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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.10.1966 - II C 32.64   

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BVerwG, 27.10.1966 - II C 32.64 (https://dejure.org/1966,175)
BVerwG, Entscheidung vom 27.10.1966 - II C 32.64 (https://dejure.org/1966,175)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Oktober 1966 - II C 32.64 (https://dejure.org/1966,175)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Witwengeld bei gesetzlicher Vermutung einer "Versorgungsheirat" - Begriff der "Versorgungsheirat" - Dauer einer Ehe mit einem Beamten bis zu dessen Tode - Heirat zur Herbeiführung der Versorgung der späteren Witwe eines Beamten - Erschütterung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BBG § 123 Abs. 1 S. 2 Nr. 1; DBG § 101 Abs. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 25, 221
  • MDR 1967, 326
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.02.1954 - III ZR 222/52

    Anspruch auf Witwengeld. Versorgungsehe

    Auszug aus BVerwG, 27.10.1966 - II C 32.64
    Hat die Ehe mit einem Beamten bis zu dessen Tode weniger als drei Monate gedauert, so ist die - § 123 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BBG zugrunde liegende - Vermutung, daß es sich um eine "Versorgungsheirat" gehandelt hat, zwar in aller Regel, aber nicht ausnahmslos dann widerlegt, wenn nachweislich für einen der Ehegatten die Absicht, der Witwe eine Versorgung zu verschaffen, nicht maßgebend war (Ergänzung zu BGHZ 12, 347 ff.).

    Nach einhelliger Auffassung der Rechtsprechung genüge es, wenn die Vermutung der Versorgungsabsicht für einen der beiden Ehegatten widerlegt werde (zu vgl. BGHZ 12, 347 und Hamb. Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 17. September 1959 - Bf. II 38.59 - [DuV 1960 S. 842]; Plog-Wiedow, Kommentar zum Bundesbeamtengesetz, § 123 RdNr. 11).

    Diese Rechtsauffassung hat es auf die Ausführungen in dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25. Februar 1954 - III ZR 222/52 - (BGHZ 12, 347 [348 f.]) gestützt, das zu § 101 Abs. 1 des Deutschen Beamtengesetzes vom 26. Januar 1937 (RGBl. I S. 39) - DBG - ergangen ist.

    Die vom Bundesgerichtshof (BGHZ 12, 347 ff.) für den Regelfall zutreffend dargelegte Rechtsauffassung gilt jedoch nicht ohne Ausnahmen.

  • BGH, 21.12.1960 - VIII ZR 1/60

    Umgehung amerikanischer Embargo-Bestimmungen

    Auszug aus BVerwG, 27.10.1966 - II C 32.64
    Denn wollte man die "Versorgungsheirat" einem - mit Blickrichtung auf den durch die Versorgung der Witwe belasteten Dienstherrn - "sittenwidrigen Rechtsgeschäft" im Sinne des § 138 BGB gleichsetzen, so wäre die gefestigte Rechtsprechung zu beachten, nach der das Rechtsgeschäft, wenn sich die Sittenwidrigkeit im Verhalten nicht gegenüber dem Geschäftsgegner, sondern gegenüber einem Dritten zeigt, nur dann unsittlich ist, wenn alle Mitwirkenden unsittlich handeln, d.h. den Tatbestand kennen, der es unsittlich macht (vgl. Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 25. Auflage 1966, § 138 Anm. 3 und 5 b; RGZ 114, 338 [341]; RGZ 160, 52 [58]; BGHZ 34, 169 [176]; BGHZ 36, 395 [397]).
  • BGH, 07.03.1962 - V ZR 132/60

    Sittenwidrige Schenkung einer Gemeinde im Nationalsozialismus

    Auszug aus BVerwG, 27.10.1966 - II C 32.64
    Denn wollte man die "Versorgungsheirat" einem - mit Blickrichtung auf den durch die Versorgung der Witwe belasteten Dienstherrn - "sittenwidrigen Rechtsgeschäft" im Sinne des § 138 BGB gleichsetzen, so wäre die gefestigte Rechtsprechung zu beachten, nach der das Rechtsgeschäft, wenn sich die Sittenwidrigkeit im Verhalten nicht gegenüber dem Geschäftsgegner, sondern gegenüber einem Dritten zeigt, nur dann unsittlich ist, wenn alle Mitwirkenden unsittlich handeln, d.h. den Tatbestand kennen, der es unsittlich macht (vgl. Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 25. Auflage 1966, § 138 Anm. 3 und 5 b; RGZ 114, 338 [341]; RGZ 160, 52 [58]; BGHZ 34, 169 [176]; BGHZ 36, 395 [397]).
  • RG, 30.09.1926 - IV 146/26

    Ist ein Vertrag über die Annahme an Kindesstatt wegen Verstoßes gegen die guten

    Auszug aus BVerwG, 27.10.1966 - II C 32.64
    Denn wollte man die "Versorgungsheirat" einem - mit Blickrichtung auf den durch die Versorgung der Witwe belasteten Dienstherrn - "sittenwidrigen Rechtsgeschäft" im Sinne des § 138 BGB gleichsetzen, so wäre die gefestigte Rechtsprechung zu beachten, nach der das Rechtsgeschäft, wenn sich die Sittenwidrigkeit im Verhalten nicht gegenüber dem Geschäftsgegner, sondern gegenüber einem Dritten zeigt, nur dann unsittlich ist, wenn alle Mitwirkenden unsittlich handeln, d.h. den Tatbestand kennen, der es unsittlich macht (vgl. Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 25. Auflage 1966, § 138 Anm. 3 und 5 b; RGZ 114, 338 [341]; RGZ 160, 52 [58]; BGHZ 34, 169 [176]; BGHZ 36, 395 [397]).
  • RG, 27.03.1939 - IV 275/38

    1. Verstößt der Grundstückseigentümer gegen die guten Sitten, wenn er die

    Auszug aus BVerwG, 27.10.1966 - II C 32.64
    Denn wollte man die "Versorgungsheirat" einem - mit Blickrichtung auf den durch die Versorgung der Witwe belasteten Dienstherrn - "sittenwidrigen Rechtsgeschäft" im Sinne des § 138 BGB gleichsetzen, so wäre die gefestigte Rechtsprechung zu beachten, nach der das Rechtsgeschäft, wenn sich die Sittenwidrigkeit im Verhalten nicht gegenüber dem Geschäftsgegner, sondern gegenüber einem Dritten zeigt, nur dann unsittlich ist, wenn alle Mitwirkenden unsittlich handeln, d.h. den Tatbestand kennen, der es unsittlich macht (vgl. Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 25. Auflage 1966, § 138 Anm. 3 und 5 b; RGZ 114, 338 [341]; RGZ 160, 52 [58]; BGHZ 34, 169 [176]; BGHZ 36, 395 [397]).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.06.2016 - 4 S 1562/15

    Zur Widerlegung der gesetzlichen Vermutung des Vorliegens einer Versorgungsehe

    cc) Die gesetzliche Vermutung des § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BeamtVG ist widerlegt, wenn die Gesamtbetrachtung der Beweggründe beider Ehegatten für die Heirat im Einzelfall ergibt, dass die (aus den "besonderen Umständen" des jeweiligen Einzelfalles ableitbaren,) von der Versorgungsabsicht verschiedenen Beweggründe insgesamt gesehen den Versorgungszweck überwiegen oder ihm zumindest gleichwertig sind (vgl. BVerwG, Urteile vom 28.01.2016, a.a.O., und vom 27.10.1966 - II C 32.64 -, BVerwGE 25, 221; Senatsurteil vom 02.12.2014, a.a.O.).
  • BVerwG, 09.07.1971 - VI B 25.71

    Versagung des Witwengeldes unter dem Gesichtspunkt der sog. "Versorgungsehe"

    Das Berufungsurteil weicht nicht von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Oktober 1966 - BVerwG II C 32.64 - (BVerwGE 25, 221) ab.

    Nach BVerwGE 25, 221 (223, 224) [BVerwG 27.10.1966 - II C 32/64]ist der alleinige oder überwiegende Zweck der Heirat, der Witwe eine Versorgung zu verschaffen, in aller Regel (aber nicht ausnahmslos) nur dann gegeben, wenn die Versorgungsabsicht für beide Ehegatten bei der Heirat maßgebend war.

    Aber seine insoweit entscheidungserheblichen Ausführungen lassen trotz einiger mißverständlicher Formulierungen insgesamt betrachtet keinen Zweifel darüber bestehen, daß auch für ihn in Übereinstimmung mit BVerwGE 25, 221 der rechtliche Gesichtspunkt ausschlaggebend war, ob einer der beiden Ehegatten sich bei der Heirat nicht maßgebend von der Versorgungsabsicht hat leiten lassen.

    Wenn der Verwaltungsgerichtshof in diesem Zusammen hang im Anschluß an das rechtskräftige Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 17. September 1959 (DÖV 1960, 842) ausführt, die in § 123 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BBG aufgestellte gesetzliche Vermutung einer Versorgungsehe sei nur dann entkräftet, "wenn besondere objektiv erkennbare Umstände vorliegen, wonach ein anderer Zweck der Eheschließung mindestens ebenso wahrscheinlich ist wie der Versorgungszweck", so entspricht dieser Maßstab im wesentlichen den Anforderungen, die nach BVerwGE 25, 221 für die Widerlegung der Vermutung einer Versorgungsehe erfüllt sein müssen.

    Der Verwaltungsgerichtshof hat auch die in BVerwGE 25, 221 (225) [BVerwG 27.10.1966 - II C 32/64] aufgezeigte Möglichkeit in Betracht gezogen, daß nicht in allen Fällen, in denen der Beamte bei der Heirat schwerkrank ist, alleiniger oder überwiegender Zweck der Heirat der Versorgungszweck sein wird und daß auch in diesen Fällen andere "einigermaßen wirklichkeitsnahe" Beweggründe für die Heirat im Vordergrund stehen können, wie z.B. die Absicht des Beamten, eine schon längere Zeit bestehende Gemeinschaft zu legitimieren oder auf seiten der Frau der Wunsch, dem Manne in seiner Krankheit zur Seite zu stehen und die letzte Zeit seines Lebens zu erleichtern.

    Die Berufung der Klägerin auf die Entscheidung BGHZ 12, 347 ist weder geeignet, eine Divergenzrevision zu rechtfertigen (weil § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO die Abweichung von einer anderen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts voraussetzt), noch wäre sie geeignet, dem vorliegenden Fall angesichts der durch BVerwGE 25, 221 weiter erfolgten Klärung der Rechtsfragen zur "Versorgungsehe" rechtsgrundsätzliche Bedeutung zu verleihen (vgl. auch Beschluß vom 28. Juli 1970 - BVerwG VI B 33.70 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 02.12.2014 - 4 S 1911/13

    Hinterbliebenenversorgung für Lebenspartnern - hier:

    Dass auch die im Vordergrund stehende Absicht, eine schon länger bestehende Gemeinschaft zu legitimieren, als überwiegender Zweck einer Eheschließung im Sinn des § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Halbsatz 2 BeamtVG in Betracht kommt, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt (vgl. Urteil vom 27.10.1966 - 2 C 32.64 -, BVerwGE 25, 221; vgl. auch OVG Hamburg, Urteil vom 16.12.2011, a.a.O.).

    Da Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Ausnahmefalls im Sinn der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 27.10.1966, a.a.O.) nicht ersichtlich sind, sind damit insgesamt gesehen die von der Versorgungsabsicht verschiedenen Beweggründe der Lebenspartner als zumindest gleichwertig anzusehen.

  • BSG, 03.09.1986 - 9a RV 8/84

    Versorgungsehe - Widerlegung der Rechtsvermutung - Heirat eines Pflegebedürftigen

    Auch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) führt unter ausdrücklicher Bezugnahme auf diese Rechtsprechung an, daß die in $ 123 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BBG enthaltene Vermutung in aller Regel dann widerlegt sei, wenn nachweislich für einen der Ehegatten die Absicht, der Witwe eine Versorgung zu verschaffen, nicht maßgebend gewesen sei (BVerwGE 25, 221, 224; BVerwG Buchholz 232 5 123 BBG Nr. 7).
  • LSG Schleswig-Holstein, 07.03.2007 - L 8 R 207/06

    Witwerrente - Widerlegung der Versorgungsvermutung - lebensbedrohliche Erkrankung

    Dabei genügt der Nachweis, dass unter den Beweggründen jedenfalls nur eines der Eheschließenden der Zweck, dem Witwer eine Versorgung zu verschaffen, keine maßgebende Bedeutung hatte (BVerwGE 25, 221).
  • VG Arnsberg, 16.01.2008 - 2 K 396/07

    Witwe eines Beamten hat Anspruch auf beamtenrechtliche Versorgung trotz nur

    vgl. Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteil vom 27. Oktober 1966 - II C 32.64 -, BVerwGE 25, S. 221 = ZBR 1967, S. 87; Brockhaus in: Schütz / Maiwald, a.a.O., Teil D § 19 Rdnr. 65, 67 (Stand: September 2007).

    vgl. zu dieser Fallgestaltung: BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 1966, a.a.O.; VGH München, Beschluss vom 3. Mai 2004 - 3 B 00.1704 -, und Urteil vom 1. Dezember 1998 - 3 B 93.3050 -, Schütz / Maiwald, a.a.O., ES/C II 2.3.1 Nr. 10; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10. Februar 2003 - 4 S 2781/01 -, VBlBW 2003, S. 287.

  • VG Augsburg, 20.01.2011 - Au 2 K 08.1338

    Für den zur Entkräftung der in § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BeamtVG enthaltenen

    Ausnahmsweise gilt dies jedoch dann nicht, wenn unter den für die Heirat ursächlichen Beweggründen beider Ehegatten die Versorgungsabsicht des einen derart überwog und daneben die nicht auf die Versorgung der Witwe gerichteten Motive des anderen Teils derart an Bedeutung zurücktraten, dass bei sinnvoller Abwägung des Gewichts der beiderseitigen Beweggründe für das Zustandekommen der Ehe der Zweck, der Witwe eine Versorgung zu verschaffen, insgesamt als der überwiegende Zweck der Heirat erscheint (BVerwG vom 27.10.1966 BVerwGE 25, 221/224 = ZBR 1967, 326; vom 9.7.1971 a.a.O.; BayVGH vom 28.7.1998 Az. 3 B 96.2242 RdNr. 26).

    Mit der Regelung des § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BeamtVG will der Gesetzgeber die Gewährung eines Witwengeldes nicht nur in solchen Fällen unterbinden, in denen ein Schwerkranker ohne innere Bindung nur zu dem Zweck heiratet, dem Ehepartner die Versorgung zu verschaffen oder die Frau in Kenntnis des bevorstehenden Todes des Ehemanns und beherrscht von der Versorgungsabsicht den Beamten zur Heirat gedrängt hat, während dieser gesundheitlich, seelisch oder geistig zu schwach war, um selbst über das Eingehen der Ehe und den Zweck der Heirat noch maßgebliche Erwägungen anzustellen und Entschlüsse zu fassen (BVerwG vom 27.10.1966 a.a.O.).

  • VGH Hessen, 16.02.2007 - 1 UZ 1948/06

    Widerlegung der Vermutung des Versorgungszwecks einer Eheschließung

    Erforderlich ist vielmehr nach feststehender Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der Nachweis, dass unter den Beweggründen jedenfalls eines der Eheschließenden der Zweck, dem anderen eine Versorgung zu verschaffen, keine maßgebliche Bedeutung hatte (vgl. BVerwG, Urteile vom 27. Oktober 1966 - II C 32.64 - BVerwGE 25, 221 = ZBR 1967, 87 sowie vom 19. Januar 1968 - VI C 56.64 - BVerwGE 29, 60 = DÖD 1968, 92; Beschluss vom 9. Juli 1971 - VI B 25.71 - Buchholz 232 § 123 BBG Nr. 7; s. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 7. Juli 2004 - 6 E 693/04 - in: Schütz, BeamtR ES/C II 2.3.1 Nr. 17 m. w. N.).
  • BVerwG, 20.04.1988 - 2 B 52.88

    Anspruch auf Witwengeld - Widerlegung der Vermutung einer "Versorgungsehe"

    Die Beschwerde rügt zu Unrecht, die angefochtene Entscheidung weiche von dem Urteil des beschließenden Senats vom 27. Oktober 1966 - BVerwG 2 C 32.64 - (BVerwGE 25, 221 [BVerwG 27.10.1966 - II C 32/64]) ab, nach dem die Vermutung einer "Versorgungsehe" im Sinne von § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BeamtVG widerlegt werden könne, wenn nicht der Versorgungszweck, sondern die Absicht im Vordergrund stehe, eine schon lange bestehende Gemeinschaft zu legitimieren oder der Wunsch der Frau, dem Mann während seiner Krankheit zur Seite zu stehen.

    Die weitere Rüge, das Berufungsgericht weiche von dem Urteil des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts vom 17. September 1959 - Bf. II 38.59 - (DÖV 1960, 842) ab (§ 127 Nr. 1 BRRG), kann schon deshalb nicht durchgreifen, weil in der angeführten Rechtsfrage bereits die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Oktober 1966 - BVerwG 2 C 32.64 - (a.a.O.) ergangen ist.

  • VG Lüneburg, 15.12.2004 - 1 A 55/03

    Beweislast; Ehe; Eheschließung; gesetzliche Vermutung; Versorgung;

    Im Vordergrund kann z. B. die Absicht stehen, eine schon längere Zeit bestehende Gemeinschaft zu legitimieren oder auf Seiten der Frau der Wunsch, dem Manne in seiner Krankheit zur Seite zu stehen und die letzte Zeit seines Lebens zu erleichtern" (so BVerwGE 25, 221; ZBR 1967, 88).

    Dies gilt etwa dann, wenn sich die Eheschließung als konsequente Verwirklichung eines schon vor dem Auftreten der lebensbedrohenden Erkrankung des Partners bestehenden Heiratsentschlusses erweist (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.10.1966 - II 32.64 -, BVerwGE 25, 221 = ZBR 1967, 88; VGH München, Urt. v. 1.12.1998 a. a. O.; Kümmel/Ritter, a. a. O., § 19 Erl. 20).

  • LAG Niedersachsen, 25.11.2005 - 3 Sa 667/05

    Witwengeld - Versorgungsehe

  • LSG Schleswig-Holstein, 19.08.2008 - L 7 R 187/07

    Widerlegung der Vermutung der Versorgungsehe

  • VGH Baden-Württemberg, 10.02.2003 - 4 S 2782/01

    Versorgungsehe - Widerlegung der Vermutung

  • VG Düsseldorf, 24.02.2014 - 23 K 792/11

    Hintterbliebenenversorgung; Witwengeld; Versorgungsehe; Krebserkrankung;

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2004 - L 4 U 4/03

    Zahlung von Hinterbliebenenleistungen an eine Witwe eines an als Berufskrankheit

  • VGH Bayern, 10.02.2012 - 14 B 10.2383

    Berufung; Beamtenrecht; Versorgungsehe; Vermutung der Versorgungsehe nicht

  • BVerwG, 19.01.1968 - VI C 56.64

    Anspruch der Witwe eines Beamten auf einen Unterhaltsbeitrag - Verschaffung einer

  • VG Köln, 25.01.2017 - 3 K 3556/16

    Keine Gewährung von Hinterbliebenenversorgung bei nicht entkräfteter Vermutung

  • BVerwG, 21.06.1996 - 2 B 157.95

    Voraussetzungen der Widerlegung der Vermutung einer "Versorgungsehe" - Begriff

  • VGH Bayern, 08.11.2011 - 3 ZB 08.627

    Kenntnis des lebensbedrohenden Charakters der Erkrankung des Ehepartners

  • BVerwG, 03.04.1995 - 2 B 35.95

    Gesetzliche Vermutung für eine Versorgungsehe - Verwaltungsgerichtliche

  • VG München, 12.05.2016 - M 12 K 16.357

    Hinterbliebenenversorgung - Gesetzliche Vermutungsregelung für eine

  • BVerwG, 24.10.1983 - 2 B 101.82

    Unterhaltsbeitrag an geschiedene Ehefrauen eines Beamten - Ablehnung des

  • VG Düsseldorf, 15.10.2010 - 23 K 8033/08

    Versorgungsehe Witwengeld Krebserkrankung Widerlegung der Vermutung konsequente

  • VG Saarlouis, 23.06.2009 - 3 K 1864/08

    Hinterbliebenenversorgung; Witwergeld; Versorgungsehe

  • BVerwG, 20.04.1972 - II B 41.71

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

  • VG Düsseldorf, 22.07.2011 - 23 K 6624/08

    Versorgungsehe Vermutung Krebserkrankung Kenntnis von Erkrankung Nottrauung im

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.05.2008 - L 2 R 411/07
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 02.04.2008 - L 2 R 486/05
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.07.2006 - L 10 RI 335/04
  • VGH Hessen, 06.02.1968 - I OE 1/67
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   BVerwG, 05.05.1964 - II C 32.64   

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