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   BVerwG, 24.02.1977 - II B 60.76   

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BVerwG, 24.02.1977 - II B 60.76 (https://dejure.org/1977,36)
BVerwG, Entscheidung vom 24.02.1977 - II B 60.76 (https://dejure.org/1977,36)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Februar 1977 - II B 60.76 (https://dejure.org/1977,36)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (160)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 12.06.1975 - II B 80.74

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1977 - 2 B 60.76
    Mit bloßen Angriffen gegen die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts kann die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache aber nicht dargelegt werden; dies auch dann nicht, wenn der Beschwerdeführer zur Begründung seiner abweichenden Rechtsauffassung verfassungsrechtliche Erwägungen - hier insbesondere zu Art. 6 Abs. 4, Art. 33 Abs. 2, Art. 12 und Art. 3 GG - anführt (u.a. Beschlüsse des Senats vom 23. Dezember 1971 - BVerwG II B 48.71 - und vom 12. Juni 1975 - BVerwG II B 80.74 -) Entsprechendes gilt, soweit die vorliegende Beschwerdebegründung ihren sachlich-rechtlichen Angriffen gegen die Begründung des Berufungsurteils die formelhaften Wendungen vorausschickt, es sei "die nachstehend noch mehr zu umreißende Rechtsfrage" zu beantworten, und es bestehe ein abstraktes Interesse der Gesamtheit an der Klärung der "nachstehend näher darzulegenden Rechtsfrage".
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56

    Apotheken-Urteil

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1977 - 2 B 60.76
    Durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist geklärt, daß diese Grundrechtsnorm subjektive Zulassungsvoraussetzungen nicht ausschließt, wenn sie zu dem angestrebten Zweck der ordnungsgemäßen Erfüllung der Berufstätigkeit nicht außer Verhältnis stehen (BVerfGE 7, 377 [407]); entsprechendes gilt für die Zulassung zur Ausbildungsstätte.
  • BVerwG, 23.12.1971 - II B 48.71

    Berechnung der Weihnachtszuwendung eines Beamten - Grundsätzliche Bedeutung einer

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1977 - 2 B 60.76
    Mit bloßen Angriffen gegen die Rechtsauffassung des Berufungsgerichts kann die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache aber nicht dargelegt werden; dies auch dann nicht, wenn der Beschwerdeführer zur Begründung seiner abweichenden Rechtsauffassung verfassungsrechtliche Erwägungen - hier insbesondere zu Art. 6 Abs. 4, Art. 33 Abs. 2, Art. 12 und Art. 3 GG - anführt (u.a. Beschlüsse des Senats vom 23. Dezember 1971 - BVerwG II B 48.71 - und vom 12. Juni 1975 - BVerwG II B 80.74 -) Entsprechendes gilt, soweit die vorliegende Beschwerdebegründung ihren sachlich-rechtlichen Angriffen gegen die Begründung des Berufungsurteils die formelhaften Wendungen vorausschickt, es sei "die nachstehend noch mehr zu umreißende Rechtsfrage" zu beantworten, und es bestehe ein abstraktes Interesse der Gesamtheit an der Klärung der "nachstehend näher darzulegenden Rechtsfrage".
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1977 - 2 B 60.76
    Die in diesem Sinne zu verstehende grundsätzliche Bedeutung muß gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO innerhalb der Beschwerdefrist dargelegt werden, und dies erfordert, daß innerhalb der Beschwerdefrist wenigstens eine bisher höchstrichterlich ungeklärte Rechtsfrage, die sich im Revisionsverfahren als entscheidungserheblich erwreisen würde, konkret bezeichnet und außerdem der Grund angeführt wird, der die Anerkennung der "grundsätzlichen Bedeutung" rechtfertigen soll (BVerwGE 13, 90 [91] und ständige Rechtsprechung).
  • BVerwG, 23.01.1970 - II B 50.69

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1977 - 2 B 60.76
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne dieser Vorschrift hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie mindestens eine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich noch nicht geklärte Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder einer bedeutsamen Fortbildung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, u.a. Beschlüsse vom 23. Januar 1970 - BVerwG II B 50.69 - und vom 24. November 1970 - BVerwG VI B 32.70 -).
  • BVerwG, 21.02.1990 - 5 B 94.89

    Ablehnung der Einholung von Sachverständigengutachten durch das

    Dies gilt auch dann, wenn der Beschwerdeführer zur Begründung seiner abweichenden Ansicht verfassungsrechtliche Erwägungen anführt (BVerwG. Beschlüsse vom 24. Februar 1977 - BVerwG 2 B 60.76 - und vom 18. März 1980 - BVerwG 6 B 69.79 - ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.03.2021 - 1 L 47/19

    Eignungsnachweis mittels Formblatt

    Mit bloßen Angriffen gegen die tatsächliche oder rechtliche Würdigung des Verwaltungsgerichts bzw. einem reinen zur Überprüfung stellen der erstinstanzlichen Rechtsauffassung kann die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache nicht ausreichend dargelegt werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. September 1995 - 6 B 61.95 -, Der Personalrat 1996, 27; Beschluss vom 24. Februar 1977 - II B 60.76 -, Buchholz 232 § 5 BBG Nr. 2).
  • BVerwG, 09.11.1977 - 6 B 26.77

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - An die Darlegung der

    Die Beschwerde greift insoweit die Rechtsanwendung durch das Berufungsgericht an, mit der eine konkrete Rechtsfrage in dem aufgezeigten Sinne nicht dargelegt werden kann (vgl. Beschluß vom 24. Februar 1977 - BVerwG II B 60.76 - [Buchholz 232 § 5 BBG Nr. 2]).
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