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   BVerwG, 06.03.1975 - II C 20.73   

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BVerwG, 06.03.1975 - II C 20.73 (https://dejure.org/1975,855)
BVerwG, Entscheidung vom 06.03.1975 - II C 20.73 (https://dejure.org/1975,855)
BVerwG, Entscheidung vom 06. März 1975 - II C 20.73 (https://dejure.org/1975,855)
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 17.07.1974 - VI C 41.70

    Beförderung von Aufstiegsbeamten sowie unmittelbaren Laufbahnbewerbern - Beginn

    Auszug aus BVerwG, 06.03.1975 - II C 20.73
    Daß für sogenannte Regelbeförderungen ebenso wie bei sonstigen Beförderungen die Eignung unerläßlich ist, hat das Bundesverwaltungsgericht bereits wiederholt entschieden (Beschluß vom 28. Juli 1970 - BVerwG II B 7.70 - [Buchholz 235.17 § 25 LBesG NW Nr. 2] und Urteil vom 17. Juli 1974- BVerwG VI C 41.70 - [Buchholz 237.90 § 10 LBG Schi.-Holst. Nr. 1]).

    Nach dem bereits erwähnten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Juli 1974 - BVerwG VI C 41.70 - ist die Fürsorgepflicht grundsätzlich nicht verletzt, wenn eine vom Leistungsgrundsatz als tragendem Grundsatz des Beamtenrechts geprägte Ermessensentscheidung in bezug auf eine Beförderung ergangen ist, und zwar auch nicht bei einer sogenannten "Regelbeförderung".

  • BVerwG, 17.09.1964 - II C 121.62

    Kirchliche Erlaubnis zur Erteilung katholischen Religionsunterrichts (missio

    Auszug aus BVerwG, 06.03.1975 - II C 20.73
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat der Beamte in aller Regel gegen seinen Dienstherrn keinen Rechtsanspruch auf Beförderung, und zwar auch nicht auf Grund der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht, weil diese nur in den Grenzen des jeweils bekleideten Amtes besteht (vgl. BVerwGE 19, 252 [254] mit Einweis auf BVerwGE 15, 3 [7]).

    Einige dieser Vorschriften mögen sogar allein diesem Zweck dienen (vgl. BVerwGE 19, 252 [254 f.] mit Hinweis auf BVerwGE 15, 3 [5, 6]).

  • BVerwG, 30.08.1962 - II C 16.60

    Anspruch auf Beförderung in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 14

    Auszug aus BVerwG, 06.03.1975 - II C 20.73
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat der Beamte in aller Regel gegen seinen Dienstherrn keinen Rechtsanspruch auf Beförderung, und zwar auch nicht auf Grund der beamtenrechtlichen Fürsorgepflicht, weil diese nur in den Grenzen des jeweils bekleideten Amtes besteht (vgl. BVerwGE 19, 252 [254] mit Einweis auf BVerwGE 15, 3 [7]).

    Einige dieser Vorschriften mögen sogar allein diesem Zweck dienen (vgl. BVerwGE 19, 252 [254 f.] mit Hinweis auf BVerwGE 15, 3 [5, 6]).

  • BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65

    Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung

    Auszug aus BVerwG, 06.03.1975 - II C 20.73
    Soweit die Revision gegenüber dieser Auslegung der Rundverfügung vom 13. September 1967 durch das Berufungsgericht vorträgt, die Berufserfahrung gehöre "nicht zu den Bewertungsfaktoren des § 8 NBG", will sie anscheinend geltend machen, das Berufungsgericht habe verkannt, daß durch die Rundverfügung von dem eingeräumten Ermessen nicht in einer dem Zweck der gesetzlichen Ermächtigung entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden sei (vgl. BVerwGE 31, 212 [215] mit Hinweis auf BVerwGE 22, 215 [218]).
  • BVerwG, 26.01.1966 - VI C 165.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.03.1975 - II C 20.73
    Ausnahmen von einer generellen Ermessensbindung sind zwar nicht schlechthin ausgeschlossen (vgl. u.a. Urteile vom 26. Januar 1966 - BVerwG VI C 165.62 - [Buchholz 234 § 4 a G 131 Nr. 1] und vom 7. Dezember 1966 - BVerwG VI C 47.64 - [Buchholz 232 § 136 BBG Nr. 3]); dem trägt der Schlußsatz der Rundverfügung ausdrücklich Rechnung.
  • BVerwG, 08.07.1969 - II C 80.67

    Auslegung eines Runderlasses des Finanzministers des Landes Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus BVerwG, 06.03.1975 - II C 20.73
    Soweit sich die Revision gegen diese Auslegung der Rundverfügung durch das Berufungsgericht mit dem (bereits bei der Beurteilung der Verfahrensrügen erörterten) Vorbringen wendet, alle Beteiligten hätten die Rundverfügung als reine Härteklausel zugunsten der alsbald nach der Vorbildung in die Laufbahn eingetretenen Rechtspfleger verstanden, ist darauf hinzuweisen, daß Verwaltungsvorschriften der revisionsgerichtlichen Prüfung - von hier nicht einschlägigen Ausnahmen abgesehen - nicht wie Rechtsnormen unterworfen sind, sondern vom Revisionsgericht nur in engen Grenzen geprüft werden können, nämlich darauf, ob dem Tatrichter Verstöße gegen die Denkgesetze, gegen die allgemeinen Erfahrungssätze oder gegen Auslegungsgrundsätze vorzuwerfen sind (vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 8. Juli 1969 - BVerwG II C 80.67 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 27] mit Hinweis auf Urteil vom 23. November 1966 - BVerwG VI C 94.63 - [Buchholz 232 § 8 BBG Nr. 3]).
  • BVerfG, 19.03.1968 - 1 BvR 554/65

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Bundesrückerstattungsgesetzes

    Auszug aus BVerwG, 06.03.1975 - II C 20.73
    Dieser verbietet zwar die willkürliche Gleichbehandlung von wesentlich Ungleichem (BVerfGE 21, 12 [26]; 23, 229 [240]; ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).
  • BVerwG, 14.10.1965 - II C 3.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.03.1975 - II C 20.73
    Soweit die Revision gegenüber dieser Auslegung der Rundverfügung vom 13. September 1967 durch das Berufungsgericht vorträgt, die Berufserfahrung gehöre "nicht zu den Bewertungsfaktoren des § 8 NBG", will sie anscheinend geltend machen, das Berufungsgericht habe verkannt, daß durch die Rundverfügung von dem eingeräumten Ermessen nicht in einer dem Zweck der gesetzlichen Ermächtigung entsprechenden Weise Gebrauch gemacht worden sei (vgl. BVerwGE 31, 212 [215] mit Hinweis auf BVerwGE 22, 215 [218]).
  • BVerwG, 09.02.1972 - VI C 25.69

    Berücksichtigung unverschuldeter Wartezeiten vor der Einstellung oder Anstellung

    Auszug aus BVerwG, 06.03.1975 - II C 20.73
    Ein solcher Ausgleich darf jedenfalls nicht unter Vernachlässigung des Bewährungsprinzips bei Beförderungen vorgenommen werden (vgl. hierzu auch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Februar 1972 - BVerwG VI C 25.69 - [Buchholz 237.7 LBG NW § 123 Nr. 1]).
  • BVerfG, 20.12.1966 - 1 BvR 320/57

    Allphasenumsatzsteuer

    Auszug aus BVerwG, 06.03.1975 - II C 20.73
    Dieser verbietet zwar die willkürliche Gleichbehandlung von wesentlich Ungleichem (BVerfGE 21, 12 [26]; 23, 229 [240]; ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts).
  • BVerwG, 23.11.1966 - VI C 94.63

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 07.12.1966 - VI C 47.64
  • BVerfG, 13.03.1973 - 2 BvR 484/72

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BVerwG, 08.07.1969 - II C 125.65

    Der schwerbeschädigte Beamte kann aus SchwBG § 12 Abs 1 nur das Recht auf

  • BVerwG, 15.12.1964 - VI C 9.62

    Rechtsanspruch auf Berücksichtigung von Vordienstzeiten im privatrechtlichen

  • BVerwG, 11.04.1972 - II C 5.69

    Bewertung eines Dienstpostens und der Zuordnung zu einer bestimmten

  • BVerwG, 29.06.1961 - VI C 148.59
  • BVerwG, 23.06.1967 - VII C 36.63

    Rechtsmittel

  • VGH Hessen, 22.12.1971 - I OE 22/71
  • BVerwG, 28.07.1970 - II B 7.70

    Begriff des Beamtenrechts - Klärungsbedürftigkeit der Frage nach der

  • BVerwG, 29.08.1959 - VI B 53.59

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 17.11.2016 - 2 C 27.15

    Amtszulage; Auswahlentscheidung; Auswahlverfahren; Beförderungsamt;

    Hat ein Beamter den Anspruch auf Ersatz eines ihm durch rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten des Dienstherrn entstandenen Schadens bereits zum Gegenstand eines besonderen Verwaltungsstreitverfahrens gemacht, besteht daher kein Bedürfnis dafür, ihm daneben noch Rechtsschutz für eine gesonderte Klage auf Feststellung zu gewähren, dass das Verhalten des Dienstherrn rechtswidrig gewesen ist (BVerwG, Urteile vom 6. März 1975 - 2 C 20.73 - Buchholz 237.6 § 8 LBG Niedersachsen Nr. 1 S. 1 und vom 17. Dezember 1981 - 2 C 69.81 - ZBR 1982, 350 Rn. 24).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2017 - 6 A 2335/14

    Annahme einer hinreichenden Aktualität einer nicht mehr als drei Jahre

    Ebenso Gerhardt in Schoch/Schneider/Bier, VwGO Band II, Loseblatt Stand Oktober 2016, § 113 Rn. 94; Schenke/Schenke in Kopp/Schen-ke, VwGO, 22. Auflage 2016, § 113 Rn. 137; indirekt auch BVerwG, Urteil vom 17. November 2016 - 2 C 27.15 -, a.a.O., Rn. 15; a.A. BVerwG, Urteile vom 6. März 1975 - II C 20.73 -, Buchholz 237.6 § 8 LBG Niedersachsen Nr. 1 (nur Ls.), und vom 17. Dezember 1981 - 2 C 69.81 -, ZBR 1982, 350 mit weiteren Nachweisen; OVG Bremen, Beschluss vom 25. September 2014 - 2 A 140/12 -, NVwZ 2015, 381 = juris, Rn. 12; Saarl.
  • BGH, 04.03.2015 - RiZ(R) 3/14

    Prüfungsverfahren über die Entlassung aus dem Richterverhältnis auf Probe:

    Zwar obliegen die Prüfung der Rechtmäßigkeit der Entlassungsverfügung und die Prüfung des Bestehens eines "Wertersatzanspruchs" unterschiedlichen Gerichtsbarkeiten, so dass - anders als in Fällen, in denen präjudizielles Rechtsverhältnis und Folgeansprüche einer Gerichtsbarkeit unterliegen (dazu BVerwG, Urteil vom 11. April 1972 - II C 5.69, Umdruck S. 21 ff.; Urteil vom 6. März 1975 - II C 20.73, Umdruck S. 12 f.) - die größere Sachnähe der Richterdienstgerichte bei der Untersuchung der Voraussetzungen des § 22 Abs. 3 DRiG eine Fortsetzungsfeststellungsklage rechtfertigen könnte.
  • BVerwG, 05.11.1985 - 2 B 59.84

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Festsetzung oder

    Unbeschadet der Bindungswirkung einer Verwaltungsübung können ermessensbindende Verwaltungsvorschriften bzw. eine Verwaltungspraxis jederzeit für die Zukunft geändert werden; sofern hinter einem solchen Wechsel sachgerechte Erwägungen stehen, sind die sich hieraus für den einzelnen Beamten möglicherweise ergebenden Härten grundsätzlich hinzunehmen (vgl. Urteile vom 22. Mai 1968 - BVerwG 6 C 123.65 - und vom 6. März 1975 - BVerwG 2 C 20.73 - ).

    Denn die Dauer der Berufserfahrung korrespondiert im Regelfall mit der gesetzlich geforderten Eignung (vgl. Urteil vom 6. März 1975 - BVerwG 2 C 20.73 - ).

    Einen gleichermaßen weiten Ermessensspielraum bei der Auswahl zwischen mehreren dem Leistungsgrundsatz Rechnung tragenden Methoden hat der Dienstherr auch bei Maßnahmen, die eine Beförderung vorbereiten, etwa der Festsetzung oder Verbesserung eines "Beförderungsdienstalters" (vgl. Urteil vom 6. März 1975 - BVerwG 2 C 20.73 - ).

  • BVerwG, 28.08.1986 - 2 C 5.84

    Sonderurlaub ohne Bezüge - Beförderungsdienstalter - Dienstbezüge - Private

    Dabei gilt zwar als Grundsatz, daß die Dauer der Berufserfahrung auch mit der gesetzlich geforderten Eignung korrespondiert und daher bei der im Ermessensraum zulässigen Generalisierung ein von der gesetzlichen Ermächtigung gedecktes sachgerechtes Kriterium für die Beförderungsreihenfolge ist (vgl. Urteil vom 6. März 1975 - BVerwG 2 C 20.73 - ).

    Weder eine rein faktische Verwaltungsübung noch eine in Form von Verwaltungsvorschriften vorgenommene Ermessensbindung ist einer aus sachgerechten Erwägungen erfolgenden Änderung für die Zukunft unzugänglich, auch wenn sich daraus für den einzelnen Beamten Nachteile gegenüber der bisherigen Praxis ergeben (vgl. Urteile vom 22. Mai 1968 - BVerwG 6 C 123.65 - ; vom 19. Februar 1970 - BVerwG 2 C 135.67 - und vom 6. März 1975 - BVerwG 2 C 20.73 - ).

  • BVerwG, 05.11.1985 - 2 B 58.84

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anspruch auf eine

    Unbeschadet der Bindungswirkung einer Verwaltungsübung können ermessensbindende Verwaltungsvorschriften bzw. eine Verwaltungspraxis jederzeit für die Zukunft geändert werden; sofern hinter einem solchen Wechsel sachgerechte Erwägungen stehen, sind die sich hieraus für den einzelnen Beamten möglicherweise ergebenden Härten grundsätzlich hinzunehmen (vgl. Urteile vom 22. Mai 1968 - BVerwG 6 C 123.65 - und vom 6. März 1975 - BVerwG 2 C 20.73 - ).

    Denn die Dauer der Berufserfahrung korrespondiert im Regelfall mit der gesetzlich geforderten Eignung (vgl. Urteil vom 6. März 1975 - BVerwG 2 C 20.73 - ).

    Einen gleichermaßen weiten Ermessensspielraum bei der Auswahl zwischen mehreren dem Leistungsgrundsatz Rechnung tragenden Methoden hat der Dienstherr auch bei Maßnahmen, die eine Beförderung vorbereiten, etwa der Festsetzung oder Verbesserung eines "Beförderungsdienstalters" (vgl. Urteil vom 6. März 1975 - BVerwG 2 C 20.73 - ).

  • BVerwG, 15.07.1977 - 2 B 36.76

    Anforderungen an die Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Zulassung der Revision

    Durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, daß ein Beamter grundsätzlich keinen Anspruch auf Beförderung hat, daß insbesondere die Fürsorgepflicht des Dienstherrn grundsätzlich nicht verpflichtet, dem Beamten einen günstigeren Rechtsstand zu verleihen (vgl. u.a. Urteile vom 17. September 1964 - BVerwG II C 121.62 - [BVerwGE 19, 252 [254 f.]]; vom 23. Februar 1970 - BVerwG VI C 111.65 - [Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 30]; vom 6. März 1975 - BVerwG II C 20.73 - [Buchholz 237.6 § 8 LBG Nds Nr. 1]; vom 4. November 1976 - BVerwG II C 59.73 - [DÖV 1977, 139]).
  • BVerwG, 12.05.1977 - II C 46.73

    Regelbeförderung eines Beamten - Einstufung in eine höhere Besoldungsstufe -

    Das Bundesverwaltungsgericht hat schon wiederholt klargestellt, daß es sich bei der Regelbeförderung - anders als bei der rahmenrechtlich nicht zulässigen Überleitung in die nächsthöhere Besoldungsgruppe nach Erreichen einer bestimmten Dienstaltersstufe - um eine echte Beförderung handelt (u.a. das schon oben näher bezeichnete Urteil vom 12. Dezember 1969 - BVerwG VI C 8.68 - und Urteil vom 6. März 1975 - BVerwG II C 20.73 - [Buchholz 237.6 § 8 LBG Nds. Nr. 1]).

    Daß dies auch für Regelbeförderungen gilt, hat das Bundesverwaltungsgericht schon wiederholt entschieden (Urteil vom 6. März 1975 - BVerwG II C 20.73 - Beschluß vom 28. Juli 1970 - BVerwG II B 7.70 - [Buchholz 235.17 § 25 LBesG NW Nr. 2] und Urteil vom 12. Dezember 1969 - BVerwG VI C 8.68 -).

  • BVerwG, 22.03.1990 - 2 C 2.88

    Klage eines Beamten auf Beförderung - Erledigung einer Klage in der

    Die Absicht, Schadenersatzansprüche im Verwaltungsrechtsweg geltend machen zu wollen, reicht zur Darlegung des rechtlichen Interesses jedoch nicht aus (vgl. u.a. Urteil vom 6. März 1975 - BVerwG 2 C 20.73 - ).
  • OVG Saarland, 29.09.2015 - 1 A 30/15

    Fortsetzungsfeststellungsklage: (Kein) Fortsetzungsfeststellungsinteresse unter

    BVerwG, Urteil vom 6.3.1975 - II C 20.73 - Buchholz 237.6 § 8 LBG Nds. Nr. 1; Urteil vom 22.3.1990 - 2 C 2.88 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 216; Urteil vom 11.4.1972 - II C 5.69 - n.v.; OVG Bremen, Beschluss vom 25.9.2014 - 2 A 140/12 -, Juris Rdnr. 12; OVG des Saarlandes, Urteil vom 21.6.1990 - 1 R 112/90 -, Juris (nur Ls); HessVGH, Urteil vom 27.2.1985 - I OE 58/80 - ZBR 1985, 258, 259; Schnellenbach, Das Feststellungsinteresse bei der Fortsetzungsfeststellungsklage eines Beamten, DVBl. 1990, 140, 141.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2001 - 19 A 870/01

    Ablehnung einer integrativen Beschulung in der gymnasialen Oberstufe wegen des

  • VG München, 21.07.2014 - M 21 K 13.784

    Kein Feststellungsinteresse zur Vorbereitung eines Schadensersatzprozesses wegen

  • BVerwG, 11.09.1984 - 2 B 90.83

    Berücksichtigung einer speziellen Eignung - Berücksichtigung des Dienstalters und

  • VGH Bayern, 08.04.2015 - 3 B 14.332

    Feststellungsklage, Stellenbesetzungsverfahren, Schadensersatzansprüche,

  • VG Würzburg, 11.09.2014 - W 1 K 13.885

    Übernahme als Soldat auf Zeit; charakterliche Eignung; Nichtangabe einer

  • VGH Hessen, 12.01.1988 - 1 TG 2675/87

    Einstweilige Anordnung eines Bundesbahnbeamten wegen Nichtbeförderung

  • VG Schleswig, 03.05.2018 - 12 A 41/18

    Antrag auf Beförderung

  • VG Wiesbaden, 06.11.2018 - 28 K 168/16

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei anderweitigem Verwaltungsstreitverfahren

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