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   BFH, 29.03.2012 - II B 65/11   

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https://dejure.org/2012,10897
BFH, 29.03.2012 - II B 65/11 (https://dejure.org/2012,10897)
BFH, Entscheidung vom 29.03.2012 - II B 65/11 (https://dejure.org/2012,10897)
BFH, Entscheidung vom 29. März 2012 - II B 65/11 (https://dejure.org/2012,10897)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Wirtschaftliches Eigentum des Inhabers eines dinglichen Wohnrechts

  • openjur.de

    Wirtschaftliches Eigentum des Inhabers eines dinglichen Wohnrechts

  • Bundesfinanzhof

    AO § 39 Abs 2 Nr 1 S 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2, FGO § 116 Abs 3 S 3
    Wirtschaftliches Eigentum des Inhabers eines dinglichen Wohnrechts

  • Bundesfinanzhof

    Wirtschaftliches Eigentum des Inhabers eines dinglichen Wohnrechts

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 39 Abs 2 Nr 1 S 1 AO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO
    Wirtschaftliches Eigentum des Inhabers eines dinglichen Wohnrechts

  • rewis.io

    Wirtschaftliches Eigentum des Inhabers eines dinglichen Wohnrechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klärungsbedürftigkeit der Einordnung eines aus einem dinglichen Wohnrecht Berechtigten als wirtschaftlichen Eigentümer eines Grundstücks bei Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Übertragung des Eigentums

  • datenbank.nwb.de

    Kein wirtschaftliches Eigentum des Wohnungsrechtsinhabers bei Bestellung eines lebenslangen dinglichen Wohnrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 27.06.2006 - IX R 63/04

    Wohnungsrecht - wirtschaftliches Eigentum

    Auszug aus BFH, 29.03.2012 - II B 65/11
    Ein wirtschaftlicher Ausschluss in diesem Sinne liegt vor, wenn nach dem Gesamtbild der Verhältnisse kein Herausgabeanspruch des zivilrechtlichen Eigentümers besteht oder der Herausgabeanspruch keine wirtschaftliche Bedeutung mehr hat (z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Juni 2006 IX R 63/04, BFH/NV 2006, 2225; vom 24. Juni 2004 III R 50/01, BFHE 206, 551, BStBl II 2005, 80, m.w.N.).

    b) In der Rechtsprechung des BFH (z.B. Urteile in BFH/NV 2006, 2225; vom 18. Juli 2001 X R 15/99, BFH/NV 2002, 175; vom 1. Oktober 1997 X R 91/94, BFHE 184, 179, BStBl II 1998, 203, jeweils m.w.N.) ist geklärt, dass die Bestellung eines lebenslangen dinglichen Wohnungsrechts an einem im Eigentum eines anderen stehenden bebauten Grundstücks nicht zum wirtschaftlichen Eigentum des Wohnungsrechtsinhabers führt.

  • BFH, 01.07.2008 - II R 36/07

    Rückgängigmachung eines Erwerbsvorgangs bei Löschungsbewilligung für eine

    Auszug aus BFH, 29.03.2012 - II B 65/11
    e) Soweit die Klägerin auf das zu § 16 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) ergangene BFH-Urteil vom 1. Juli 2008 II R 36/07 (BFHE 220, 555, BStBl II 2008, 882) verweist, genügt das Vorbringen nicht den Darlegungsanforderungen (§ 116 Abs. 3 Satz 3 FGO).

    Mit dem Vorbringen, die Vorentscheidung weiche von dem zu § 16 Abs. 1 GrEStG ergangenen BFH-Urteil in BFHE 220, 555, BStBl II 2008, 882 ab, ist die Entscheidungserheblichkeit dieser Abweichung aus den unter 1. e) genannten Gründen nicht substantiiert dargetan.

  • BFH, 24.07.1991 - II R 81/88

    Für die Zurechnung bei der Einheitsbewertung ist der Vorbehaltsnießbraucher auch

    Auszug aus BFH, 29.03.2012 - II B 65/11
    Im Übrigen wird wirtschaftliches Eigentum eines dinglich Nutzungsberechtigten nicht dadurch begründet, dass dieses während der Dauer des Nutzungsrechts die öffentlichen Abgaben zu tragen hat (BFH-Urteil vom 24. Juli 1991 II R 81/88, BFHE 165, 290, BStBl II 1991, 909).
  • BFH, 01.10.1997 - X R 91/94

    Nutzungsrechte im Beitrittsgebiet

    Auszug aus BFH, 29.03.2012 - II B 65/11
    b) In der Rechtsprechung des BFH (z.B. Urteile in BFH/NV 2006, 2225; vom 18. Juli 2001 X R 15/99, BFH/NV 2002, 175; vom 1. Oktober 1997 X R 91/94, BFHE 184, 179, BStBl II 1998, 203, jeweils m.w.N.) ist geklärt, dass die Bestellung eines lebenslangen dinglichen Wohnungsrechts an einem im Eigentum eines anderen stehenden bebauten Grundstücks nicht zum wirtschaftlichen Eigentum des Wohnungsrechtsinhabers führt.
  • BFH, 18.07.2001 - X R 15/99

    Einkommensteuer - Eheleute - Reihenhaus - Miteigentum - Anbau - Abzugsbetrag -

    Auszug aus BFH, 29.03.2012 - II B 65/11
    b) In der Rechtsprechung des BFH (z.B. Urteile in BFH/NV 2006, 2225; vom 18. Juli 2001 X R 15/99, BFH/NV 2002, 175; vom 1. Oktober 1997 X R 91/94, BFHE 184, 179, BStBl II 1998, 203, jeweils m.w.N.) ist geklärt, dass die Bestellung eines lebenslangen dinglichen Wohnungsrechts an einem im Eigentum eines anderen stehenden bebauten Grundstücks nicht zum wirtschaftlichen Eigentum des Wohnungsrechtsinhabers führt.
  • BFH, 07.11.2001 - II R 32/99

    Vorbehaltsnießbrauch; wirtschaftliches Eigentum

    Auszug aus BFH, 29.03.2012 - II B 65/11
    Wirtschaftliches Eigentum wird noch nicht dadurch begründet, dass der bürgerlich-rechtliche Eigentümer im Verhältnis zu dem das Wirtschaftsgut Nutzenden Verfügungsbeschränkungen unterworfen wird (BFH-Urteil vom 7. November 2001 II R 32/99, BFH/NV 2002, 469; Klein/Brockmeyer/Ratschow, AO, 10. Aufl., § 39 Rz 11).
  • BFH, 24.06.2004 - III R 50/01

    Anspruch des Nießbrauchers auf Eigenheimzulage bei Beteiligung an den

    Auszug aus BFH, 29.03.2012 - II B 65/11
    Ein wirtschaftlicher Ausschluss in diesem Sinne liegt vor, wenn nach dem Gesamtbild der Verhältnisse kein Herausgabeanspruch des zivilrechtlichen Eigentümers besteht oder der Herausgabeanspruch keine wirtschaftliche Bedeutung mehr hat (z.B. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. Juni 2006 IX R 63/04, BFH/NV 2006, 2225; vom 24. Juni 2004 III R 50/01, BFHE 206, 551, BStBl II 2005, 80, m.w.N.).
  • BFH, 20.12.2005 - X B 128/05

    Wirtschaftliches Eigentum bei Vorbehaltsnießbrauch

    Auszug aus BFH, 29.03.2012 - II B 65/11
    Demgemäß geht im Fall der unentgeltlichen Übertragung eines Grundstücks unter Vorbehalt eines lebenslangen Nießbrauchs das wirtschaftliche Eigentum auch dann zusammen mit dem zivilrechtlichen Eigentum auf den Erwerber über, wenn neben dem Nießbrauch ein schuldrechtliches Veräußerungsverbot vereinbart und dieses durch eine Rückauflassungsvormerkung gesichert worden ist (BFH-Beschluss vom 20. Dezember 2005 X B 128/05, BFH/NV 2006, 704, m.w.N.).
  • BFH, 07.12.2007 - VIII B 68/07

    Zum Zulassungsgrund greifbarer Rechtswidrigkeit des FG-Urteils

    Auszug aus BFH, 29.03.2012 - II B 65/11
    Das prozessuale Rechtsinstitut der Nichtzulassungsbeschwerde dient nicht dazu, allgemein die Richtigkeit finanzgerichtlicher Urteile zu gewährleisten (z.B. BFH-Beschlüsse vom 7. Dezember 2007 VIII B 68/07, BFH/NV 2008, 590; vom 20. Februar 2008 VIII B 103/07, BFH/NV 2008, 980, ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 20.02.2008 - VIII B 103/07

    Keine Revisionszulassung wegen materiell-rechtlicher Einwendungen - Divergenz -

    Auszug aus BFH, 29.03.2012 - II B 65/11
    Das prozessuale Rechtsinstitut der Nichtzulassungsbeschwerde dient nicht dazu, allgemein die Richtigkeit finanzgerichtlicher Urteile zu gewährleisten (z.B. BFH-Beschlüsse vom 7. Dezember 2007 VIII B 68/07, BFH/NV 2008, 590; vom 20. Februar 2008 VIII B 103/07, BFH/NV 2008, 980, ständige Rechtsprechung).
  • BFH, 22.08.2011 - III B 192/10

    Haushaltsaufnahme des Kindes - Weiterleitung des Kindergeldes

  • BFH, 28.05.2015 - IV R 3/13

    Steuerliche Behandlung von kundenspezifischen, mit Werkzeugkostenzuschüssen

    Ein solcher Ausschluss des Eigentümers liegt z.B. vor, wenn der Herausgabeanspruch des Eigentümers keine wirtschaftliche Bedeutung mehr hat oder nicht mehr besteht (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 8. Juni 1995 IV R 67/94, BFH/NV 1996, 101; vom 9. Januar 2013 I R 33/11, BFHE 240, 226; BFH-Beschluss vom 29. März 2012 II B 65/11, BFH/NV 2012, 1094).
  • FG Köln, 25.08.2016 - 13 K 2205/13

    Steuerabzug auch bei umfassender Rechteüberlassung ausländischer Autoren und

    Ein wirtschaftlicher Ausschluss des zivilrechtlichen Eigentümers im Sinn des § 39 AO wird angenommen, wenn der Herausgabeanspruch des Eigentümers keine wirtschaftliche Bedeutung mehr hat (vgl. BFH-Beschluss vom 29. März 2012 II B 65/11, BFH/NV 2012, 1094 m.w.N.).
  • FG Berlin-Brandenburg, 15.02.2018 - 4 K 4295/16

    Privates Veräußerungsgeschäft: Unentgeltlicher Erwerb, mehrere Wirtschaftsgüter

    Für den Ausschluss des Berechtigten reichen schuldrechtlich oder dinglich begründete Nutzungsrechte - hier das an die Mutter und deren Lebensgefährten geknüpfte lebenslange dingliche Wohnungsrecht an dem belasteten Streitgrundstück - nicht aus.  Aufgrund des Nutzungsrechts wird die Zeugin als dinglich Nutzungsberechtigte nicht in die Lage versetzt, ähnlich einem Eigentümer über die Substanz des Grundstücks zu verfügen (vgl. etwa für Nießbrauchs- und Wohnungsrecht BFH-Beschlüsse vom 20.12.2005 X B 128/05, Sammlung der Entscheidungen des BFH [BFH/NV] 2006, 704; vom 29.03.2012 II B 65/11, 2012, 1094, BFH/NV 2012, 1094; Ratschow in Klein, AO, 13. Aufl. 2016, § 39 Rz. 42 m. w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.03.2021 - 2 S 2005/20

    Haftungsrechtliche Inanspruchnahme eines Geldspielgeräteentwicklers, -herstellers

    Danach ist wirtschaftlicher Eigentümer, wer die tatsächliche Herrschaft über ein Wirtschaftsgut dergestalt ausübt, dass er den nach bürgerlichem Recht Berechtigten im Regelfall, d.h. in dem für die Situation typischen Fall, auf die Dauer von der Einwirkung auf das Wirtschaftsgut ausschließen kann, so dass der Herausgabeanspruch des Eigentümers keine wirtschaftliche Bedeutung mehr hat (vgl. BFH, Beschluss vom 29.03.2012 - II B 65/11 - juris Rn. 3; Urteil vom 02.10.1987 - VI R 65/84 - juris Rn. 16; Urteil vom 18.11.1970 - I 133/64 - BFHE 100, 516, juris Rn. 20).
  • FG Schleswig-Holstein, 13.06.2012 - 3 K 125/09

    Befreiung von der Grunderwerbsteuer bei Aufteilung des gesamthänderisch

    Denn die Zurechnung von wirtschaftlichem Eigentum im Sinne des § 39 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO) ist für das als Rechtsverkehrsteuer ausgestaltete, an den bürgerlich-rechtlichen Rechtsvorgang anknüpfende Grunderwerbsteuerrecht ohne Bedeutung (BFH-Beschluss vom 29. März 2012 II B 65/11, Juris, m.w.N.).
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