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   BFH, 15.10.1997 - II B 54/97   

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https://dejure.org/1997,5018
BFH, 15.10.1997 - II B 54/97 (https://dejure.org/1997,5018)
BFH, Entscheidung vom 15.10.1997 - II B 54/97 (https://dejure.org/1997,5018)
BFH, Entscheidung vom 15. Oktober 1997 - II B 54/97 (https://dejure.org/1997,5018)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91

    Einheitswerte II

    Auszug aus BFH, 15.10.1997 - II B 54/97
    Sie sind der Auffassung, daß nach dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 22. Juni 1995 2 BvL 37/91 (BVerfGE 93, 121 , BStBl II 1995, 655 ) die Festsetzung von Vermögensteuer nach dem 31. Dezember 1996 nicht mehr zulässig und damit auch in ihrem Fall rechtswidrig sei.

    Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Vermögensteuerbescheides könnten nur daraus abgeleitet werden, daß die im Streitfall im Jahre 1997 erfolgte Vermögensteuerfestsetzung auf den 1. Januar 1995 nach dem Beschluß des BVerfG in BVerfGE 93, 121 , BStBl II 1995, 655 verfassungsrechtlich nicht (mehr) zulässig gewesen wäre.

  • BFH, 18.06.1997 - II B 33/97

    Vermögensteuergesetz auf alle bis zum 31. Dezember 1996 verwirklichten

    Auszug aus BFH, 15.10.1997 - II B 54/97
    An dieser Auffassung, die bereits seinem Beschluß vom 18. Juni 1997 II B 33/97 (BFHE 182, 379 , BStBl II 1997, 515 ) und seinem Urteil vom 30. Juli 1997 II R 9/95 (BStBl II 1997, 635 ) zugrunde liegt und auf die der Senat zur näheren Begründung verweist, hält der Senat fest.

    Der Zusammenhang, in dem das BVerfG das Wort "Anwendung" verwendet, sowie der Sinn und Zweck der vom BVerfG erklärten (teilweisen) Unvereinbarkeit des VStG mit dem GG verbunden mit der Anordnung einer befristeten Weiteranwendung der beanstandeten Rechtsnorm belegen jedoch - wie der erkennende Senat bereits in seinem Beschluß in BFHE 182, 379 , BStBl II 1997, 515 dargelegt hat -, daß das BVerfG zumindest in diesem Beschluß das Wort "Anwendung" in letzterem Sinne gebraucht hat.

  • BFH, 30.07.1997 - II R 9/95

    Schuldenabzug bei erweitert beschränkter Vermögensteuerpflicht (§ 3 AStG )

    Auszug aus BFH, 15.10.1997 - II B 54/97
    An dieser Auffassung, die bereits seinem Beschluß vom 18. Juni 1997 II B 33/97 (BFHE 182, 379 , BStBl II 1997, 515 ) und seinem Urteil vom 30. Juli 1997 II R 9/95 (BStBl II 1997, 635 ) zugrunde liegt und auf die der Senat zur näheren Begründung verweist, hält der Senat fest.
  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvR 552/91

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die unterschiedliche Belastung von

    Auszug aus BFH, 15.10.1997 - II B 54/97
    Die Interpretation des Beschlusses des BVerfG zur Vermögensteuer durch den Senat wird bestätigt durch den am selben Tag erfolgten Beschluß ebenfalls des II. Senats des BVerfG zur Erbschaftsteuer (Beschluß vom 22. Juni 1995 2 BvR 552/91, BVerfGE 93, 165 , BStBl II 1995, 671 ).
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 620/78

    Ehegattensplitting

    Auszug aus BFH, 15.10.1997 - II B 54/97
    Auch das Urteil des BVerfG vom 3. November 1982 1 BvR 620/78, 1335/78, 1104/79, 363/80 (BVerfGE 61, 319 , BStBl II 1982, 717 ) zum Kinderfreibetrag widerspricht - entgegen der Auffassung von List, Der Betrieb 1997, 1960 - nicht der vom Senat vertretenen Auffassung der Interpretation des BVerfG-Beschlusses zur Vermögensteuer.
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