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BVerwG, 17.10.1968 - II C 112.65 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Schriftform des Widerspruchs - Recht der amtsenthobenen Beamten - Entlassungsgeld für frühere Widerrufsbeamte - Fehlen der Unterschrift auf der Widerspruchsschrift - Entstehung eines Beamtenverhältnisses mit Versorgungsanwartschaft - Anspruch auf Entlassungsgeld nach ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.1965 - VI A 570/64
- BVerwG, 17.10.1968 - II C 112.65
Papierfundstellen
- BVerwGE 30, 274
- MDR 1969, 330
- DVBl 1970, 278
- DÖV 1969, 470
Wird zitiert von ... (59) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 13.01.1966 - II C 64.64
Anspruch auf Entlassungsgeld eines Beamten - Anspruch auf Versorgungsleistungen - …
Auszug aus BVerwG, 17.10.1968 - II C 112.65
Nach einem gerichtlichen Hinweis auf das zu § 54 Abs. 4 G 131 ergangene Urteil des erkennenden Senats vom 13. Januar 1966 - BVerwG II C 64.64 - (wiedergegeben bei Brosche in RiA 1966 S. 126 f.) hat sich die Revision auch zur Anwendung des § 70 Abs. 5 G 131 geäußert und die von dem Gericht des ersten Rechtszugs vertretene Auffassung gebilligt.Für die Auslegung des § 70 Abs. 5 G 131 kann auf die Begründung des den Beteiligten bekannten Urteils des erkennenden Senats vom 13. Januar 1966 - BVerwG II C 64.64 - (wiedergegeben bei Brosche RiA 1966 S. 126 f.) Bezug genommen werden.
Jedoch entspricht die in dieser Vorschrift zugunsten früherer Berufsunteroffiziere getroffene Regelung des Inhalts, daß diese Personen unter bestimmten Voraussetzungen ein Entlassungsgeld erhalten, "wenn sie weder nach diesem Gesetz einen Anspruch auf Versorgungs-(Übergangs-)Bezüge haben noch in ein Beamtenverhältnis, in den Vorbereitungsdienst für eine Beamtenlaufbahn, in ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst mit Anspruch auf Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen oder als Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit übernommen worden sind", bezüglich der Gründe, die den Anspruch auf das Entlassungsgeld ausschließen, wörtlich der hier umstrittenen Regelung des § 70 Abs. 5 Satz 1 G 131. Deshalb gilt, was der Senat in dem Urteil BVerwG II C 64.64 bezüglich der Ausschlußgründe ausgeführt hat, entsprechend auch für die gleichlautenden Ausschlußgründe des § 70 Abs. 5 Satz 1 G 131, zumal da § 70 Abs. 5 G 131 den gleichen Zweck wie § 54 Abs. 4 G 131 hat und sich nur an eine andere Personengruppe wendet.
Wie der Senat in dem Urteil BVerwG II C 64.64 zu § 54 Abs. 4 G 131 ausgeführt hat, hatte der von dieser Vorschrift betroffene Personenkreis am 8. Mai 1945 eine noch weitgehend ungesicherte Rechtsstellung ohne Anspruch oder Anwartschaft auf Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen, so daß es für den Ausschluß des Anspruchs auf Entlassungsgeld nicht darauf ankommen kann, ob das nach dem 8. Mai 1945 begründete Beamtenverhältnis von Dauer und ob es mit der sicheren Erwartung einer beamtenrechtlichen Versorgung verbunden war; vielmehr genügt schon die Chance, im öffentlichen Dienst Fuß zu fassen und in ein dauerhaftes, mit beamtenrechtlicher Versorgung verbundenes Dienstverhältnis zu gelangen, um den Anspruch auf Entlassungsgeld auszuschließen.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.1963 - VI A 1062/62
Auszug aus BVerwG, 17.10.1968 - II C 112.65
Das Berufungsgericht habe nicht in seinem Urteil vom 24. Mai 1963 - VI A 1062/62 - (NJW 1963 S. 2044) die Auffassung vertreten, daß der eigenhändige Namenszug im Absendervermerk die Unterschrift unter dem bestimmenden Schriftsatz ersetze.Grundsätzlich die gleiche Auffassung haben auch der IV. Senat des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß vom 14. Februar 1966 - BVerwG IV B 140.65 - [NJW 1966 S. 1043 f.]) sowie das Berufungsgericht (Urteil vom 24. Mai 1963 - VI A 1062/62 - [NJW 1963 S. 2044]) vertreten.
- RG, 15.05.1936 - 2/36/V 62/35
Müssen in Anwaltsprozessen bestimmende Schriftsätze von einem bei dem …
Auszug aus BVerwG, 17.10.1968 - II C 112.65
Der Große Zivilsenat des Reichsgerichts habe in seinem Beschluß vom 15. Mai 1936 - G.S.Z. 2/36 - V 62/35 - (RGZ 151, 82 ff.) darauf hingewiesen, daß in der Zivilprozeßordnung die Unterschrift nur deshalb nicht als zwingendes Formerfordernis ausdrücklich vorgeschrieben worden sei, weil dem Gesetzgeber die Beachtung dieser Form als selbstverständlich erschienen sei.Dies steht nicht in Widerspruch zu dem Beschluß des Großen Zivilsenats des Reichsgerichts vom 15. Mai 1936 - G.S.Z. 2/36 - V 62/35 - (RGZ 151, 82 ff.), von dem die Begründung des angefochtenen Urteils in erster Linie ausgeht.
- BVerwG, 27.10.1961 - VI B 2.61
Auszug aus BVerwG, 17.10.1968 - II C 112.65
Der unter Bezugnahme auf diesen Beschluß ergangene Beschluß des VI. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Oktober 1961 - BVerwG VI B 2 und 7.61 - (BVerwGE 13, 141 ff.) bezog sich ebenfalls auf eine durch einen Rechtsanwalt eingelegte Berufung. - BVerwG, 14.02.1966 - IV B 140.65
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 17.10.1968 - II C 112.65
Grundsätzlich die gleiche Auffassung haben auch der IV. Senat des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluß vom 14. Februar 1966 - BVerwG IV B 140.65 - [NJW 1966 S. 1043 f.]) sowie das Berufungsgericht (Urteil vom 24. Mai 1963 - VI A 1062/62 - [NJW 1963 S. 2044]) vertreten. - BVerwG, 15.06.1959 - Gr. Sen. 1.58
Beglaubigung der Unterschrift einer Revisionsschrift und einer …
Auszug aus BVerwG, 17.10.1968 - II C 112.65
Der Große Senat des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 10, 1 ff. [BVerwG 15.06.1959 - GrSen - 1/58]) hat sogar in bezug auf Revisionsschriften ausgeführt, dem der Rechtssicherheit Rechnung tragenden Bedürfnis, daß ein bestimmender Schriftsatz in einem Gerichtsverfahren klar den Urheber erkennen lasse, könne auch auf andere Weise als durch die Unterschrift genügt werden. - BVerwG, 17.10.1968 - II C 122.65
Rechte früherer Berufsunteroffiziere - Anspruch auf Entlassungsgeld - …
Auszug aus BVerwG, 17.10.1968 - II C 112.65
Entsprechendes hat der Senat in dem am heutigen Tage - am 17. Oktober 1968 - ergangenen Urteil BVerwG II C 122.65 zu § 54 Abs. 4 Satz 1 G 131 ausgeführt. - BVerwG, 19.12.1963 - III C 193.62
Feststellung eines Hausratsverlustes und die Gewährung von Hausratentschädigung …
Auszug aus BVerwG, 17.10.1968 - II C 112.65
Die gleiche Auffassung hat schon der III. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 19. Dezember 1963 - BVerwG III C 193.62 - (ZLA 1964 S. 182) zu der vorgeschriebenen Schriftform der Beschwerde im Lastenausgleichsverfahren vertreten; er hat dort die von der Klägerin nicht unterschriebene Beschwerdeschrift als wirksam anerkannt, weil nach den Umständen des Falles kein Zweifel bestehen konnte, daß das Schriftstück von ihr herrührte und mit ihrem Willen der Behörde zugegangen war.
- BVerwG, 06.12.1988 - 9 C 40.87
Klageerhebung - Wirksamkeit der Klageerhebung - Urheberschaft der Klage
Dasselbe gilt für einen auf dem Briefumschlag vollzogenen eigenhändigen Namenszug im Absendervermerk (Urteil vom 17. Oktober 1968 - BVerwG 2 C 112.65 - BVerwGE 30, 274 [BVerwG 17.10.1968 - II C 112/65]).Es kann dahingestellt bleiben, ob die Rechtsprechung zur Fallgruppe der vom Rechtsmittelführer persönlich eingelegten Rechtsmittel auf den Anwaltsprozeß übertragbar ist (offengelassen in BVerwGE 30, 274 [BVerwG 17.10.1968 - II C 112/65] und im Beschluß vom 26. Juni 1980 - BVerwG 7 B 160.79 - Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 8) oder ob das Erfordernis der eigenhändigen Unterschrift dort strenger zu handhaben ist.
- BFH, 22.06.2010 - VIII R 38/08
Wirksamkeit einer Klage mit eingescannter Unterschrift - Anforderungen an die …
So kann sich selbst aus einem nicht unterschriebenen bestimmenden Schriftsatz in Verbindung mit weiteren Unterlagen oder Umständen die Urheberschaft und der Wille, das Schreiben in den Rechtsverkehr zu bringen, hinreichend sicher ergeben (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, vgl. Urteile vom 17. Oktober 1968 II C 112.65, BVerwGE 30, 274; vom 7. November 1973 VI C 124.73, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1974, 174, und vom 20. April 1977 VI C 26.75, Verwaltungsrechtsprechung 29, 764; zusammenfassend Beschluss vom 26. Juni 1980 7 B 160.79, juris). - BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 11.78
Widerspruchsschrift - Eigenhändige Unterschrift - Erfordernis der Schriftform
Ist die Widerspruchsschrift nicht eigenhändig unterzeichnet, so genügt sie gleichwohl dem Erfordernis der Schriftform, wenn sich schon aus ihr allein hinreichend sicher, ohne Rückfrage oder Beweiserhebung, ergibt, daß sie von dem Widersprechenden herrührt und mit dessen Willen in den Verkehr gelangt ist (Vergleiche BVerwG, 17.10.1968, II C 112.65, BVerwGE 30, 274).Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts lasse es allerdings genügen, "wenn sich aus der Widerspruchsschrift allein oder in Verbindung mit beigefügten Anlagen hinreichend sicher - ohne die Notwendigkeit einer Rückfrage oder Beweiserhebung - ergibt, daß sie von dem Widerspruchsführer herrührt und mit dessen Willen in Verkehr gebracht wurde" (BVerwGE 30, 274 [276]).
Das Schreiben der Klägerin genüge auch ohne handschriftliche Unterzeichnung dem Erfordernis der Schriftform, wie das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 17. Oktober 1968 - BVerwG II C 112.65 - BVerwGE 30, 274 (276) näher begründet habe.
Erfordernis der Schriftform, wenn sich aus ihr allein oder in Verbindung mit beigefügten Anlagen hinreichend sicher, ohne Rückfrage oder Beweiserhebung, ergibt, daß sie von dem Widersprechenden herrührt und mit dessen Willen in den Verkehr gelangt ist (Urteil vom 17. Oktober 1968 - BVerwG II C 112.65 - BVerwGE 30, 274 [276] mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2015 - 1 A 11/14
Isolierte Akteneinsicht in beamtenrechtlichen Verfahren bei der Anfechtung der …
vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 1968 - 2 C 112.65 -, BVerwGE 30, 274 = ZBR 1969, 123 = juris, Rn. 14 ff. (zum Schriftformerfordernis des § 70 VwGO); VGH Bad.-Württ., Urteil vom 3. Dezember 2013 - 2 S 978/13 -, VBlBW 2014, 230 = juris, Rn. 36; Geis, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Aufl. 2014, § 69 Rn. 3; Dolde/Porsch, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: Okt. - BVerwG, 07.11.1973 - VI C 124.73
Rechtsmittel
Eine Ausnahme von diesem der Schaffung klarer Verhältnisse dienenden Grundsatz könne allenfalls Platz greifen, wenn sich aus der dem Gericht vorliegenden Klageschrift allein oder jedenfalls aus den ihr möglicherweise beigefügten Anlagen ohne das Erfordernis einer Rückfrage oder Beweiserhebung eindeutig ergebe, daß sie tatsächlich vom Kläger herrühre, von diesem nicht nur als Entwurf, sondern als endgültige Klageschrift gedacht und mit dessen Wissen und Wollen dem Gericht zugegangen sei (BVerwGE 30, 274).In Anknüpfung hieran und in Fortführung der Entscheidung des Großen Senats in BVerwGE 10, 1 [BVerwG 15.06.1959 - GrSen - 1/58] hat aber der II. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in BVerwGE 30, 274 (276 ff.) [BVerwG 17.10.1968 - II C 112/65] ausgeführt, daß die Widerspruchsschrift auch ohne handschriftliche Unterzeichnung dem Formerfordernis der Schriftform genügt, wenn sich aus ihr allein oder in Verbindung mit beigefügten Anlagen hinreichend sicher, ohne Rückfrage oder Beweiserhebung, ergibt, daß sie von dem Widersprechenden herrührt und mit dessen Willen in den Verkehr gelangt ist.
Der Senat schließt sich deshalb der Entscheidung des II. Senats in BVerwGE 30, 274 (276) [BVerwG 17.10.1968 - II C 112/65] auch für das Formerfordernis der Schriftlichkeit der bestimmenden Schriftsätze in dem Verfahren vor den Verwaltungsgerichten an.
- VG Greifswald, 21.04.2016 - 3 A 413/14
(Keine) Wahrung des Schriftformerfordnisse durch einfache E-Mail; Mieter als …
Abweichendes folgt auch nicht aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach es für die Wahrung der Schriftform genügt, "wenn zwar die Unterschrift fehlt, wenn sich aber aus dem Schriftstück in Verbindung mit den möglicherweise beigefügten Anlagen hinreichend sicher - d.h. ohne Notwendigkeit einer Klärung durch Rückfrage oder durch Beweiserhebung - ergibt, dass es von dem Widersprechenden herrührt und mit dessen Willen in den Verkehr gebracht wurde" (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.10.1968 - II C 112.65 -, juris Rn. 14). - OVG Hamburg, 17.05.2000 - 5 Bf 31/96
Polizeirechtliche Verantwortlichkeit des Grundstückeigentümer für …
Der in § 70 VwGO vorgeschriebenen Schriftform genügt eine Widerspruchsschrift nämlich auch dann, wenn zwar die Unterschrift fehlt, sich aber aus dem Schriftstück in Verbindung mit möglicherweise beigefügten Anlagen hinreichend sicher - d.h. ohne Notwendigkeit einer Klärung durch Rückfrage oder durch Beweiserhebung - ergibt, dass sie von dem Widerspruchsführer herrührt und mit dessen Willen in den Verkehr gebracht wurde (BVerwG, Urt. v. 17.10.1968, BVerwGE 30 S. 274, 276).Der zuständige Sachbearbeiter der Beklagten hatte dementsprechend offenbar keine Zweifel daran, dass das Schriftstück von dem Geschäftsführer der Klägerin herrührte und zur wirksamen Einlegung des Widerspruchs bestimmt war (vgl. für alles BVerwG, Urt. v. 17.10.1968, a.a.O., S. 277 f.).
- BVerwG, 05.06.1974 - VIII C 1.74
Rechtswidrigkeit eines Einberufungsbescheids - Versagung der Zurückstellung - …
Die Vorschrift des § 126 Abs. 1 BGB, die die eigenhändige Unterschrift des Ausstellers fordert, gilt im öffentlichen Recht nicht (BVerwGE 2, 190 [191]; 10, 1 [2]; 30, 274 [276]; 36, 296 [298]; Urteil vom 7. November 1973 - BVerwG VI C 124.73 - [Buchholz 310 § 81 VwGO Nr. 4 = DÖV 1974, 319 = NJW 1974, 1262]; BSGE 13, 269 [270 f.]; BFH 62, 263 [265 f.]; 75, 425 [431 f.]). - BVerwG, 24.10.1997 - 8 C 21.97
Zurückstellung vom Wehrdienst wegen des Verlustes eines Ausbildungsplatzes
Denn hieraus ergibt sich hinreichend sicher, ohne daß eine Rückfrage oder Beweiserhebung notwendig wäre, daß die Widerspruchsschrift von dem Kläger herrührt und mit seinem Willen in den Verkehr gelangt ist (stRspr, vgl. Urteil vom 17. Oktober 1968 - BVerwG II C 112.65 - BVerwGE 30, 274 (275 [BVerwG 17.10.1968 - II C 112/65] bis 278 ), Kopp, VwGO, 10. Aufl., 1994, § 70 Rn. 2 und § 81 Rn. 5 ff. m.w.N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.1997 - 16 A 2389/96
Rechtzeitigkeit eines Widerspruches; Telefax; Unvollständiger Eingang bei …
In der Rechtsprechung ist aber anerkannt, daß Rechtsbehelfe auch ohne Unterschrift wirksam eingelegt sein können, wenn sich aus anderen Anhaltspunkten eine der Unterschrift vergleichbare Gewähr für die Urheberschaft und den Rechtsverkehrswillen ergibt, also zweifelsfrei feststeht, daß der Rechtsmittelführer die Rechtsmittelschrift als solche in den Rechtsverkehr bringen wollte (vgl. zu einer nicht unterzeichneten Widerspruchsschrift BVerwG, Urteile vom 17. Oktober 1968 - II C 112.65 -, BVerwGE 30, 274, und vom 18. Dezember 1992 - VII C 16.92 -, NJW 1993, 1874; zur Einlegung einer Beschwerde nach der Wehrbeschwerdeordnung: BVerwG, Beschluß vom 30. Juni 1983 - 1 WB 27.81 -, NJW 1984, 444; ferner für eine nicht unterzeichnete Klageschrift: BVerwG, Urteil vom 6. Dezember 1988 - 9 C 40.87 -, BVerwGE 81, 32 = NJW 1989, 1175). - BVerwG, 26.06.1980 - 7 B 160.79
Zulässigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision bei …
- BFH, 05.11.1973 - GrS 2/72
Handschriftliche Unterzeichnung der Revisionsbegründungsschrift - Entsendung …
- VG Cottbus, 08.10.2018 - 3 K 1546/16
Abrechnungsfähige Kosten eines Feuerwehreinsatzes
- BVerwG, 26.08.1983 - 8 C 28.83
Bescheid - Fotokopie - Maschienenschriftlich - Klageschrift - Unwirksamkeit
- BVerwG, 09.06.1982 - 6 C 119.81
Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Einlegung eines Widerspruchs …
- BVerwG, 22.06.1978 - 7 B 107.78
Erfordernis der Schriftform - Telegrafische Klageerhebung - Telegramm
- VGH Bayern, 15.06.2023 - 20 B 21.2421
Zur Schätzung des Wasserverbrauchs nach Ablauf der Eichfrist des Wasserzählers
- VGH Baden-Württemberg, 02.12.2010 - 6 S 1756/09
IHK-Mitglied; Beitragsfreistellung
- BVerwG, 28.08.1973 - VI B 38.73
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BFH, 03.10.1986 - III R 207/81
Schriftliche Klageerhebung - Klageschrift - Eigenhändige Unterzeichnung - …
- StGH Bremen, 04.05.1981 - St 1/80
Prüfung der 5 %-Klausel nach bremischem Wahlrecht, der Einteilung des Landes …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.10.1969 - II A 217/67
Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Gewerbesteuerbescheides; Formelle …
- VGH Baden-Württemberg, 23.03.2021 - A 12 S 91/21
Terminsverlegungsantrag eines nicht anwaltlich vertretenen Klägers; Eingang bei …
- BVerwG, 15.01.1970 - VIII C 164.67
Statthaftigkeit der zulassungsfreien Verfahrensrevision in Wehrpflichtsachen - …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2022 - L 11 KR 610/21
Kein Anspruch der Krankenkasse auf die Erstattung einer geleisteten …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2022 - L 11 KR 476/20
Vergütung stationärer Krankenhausbehandlungen in der gesetzlichen …
- BVerwG, 23.09.1980 - 9 B 1979.80
Vertretungszwang vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)
- BVerwG, 20.04.1977 - 6 C 26.75
Fehlende Unterschrift unter der Widerspruchsschrift - Gesetzliches Erfordernis …
- OVG Brandenburg, 10.08.2000 - 4 A 219/95
Äthiopien, Nachfluchtgründe, Subjektive Nachfluchtgründe, Exilpolitische …
- VG Gelsenkirchen, 15.02.2007 - 13 K 2485/05
Feststellungsinteresse, Rechtswidrigkeit, Widerspruchsbescheid, Nichtigkeit, …
- BVerwG, 25.04.1975 - VI C 21.74
Voraussetzungen für die Aufhebung eines Zwischenurteils - Anforderungen an die …
- BFH, 18.05.1972 - V R 1/71
- OVG Thüringen, 27.04.2000 - 4 ZKO 704/98
Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht
- BVerwG, 05.06.1974 - VIII C 15.74
Behandlung eines Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines …
- BFH, 29.07.1969 - VII R 92/68
Klage - Übermittlung durch Telegramm - Prozeßbevollmächtigter - Unterzeichnung
- BVerwG, 21.12.1982 - 9 B 15191.82
Formgerechte Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde
- BVerwG, 27.11.1978 - 1 B 251.78
Anforderungen an die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - …
- BVerwG, 12.12.1974 - VI ER 202.74
Begründetheit eines Antrags auf Armenrecht und der vorläufigen unentgeltlichen …
- SG Aachen, 06.11.2018 - S 11 BK 3/18
Bewilligung eines Kinderzuschlags
- VG Neustadt, 16.10.2017 - 5 L 1140/17
Verwaltungsprozessrecht: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung; …
- BVerwG, 19.01.1987 - 6 B 52.86
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - Nichtzulassung der …
- BVerwG, 06.09.1983 - 6 C 112.81
Nachweis einer Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe - …
- BVerwG, 16.07.1982 - 6 CB 46.82
Erfordernis einer handschriftlichen Unterschrift des Widerspruchs - …
- BVerwG, 05.02.1980 - 1 B 1528.79
Rechtsmittel
- BVerwG, 05.12.1975 - VI C 117.74
Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an eine Klageschrift
- BVerwG, 25.01.1978 - 4 B 222.77
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision
- VG Schleswig, 29.03.2023 - 4 A 174/22
Rundfunkbeitragsrecht; ordnungsgemäßes Vorverfahren trotz nicht unterschriebenen …
- BVerwG, 27.11.1978 - 1 B 267.78
Ausnahmen von dem Erfordernis der eigenhändigen Unterschrift
- BVerwG, 31.05.1978 - 2 CB 21.77
Verletzung der Pflicht zur Gewährung rechtlichen Gehörs
- VGH Bayern, 17.03.2008 - 11 C 08.273
Formgerechte Zustellung bei Abholung eines Übergabe-Einschreibens durch eine …
- BPatG, 13.09.2007 - 6 W (pat) 339/04
- VG Berlin, 17.12.1992 - 6 A 460.92
Anforderungen an das Schriftformerfordernis einer Klageschrift; Anrechenbarkeit …
- BVerwG, 02.03.1989 - 5 B 99.87
Revisionsrechtliche Klärungsbedürftigkeit der Frage der Zustimmung der …
- LG Karlsruhe, 25.08.1972 - 9 S 213/72
- VG Berlin, 19.12.2013 - 90 K 6.12
Schriftformerfordernis im Heilberufeverfahren
- VG München, 17.01.2013 - M 15 K 12.2464
Ausbildungsförderung für ein Instrumentalstudium; Violine im Wert von 19.000,-- …
- VGH Bayern, 19.10.1994 - 10 CS 94.2944
- VGH Bayern, 26.09.1969 - 204 VII 68
- OVG Rheinland-Pfalz, 28.05.1980 - 9 C 28/79