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   BFH, 04.02.1999 - II B 54/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,6695
BFH, 04.02.1999 - II B 54/98 (https://dejure.org/1999,6695)
BFH, Entscheidung vom 04.02.1999 - II B 54/98 (https://dejure.org/1999,6695)
BFH, Entscheidung vom 04. Februar 1999 - II B 54/98 (https://dejure.org/1999,6695)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Nebenwohnung - Zweitwohnungsteuergesetz - Revisionszulassung - Beschwerdefrist - Vertretungszwang - Beschwerdebegründung

  • Judicialis

    FGO § 115 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BFHEntlG Art. 1 Nr. 1; FGO § 115 Abs. 3 S. 3
    NZB; Anforderungen an die Begründung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 14.05.1982 - VI R 197/81

    Revisionsbegründungsschrift - Verantwortungsübernahme

    Auszug aus BFH, 04.02.1999 - II B 54/98
    Die Bezugnahme des Prozeßbevollmächtigten auf die von dem nicht postulationsfähigen Kläger gefertigte Begründung genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen an eine Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, vgl. z.B. Beschlüsse vom 6. Mai 1998 IV B 156/97, BFH/NV 1998, 1368, m.w.N.; vom 26. August 1994 III B 70/94, BFH/NV 1995, 251, und vom 14. Mai 1982 VI R 197/81, BFHE 136, 52, BStBl II 1982, 607).

    Demgemäß muß die von einem postulationsfähigen Prozeßbevollmächtigten unterzeichnete Beschwerdebegründung erkennen lassen, daß er sich mit dem Streitstoff befaßt, ihn insbesondere gesichtet, geprüft und rechtlich durchgearbeitet hat (vgl. BFH-Beschluß in BFHE 136, 52, BStBl II 1982, 607).

  • BFH, 26.08.1994 - III B 70/94

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 04.02.1999 - II B 54/98
    Die Bezugnahme des Prozeßbevollmächtigten auf die von dem nicht postulationsfähigen Kläger gefertigte Begründung genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen an eine Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, vgl. z.B. Beschlüsse vom 6. Mai 1998 IV B 156/97, BFH/NV 1998, 1368, m.w.N.; vom 26. August 1994 III B 70/94, BFH/NV 1995, 251, und vom 14. Mai 1982 VI R 197/81, BFHE 136, 52, BStBl II 1982, 607).

    Ebensowenig wie es genügt, daß ein Bevollmächtigter lediglich einen von der Partei selbst verfaßten Schriftsatz unterschreibt und weiterleitet, kann daher die Bezugnahme auf einen von der Partei selbst gefertigten Schriftsatz für eine ordnungsgemäße Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde ausreichen (BFH-Beschlüsse vom 16. Oktober 1984 IX R 177/83, BFHE 143, 196, BStBl II 1985, 470, sowie in BFH/NV 1995, 251).

  • BVerfG, 21.08.1997 - 1 BvR 1091/97

    Zweitwohnungsteuer; Hamburger Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus BFH, 04.02.1999 - II B 54/98
    Das Bundesverfassungsgericht hat die dagegen erhobene Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen (Beschluß vom 21. August 1997 1 BvR 1091/97, Steuer-Eildienst 1997, 608).
  • BFH, 05.03.1997 - II R 28/95

    Zweitwohnungsteuer Hamburg

    Auszug aus BFH, 04.02.1999 - II B 54/98
    Im übrigen ist durch das Urteil des BFH vom 5. März 1997 II R 28/95 (BFHE 182, 243, BStBl II 1997, 469) auch geklärt, daß das HZwStG verfassungsgemäß ist.
  • BFH, 16.10.1984 - IX R 177/83

    Revisionsbegründung - Anforderungen - Prozeßbevollmächtiger - Bezugnahme auf

    Auszug aus BFH, 04.02.1999 - II B 54/98
    Ebensowenig wie es genügt, daß ein Bevollmächtigter lediglich einen von der Partei selbst verfaßten Schriftsatz unterschreibt und weiterleitet, kann daher die Bezugnahme auf einen von der Partei selbst gefertigten Schriftsatz für eine ordnungsgemäße Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde ausreichen (BFH-Beschlüsse vom 16. Oktober 1984 IX R 177/83, BFHE 143, 196, BStBl II 1985, 470, sowie in BFH/NV 1995, 251).
  • BFH, 06.05.1998 - IV B 156/97

    Verfristung einer Nichtzulassungsbeschwerde bei einer Begründung, die den

    Auszug aus BFH, 04.02.1999 - II B 54/98
    Die Bezugnahme des Prozeßbevollmächtigten auf die von dem nicht postulationsfähigen Kläger gefertigte Begründung genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen an eine Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH--, vgl. z.B. Beschlüsse vom 6. Mai 1998 IV B 156/97, BFH/NV 1998, 1368, m.w.N.; vom 26. August 1994 III B 70/94, BFH/NV 1995, 251, und vom 14. Mai 1982 VI R 197/81, BFHE 136, 52, BStBl II 1982, 607).
  • BFH, 06.06.2003 - III B 98/02

    NZB: Begründungsanforderungen, Begründungsfrist, Vorabentscheidungsersuchen an

    Nach Stil und Inhalt des Schriftsatzes bestehen aber Zweifel, ob sich die Prozessvertreter mit dem Streitstoff eigenverantwortlich auseinander gesetzt und nicht lediglich vom Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) persönlich verfasste Schriftsätze unterzeichnet und weitergeleitet haben (vgl. dazu Beschlüsse des BFH vom 4. Februar 1999 II B 54/98, BFH/NV 1999, 960, und vom 6. Juni 2002 X B 163/01, BFH/NV 2002, 1441, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 11.03.2003 - VII B 356/02

    NZB: Begründung

    Die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde muss also von dem Prozessbevollmächtigten selbst stammen; folglich genügt es weder, dass ein Bevollmächtigter lediglich einen von der Partei selbst verfassten Schriftsatz unterschreibt und weiterleitet, noch reicht die Bezugnahme auf einen von der Partei selbst gefertigten Schriftsatz für eine ordnungsgemäße Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde aus (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Oktober 1984 IX R 177/83, BFHE 143, 196, BStBl II 1985, 470; vom 26. August 1994 III B 70/94, BFH/NV 1995, 251, und vom 4. Februar 1999 II B 54/98, BFH/NV 1999, 960).
  • BFH, 01.04.2009 - VIII S 6/09

    Nicht vom Prozessbevollmächtigten selbst stammende Beschwerdebegründung -

    Die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde muss also von dem Prozessbevollmächtigten selbst stammen; folglich genügt es nicht, dass ein Bevollmächtigter lediglich einen von der Partei selbst verfassten Schriftsatz unterschreibt und weiterleitet (BFH-Beschlüsse vom 26. August 1994 III B 70/94, BFH/NV 1995, 251; vom 4. Februar 1999 II B 54/98, BFH/NV 1999, 960; vom 11. März 2003 VII B 356/02, BFH/NV 2003, 817).
  • BFH, 06.06.2002 - X B 163/01

    Beschwerdebegründung; Vertretungsbefugnis i.S.v. § 62 a FGO

    Nach ständiger Rechtsprechung liegt eine ordnungsgemäße Vertretung durch eine postulationsfähige Person i.S. des § 62a FGO nicht vor, wenn sich der Prozessvertreter zur Begründung des Rechtsmittels darauf beschränkt, auf ein beigefügtes Schreiben des Beteiligten zu verweisen (BFH-Beschluss vom 26. April 1989 VI R 2/88, BFH/NV 1989, 717; zuletzt BFH-Beschluss vom 4. Februar 1999 II B 54/98, BFH/NV 1999, 960, m.w.N. der Rechtsprechung; die Verfassungsbeschwerde wurde gemäß §§ 93a, 93b des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht --BVerfGG-- nicht zur Entscheidung angenommen; Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 26. April 1999 1 BvR 562/99, nicht veröffentlicht).
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