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   BVerwG, 10.11.1966 - II C 100.64   

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https://dejure.org/1966,388
BVerwG, 10.11.1966 - II C 100.64 (https://dejure.org/1966,388)
BVerwG, Entscheidung vom 10.11.1966 - II C 100.64 (https://dejure.org/1966,388)
BVerwG, Entscheidung vom 10. November 1966 - II C 100.64 (https://dejure.org/1966,388)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Fehlende Zustimmung der obersten Dienstbehörde - Verurteilung wegen der Falschbeurkundung im Amt - Nichtbefolgung der Weisung zur Rückkehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 25, 263
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 20.03.1958 - II C 361.57
    Auszug aus BVerwG, 10.11.1966 - II C 100.64
    Das steht im Einklang mit dem Urteil des erkennenden Senats vom 20. März 1958 - BVerwG II C 361.57 - (NJW 1958 S. 1201; DVBl. 1958 S. 583) zu der rechtsähnlichen Vorschrift des § 33 Abs. 3 des Gesetzes zu Art. 131 GG in der ursprünglichen Fassung (BGBl. I 1951 S. 307) und mit dem Schrifttum zu den vergleichbaren Regelungen der §§ 29 und 159 des Bundesbeamtengesetzes vom 14. Juli 1953 (BGBl. I S. 551) - BBG - (vgl. Plog-Wiedow, Kommentar zum Bundesbeamtengesetz, RdNr. 4 zu § 29; Fischbach, Bundesbeamtengesetz, 2. Auflage, Bem. I 2 b zu § 29 und Bem. I 2 zu § 159; Anders, Gesetz zu Art. 131 GG, 3. Auflage, Bem. 4 XIX d zu § 29 G 131; Grabendorff, Bundesbeamtengesetz, 2. Auflage, Bem. 2 b zu § 29).
  • VG Ansbach, 04.08.2016 - AN 7 P 16.00296

    BAMF verliert

    Insbesondere ist nichts dafür ersichtlich und dargetan, dass geradezu die Voraussetzungen eines - wie auch immer näher zu definierenden - "übergesetzlichen Notstandes" (zu diesem unbestimmten Rechtsbegriff im Verwaltungsrecht vergleiche etwa BVerwG, Urteil vom 10.11.1966, Az. II C 100.64, juris, Rn. 29, 35; zum Notstandsbegriff im Verfassungsrecht vgl. etwa Enders in Handbuch des Staatsrechts, 3. Auflage 2014, § 276) vorgelegen hätten bzw. noch vorliegen würden.
  • LAG Saarland, 15.06.2005 - 2 Sa 166/04

    Keine Entlassung eines Dienstordnungsangestellten bei ungenehmigtem

    Die Beurteilung, ob ein "dauernder Aufenthalt" im Ausland (zu den Merkmalen dieses Rechtsbegriffs im Rahmen der beamtenrechtlichen Entlassungstatbestände BVerwG, Urteil vom 10. November 1966, II C 100.64) genommen wird, kann zudem in vielen Fällen nicht eindeutig vorgenommen werden, schon gar nicht durch einen Arbeitnehmer, der kein Jurist ist.
  • BVerwG, 09.07.1996 - 1 D 28.96
    Die Voraussetzungen dieser Bestimmung waren gegeben (vgl. hierzu BVerwGE 25, 263 [BVerwG 10.11.1966 - II C 100/64]).
  • BVerwG, 30.08.2000 - 2 B 28.00

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Geltendmachung von

    Auch in einem solchen Fall kann sich der Betroffene im Rechtsstreit gegen den Entlassungsbescheid nicht mit Erfolg auf die Rechtswidrigkeit der Versagung der Zustimmung berufen, wenn er es versäumt hat, sich gegen diese Versagung mit dem von der Rechtsordnung zur Verfügung gestellten Rechtsbehelf zu wehren (BVerwGE 25, 263 ).
  • BVerwG, 23.11.1977 - 6 B 48.76

    Rechtsmittel

    In seinemUrteil vom 10. November 1966 - BVerwG II C 100.64 - (BVerwGE 25, 263, 264) [BVerwG 10.11.1966 - II C 100/64] hat der II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts zu der mit § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SG vergleichbaren Regelung des Art. 39 Abs. 1 Nr. 2 BayBG festgestellt:.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.02.1972 - 2 A 32/71
    Hierfür ist insoweit Raum, als nicht nur die Begründung eines Wohnsitzes einen rechtsgeschäftlich erheblichen Willen des Betroffenen voraussetzt, sondern auch dem Begriff der dauernden Aufenthaltsnahme ein subjektives Moment innewohnt (BVerwGE 25, 263 [264]).
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