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   BFH, 06.08.2004 - II B 69/03   

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https://dejure.org/2004,4637
BFH, 06.08.2004 - II B 69/03 (https://dejure.org/2004,4637)
BFH, Entscheidung vom 06.08.2004 - II B 69/03 (https://dejure.org/2004,4637)
BFH, Entscheidung vom 06. August 2004 - II B 69/03 (https://dejure.org/2004,4637)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    GrEStG § 17; ; FGO § ... 76 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 76 Abs. 1 Satz 2; ; FGO § 79 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3; ; FGO § 79 Abs. 2; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3; ; FGO § 76 Abs. 1; ; FGO § 96 Abs. 2; ; FGO § 76 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGO § 76 Abs. 2 § 96 Abs. 2; GG Art. 103 Abs. 1
    Verletzung des rechtlichen Gehörs

  • datenbank.nwb.de

    Verfahrensfehler bei Vorliegen einer Überraschungsentsch.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde; Erfordernisse für die schlüssige Darlegung des Beruhens einer Entscheidung auf einem Verfahrensmangel durch Nennung von Tatsachen und Beweismitteln; Unterlassene Beiziehung von Akten als Verletzung der ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 22.07.1996 - XI B 207/95

    Bezeichnung von Verfahrensmängeln in der Nichtzulassungsbeschwerdeschrift

    Auszug aus BFH, 06.08.2004 - II B 69/03
    Daher ist ein Verfahrensmangel nur dann schlüssig gerügt, wenn dargelegt wird, dass die angefochtene Entscheidung vom materiell-rechtlichen Standpunkt des FG aus auf dem geltend gemachten Verfahrensmangel beruhen kann (vgl. BFH-Beschluss vom 22. Juli 1996 XI B 207/95, BFH/NV 1997, 50).

    Das Urteil kann auf den geltend gemachten Verfahrensfehlern nicht beruhen (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 1997, 50), da das FG unter Berufung auf das BFH-Urteil vom 25. März 1992 II R 46/89 (BFHE 167, 448, BStBl II 1992, 680) eine Anzeigepflicht unabhängig davon angenommen hat, ob und inwieweit die Klägerin die Grunderwerbsteuerpflicht des Vorgangs erkannt hatte bzw. wusste, dass insoweit eine Anzeigepflicht bestehe.

  • BFH, 13.12.2001 - II B 46/00

    Sachaufklärungsrüge; Verletzung des Amtsermittlungsgrundsatzes

    Auszug aus BFH, 06.08.2004 - II B 69/03
    Bei der Erforschung des Sachverhalts darf das FG solche Tatsachen oder Beweismittel nicht außer Acht lassen, die sich ihm nach Lage der Akten und dem Ergebnis der Verhandlung aufdrängen mussten (vgl. BFH-Beschluss vom 13. Dezember 2001 II B 46/00, BFH/NV 2002, 654).
  • BFH, 23.06.2003 - III B 152/02

    NZB: Mehrfachbegründung, Bindung des FG an Verwaltungsanweisungen

    Auszug aus BFH, 06.08.2004 - II B 69/03
    Die Klägerin hat im Verfahren wegen Festsetzung des Verspätungszuschlags den Zulassungsgrund der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung (Divergenz) i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative FGO nicht in der gesetzlich erforderlichen Weise dargelegt (vgl. BFH-Beschluss vom 23. Juni 2003 III B 152/02, BFH/NV 2003, 1290, 1291).
  • BFH, 02.04.2002 - X B 56/01

    Verfahrensmängel bei NZB; Verstoß gegen den klaren Inhalt der Akten; Verletzung

    Auszug aus BFH, 06.08.2004 - II B 69/03
    Auf nahe liegende rechtliche oder tatsächliche Gesichtspunkte braucht es zumindest dann nicht ausdrücklich hinzuweisen, wenn die Beteiligten fachkundig vertreten sind (vgl. BFH-Beschlüsse vom 2. April 2002 X B 56/01, BFH/NV 2002, 947; vom 11. Februar 2003 XI B 4/02, BFH/NV 2003, 802, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 18.04.1995 - VIII B 38/94

    Sinn der Beteiligtenbezeichnung in der Klageschrift bei objektiver Würdigung des

    Auszug aus BFH, 06.08.2004 - II B 69/03
    Eine Divergenz i.S. von § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO liegt nicht vor, wenn das FG --ohne ausdrücklich oder konkludent einen von der BFH-Rechtsprechung abweichenden allgemeinen Rechtssatz aufzustellen-- bei der Anwendung der Rechtssätze auf den konkreten Fall Fehler begeht (BFH-Beschluss vom 18. April 1995 VIII B 38/94, BFH/NV 1995, 1000).
  • BFH, 03.09.2002 - I B 107/01

    NZB; Verletzung des rechtlichen Gehörs; grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus BFH, 06.08.2004 - II B 69/03
    bb) Eine schlüssige Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs, die auf einzelne Feststellungen oder rechtliche Gesichtspunkte des vorinstanzlichen Urteils bezogen wird, erfordert unverändert, dass im Einzelnen dargelegt wird, wozu der Beschwerdeführer sich nicht hat äußern können und was er bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs noch vorgetragen hätte (vgl. BFH-Beschluss vom 3. September 2002 I B 107/01, BFH/NV 2003, 68, m.w.N.).
  • BFH, 25.03.1992 - II R 46/89

    Steuerpflichtiger Erwerbsvorgang durch Übertragung eines Gesellschaftsanteils (§

    Auszug aus BFH, 06.08.2004 - II B 69/03
    Das Urteil kann auf den geltend gemachten Verfahrensfehlern nicht beruhen (vgl. BFH-Beschluss in BFH/NV 1997, 50), da das FG unter Berufung auf das BFH-Urteil vom 25. März 1992 II R 46/89 (BFHE 167, 448, BStBl II 1992, 680) eine Anzeigepflicht unabhängig davon angenommen hat, ob und inwieweit die Klägerin die Grunderwerbsteuerpflicht des Vorgangs erkannt hatte bzw. wusste, dass insoweit eine Anzeigepflicht bestehe.
  • BFH, 17.06.1998 - II R 29/97

    Kapitallebensversicherungsvertrag - Bezugsberechtigung - Erbschaftsteuer -

    Auszug aus BFH, 06.08.2004 - II B 69/03
    Darüber hinaus soll der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) die Beteiligten auch in rechtlicher Hinsicht vor Überraschungen schützen (vgl. BFH-Beschluss vom 15. November 2001 I B 124/00, BFH/NV 2002, 919; BFH-Urteil vom 17. Juni 1998 II R 29/97, BFH/NV 1999, 185, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 22.07.1999 - VII B 19/99

    Divergenz; Verfahrensfehler

    Auszug aus BFH, 06.08.2004 - II B 69/03
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist diese Bestimmung dahin auszulegen, dass die Tatsacheninstanz gehalten ist, erforderlichenfalls unter Ausnutzung aller verfügbarer Beweismittel den Sachverhalt so vollständig wie möglich aufzuklären (vgl. BFH-Urteil vom 22. Juli 1999 VII B 19/99, BFH/NV 1999, 1635, m.w.N.).
  • BFH, 11.02.2003 - XI B 4/02

    NZB: Verletzung des rechtlichen Gehörs, Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BFH, 06.08.2004 - II B 69/03
    Auf nahe liegende rechtliche oder tatsächliche Gesichtspunkte braucht es zumindest dann nicht ausdrücklich hinzuweisen, wenn die Beteiligten fachkundig vertreten sind (vgl. BFH-Beschlüsse vom 2. April 2002 X B 56/01, BFH/NV 2002, 947; vom 11. Februar 2003 XI B 4/02, BFH/NV 2003, 802, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 15.11.2001 - I B 124/00

    Verletzung des Rechts auf Gehör

  • BFH, 17.10.2012 - III B 68/12

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses verwitweter Alleinerziehender aus dem

    Dem FG obliegt jedoch keine allgemeine Hinweispflicht in dem Sinne, dass es seine mögliche Beurteilung irgendwie andeuten müsse (z.B. BFH-Beschlüsse vom 26. Juni 2003 IV B 195/01, BFH/NV 2003, 1437; vom 6. August 2004 II B 69/03, BFH/NV 2004, 1666).
  • BFH, 13.11.2007 - VI B 100/07

    Häusliches Arbeitszimmer: Zeugenbeweis durch Mitbewohner einer Wohngemeinschaft

    Die Sachaufklärungspflicht erfordert, dass das FG Tatsachen und Beweismitteln nachgeht, die sich ihm in Anbetracht der Umstände aufdrängen (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. September 2003 I B 18/03, BFH/NV 2004, 207; vom 6. August 2004 II B 69/03, BFH/NV 2004, 1666; vom 15. September 2003 IV B 87/03, BFH/NV 2003, 1608; Gräber/Stapperfend, Finanzgerichtsordnung, 6. Aufl., § 76 Rz 33; Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 76 FGO Rz 41).
  • BFH, 19.10.2012 - III B 40/12

    Willkürentscheidung; Überraschungsentscheidung; Verletzung gerichtlicher

    Eine verfahrensfehlerhafte Überraschungsentscheidung ist nach ständiger Rechtsprechung nur dann gegeben, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verfahrensverlauf nicht hätte rechnen können (vgl. BFH-Beschluss vom 6. August 2004 II B 69/03, BFH/NV 2004, 1666).
  • BFH, 18.12.2007 - XI B 178/06

    Pauschale Bewertung der Privatnutzung eines Betriebs-Pkw - Keine grundsätzliche

    Das Gericht ist grundsätzlich weder zu einem Rechtsgespräch noch zu einem Hinweis auf seine Rechtsauffassung verpflichtet (BFH-Urteil vom 14. März 1989 I R 105/88, BFHE 157, 72, BStBl II 1989, 741; BFH-Beschlüsse vom 6. August 2004 II B 69/03, BFH/NV 2004, 1666, und vom 31. Mai 2005 VIII B 294/03, BFH/NV 2005, 1832, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 05.07.2005 - VI B 150/04

    Urteilsbegründung; Überraschungsentscheidung

    Eine verfahrensfehlerhafte Überraschungsentscheidung liegt nach ständiger Rechtsprechung nur dann vor, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verfahrensverlauf nicht hätte rechnen können (vgl. BFH-Beschluss vom 6. August 2004 II B 69/03, BFH/NV 2004, 166).
  • BFH, 14.03.2006 - I B 198/04

    Mitwirkung bei Auslandssachverhalt

    Denn das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichtet das FG zwar zu einem entsprechenden vorherigen Hinweis, wenn es seine Entscheidung auf einen rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützen will, mit dessen Berücksichtigung ein Verfahrensbeteiligter weder gerechnet hat noch bei sorgfältiger Prozessführung rechnen musste (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 6. August 2004 II B 69/03, BFH/NV 2004, 1666; vom 18. Mai 2005 X B 107/04, BFH/NV 2005, 1617, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 04.05.2005 - VI B 35/04

    Häusliches Arbeitszimmer - berufliche Nutzung

    Eine verfahrensfehlerhafte Überraschungsentscheidung liegt nach ständiger Rechtsprechung nur dann vor, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verfahrensverlauf nicht hätte rechnen können (BFH-Beschluss vom 6. August 2004 II B 69/03, BFH/NV 2004, 1666).
  • BFH, 13.06.2005 - I B 138/04

    NZB: keine Berücksichtigung des Beteiligtenvorbringens, Verletzung der

    Das FG durfte sie deshalb in seine Überlegungen einbeziehen, ohne sie zuvor mit den Beteiligten zu erörtern (vgl. dazu BFH-Beschluss vom 6. August 2004 II B 69/03, BFH/NV 2004, 1666, m.w.N.).
  • BFH, 18.05.2006 - VI B 145/05

    WK-Abzug - Kosten für Teilnahme an psychologischen Seminaren

    Eine verfahrensfehlerhafte Überraschungsentscheidung ist nach ständiger Rechtsprechung nur dann gegeben, wenn das Gericht seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt stützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verfahrensverlauf nicht hätte rechnen können (vgl. BFH-Beschluss vom 6. August 2004 II B 69/03, BFH/NV 2004, 1666).
  • BFH, 09.01.2008 - VI B 61/07

    Nichtzulassungsbeschwerde: Einzelfallwürdigung, Sachaufklärung und

    Das FG hat auch nicht dadurch das Recht auf Gehör verletzt, dass es seine Entscheidung auf einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt gestützt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gegeben hat, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verfahrensverlauf nicht hätte rechnen können (vgl. BFH-Beschluss vom 6. August 2004 II B 69/03, BFH/NV 2004, 1666).
  • BFH, 24.11.2005 - V B 102/04

    NZB: grundsätzliche Bedeutung; Überraschungsentscheidung

  • BFH, 18.07.2007 - VI B 31/07

    Vorliegen einer doppelten Haushaltsführung; Vorliegen einer

  • BFH, 07.11.2006 - VI B 79/06

    Überraschungsentscheidung; rechtliches Gehör

  • BFH, 09.05.2005 - VI B 50/04

    Häusliches Arbeitszimmer - zwei Räume

  • BFH, 15.03.2005 - VI B 69/04

    NZB: Überraschungsentscheidung, Sachaufklärungsrüge

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