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   BFH, 19.07.1995 - II B 9/95   

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https://dejure.org/1995,12550
BFH, 19.07.1995 - II B 9/95 (https://dejure.org/1995,12550)
BFH, Entscheidung vom 19.07.1995 - II B 9/95 (https://dejure.org/1995,12550)
BFH, Entscheidung vom 19. Juli 1995 - II B 9/95 (https://dejure.org/1995,12550)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 27.04.1978 - III R 6/77

    Auch für die Stellung eines Antrags auf Wiedereinsetzung beim BFH besteht

    Auszug aus BFH, 19.07.1995 - II B 9/95
    Wenn das FG, das zur Begründung dafür, daß sich das Grundstück der Kläger und Beschwerdegegner (Kläger) weder durch Gestaltung noch durch Ausstattung wesentlich von den in § 76 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes im Ertragswertverfahren zu bewertenden Zweifamilienhäusern unterscheidet, im einzelnen darlegt, daß keine "gravierende" Abweichung vorliege, daß das Zweifamilienhaus "nicht mit der notwendigen Eindeutigkeit aus der Masse anderer Zweifamilienhäuser entscheidend hervor(trete)" und daß auch der Raummeterpreis nicht für eine "hervorstechende Ausstattung" spreche, so kann aus der Verwendung dieser Begriffe nicht geschlossen werden, daß das FG in Abweichung von dem BFH-Urteil vom 27. April 1978 III R 6/77 (BFHE 125, 290, BStBl II 1978, 523) nur bei einer luxuriösen Ausstattung das Sachwertverfahren für gerechtfertigt hielte.

    Die Rechtsfrage, unter welchen Voraussetzungen ein Ein- oder Zweifamilienhaus im Sachwertverfahren zu bewerten ist, ist durch die bisherige Rechtsprechung des BFH jedenfalls insoweit hinreichend geklärt, als sowohl die besondere Gestaltung oder die besondere Ausstattung für sich allein als auch das Zusammenwirken beider Merkmale für die Anwendung des Sachwertverfahrens genügen (vgl. z. B. BFH-Urteile in BFHE 103, 213, BStBl II 1971, 797; BFHE 125, 290, BStBl II 1978, 523, und vom 5. März 1986 II R 146/77, BFHE 146, 178, BStBl II 1986, 386).

  • BFH, 23.07.1971 - III R 86/69

    Bewertung eines Einfamilienhauses - Sachwertverfahren - Ertragswertverfahren -

    Auszug aus BFH, 19.07.1995 - II B 9/95
    Mit diesen Ausführungen weicht das FG nicht von der vom FA zitierten Entscheidung des BFH vom 23. Juli 1971 III R 86/69 (BFHE 103, 213, BStBl II 1971, 797) ab.

    Die Rechtsfrage, unter welchen Voraussetzungen ein Ein- oder Zweifamilienhaus im Sachwertverfahren zu bewerten ist, ist durch die bisherige Rechtsprechung des BFH jedenfalls insoweit hinreichend geklärt, als sowohl die besondere Gestaltung oder die besondere Ausstattung für sich allein als auch das Zusammenwirken beider Merkmale für die Anwendung des Sachwertverfahrens genügen (vgl. z. B. BFH-Urteile in BFHE 103, 213, BStBl II 1971, 797; BFHE 125, 290, BStBl II 1978, 523, und vom 5. März 1986 II R 146/77, BFHE 146, 178, BStBl II 1986, 386).

  • BFH, 15.11.1988 - II B 108/88

    Maßgeblichkeit des Ertragswertverfahrens für Ein- und Zweifamilienhäuser

    Auszug aus BFH, 19.07.1995 - II B 9/95
    Ebensowenig ergibt sich aus dieser fallbezogenen Begründung eine Abweichung zu dem vom FA zitierten Senatsbeschluß vom 15. November 1988 II B 108/88 (BFH/NV 1990, 16), wonach auch nur "eine die üblichen Größen übersteigende Wohnung das Tatbestandsmerkmal der besonderen Gestaltung erfüllen" kann.
  • BFH, 10.11.1994 - XI B 36/94

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache bei Berührung des abstrakten

    Auszug aus BFH, 19.07.1995 - II B 9/95
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH ist einer Rechtssache grundsätzliche Bedeutung i. S. des § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO beizumessen, wenn die für die Beurteilung des Streitfalls maßgebliche Rechtsfrage das (abstrakte) Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (vgl. Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 3. Aufl., § 115 Rdnr. 7 m. w. N.; BFH-Beschluß vom 10. November 1994 XI B 36/94, BFH/NV 1995, 531).
  • BFH, 05.03.1986 - II R 146/77

    Eine Schwimmhalle rechtfertigt die Bewertung eines Einfamilienhauses im

    Auszug aus BFH, 19.07.1995 - II B 9/95
    Die Rechtsfrage, unter welchen Voraussetzungen ein Ein- oder Zweifamilienhaus im Sachwertverfahren zu bewerten ist, ist durch die bisherige Rechtsprechung des BFH jedenfalls insoweit hinreichend geklärt, als sowohl die besondere Gestaltung oder die besondere Ausstattung für sich allein als auch das Zusammenwirken beider Merkmale für die Anwendung des Sachwertverfahrens genügen (vgl. z. B. BFH-Urteile in BFHE 103, 213, BStBl II 1971, 797; BFHE 125, 290, BStBl II 1978, 523, und vom 5. März 1986 II R 146/77, BFHE 146, 178, BStBl II 1986, 386).
  • BFH, 23.04.1992 - VIII B 49/90

    Revisionszulassung bei übersehen einer gesetzlichen Vorschrift

    Auszug aus BFH, 19.07.1995 - II B 9/95
    Eine Abweichung i. S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) liegt vor, wenn das Finanzgericht (FG) in dem angefochtenen Urteil einen die Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz aufgestellt hat, der von einem -- ebenfalls tragenden -- abstrakten Rechtssatz in einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs -- BFH -- abweicht (ständige Rechtsprechung; vgl. BFH-Beschluß vom 23. April 1992 VIII B 49/90, BFHE 167, 488, BStBl II 1992, 671 m. w. N.).
  • BFH, 07.07.2004 - II R 77/01

    GrSt: Erbengemeinschaft als Inhaltsadressat; Sachwertverfahren

    Nach der Rechtsprechung des BFH genügen sowohl die besondere Gestaltung oder die besondere Ausstattung für sich allein als auch das Zusammenwirken beider Merkmale für die Anwendung des Sachwertverfahrens (vgl. BFH-Beschluss vom 19. Juli 1995 II B 9/95, BFH/NV 1996, 108, m.w.N.).
  • BFH, 13.05.1998 - IV B 53/97

    Verpflegungsmehraufwendungen: unzutreffende Besteuerung

    Eine Abweichung i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO ist dann gegeben, wenn das Finanzgericht (FG) in dem angefochtenen Urteil einen die Entscheidung tragenden Rechtssatz aufgestellt hat, der von einem --ebenfalls-- tragenden Rechtssatz in einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) abweicht (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschluß vom 19. Juli 1995 II B 9/95, BFH/NV 1996, 108).
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