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   BFH, 13.02.1998 - II B 69/97   

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https://dejure.org/1998,8333
BFH, 13.02.1998 - II B 69/97 (https://dejure.org/1998,8333)
BFH, Entscheidung vom 13.02.1998 - II B 69/97 (https://dejure.org/1998,8333)
BFH, Entscheidung vom 13. Februar 1998 - II B 69/97 (https://dejure.org/1998,8333)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Gesondert in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Bestandteil einer grunderwerbsteuerrechtlichen Gegenleistung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umsatzsteuer als grunderwerbsteuerliche Gegenleistung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 18.10.1972 - II R 124/69

    Grundstückskäufer - Mehrwertsteuer - Gesonderter Ausweis - Teil des Kaufpreises -

    Auszug aus BFH, 13.02.1998 - II B 69/97
    Die Rechtsfrage, ob die gesondert in Rechnung gestellte Umsatzsteuer zur grunderwerbsteuerrechtlichen Gegenleistung gehört, ist -- wie die Klägerin selbst vorträgt -- bereits höchstrichterlich entschieden (BFH- Urteil vom 18. Oktober 1972 II R 124/69, BFHE 107, 399, BStBl II 1973, 126).
  • EuGH, 08.07.1986 - 73/85

    Kerrutt / Finanzamt Mönchengladbach-Mitte

    Auszug aus BFH, 13.02.1998 - II B 69/97
    Mit Urteil vom 8. Juli 1986 Rs. 73/85 (Umsatzsteuer-Rundschau 1986, 297) habe der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) die Doppelbelastung mit Grunderwerbsteuer und Umsatzsteuer untersagt.
  • BFH, 17.09.1974 - VII B 112/73

    Grundsätzliche Bedeutung - Rechtssache - Gerichtliche Entscheidung -

    Auszug aus BFH, 13.02.1998 - II B 69/97
    Soweit die Klägerin geltend macht, die gesondert in Rechnung gestellte Umsatzsteuer werde demjenigen Erwerber, der selbst Unternehmer sei und steuerpflichtige Umsätze ausführe, erstattet, belaste ihn deshalb nicht und könne somit nicht Teil der Gegenleistung sein, handelt es sich um keinen neuen Gesichtspunkt, der eine nochmalige Überprüfung verlangte (vgl. dazu BFH-Beschluß vom 17. September 1974 VII B 112/73, BFHE 113, 409, BStBl II 1975, 196).
  • FG Niedersachsen, 02.04.2008 - 7 K 333/06

    EuGH-Vorlagefrage nach Vorliegen eines Verstoßes gegen das europäische

    Die Mehrfachbelastung der Empfänger von Bauleistungen entsteht erstens durch die anfallende Umsatzsteuer und zum zweiten wegen der gemeinschaftsrechtlich bedenklichen Anwendung des nationalen Grunderwerbsteuergesetzes auf die Bauleistungen durch den in Deutschland allein zuständigen II. Senat des BFH sowie aufgrund der zusätzlich anfallenden "Steuer auf die Steuer" (Grunderwerbsteuer auf die Umsatzsteuer - dazu BFH-Beschluss vom 13. Februar 1998 II B 69/97, BFH/NV 1998, 1256), die der betroffene Verbraucher ebenfalls zu tragen hat.
  • BFH, 21.11.2000 - II B 45/99

    USt; Teil der Bemessungsgrundlage für die GrESt?

    Im Ergebnis gehört somit die dem Grundstückskäufer in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Teil des Kaufpreises zur Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer (BFH-Urteil vom 18. Oktober 1972 II R 124/69, BFHE 107, 399, BStBl II 1973, 126; BFH-Beschluss vom 13. Februar 1998 II B 69/97, BFH/NV 1998, 1256).
  • FG Münster, 19.11.2007 - 8 K 3267/05

    Die auf den Grundstückskaufpreis entfallende Umsatzsteuer (USt) im Falle der

    Dies galt selbst dann, wenn die in Rechnung gestellte USt als Vorsteuer abgezogen werden konnte (BFH-Beschluss vom 13.2.1998 II B 69/97, BFH/NV 1998, 1256).
  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 12.06.2002 - 1 K 631/00

    Einbeziehung von Umsatzsteuer in die Bemessungsgrundlage für die

    Die gesondert in Rechnung gestellte Umsatzsteuer gehört als unselbständiger Teil des zivilrechtlichen Preises zur Gegenleistung (BFH-Urteil vom 18. Oktober 1972, II R 124/69, BFHE 107, 399 , BStBl II 1973, 126 ; Palandt/Putzo, BGB , 60. Aufl., § 433 Rz 30), und zwar unabhängig davon, ob der Erwerber sie seinerseits als Vorsteuer abziehen kann (BFH-Beschluß vom 13. Februar 1998, II B 69/97, BFH/NV 1998, 1256).
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