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   BFH, 08.07.1992 - II B 66/92   

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https://dejure.org/1992,12787
BFH, 08.07.1992 - II B 66/92 (https://dejure.org/1992,12787)
BFH, Entscheidung vom 08.07.1992 - II B 66/92 (https://dejure.org/1992,12787)
BFH, Entscheidung vom 08. Juli 1992 - II B 66/92 (https://dejure.org/1992,12787)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache als Revisionsgrund

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 25.11.1999 - I B 34/99

    Auskunft des Bundesamtes für Finanzen

    Wird mangelnde Sachaufklärung mit der Begründung gerügt, das FG hätte auch ohne Beweisantritt von Amts wegen aufklären müssen (hier: Erkenntnisquellen des BfF), so ist für eine ordnungsmäßige Verfahrensrüge die genaue Angabe des Beweismittels erforderlich, die das FG nicht erhoben hat, deren Erhebung sich ihm aber ohne besonderen Antrag als noch erforderlich hätte aufdrängen müssen (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 9. Januar 1990 VII B 111/89, BFH/NV 1990, 715; vom 8. Juli 1992 II B 66/92, BFH/NV 1993, 181; vom 18. Juli 1994 III B 63/94, BFH/NV 1995, 139).
  • BFH, 05.05.2000 - III B 14/00

    Verfahrensmängel; Fürsorgepflicht des Gerichts; Verstoß gegen die

    Deshalb hätte der Kläger angeben müssen, dass er die Mängel vor dem FG gerügt habe bzw. aus welchen Gründen er am Vorbringen einer solchen Rüge gehindert gewesen sei (vgl. BFH-Beschluss vom 8. Juli 1992 II B 66/92, BFH/NV 1993, 181, 182).
  • BFH, 27.01.1995 - X B 144/94

    Zugehörigkeit von Geschäftsanteilen zum notwendigen Betriebsvermögen - Allgemeine

    Im übrigen ist die behauptete Verletzung der Aufklärungspflicht von Amts wegen (§ 76 FGO) nicht ordnungsgemäß gerügt (vgl. BFH-Beschluß vom 8. Juli 1992 II B 66/92, BFH/NV 1993, 181; Gräber/Ruban, a.a.O.).
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