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   BVerwG, 12.11.1970 - II C 42.69   

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BVerwG, 12.11.1970 - II C 42.69 (https://dejure.org/1970,286)
BVerwG, Entscheidung vom 12.11.1970 - II C 42.69 (https://dejure.org/1970,286)
BVerwG, Entscheidung vom 12. November 1970 - II C 42.69 (https://dejure.org/1970,286)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    G 131 § 3 S. 1 Nr. 3a

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 36, 268
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 18.10.1966 - VI C 80.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.11.1970 - II C 42.69
    Eine zurechenbare und vorwerfbare Mitwirkung liege bei einem Richter des Volksgerichtshofs vor, wenn er zumindest einem unmenschlich harten oder rechtsstaatswidrigen Urteil zugestimmt habe (zu vgl. BVerwGE 25, 128 [BVerwG 18.10.1966 - VI C 80/63] [135]).

    § 3 Satz 1 Nr. 3 a G 131 gebiete, an seine Handlungsweise auch in subjektiver Hinsicht nachträglich andere Maßstäbe anzulegen, als sie unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft üblich waren (zu vgl. BVerwGE 25, 128 [BVerwG 18.10.1966 - VI C 80/63]).

    Wenn nicht schon durch das Urteil vom 18. Oktober 1966 - BVerwG VI C 80.63 - (BVerwGE 25, 128 [BVerwG 18.10.1966 - VI C 80/63]), so ist doch Jedenfalls durch das Urteil vom 26. Januar 1967 - BVerwG II C 102.63 - (BVerwGE 26, 82 [84/85]) klargestellt worden, erforderlich sei die Feststellung, "daß der Betroffene mit Sicherheit mindestens an einem ... von mehreren ... unmenschlich harten oder rechtsstaatswidrigen Urteilen zustimmend mitwirkte"; dies muß durch Aufklärung der Beratungsvorgänge oder anhand anderer Hilfstatsachen festgestellt werden.

    Diese Darlegungen stehen im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der zufolge ein Richter durch einen übermäßig harten Strafausspruch den Tatbestand des § 3 Satz 1 Nr. 3 a G 131 erfüllte (vgl. BVerwGE 25, 128 [BVerwG 18.10.1966 - VI C 80/63] [133 ff.]; 26, 82 [83 f.]).

    Daß das Verbot übermäßig hoher Strafen auch unter der nationalsozialistischen Herrschaft galt, hat schon der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 25, 128 [BVerwG 18.10.1966 - VI C 80/63] [134]) eingehend und zutreffend dargelegt.

    Daß die besonderen Kriegsverhältnisse nicht das Verbot übermäßig harten Strafens beseitigten, ist bereits mit dem Hinweis auf BVerwGE 25, 128 [BVerwG 18.10.1966 - VI C 80/63] [124] dargelegt worden.

    Diese Ausführungen stimmen mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts überein (vgl. BVerwGE 25, 128 [BVerwG 18.10.1966 - VI C 80/63] [137]; 31, 337 [341]; 34, 331 [341]).

  • BVerwG, 26.01.1967 - II C 102.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.11.1970 - II C 42.69
    Wenn nicht schon durch das Urteil vom 18. Oktober 1966 - BVerwG VI C 80.63 - (BVerwGE 25, 128 [BVerwG 18.10.1966 - VI C 80/63]), so ist doch Jedenfalls durch das Urteil vom 26. Januar 1967 - BVerwG II C 102.63 - (BVerwGE 26, 82 [84/85]) klargestellt worden, erforderlich sei die Feststellung, "daß der Betroffene mit Sicherheit mindestens an einem ... von mehreren ... unmenschlich harten oder rechtsstaatswidrigen Urteilen zustimmend mitwirkte"; dies muß durch Aufklärung der Beratungsvorgänge oder anhand anderer Hilfstatsachen festgestellt werden.

    Diese Darlegungen stehen im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der zufolge ein Richter durch einen übermäßig harten Strafausspruch den Tatbestand des § 3 Satz 1 Nr. 3 a G 131 erfüllte (vgl. BVerwGE 25, 128 [BVerwG 18.10.1966 - VI C 80/63] [133 ff.]; 26, 82 [83 f.]).

    Strafvorschriften durch das Berufungsgericht ist für die Revisionsentscheidung maßgebend (§ 173 VwGO in Verbindung mit § 562 ZPO) mit der Folge, daß das Revisionsgericht diese Vorschriften nicht abweichend von der Entscheidung des Berufungsgerichts anwenden darf (ebenso schon Urteil vom 26. Januar 1967 - BVerwG II C 102.63 -, insoweit nicht veröffentlicht, und Urteil vom 23. April 1970 - BVerwG II C 102.67 -).

    Der Senat hat in bezug auf einen früheren Richter ausgeführt (BVerwGE 26, 82 [86]), ihm sei seine Stimmabgabe für ein unmenschlich hartes Urteil dann vorwerfbar, "wenn ihm die Tatsachen bekannt waren, aus denen sich die Unmenschlichkeit oder Rechtsstaatswidrigkeit des Urteils ergibt, wenn ihm die Unmenschlichkeit oder Rechtsstaatswidrigkeit dieses Urteils bewußt war oder bei der ihm zumutbaren Gewissensanspannung hätte bewußt sein müssen und wenn nicht besondere Gründe seine Schuld ausschließen".

    Der Senat hat bereits klargestellt (vgl. BVerwGE 26, 82 [85]; Urteil vom 21. Mai 1970 - BVerwG II C 13.69 - [ZBR 1970 S. 300]), daß es für die Anwendung des § 3 Satz 1 Nr. 3 a G 131 nicht entscheidend auf das "Gesamtverhalten" ankommt, sondern daß in bezug auf die Spruchtätigkeit eines früheren Richters bereits die zustimmende Mitwirkung an einem einzigen unmenschlichen oder rechtsstaatswidrigen Urteil genügt.

  • BVerwG, 21.05.1970 - II C 13.69

    Recht von verdrängten Beamten - Ausschluss von der Tätigkeit als Staatsanwalt

    Auszug aus BVerwG, 12.11.1970 - II C 42.69
    Der Senat hat beiläufig bereits in den Gründen seines Urteils vom 21. Mai 1970 - BVerwG II C 13.69 - (ZBR 1970 S. 300) bemerkt, als Verhalten eines Staatsanwalts, das von § 3 Satz 1 Nr. 3 a G 131 erfaßt werde, komme zunächst ein unmenschlich harter oder rechtsstaatswidriger Strafantrag in der Hauptverhandlung in Betracht.

    Auch das hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 21. Mai 1970 - BVerwG II C 13.69 - (a.a.O.) klargestellt (vgl. auch BVerwGE 34, 331 [339, 341]).

    In den Gründen des Urteils vom 21. Mai 1970 - BVerwG II C 13.69 - (a.a.O.) hat der Senat ferner ausgeführt, die Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit könnten verletzt sein, wenn die Anklageschrift durch eine unmenschliche oder rechtsstaatswidrige Feststellung oder strafrechtliche Würdigung des dem Beschuldigten vorgeworfenen Sachverhalts die Verletzung der bezeichneten Grundsätze erkennen lasse, z.B. durch bewußt unrichtige, den Beschuldigten belastende tatsächliche Angaben, durch eine strafrechtlich unzulässige Analogie oder durch die ersichtlich unbegründete Annahme eines "besonders schweren Falles".

    Der Senat hat bereits klargestellt (vgl. BVerwGE 26, 82 [85]; Urteil vom 21. Mai 1970 - BVerwG II C 13.69 - [ZBR 1970 S. 300]), daß es für die Anwendung des § 3 Satz 1 Nr. 3 a G 131 nicht entscheidend auf das "Gesamtverhalten" ankommt, sondern daß in bezug auf die Spruchtätigkeit eines früheren Richters bereits die zustimmende Mitwirkung an einem einzigen unmenschlichen oder rechtsstaatswidrigen Urteil genügt.

  • BVerfG, 12.12.1967 - 2 BvL 14/62

    Verfassungsmäßigkeit der Versorgungsregelungen des G 131

    Auszug aus BVerwG, 12.11.1970 - II C 42.69
    Der Begründung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Dezember 1967 - 2 BvL 14/62, 3/64, 11/65, 15/66 und 2 BvR 15/67 - (BVerfGE 22, 387 ff.) schließe das Berufungsgericht sich aus eigener Überzeugung an, so daß offenbleiben könne, ob und inwieweit es als Berliner Gericht an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gebunden sei.

    Die Ausführungen, mit denen das Bundesverfassungsgericht diese Rechtsauffassung begründet hat (BVerfGE 22, 387 [408 ff.]) und die das Berufungsgericht auf Grund eigener Überzeugung als zutreffend anerkannt hat, erscheinen auch dem erkennenden Senat überzeugend.

    Es gibt zudem beamtenrechtliche Vorschriften, nach denen ein Beamter die Rechte aus dem Beamtenverhältnis unmittelbar kraft Gesetzes, ohne ein dem Rechtsverlust vorangehendes Ermittlungsverfahren, verliert, so bei Ergehen bestimmter Strafurteile, bei Verwirkung eines Grundrechts, bei Verlust der "Eigenschaft als Deutscher" im Sinne des § 116 GG, bei Wohnsitz oder dauerndem Aufenthalt im Ausland u.a.m. (vgl. §§ 48, 49, 29, 34, 11 BBG; BVerfGE 22, 387 [414]).

  • BVerwG, 18.12.1969 - II C 37.66

    Gegenvorstellungen gegen die Festsetzung des Wertes eines Streitgegenstands

    Auszug aus BVerwG, 12.11.1970 - II C 42.69
    Auch das hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 21. Mai 1970 - BVerwG II C 13.69 - (a.a.O.) klargestellt (vgl. auch BVerwGE 34, 331 [339, 341]).

    Diese Ausführungen stimmen mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts überein (vgl. BVerwGE 25, 128 [BVerwG 18.10.1966 - VI C 80/63] [137]; 31, 337 [341]; 34, 331 [341]).

  • BVerfG, 15.03.1961 - 2 BvL 8/60

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Personenkreis des G 131

    Auszug aus BVerwG, 12.11.1970 - II C 42.69
    Auch die subjektiven Voraussetzungen des § 3 Satz 1 Nr. 3 a G 131 seien erfüllt; denn die Verstöße gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit seien dem K. zurechenbar bzw. vorwerfbar (zu vgl. BVerfGE 12, 264 [270]).

    Das Berufungsgericht hat, wie es für die Anwendung des § 3 Satz 1 Nr. 3 a G 131 erforderlich ist (vgl. BVerfGE 12, 264 [270]), geprüft, ob dem K. die erörterten Strafanträge als Verschulden zuzurechnen sind, und diese Frage bejaht.

  • BGH, 16.02.1960 - 5 StR 473/59

    Richter, dem es an der verfassungsgemäßen Unabhängigkeit fehlt, als Täter einer

    Auszug aus BVerwG, 12.11.1970 - II C 42.69
    Denn die Rechtsordnung habe verlangt, daß er ungeachtet etwaiger gegenteiliger Weisungen allein nach Gesetz und Recht verfuhr (zu vgl. BGH, Urteil vom 16. Februar 1960 - 5 StR 473/59 - [NJW 1960 S. 974]).

    Diese Rechtsauffassung ist - in Übereinstimmung mit dem vom Berufungsgericht zitierten Urteil des Bundesgerichtshofs vom 16. Februar 1960 - 5 StR 473/59 - (NJW 1960 S. 974) - zu billigen.

  • BGH, 07.04.1970 - 5 StR 308/69

    Beihilfe zum Mord - Vernichtung der Juden - Straftaten im Dritten Reich -

    Auszug aus BVerwG, 12.11.1970 - II C 42.69
    Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 7. April 1970 - 5 StR 308/69 -) hat dies in einem Fall, in dem er die von Polizei-Einheiten 1942 und 1943 in Polen durchgeführte "Vernichtung" von Juden zu beurteilen hatte, in bezug auf die strafrechtlichen Begriffe des (wirklichen oder vermeintlichen) "Nötigungsstands" und des "Notstands" (§§ 52 und 54 StGB) wie folgt begründet: "Allen diesen Entschuldigungsgründen ist gemeinsam, daß sich auf sie nur berufen kann, wer mit dem Willen handelt, durch die Straftat eine auf andere Weise nicht abwendbare Gefahr für Leib oder Leben seiner selbst oder eines Angehörigen abzuwenden.
  • BVerwG, 19.03.1969 - VI C 115.63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 12.11.1970 - II C 42.69
    Diese Ausführungen stimmen mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts überein (vgl. BVerwGE 25, 128 [BVerwG 18.10.1966 - VI C 80/63] [137]; 31, 337 [341]; 34, 331 [341]).
  • BGH, 01.04.1952 - 2 StR 754/51

    Zulässigkeit der Verwertung der Aussage eines geisteskranken oder

    Auszug aus BVerwG, 12.11.1970 - II C 42.69
    Dies muß der Beweggrund für die Straftat sein (vgl. BGHSt 2, 271 [BGH 01.04.1952 - 2 StR 754/51] zu § 52 StGB; OGH NJW 1950, 234 zu § 54 StGB).
  • BVerwG, 14.12.1966 - VI B 43.66

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision

  • BVerwG, 20.09.1966 - II B 15.66

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BGH, 07.12.1956 - 1 StR 56/56

    Standgerichtliches Todesurteil gegen einen Volkssturmmann (wegen Fahnenflucht und

  • BVerwG, 28.02.1963 - VIII C 67.62

    Voraussetzungen der Anerkennung als politischer Häftling - Adressaten von

  • BVerwG, 10.03.1966 - II C 113.64

    Recht der früheren Berufssoldaten - Versorgungsansprüche der Witwe eines früheren

  • BVerwG, 17.01.1962 - VI C 60.60

    Alleinige Prüfung von Rechtsverstößen gegen Normen des Beamtenrechts i.R.d.

  • BVerwG, 21.11.1968 - II C 60.65

    Verstoß gegen die Vorschrift einer kommunalen Amtsordnung über die

  • OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 05.12.1949 - StS 88/49

    Carl Friedrich Goerdeler

  • BVerwG, 23.04.1970 - II C 102.67

    Versorgungsansprüche eines Beamten - Tätigkeit bei einem Sondergericht -

  • BGH, 28.06.1956 - 3 StR 366/55

    Denunziation der Teilnehmer des 'Kaufmannkreises' innerhalb der christlichen

  • BVerwG, 29.01.1964 - VI C 6.61
  • BVerwG, 04.04.1963 - VI ER 200.62

    Erörterung der Zulässigkeit der Zusammenrechnung von Unterhaltsbeitrag und

  • RG, 26.08.1937 - 2 D 142/37

    Ein Steuerverfahren kann eine "Rechtssache" sein. Rechtsbeugung kann auch im

  • BVerwG, 24.10.1973 - VI C 32.68

    Bewertung des Lebenslaufs hinsichtlich der Laufbahn zur Zeit des Nazi-Regimes -

    (Ebenso im wesentlichen Urteile vom 12. November 1970 - BVerwG II C 42.69 - [BVerwGE 36, 268, 272] und - BVerwG II C 43.69 -).

    Einem Staatsanwalt ist ein in der Hauptverhandlung gestellter Strafantrag vorwerfbar, wenn der Staatsanwalt die Tatsachen gekannt hat, aus denen sich die Unmenschlichkeit oder Rechtsstaatswidrigkeit ergibt, wenn ihm die Unmenschlichkeit oder Rechtsstaatswidrigkeit dieses Antrags bewußt gewesen ist oder bei der ihm zumutbaren Gewissensanspannung hätte bewußt sein müssen und wenn nicht besondere Gründe seine Schuld ausschließen (vgl. zur Vorwerfbarkeit allgemein BVerwGE 31, 337 [342]; 34, 331 [341]; zur Vorwerfbarkeit gegenüber einem Anklagevertreter im besonderen BVerwGE 35, 209 [215]; 36, 268 [273, 274]; Urteile vom 12. November 1970 - BVerwG II C 3.69 - und - BVerwG II C 43.69 - sowie vom 24. Juni 1971 - BVerwG II C 45.69 -).

    (Entsprechend Urteile vom 12. November 1970 - BVerwG II C 42.69 - [BVerwGE 36, 268, 275] und - BVerwG II C 43.69 - sowie Urteil vom 24. Juni 1971 - BVerwG II C 45.69 -).

    (Urteil vom 12. November 1970 - BVerwG II C 42.69 - [BVerwGE 36, 268, 275]).

    Die Irrevisibilität von § 5 KSSVO, und zwar gerade als Grundlage für die Anwendung des § 3 Satz 1 Nr. 3 a G 131, ist bereits in den Urteilen vom 12. November 1970 - BVerwG II C 3.69 - und - BVerwG II C 42.69 - sowie in dem Urteil vom 24. Juni 1971 - BVerwG II C 45.69 - entschieden und eingehend dargelegt worden.

  • BSG, 24.11.2005 - B 9a/9 V 8/03 R

    Verstoß - Grundsätze - Menschlichkeit - Rechtsstaatlichkeit - Unwürdigkeit -

    Auf einer solchen Grundlage beruhende Handlungen sind vorwerf- sowie zurechenbar, wenn diese Quellen Mord, Vertreibung und Gewalttaten forderten oder zu rechtfertigen versuchten (vgl BVerwGE 31, 337, 341, 343 und 34, 332, 341; 36, 268, 275 f).
  • BVerwG, 24.06.1971 - II C 45.69

    Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des

    Die Ausführungen des Berufungsgerichts zur Begründung seiner Auffassung, daß § 3 Satz 1 Nr. 3 a G 131 auch auf Hinterbliebene eines verstorbenen Beamten oder Richters anwendbar sei mit der Folge, daß die Hinterbliebenen Versorgung nach Kapitel I oder Kapitel II des Gesetzes zu Art. 131 GG nicht beanspruchen können, stimmen mit der Auslegung dieser Vorschrift durch den erkennenden Senat überein (vgl. Urteil vom 12. November 1970 - BVerwG II C 42.69 - [BVerwGE 36, 268 [BVerwG 12.11.1970 - II C 42/69]] und Urteil vom selben Tage - BVerwG II C 43.69 -).

    Soweit diese Darlegungen auf der Anwendung des damaligen Strafrechts, insbesondere des § 91 b StGB und des § 5 Abs. 2 KSStVO beruhen, sind sie für das Revisionsgericht maßgebend und seiner Prüfung entzogen; denn diese schon durch das Kontrollratsgesetz Nr. 11 vom 30. Januar 1946 (Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland Nr. 3 S. 55) aufgehobenen Vorschriften sind nicht dem revisiblen Recht zuzuordnen (§ 137 Abs. 1, § 173 VwGO in Verbindung mit § 562 ZPO; vgl. ferner das vorerwähnte Urteil BVerwGE 36, 268 [BVerwG 12.11.1970 - II C 42/69]).

    Der Senat hat hierzu im Urteil vom 12. November 1970 - BVerwG II C 42.69 - dargelegt:.

    Wie der Senat in den Urteilen vom 12. November 1970 - BVerwG II C 42.69 - und - BVerwG II C 43.69 - unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 5. April 1970 - 5 StR 308/69 - dargelegt hat, kann sich auf einen wirklichen oder vermeintlichen Nötigungsstand entschuldigend nur berufen, wer sich nach allen Kräften gewissenhaft bemüht hat, der Gefahr oder vermeintlichen Gefahr auf eine die Unrechtstat vermeidende Weise zu entgehen, ohne einen Ausweg zu finden.

  • BVerwG, 16.11.1973 - IV C 44.69

    Ermessensspielraum bei einer Zurückverweisung - Voraussetzungen

    Eine Verletzung des § 130 Abs. 1 Nr. 2 VwGO kommt demnach überhaupt nur dann in Betracht, wenn das Berufungsgericht das ihm im Rahmen dieser Vorschrift zustehende Ermessen rechtsfehlerhaft anwendet (vgl. z.B. Urteil vom 12. November 1970 - BVerwG II C 42.69 - [Buchholz 310 § 130 VwGO Nr. 5]).
  • BVerwG, 04.09.2014 - 4 B 30.14

    Mindeststandard für die Ausfertigung von landesrechtlichen Rechtsnormen;

    Das gerichtliche Ermessen des Berufungsgerichts ist vom Bundesverwaltungsgericht nur darauf nachprüfbar, ob das Berufungsgericht sein Ermessen rechtsfehlerhaft ausgeübt hat (stRspr; z.B. Urteile vom 7. November 1962 - BVerwG 5 C 144.62 - BVerwGE 15, 114 , vom 29. Januar 1964 - BVerwG 6 C 6.61 - VerwRspr 16 S. 767 und vom 12. November 1970 - BVerwG 2 C 42.69 - Buchholz 310 § 130 VwGO Nr. 5; Beschlüsse vom 4. April 1963 - BVerwG 6 ER 200.62 - Buchholz 310 § 130 VwGO Nr. 2 = DÖV 1963, 517 und vom 25. September 1978 - BVerwG 4 B 77.78 - Buchholz 310 § 130 VwGO Nr. 7).
  • BVerwG, 27.03.2006 - 5 C 30.05

    Menschlichkeit, Grundsätze der -; Rechtsstaatlichkeit, Grundsätze der -;

    Das Berufungsgericht weist auch zutreffend darauf hin, dass zu den allgemein anerkannten und unveräußerlichen Menschenrechten insbesondere auch das Recht eines jeden Menschen auf Leben und körperliche Unversehrtheit gehört, das vor staatlicher Willkür zu schützen ein Gebot der Rechtsstaatlichkeit ist (vgl. Art. 1 Abs. 1 und Art. 2 Abs. 2 GG, Art. 2 und 15 Abs. 2 EMRK; vgl. BVerwG, Urteil vom 19. März 1969 - BVerwG 6 C 115.63 - BVerwGE 31, 337 ; s.a. Urteile vom 18. Dezember 1969 - BVerwG 2 C 37.66 - BVerwGE 34, 331 ; vom 12. November 1970 - BVerwG 2 C 42.69 - BVerwGE 36, 268 - jeweils zu § 3 G 131).
  • BVerwG, 05.06.1975 - 2 B 25.75

    Verstoß gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und Menschlichkeit -

    Der beschließende Senat hat bereits klargestellt, daß trotz der möglichen Erschwerung einer hinreichenden Verteidigung gegenüber den nach § 3 Satz 1 Nr. 3 a G 131 erhobenen Vorwürfen die Erstreckung dieser Vorschrift auf die Hinterbliebenen eines verstorbenen Beamten (Richters) nicht gegen verfassungsrechtliche Vorschriften verstößt, zumal die Anwendung der Vorschrift die sichere Feststellung voraussetzt, daß der Beamte (Richter) durch sein Verhalten schuldhaft gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat, und die Unmöglichkeit, dies noch mit Sicherheit festzustellen, nach den Grundsätzen über die Verteilung der materiellen Beweislast letztlich zu Lasten der Behörde, nicht der Hinterbliebenen, geht (Urteil vom 12. November 1970 - BVerwG II C 42.69 - [BVerwGE 36, 268 [BVerwG 12.11.1970 - II C 42/69] /269 ff.]).

    Der beschließende Senat hat sich dieser Auffassung in dem bereits erwähnten Urteil vom 12. November 1.970 (BVerwGE 36, 268 [BVerwG 12.11.1970 - II C 42/69] [269]) angeschlossen.

  • BVerwG, 13.10.1971 - VI C 105.67

    Rechtsmittel

    Das Berufungsgericht würde deshalb durch Unterlassung der Zurückverweisung § 130 Abs. 1 VwGO nur dann verletzt haben, wenn es sein Ermessen fehlerhaft angewendet hätte (vgl. Urteile vom 12. November 1970 - BVerwG II C 42.69 und BVerwG II C 43.69 - mit weiteren Nachweisen).

    Eine solche Unterlassung wäre allenfalls als Subsumtionsmangel der Anwendung irrevisiblen Rechts zuzuordnen und deshalb ebenfalls der revisionsgerichtlichen Nachprüfung entzogen (vgl. hierzu auch BVerwGE 36, 268 [BVerwG 12.11.1970 - II C 42/69] [273]).

  • BVerwG, 01.02.1988 - 7 B 15.88

    Berufung - Zurückverweisung - Ermessensentscheidung - Verfahrensfehler

    Das gerichtliche Ermessen des Berufungsgerichts ist in der Revisionsinstanz nur darauf nachprüfbar, ob das Berufungsgericht sein Ermessen rechtsfehlerhaft angewendet hat (BVerwGE 15, 114 ; seither ständige Rechtsprechung, vgl. Beschluß vom 4. April 1963 - BVerwG 6 ER 200.62/1 - Buchholz 310 § 130 VwGO Nr. 2 = DÖV 1963, 517; Urteil vom 29. Januar 1964 - BVerwG 6 C 6.61 - VerwRspr. 16 S. 767; Urteil vom 12. November 1970 - BVerwG 2 C 42.69 - Buchholz a. a. 0. Nr. 5; Beschluß vom 25. September 1978 - BVerwG 4 B 77.78 - Buchholz a. a. 0. Nr. 7).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.07.2006 - 11 N 37.05

    Voraussetzungen für den Anspruch auf eine einmalige Zuwendung nach dem

    Zu Unrecht leitet der Kläger aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. November 1970 - II C 42.69 - (BVerwGE 36, 268 ff.) für die Annahme des Verstoßes gegen die Menschlichkeit das Erfordernis eines schwerwiegenderen Vorwurfs, als er ihm zu machen sei, ab.
  • BVerwG, 21.12.1981 - 2 B 4.81

    Voraussetzungen für das "Bezeichnen" des Verfahrensmangels unzureichender

  • BVerwG, 25.09.1978 - 4 B 77.78

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • OVG Niedersachsen, 22.10.1996 - 2 L 642/91

    G131; Versorgung; Geheime Staatspolizei; Waffen-SS; Verstoß gegen die Grundsätze

  • BVerwG, 10.08.1983 - 8 B 124.82

    Bestimmung des Umfangs der verfahrensrechtlich gebotenen Sachaufklärung -

  • BVerwG, 24.10.1979 - 1 B 327.79

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 17.10.1979 - 1 B 314.79

    Auf eine Verletzung ausländischen Rechts gestützte Revision - Verletzung der

  • BVerwG, 21.08.1979 - 1 B 485.79

    Revisionsrechtliche Klärungsbedürftigkeit der Vereinbarkeit des Gesetzes zur

  • BVerwG, 22.09.1978 - 1 B 310.78

    Nichtzulassung einer Revision - Folgerung einer gewerberechtlichen

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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.01.1970 - II C 42.69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1970,2372
BVerwG, 23.01.1970 - II C 42.69 (https://dejure.org/1970,2372)
BVerwG, Entscheidung vom 23.01.1970 - II C 42.69 (https://dejure.org/1970,2372)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Januar 1970 - II C 42.69 (https://dejure.org/1970,2372)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Wiederherstellung einer aufschiebenden Wirkung - Anspruch auf Versorgungsbezüge

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 12.12.1967 - 2 BvL 14/62

    Verfassungsmäßigkeit der Versorgungsregelungen des G 131

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1970 - II C 42.69
    Auf die Berufung des Beklagten hob das Oberverwaltungsgericht Berlin durch Urteil vom 1. September 1969 unter Hinweis auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Dezember 1967 - 2 BvL 14/62 u. a. - (BVerfGE 22, 387) das Urteil des ersten Rechtszuges auf und wies aufgrund weiterer Sachprüfung die Klage ab.
  • BVerwG, 27.11.1968 - VI B 51.68

    Wiederherstellung einer aufschiebenden Wirkung - Besoldung eines Beamten

    Auszug aus BVerwG, 23.01.1970 - II C 42.69
    Diese Entscheidung hält sich im Rahmen der ständigen Rechtsprechung der mit Beamtenrechtsstreitigkeiten befaßten Senate des Bundesverwaltungsgerichts zu § 80 Abs. 5 VwGO (vgl. den vom Beklagten zutreffend angeführten Beschluß vom 27. November 1968 - BVerwG VI B 51.68 -).
  • VG Stuttgart, 18.11.2021 - 10 K 3806/21

    Verstoß eines Polizeibeamten gegen seine Wohlverhaltenspflicht; achtloser Umgang

    Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass sich das zur Hauptsache erhobene Rechtsmittel nicht schon von vornherein als offensichtlich unbegründet oder begründet, sondern als offen darstellt, und daher die nach § 80 Abs. 5 VwGO zu treffende Abwägungsentscheidung nicht bereits durch die Erfolgsaussichten des im Hauptsacheverfahren erhobenen Rechtsbehelfs indiziert ist (vgl. BVerfG , Beschluss vom 15.12.1989 - 2 BvR 1574/89 -, NvwZ 1990, 853 unter Hinweis auf BVerwG , Beschlüsse vom 05.03.1964 - II C 101/63 -, vom 23.01.1970 - II C 42/69 -, und vom 25.04.1972 -, Buchholz 310 § 80 Nr. 20; OVG Schleswig-Holstein , Beschluss vom 18.04.2019 - 2 MB 21/18 -, juris Rn. 71; OVG Lüneburg , Beschluss vom 12.03.2009 - 5 ME 438/08 -, juris Rn. 5).
  • BVerwG, 16.12.1971 - II C 36.69

    Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf zum Eisenbahnweichenwärter -

    Dabei sind zuungunsten des Beamten eine voraussehbare Erfolglosigkeit seines Rechtsbehelfs und Zweifel daran zu berücksichtigen, ob der Beamte im Falle seines Unterliegens im Anfechtungsverfahren in der Lage sein wird, die ihm infolge Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung auch nach der Beendigung seines Beamtenverhältnisses weiterhin zugeflossenen beamtenrechtlichen Dienstbezüge zurückzuzahlen (ebenso beispielsweise BVerwG, Beschlüsse vom 25. November 1960 - BVerwG II B 42.59 -, vom 29. Januar 1965 - BVerwG VI C 63.64 -, vom 29. März 1966 - BVerwG II C 86.65 - undvom 23. Januar 1970 - BVerwG II C 42.69 -).
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