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   BFH, 02.03.2005 - II B 57/04   

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https://dejure.org/2005,14030
BFH, 02.03.2005 - II B 57/04 (https://dejure.org/2005,14030)
BFH, Entscheidung vom 02.03.2005 - II B 57/04 (https://dejure.org/2005,14030)
BFH, Entscheidung vom 02. März 2005 - II B 57/04 (https://dejure.org/2005,14030)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    BGB § 812; ; BGB § 823; ; ErbStG § 16 Abs. 1 Nr. 1; ; ErbStG § 16 Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3 § 76 § 96
    Sachaufklärungspflicht; Verfahrensmangel

  • datenbank.nwb.de

    Darlegung eines rügbaren Verfahrensmangels; Verbot einer Überraschungsentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 19.07.1996 - VIII B 37/95

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BFH, 02.03.2005 - II B 57/04
    Von diesem Ausnahmefall abgesehen ist das Gericht unter dem Gesichtspunkt der Gewährung des rechtlichen Gehörs nicht verpflichtet, seine Rechtsauffassung und seine Schlussfolgerungen im Rahmen der Beweiswürdigung vorab mit den Beteiligten zu erörtern, weil sich diese oft erst nach der mündlichen Verhandlung aufgrund der abschließenden Beratung ergeben (vgl. etwa BFH-Beschluss vom 19. Juli 1996 VIII B 37/95, BFH/NV 1997, 124, m.w.N.).
  • BFH, 14.02.2003 - X B 74/02

    NZB: Verletzung der Sachaufklärungspflicht; Rechtsfortbildung

    Auszug aus BFH, 02.03.2005 - II B 57/04
    Da die Beteiligten auf die Geltendmachung der Rüge eines solchen Verfahrensmangels verzichten können, muss der Beschwerdeführer zudem darlegen, dass er die seiner Ansicht nach unzulängliche Sachaufklärung vor dem FG gerügt hat oder dass ihm eine solche Rüge nicht möglich war (vgl. etwa BFH-Beschluss vom 14. Februar 2003 X B 74/02, BFH/NV 2003, 805).
  • BFH, 12.07.2002 - XI B 152/01

    NZB; grundsätzliche Bedeutung; Divergenz

    Auszug aus BFH, 02.03.2005 - II B 57/04
    Neben weiteren Voraussetzungen (vgl. Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 5. Aufl. 2002, § 115 Rz. 48 ff.) muss der Beschwerdeführer für die Darlegung einer Divergenz --auch nach neuem Revisionszulassungsrecht-- die tragenden und abstrakten Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil einerseits und aus der Entscheidung des BFH andererseits herausarbeiten und gegenüberstellen, um so eine Abweichung zu verdeutlichen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 12. Juli 2002 XI B 152/01, BFH/NV 2002, 1484).
  • BFH, 02.03.1994 - II R 59/92

    Schenkungsteuerpflicht unbenannter Zuwendungen an Ehegatten (§ 7 ErbStG )

    Auszug aus BFH, 02.03.2005 - II B 57/04
    Im Übrigen weicht das FG nicht von der Rechtsprechung des BFH ab, sondern geht vielmehr unter Zitierung des BFH-Urteils vom 2. März 1994 II R 59/92 (BFHE 173, 432, BStBl II 1994, 366) davon aus, dass der subjektive Tatbestand der freigiebigen Zuwendung entfalle, wenn der Zuwendende seine Leistung --wenn auch irrtümlich-- als entgeltliche ansieht, wenn er also annimmt, zu seiner Leistung rechtlich verpflichtet zu sein.
  • BFH, 14.09.2005 - II B 135/04

    Schenkungsteuer: gemischte Schenkung

    b) Soweit die Klägerin vorbringt, das FG habe den Sachverhalt nicht hinreichend aufgeklärt, genügt ihr Vortrag ebenfalls nicht den Anforderungen des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO (vgl. dazu z.B. BFH-Beschlüsse vom 2. März 2005 II B 57/04, BFH/NV 2005, 1575; in BFH/NV 2005, 1589, und vom 27. April 2005 X B 145/04, BFH/NV 2005, 1494, je m.w.N.).
  • BFH, 28.02.2007 - II B 54/06

    Anforderungen an die Begründung; Verletzung des Rechts auf Gehör

    b) Soweit die Klägerin vorbringt, das FG habe den Sachverhalt nicht hinreichend aufgeklärt, genügt ihr Vortrag ebenfalls nicht den Anforderungen des § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO (vgl. dazu z.B. BFH-Beschlüsse vom 2. März 2005 II B 57/04, BFH/NV 2005, 1575, und vom 14. September 2005 II B 135/04, BFH/NV 2006, 306).
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