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO ist nur dann schlüssig gerügt, wenn einem tragenden abstrakten Rechtssatz einer genau bezeichneten Entscheidung des BFH oder des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ein ebenfalls abstrakter tragender Rechtssatz aus der Vorentscheidung gegenübergestellt und daraus eine Abweichung erkennbar wird (BFH-Beschlüsse vom 20. September 1993 V B 80/93, BFH/NV 1995, 512, sowie vom 31. August 1994 II B 58/94, BFH/NV 1995, 240).
  • BFH, 19.11.1985 - VIII R 4/83

    Zur Frage der Gewinnerzielungsabsicht als dem Streben nach einem Totalgewinn und

    Auszug aus BFH, 19.01.2000 - II B 41/99
    Die Denkgesetze sind nämlich revisionsrechtlich dem sachlichen Recht zuzurechnen (vgl. BFH-Urteil vom 19. November 1985 VIII R 4/83, BFHE 145, 375, BStBl II 1986, 289, unter 1.).
  • BFH, 31.08.1994 - II B 68/94

    Anforderungen an das Vorliegen einer Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus BFH, 19.01.2000 - II B 41/99
    Eine Divergenz gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO ist nur dann schlüssig gerügt, wenn einem tragenden abstrakten Rechtssatz einer genau bezeichneten Entscheidung des BFH oder des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ein ebenfalls abstrakter tragender Rechtssatz aus der Vorentscheidung gegenübergestellt und daraus eine Abweichung erkennbar wird (BFH-Beschlüsse vom 20. September 1993 V B 80/93, BFH/NV 1995, 512, sowie vom 31. August 1994 II B 58/94, BFH/NV 1995, 240).
  • BFH, 31.08.1994 - II B 58/94
    Auszug aus BFH, 19.01.2000 - II B 41/99
    Eine Divergenz gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO ist nur dann schlüssig gerügt, wenn einem tragenden abstrakten Rechtssatz einer genau bezeichneten Entscheidung des BFH oder des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ein ebenfalls abstrakter tragender Rechtssatz aus der Vorentscheidung gegenübergestellt und daraus eine Abweichung erkennbar wird (BFH-Beschlüsse vom 20. September 1993 V B 80/93, BFH/NV 1995, 512, sowie vom 31. August 1994 II B 58/94, BFH/NV 1995, 240).
  • BFH, 01.09.2004 - X B 162/03

    Darlegung von Revisionszulassungsgründen

    Hat das FG seine Entscheidung alternativ auf zwei Begründungen gestützt, kann die angefochtene Entscheidung nur dann auf dem geltend gemachten Verfahrensmangel beruhen, wenn dieser beide Begründungen betrifft (BFH-Beschluss vom 19. Januar 2000 II B 41/99, BFH/NV 2000, 1102; Gräber/Ruban, a.a.O., Rz. 97).
  • BFH, 01.10.2003 - X B 75/02

    Verwaltungserlasse; Übergangsregelungen

    Die Verfahrensrüge muss schlüssig vorgetragen werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 19. Januar 2000 II B 41/99, BFH/NV 2000, 1102; vom 22. Juni 1999 X B 25/99, BFH/NV 1999, 1612).
  • BFH, 24.07.2003 - X B 123/02

    Zustellungsvoraussetzungen; Beteiligung an PersG , Zusammenrechnung von

    Sollte der Kläger hiermit einen Verfahrensmangel geltend machen wollen, fehlte es an der erforderlichen genauen Bezeichnung der Tatsachen, aus denen sich nach Ansicht des Klägers der behauptete Verfahrensverstoß ergibt (vgl. zu diesem Erfordernis BFH-Beschluss vom 19. Januar 2000 II B 41/99, BFH/NV 2000, 1102).
  • BFH, 19.11.2002 - X B 78/01

    Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Die Rüge eines Verfahrensmangels setzt die genaue Bezeichnung der Tatsachen voraus, aus denen sich nach Ansicht des Klägers der behauptete Verfahrensverstoß ergibt (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Januar 2000 II B 41/99, BFH/NV 2000, 1102).
  • BFH, 20.09.2012 - X S 22/12

    Darlegungserfordernisse bei Anhörungsrüge wegen Nichtzulassung der Revision -

    Die Rüge eines Verfahrensmangels setzt indes die genaue Bezeichnung der Tatsachen voraus, aus denen sich nach Ansicht des Klägers der behauptete Verfahrensverstoß ergibt (BFH-Beschluss vom 19. Januar 2000 II B 41/99, BFH/NV 2000, 1102).
  • BFH, 03.01.2006 - IX B 56/05

    NZB: Ablehnung von Beweisanträgen

    Hat aber das FG seine Entscheidung --wie im Streitfall-- alternativ auf zwei Begründungen gestützt, kann die angefochtene Entscheidung nur dann auf dem geltend gemachten Verfahrensmangel beruhen, wenn dieser beide Begründungen betrifft (vgl. BFH-Beschlüsse vom 2. Juli 1992 V B 41/92, BFH/NV 1993, 37; vom 19. Januar 2000 II B 41/99, BFH/NV 2000, 1102).
  • BFH, 19.09.2012 - X B 138/11

    Umfang der Rechtskraftwirkung - Rüge von Verfahrensmängeln - Keine Zurückweisung

    Die Zulässigkeit einer Verfahrensrüge setzt voraus, dass die Tatsachen, die den Mangel ergeben, bezeichnet werden (Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Januar 2000 II B 41/99, BFH/NV 2000, 1102; vgl. für die Revisionsbegründung auch § 120 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. b FGO).
  • BFH, 12.05.2003 - V B 252/02

    Richterablehnung; Verletzung des Rechts auf Gehör; Überraschungsentscheidung

    Die Rüge eines Verfahrensmangels setzt die genaue Bezeichnung der Tatsachen voraus, aus denen sich nach Ansicht des Klägers und Beschwerdeführers (Kläger) der behauptete Verfahrensverstoß ergibt (z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 19. Januar 2000 II B 41/99, BFH/NV 2000, 1102).
  • BFH, 30.11.2009 - I B 111/09

    Öffentlichkeit der mündlichen Verhandlung - Verzicht auf die Beachtung der

    Zur nach § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO erforderlichen Darlegung eines Verfahrensmangels als Zulassungsgrund muss der Beschwerdeführer die Tatsachen genau angeben, die den Mangel ergeben (Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 19. Januar 2000 II B 41/99, BFH/NV 2000, 1102; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 116 Rz 48, m. w. N.).
  • BFH, 04.09.2008 - V B 208/07

    Zu den Anforderungen an eine zulässige Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung von

    Ein Verfahrensmangel ist vielmehr nur dann in zulässiger Weise dargelegt, wenn die Tatsachen, die den Verfahrensmangel ergeben, genau angegeben werden (BFH-Beschluss vom 19. Januar 2000 II B 41/99, BFH/NV 2000, 1102).
  • BFH, 23.11.2005 - X B 77/05

    NZB: kumulative Urteilsbegründung; besonders schwerwiegender

  • BFH, 19.01.2004 - X B 134/03

    Darlegung eines Verfahrensmangels bei Ablehnung eines Antrags auf Terminverlegung

  • BFH, 19.11.2003 - X B 136/03

    Darlegung eines Verfahrensmangels bei Ablehnung eines Antrags auf Terminverlegung

  • BFH, 29.07.2003 - III B 154/02

    Instandsetzung einer durch Abnutzung unbrauchbar gewordenen Wohnung förderbar

  • BFH, 05.06.2003 - X B 115/02

    NZB: grundsätzliche Bedeutung

  • BFH, 26.11.2002 - X B 68/01

    Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung - Bezeichnung der

  • BFH, 22.10.2002 - X B 74/01

    Verstoß gegen die Sachaufklärungspflicht - Beweisantritt - Notwendigkeit einer

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