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   BVerwG, 06.07.1967 - II C 101.63   

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https://dejure.org/1967,4816
BVerwG, 06.07.1967 - II C 101.63 (https://dejure.org/1967,4816)
BVerwG, Entscheidung vom 06.07.1967 - II C 101.63 (https://dejure.org/1967,4816)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Juli 1967 - II C 101.63 (https://dejure.org/1967,4816)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 09.12.1999 - 2 C 4.99

    Belehrungspflicht des Dienstherrn über personalvertretungs- rechtliche

    Durch die Regelung des § 35 Satz 2 BBG wird lediglich der aus § 35 Satz 1 BBG folgende Grundsatz bezüglich der Art des das Beamtenverhältnis abschließenden Verwaltungsakts (Entlassung anstelle Versetzung in den Ruhestand) modifiziert (Urteil vom 6. Juli 1967 - BVerwG 2 C 101.63 - ).

    Wie der erkennende Senat bereits entschieden hat, ist das formstrenge "Zwangspensionierungsverfahren" gemäß § 44 BBG auch dann durchzuführen, wenn der Beamte in einem Lebenszeitverhältnis wegen Dienstunfähigkeit gemäß § 35 Satz 2 BBG entlassen werden soll (vgl. Urteil vom 6. Juli 1967 - BVerwG 2 C 101.63 - ).

  • BVerwG, 23.10.1972 - VI B 62.71

    Formelle Voraussetzungen des Zwangspensionierungsverfahrens - Durchführung eines

    Davon ist auch das Bundesverwaltungsgericht in seiner bisherigen Rechtsprechung zur inhaltsgleichen Regelung des Bundesbeamtengesetzes ausgegangen (vgl. u.a. Urteil vom 6. Juli 1967 - BVerwG II C 101.63 - [Buchholz 232 § 44 BBG Nr. 9 = ZBR 1968, 78]).
  • BVerwG, 25.07.1991 - 2 B 88.91

    Verletzung der Pflicht zur Sachaufklärung durch ein Unterlassen der Einholung

    Ebensowenig liegt eine Abweichung von dem im Urteil des Senats vom 6. Juli 1967 - BVerwG 2 C 101.63 - (Buchholz 232 § 44 Nr. 9 = ZBR 1968, 78) aufgestellten Rechtssatz vor, daß das Entlassungsverfahren fehlerhaft ist, wenn u.a. die der Mitteilung über die beabsichtigte Entlassung beigefügte Belehrung über das Recht des Beamten, Einwendungen zu erheben, objektiv geeignet war, die Erhebung von Einwendungen zu erschweren.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 05.03.1964 - II C 101.63   

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https://dejure.org/1964,2833
BVerwG, 05.03.1964 - II C 101.63 (https://dejure.org/1964,2833)
BVerwG, Entscheidung vom 05.03.1964 - II C 101.63 (https://dejure.org/1964,2833)
BVerwG, Entscheidung vom 05. März 1964 - II C 101.63 (https://dejure.org/1964,2833)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 27.06.1961 - II C 170.60

    Passivlegitimation bei Klagen eines Beamten wegen vermögensrechtlicher Ansprüche

    Auszug aus BVerwG, 05.03.1964 - II C 101.63
    Der Antrag wäre in vollem Umfang unbegründet, wenn die Rechtsverfolgung der Klägerin sich schon jetzt als offensichtlich unbegründet erwiese (ebenso BVerwG, Beschluß vom 27. Juni 1961 - BVerwG II C 170.60 -).
  • BVerwG, 26.08.1958 - II C 236.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 05.03.1964 - II C 101.63
    Bei der nach § 80 Abs. 5 VwGO gebotenen Abwägung des für die sofortige Vollziehung der Entlassungsverfügung sprechenden öffentlichen Interesses gegen das sönliche Interesse der Klägerin an der Aussetzung der Vollziehung im Hinblick auf die daraus folgende Verpflichtung zur alsbaldigen, jedenfalls vorläufigen, Fortzahlung der Dienstbezüge ist zu berücksichtigen, daß die Nichtzahlung von Bezügen - deren Rückzahlung im Falle rechtskräftiger Abweisung der Klage zwar geboten, aber möglicherweise nicht oder nur mit Schwierigkeiten durchzusetzen sein wird - im öffentlichen Interesse liegt, daß es jedoch andererseits auch dem öffentlichen Interesse widerspricht, wenn die wirtschaftliche Lage des betroffenen Staatsbürgers vor rechtskräftiger Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der gegen ihn als Beamten getroffenen Entlassungsmaßnahme in unvertretbarem Maße, unter Umständen sogar bis zur Notlage absinkt (ebenso z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 13. Februar 1958 - BVerwG VI C 379.57 -, vom 26. August 1958 - BVerwG II C 236.57 - undvom 22. Oktober 1959 - BVerwG VI C 189.58 -).
  • BVerwG, 13.02.1958 - VI C 379.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 05.03.1964 - II C 101.63
    Bei der nach § 80 Abs. 5 VwGO gebotenen Abwägung des für die sofortige Vollziehung der Entlassungsverfügung sprechenden öffentlichen Interesses gegen das sönliche Interesse der Klägerin an der Aussetzung der Vollziehung im Hinblick auf die daraus folgende Verpflichtung zur alsbaldigen, jedenfalls vorläufigen, Fortzahlung der Dienstbezüge ist zu berücksichtigen, daß die Nichtzahlung von Bezügen - deren Rückzahlung im Falle rechtskräftiger Abweisung der Klage zwar geboten, aber möglicherweise nicht oder nur mit Schwierigkeiten durchzusetzen sein wird - im öffentlichen Interesse liegt, daß es jedoch andererseits auch dem öffentlichen Interesse widerspricht, wenn die wirtschaftliche Lage des betroffenen Staatsbürgers vor rechtskräftiger Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der gegen ihn als Beamten getroffenen Entlassungsmaßnahme in unvertretbarem Maße, unter Umständen sogar bis zur Notlage absinkt (ebenso z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 13. Februar 1958 - BVerwG VI C 379.57 -, vom 26. August 1958 - BVerwG II C 236.57 - undvom 22. Oktober 1959 - BVerwG VI C 189.58 -).
  • BVerwG, 22.10.1959 - VI C 189.58

    Auflösung eines Beamtenverhältnisses auf Probe - Gewährung von Dienstbezügen

    Auszug aus BVerwG, 05.03.1964 - II C 101.63
    Bei der nach § 80 Abs. 5 VwGO gebotenen Abwägung des für die sofortige Vollziehung der Entlassungsverfügung sprechenden öffentlichen Interesses gegen das sönliche Interesse der Klägerin an der Aussetzung der Vollziehung im Hinblick auf die daraus folgende Verpflichtung zur alsbaldigen, jedenfalls vorläufigen, Fortzahlung der Dienstbezüge ist zu berücksichtigen, daß die Nichtzahlung von Bezügen - deren Rückzahlung im Falle rechtskräftiger Abweisung der Klage zwar geboten, aber möglicherweise nicht oder nur mit Schwierigkeiten durchzusetzen sein wird - im öffentlichen Interesse liegt, daß es jedoch andererseits auch dem öffentlichen Interesse widerspricht, wenn die wirtschaftliche Lage des betroffenen Staatsbürgers vor rechtskräftiger Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der gegen ihn als Beamten getroffenen Entlassungsmaßnahme in unvertretbarem Maße, unter Umständen sogar bis zur Notlage absinkt (ebenso z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 13. Februar 1958 - BVerwG VI C 379.57 -, vom 26. August 1958 - BVerwG II C 236.57 - undvom 22. Oktober 1959 - BVerwG VI C 189.58 -).
  • VG Stuttgart, 18.11.2021 - 10 K 3806/21

    Verstoß eines Polizeibeamten gegen seine Wohlverhaltenspflicht; achtloser Umgang

    Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass sich das zur Hauptsache erhobene Rechtsmittel nicht schon von vornherein als offensichtlich unbegründet oder begründet, sondern als offen darstellt, und daher die nach § 80 Abs. 5 VwGO zu treffende Abwägungsentscheidung nicht bereits durch die Erfolgsaussichten des im Hauptsacheverfahren erhobenen Rechtsbehelfs indiziert ist (vgl. BVerfG , Beschluss vom 15.12.1989 - 2 BvR 1574/89 -, NvwZ 1990, 853 unter Hinweis auf BVerwG , Beschlüsse vom 05.03.1964 - II C 101/63 -, vom 23.01.1970 - II C 42/69 -, und vom 25.04.1972 -, Buchholz 310 § 80 Nr. 20; OVG Schleswig-Holstein , Beschluss vom 18.04.2019 - 2 MB 21/18 -, juris Rn. 71; OVG Lüneburg , Beschluss vom 12.03.2009 - 5 ME 438/08 -, juris Rn. 5).
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   BVerwG, 05.10.1967 - II C 101.63   

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BVerwG, 05.10.1967 - II C 101.63 (https://dejure.org/1967,3504)
BVerwG, Entscheidung vom 05.10.1967 - II C 101.63 (https://dejure.org/1967,3504)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Oktober 1967 - II C 101.63 (https://dejure.org/1967,3504)
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