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   BFH, 13.07.2004 - II B 42/03   

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https://dejure.org/2004,12590
BFH, 13.07.2004 - II B 42/03 (https://dejure.org/2004,12590)
BFH, Entscheidung vom 13.07.2004 - II B 42/03 (https://dejure.org/2004,12590)
BFH, Entscheidung vom 13. Juli 2004 - II B 42/03 (https://dejure.org/2004,12590)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.05.1984 - III ZR 29/83

    Durchführung und Würdigung von Zeugenvernehmungen im Ausland

    Auszug aus BFH, 13.07.2004 - II B 42/03
    Derartige Zeugen können Indizien bezeugen, denen nicht von vornherein jede Bedeutung für die Beweiswürdigung abgesprochen werden kann (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 10. Mai 1984 III ZR 29/83, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1984, 2039, 2040).
  • BFH, 22.06.2006 - IV R 56/04

    Abzweigung von Einnahmen einer Gesellschaft durch einen ungetreuen Gesellschafter

    geführten Gespräche, nicht jedoch den Wahrheitsgehalt von dessen Äußerungen bezeugen (zu der Vernehmung von Zeugen vom Hörensagen vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. Juli 2004 II B 42/03, BFH/NV 2004, 1543; vom 31. Mai 2005 VIII B 294/03, BFH/NV 2005, 1832, und vom 6. Oktober 2005 IV B 28/04, BFH/NV 2006, 322).
  • BFH, 05.04.2023 - V R 5/22

    Zur Beweisaufnahme im finanzgerichtlichen Verfahren

    Als Zeuge vom Hörensagen könnte er ggf. Indizien bezeugen, denen nicht von vornherein jede Bedeutung für die Beweiswürdigung abgesprochen werden kann (BFH-Beschluss vom 13.07.2004 - II B 42/03, BFH/NV 2004, 1543, unter II.).

    Das Absehen von der Ladung eines Zeugen vom Hörensagen würde jedoch nur dann gegen die Pflicht zur Sachaufklärung verstoßen, wenn der Kläger einen substantiierten Beweisantrag auf Vernehmung des Zeugen gestellt hätte (BFH-Beschluss in BFH/NV 2004, 1543, unter II.).

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