Rechtsprechung
   BFH, 30.08.1995 - II B 66/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,31159
BFH, 30.08.1995 - II B 66/95 (https://dejure.org/1995,31159)
BFH, Entscheidung vom 30.08.1995 - II B 66/95 (https://dejure.org/1995,31159)
BFH, Entscheidung vom 30. August 1995 - II B 66/95 (https://dejure.org/1995,31159)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,31159) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 18.12.1970 - VI R 313/68

    Gewinnfeststellungsverfahren - Beteiligter - Beschwer - Herabsetzung des

    Auszug aus BFH, 30.08.1995 - II B 66/95
    Bei den verzichtbaren Verfahrensmängeln geht das Rügerecht nicht nur durch eine ausdrückliche oder konkludente Verzichtserklärung gegenüber dem FG verloren, sondern auch schon durch das bloße Unterlassen einer rechtzeitigen Rüge (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 18. Dezember 1970 VI R 313 68, BFHE 102, 202, BStBl II 1971, 591 [BFH 18.12.1970 - VI R 313/68]).
  • BFH, 29.09.1988 - V R 53/83

    Amtliche Beschaffungsstelle - Leistungen - In Auftrag geben - Abgabe eines

    Auszug aus BFH, 30.08.1995 - II B 66/95
    Verhandelt der Rügeberechtigte in dieser mündlichen Verhandlung zur Sache, ohne den Verfahrensmangel zu rügen, obwohl er den Mangel kannte oder kennen mußte, verliert er sein Rügerecht (BFH-Urteil vom 29. September 1988 V R 53 83, BFHE 154, 395, BStBl II 1988, 1022 [BFH 29.09.1988 - V R 53/83]).
  • BFH, 20.04.1989 - IV R 299/83

    Freiberufliche (eigenverantwortliche) Tätigkeit von beratenden Bauingenieuren im

    Auszug aus BFH, 30.08.1995 - II B 66/95
    Zu diesen verzichtbaren Mängeln gehört auch das Übergehen eines Beweisantrages (vgl. BFH-Urteil vom 20. April 1989 IV R 299 83, BFHE 157, 106, BStBl II 1989, 727 [BFH 20.04.1989 - IV R 299/83]; Gräber Ruban, a.a.O.).
  • BFH, 22.01.2002 - I B 4/01

    Grundsätzliche Bedeutung; Verfahrensmangel

    Weiterhin muss, wenn sich dies wie vorliegend nicht bereits aus dem Urteil oder dem Protokoll über die mündliche Verhandlung vor dem FG ergibt, zur Schlüssigkeit einer im nachfolgenden Beschwerdeverfahren erhobenen Rüge eines Verfahrensverstoßes neben der Bezeichnung des Verfahrensmangels zusätzlich vorgetragen werden, dass dieser bereits in der Vorinstanz gerügt worden ist, oder aus welchen Gründen dem Beteiligten eine entsprechende Rüge nicht möglich war (BFH-Beschlüsse vom 3. September 1998 XI B 123/97, BFH/NV 1999, 214; vom 30. August 1995 II B 66/95, BFH/NV 1996, 59; Gräber/Ruban, a.a.O., § 120 Anm. 38).
  • BFH, 09.11.2000 - I B 108/00

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Divergenz -

    Zudem muss bei verzichtbaren Verfahrensmängeln wie vorliegend --wenn sich dies nicht bereits aus dem Urteil oder dem Protokoll über die mündliche Verhandlung vor dem FG ergibt-- zur Sicherheit einer im nachfolgenden Beschwerdeverfahren erhobenen Rüge eines Verfahrensverstoßes vorgetragen werden, dass der Verfahrensmangel bereits in der Vorinstanz gerügt worden ist oder aus welchen Gründen dem Beteiligten eine entsprechende Rüge nicht möglich war (BFH-Beschlüsse vom 3. September 1998 XI B 123/97, BFH/NV 1999, 214; vom 30. August 1995 II B 66/95, BFH/NV 1996, 59; Gräber/Ruban, a.a.O., § 120 Anm. 38).
  • BFH, 13.09.2000 - I B 89/99

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Divergenz - Verpflichtung zur

    Zudem muss zur Schlüssigkeit einer im nachfolgenden Beschwerdeverfahren erhobenen Rüge eines Verfahrensverstoßes neben der Bezeichnung des Verfahrensmangels vorgetragen werden, dass dieser bereits in der Vorinstanz gerügt worden ist, oder aus welchen Gründen dem Beteiligten eine entsprechende Rüge nicht möglich war (BFH-Beschlüsse vom 3. September 1998 XI B 123/97, BFH/NV 1999, 214; vom 30. August 1995 II B 66/95, BFH/NV 1996, 59; Gräber/Ruban, a.a.O., § 120 Anm. 38).
  • BFH, 03.09.1998 - XI B 123/97

    Nichtzulassungsbeschwerde - Begründungsanforderungen - Mangelnde Sachaufklärung

    Zudem hat der Kläger nicht wie erforderlich vorgetragen, daß die mangelnde Sachaufklärung bereits in der Vorinstanz gerügt worden ist, oder aus welchen Gründen ihm eine entsprechende Rüge nicht möglich war (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 30. August 1995 II B 66/95, BFH/NV 1996, 59; vom 12. März 1998 XI B 46-48/97, BFH/NV 1998, 992; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 120 Anm. 38).
  • BFH, 05.07.2000 - I B 18/00

    Prozesshandlungsfähigkeit - Betriebliche Veranlassung von Zahlungen - Wechsel der

    Zudem hat die Klägerin nicht wie erforderlich vorgetragen, dass die Verfahrensmängel bereits in der Vorinstanz gerügt worden sind oder aus welchen Gründen ihr eine entsprechende Rüge nicht möglich war (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 3. September 1998 XI B 123/97, BFH/NV 1999, 214; vom 30. August 1995 II B 66/95, BFH/NV 1996, 59; Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 120 Anm. 38).
  • BFH, 09.10.1997 - XI B 61/96
    Wird als Verfahrensmangel geltend gemacht, daß das FG einen angetretenen Beweis nicht erhoben habe, so muß der Beschwerdeführer nicht nur die ermittlungsbedürftigen Punkte, die Beweisthemen, die Beweismittel, die genaue Fundstelle des Beweisantritts und die Entscheidungserheblichkeit des Beweisangebots darlegen, sondern auch ausführen, daß er bei nächster sich bietender Gelegenheit die Nichterhebung des betreffenden Beweises vor dem FG gerügt habe oder daß die Absicht des FG, den angebotenen Beweis nicht zu erheben, nicht so rechtzeitig erkennbar gewesen sei, daß dies noch vor dem FG hätte gerügt werden können (vgl. BFH-Beschluß vom 30. August 1995 II B 66/95, BFH/NV 1996, 59).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht