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   BVerwG, 10.02.1977 - II C 43.74   

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BVerwG, 10.02.1977 - II C 43.74 (https://dejure.org/1977,1515)
BVerwG, Entscheidung vom 10.02.1977 - II C 43.74 (https://dejure.org/1977,1515)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Februar 1977 - II C 43.74 (https://dejure.org/1977,1515)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verfall des Resturlaubs bei fehlender rechtzeitiger Geltendmachung - Hinderung des Beamten am Urlaubsantritt durch Krankheit - Dienstliche Interessen an der Erhaltung der Arbeitskraft - Verletzung des Wesenskerns der Fürsorgepflicht des Dienstherrn

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 12.12.1962 - VI C 110.61
    Auszug aus BVerwG, 10.02.1977 - II C 43.74
    Sie meint jedoch, mit dem Wortlaut sei keine, dem Begehren des Klägers entgegenstehende "eindeutige Rechtslage" geschaffen worden, wie sie im Urteil vom 12. Dezember 1962 - BVerwG VI C 110.61 - (Buchholz 232 § 89 BBG Nr. 1) angenommen worden sei.

    Ähnlich bezeichnete es schon das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Dezember 1962 a.a.O. als Zweck des Erholungsurlaubs, die Arbeitskraft des Beamten aufzufrischen und zu erhalten.

    Übrigens hat schon der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinen Urteil vom 12. Dezember 1962 a.a.O. ausgeführt, daß weder § 89 BBG noch die Verordnung über den Erholungsurlaub der Bundesbeamten und Bundesrichter vom 6. August 1954 (BGBl. I S. 243) in der Fassung der Verordnung vom 4. Oktober 1962 (BGBl. I S. 661) - noch eine andere bundesrechtliche Norm, etwa das Bundesbesoldungsgesetz - eine Geldabfindung für nicht gewährten oder nicht rechtzeitig genommenen Urlaub vorsehen.

  • BVerwG, 25.03.1968 - VI C 49.64

    Antrag auf Übertragung des Resturlaubs - Fernbleiben vom Dienst wegen Erkrankung

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1977 - II C 43.74
    Sinn und Zweck der Urlaubsregelungen insgesamt sind im Hinblick auf die Verwendung des Wortes "alljährlich" in § 89 Abs. 1 Satz 1 BBG darin zu finden, daß dem Beamten jeweils in einem bestimmten Zeitabschnitt, nämlich grundsätzlich innerhalb eines Jahres, während eines bestimmten Teils dieser Zeit Gelegenheit zur Erholung, d.h. zur Erhaltung oder Wiederherstellung seiner Gesundheit und seiner Arbeitskraft, gegeben werden soll (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25. März 1968 - BVerwG VI C 49.64 - [Buchholz 232 § 89 BBG Nr. 2]).

    Auf dem Gebiete, der Urlaubsregelung ist die Fürsorgepflicht des Dienstherrn durch § 89 Abs. 1 Satz 1 BBG, auf Grund dessen dem Beamten "alljährlich" unter Fortgewährung der Dienstbezüge ein Erholungsurlaub zusteht, und durch die auf Grund der Ermächtigung des § 89 Abs. 1 Satz 2 BBG erlassene Rechtsverordnung konkretisiert (vgl. Urteil vom 25. März 1968 a.a.O.).

  • BAG, 13.11.1969 - 5 AZR 82/69

    Urlaubsanspruch - Arbeitsunfähigkeit - Urlaubsverwirklichung - Selbstmordversuch

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1977 - II C 43.74
    Der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 13. November 1969 (BAGE 22, 211 ff.), das zu § 7 Abs. 3 des Bundesurlaubsgesetzes vom 8. Januar 1963 (BGBl. I S. 2) - BUrlG - ergangen sei, könne bei der Auslegung der hier anzuwendenden Bestimmung nicht gefolgt werden.

    Die Revision kann sich auch nicht mit Erfolg auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in seinem Urteil vom 13. November 1969 (BAGE 22, 211) zu § 7 Abs. 3 des Bundesurlaubsgesetzes vom 8. Januar 1963 (BGBl. I S. 2) - BUrlG - berufen.

  • BVerwG, 26.05.1971 - VI C 24.68

    Voraussetzungen der Schulbeihilfe nach dem Landesrecht in Niedersachsen - Begriff

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1977 - II C 43.74
    Auf die allgemeine Vorschrift des § 79 Satz 1 BBG und ihn entsprechende landesrechtliche Vorschriften kann allenfalls dann zurückgegriffen werden, wenn sonst die Fürsorgepflicht in ihrem Wesenskern verletzt wäre (vgl. BVerwGE 38, 134 [BVerwG 26.05.1971 - VI C 24/68] [138] sowie Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. September 1974 - BVerwG VI B 39.74 - [Buchholz 235.16 § 18 LBesG Nds. Nr. 1] und vom 4. April 1975 - BVerwG VI B 65.74 - [Buchholz 238.911 Nr. 5 BhV Nr. 1]).
  • BVerwG, 05.08.1971 - VI B 21.71

    Anspruch eines Rechtsreferendars auf Zahlung eines Unterhaltszuschusses über den

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1977 - II C 43.74
    Grundsätzlich können unter Berufung auf die Fürsorgepflicht des Dienstherrn nicht Ansprüche geltend gemacht werden, die über die Ansprüche hinausgehen, die - in Konkretisierung der Fürsorgepflicht - auf dem betreffenden Gebiet im Beamtenrecht selbst speziell und abschließend festgelegt sind (so schon u.a. Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 5. August 1971 - BVerwG VI B 21.71 - [Buchholz 237.2 § 43 Nr. 1]).
  • BVerwG, 18.09.1974 - VI B 39.74

    Erhöhung des Bemessungssatzes für eine beihilfeberechtigte Beamtin im Falle ihres

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1977 - II C 43.74
    Auf die allgemeine Vorschrift des § 79 Satz 1 BBG und ihn entsprechende landesrechtliche Vorschriften kann allenfalls dann zurückgegriffen werden, wenn sonst die Fürsorgepflicht in ihrem Wesenskern verletzt wäre (vgl. BVerwGE 38, 134 [BVerwG 26.05.1971 - VI C 24/68] [138] sowie Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. September 1974 - BVerwG VI B 39.74 - [Buchholz 235.16 § 18 LBesG Nds. Nr. 1] und vom 4. April 1975 - BVerwG VI B 65.74 - [Buchholz 238.911 Nr. 5 BhV Nr. 1]).
  • BVerwG, 04.04.1975 - VI B 65.74

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 10.02.1977 - II C 43.74
    Auf die allgemeine Vorschrift des § 79 Satz 1 BBG und ihn entsprechende landesrechtliche Vorschriften kann allenfalls dann zurückgegriffen werden, wenn sonst die Fürsorgepflicht in ihrem Wesenskern verletzt wäre (vgl. BVerwGE 38, 134 [BVerwG 26.05.1971 - VI C 24/68] [138] sowie Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. September 1974 - BVerwG VI B 39.74 - [Buchholz 235.16 § 18 LBesG Nds. Nr. 1] und vom 4. April 1975 - BVerwG VI B 65.74 - [Buchholz 238.911 Nr. 5 BhV Nr. 1]).
  • BVerwG, 29.07.2010 - 2 C 17.09

    Behinderung; Grad der Behinderung; Schwerbehinderter; gleichgestellte behinderte

    Den geltend gemachten Anspruch kann der Kläger auch nicht unmittelbar auf eine Verletzung der in § 78 BBG ausdrücklich normierten und durch Art. 33 Abs. 5 GG gewährleisteten Fürsorgepflicht des Dienstherrn stützen (vgl. Urteil vom 10. Februar 1977 - BVerwG 2 C 43.74 - Buchholz 232 § 89 BBG Nr. 9 m.w.N.; Beschluss vom 30. November 1994 - BVerwG 10 B 1.94 - Buchholz 262 § 1 TVG Nr. 2).
  • VGH Bayern, 15.07.2016 - 3 ZB 15.2146

    Rechtmäßiger Verfall angesparten Erholungsurlaubs

    Der Sinn und Zweck der Gewährung von Erholungsurlaub liegt darin, dem Beamten in jedem Kalenderjahr (= Urlaubsjahr, § 2 Abs. 1 UrlV) Gelegenheit zur Erholung, d. h. zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung seiner Gesundheit und Arbeitskraft, zu geben (BVerwG, U. v. 10.2.1977 - II C 43.74 - juris Rn. 27).

    Auch die Fürsorgepflicht des Dienstherrn (§ 45 BeamtStG) gebietet es nicht, dienstunfähig erkrankte Beamte, die aufgrund von Dienstunfähigkeit nicht in der Lage sind, den Urlaub bis zum Ablauf der in § 11 Satz 3 UrlV bezeichneten Frist einzubringen, vor jedem unverschuldeten Rechtsverlust zu bewahren (BVerwG, U. v. 10.2.1977 a. a. O. Rn. 30; B. v. 27.10.1982 a. a. O. Rn. 3), zumal da der Urlaub bis zu 36 anstatt nur 15 Monate übertragen werden kann.

    Im Übrigen gebietet die Fürsorgepflicht nach dem unter 1.2.1 Ausgeführten nicht, dienstunfähig erkrankte Beamte, die aufgrund von Dienstunfähigkeit nicht in der Lage sind, den Urlaub bis zum Ablauf der in § 11 Satz 3 UrlV bezeichneten Frist einzubringen, vor jedem unverschuldeten Rechtsverlust zu bewahren (BVerwG, U. v. 10.2.1977 a. a. O. Rn. 30; B. v. 27.10.1982 a. a. O. Rn. 3).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2018 - 6 B 1147/17

    Urlaubsanspruch eines Polizeibeamten bei vorläufiger Dienstenthebung; Antrag auf

    vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Februar 1977 - II C 43.74 -, juris, Rn. 27; Battis, BBG, 5. Auflage 2017, § 89 Rn. 5; v. Roetteken in v. Roetteken/Rothländer, BeamtStG, Loseblatt Stand Oktober 2014, § 44 Rn. 20 ff.; Plog/Wiedow, BBG, Loseblatt Stand November 2016, § 89 Rn. 6.
  • VG Koblenz, 21.07.2009 - 6 K 1253/08

    Streit um Entschädigung für nicht in Anspruch genommenen Urlaub eines Beamten

    Die Gewährung von Erholungsurlaub ist danach nicht eine Gegenleistung für erbrachte Arbeit, sondern dient vielmehr dazu, die Arbeitskraft des Beamten aufzufrischen und zu erhalten (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Februar 1977 - II C 43.74 -, Buchholz 232 § 89 BBG Nr. 9).
  • VGH Bayern, 29.11.2013 - 3 ZB 12.998

    Lehrer, die kommunale Mandatsträger sind, haben für die Tätigkeiten, die im

    Der bayerische Verordnungsgeber hat in § 17 UrlV die Tatbestände, unter denen Dienstbefreiung für die Ausübung des kommunalen Ehrenamts zu gewähren ist, im Einzelnen geregelt sind, sodass davon auszugehen ist, dass diese Regelungen abschließend sind (vgl. BVerwG, U.v. 10.2.1977 - 2 C 43.74 - Buchholz 232 § 89 Nr. 9; U.v. 28.5.1986 - 2 C 6/84 - ZBR 1986, 333 - juris Rn. 17).
  • BVerwG, 17.09.1981 - 2 C 12.80

    Versetzung eines Schwerbehinderten in den einstweiligen Ruhestand

    Es ist zu berücksichtigen, daß die Urlaubsgewährung auch dem dienstlichen Interesse dient, dem Dienstherrn die Arbeitskraft des Beamten zu erhalten (u.a. Urteil vom 10. Februar 1977 - BVerwG 2 C 43.74 - [Buchholz 232 § 89 BBG Nr. 9]).
  • BVerwG, 06.05.1981 - 1 WB 14.79

    Soldat - Übertragung von Urlaub - Anrechnung übertragenen Urlaubs

    Aus der Wendung "Der Urlaub verfällt ..." und aus ihrem Vergleich mit dem Wortlaut der Übertragungsregelung des § 2 Abs. 1 Satz 2, 2. Halbsatz HUrlV ergibt sich eindeutig, daß es sich dabei um eine Ausschlußbestimmung handelt, die eine Ausnahme nicht vorsieht (vgl. BVerwG RiA 1977, 138 f zu der insoweit vergleichbaren Bestimmung des § 7 der nach § 1 SUV entsprechend anzuwendenden Verordnung über den Erholungsurlaub der Bundesbeamten und Richter im Bundesdienst - Beamtenurlaubsverordnung - BUrlV).

    Der 2. Revisionssenat des Bundesverwaltungsgerichts hat in diesem Sinne in seiner bereits zitierten Entscheidung vom 10. Februar 1977 - II C 43.74 - (RiA a.a.O., 140) ausgesprochen, daß die Bewahrung des Beamten vor jedem unverschuldeten Rechtsverlust kein Gebot der Fürsorgepflicht ist, und hat deshalb den Verfall des Resturlaubs eines Beamten bestätigt, den dieser wegen unverschuldeter Krankheit nicht rechtzeitig antreten konnte; für den Verfall von Resturlaub eines Soldaten, der aus dienstlichen Gründen nicht rechtzeitig eingebracht werden konnte, kann nichts anderes gelten.

  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.2008 - 4 S 3099/07

    Beamter; Verfall von Urlaub, der aus Krankheitsgründen nicht angetreten werden

    Im Übrigen ist die Verfallsregelung eindeutig als Ausschlussregelung formuliert (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 10.02.1977 - II C 43.74 -, Buchholz 232 § 89 BBG Nr. 9).
  • BVerwG, 30.01.1986 - 2 C 24.84

    Beamtenrecht - Sonderurlaub - Dienstlicher Grund - Vertretungsmöglichkeit

    Die nachträgliche Gewährung von Urlaub als Ausgleich dafür, daß dem Kläger - wie er meint: zu Unrecht - für die Zeit vom 1. bis 15. August 1981 kein Sonderurlaub gewährt wurde, und er deshalb statt dessen seinen Erholungsurlaub verwendet hat, scheidet jedenfalls nach Ablauf der in § 7 Abs. 2 der Verordnung über den Erholungsurlaub der Bundesbeamten und Richter im Bundesdienst (Erholungsurlaubsverordnung - EUrlV) in der Fassung vom 11. Oktober 1970 (BGBl. I S. 1378) genannten Fristen, innerhalb deren der Erholungsurlaub für das Urlaubsjahr 1981/82 spätestens hätte angetreten sein müssen, aus (vgl. auch Urteil vom 10. Februar 1977 - BVerwG 2 C 43.74 - ).
  • VG Weimar, 21.02.2002 - 4 E 112/02

    Erholungsurlaub; Altersteilzeit; Blockmodell; Freistellungsphase; Vorwegnahme der

    Sinn und Zweck von Erholungsurlaub ist es, dem Beamten jeweils innerhalb eines Jahres während eines bestimmten Teils dieser Zeit, Gelegenheit zur Erholung, d.h. zur Erhaltung oder Wiederherstellung seiner Gesundheit und Arbeitskraft zu geben ( BVerwG, Urt.v. 10.02.1977 - II C 43.74 - Juris, unter Hinweis auf BVerwG, Urt.v. 25.03.1968 - VI C 49.64 - Buchholz 232 § 89 BBG Nr. 2).

    Dabei dient der Erholungsurlaub nicht allein den Belangen des Beamten, weil mit der Erhaltung der Arbeitskraft auch dienstlichen Interessen Rechnung getragen wird (BVerwG, Urt.v. 10.02.1977, a.a.O.).

  • VG Gelsenkirchen, 14.03.2001 - 1 K 8705/97
  • BVerwG, 06.05.1981 - 1 WB 36.79

    Nachträgliche Gewährung nicht verbrauchten Erholungsurlaubs gegenüber einem

  • BVerwG, 30.11.1994 - 10 B 1.94

    Angemessenheit einer Wohnung (Kinderzimmer nur 7,7 qm) im Hinblick auf die

  • BVerwG, 27.10.1982 - 2 B 95.81

    Vorliegen eines besonderen Einzelfalls i.S.d. § 12 Abs. 2 S. 3 der Verordnung

  • BVerwG, 25.02.1988 - 2 C 3.86

    Urlaubsberechnung bei Schichtdienst - Verfall des Erholungsurlaubs - Ablauf des

  • VGH Hessen, 06.09.1989 - 1 UE 3303/86

    Verfall des Urlaubsanspruchs - Ablehnung der Gewährung von Dienstbefreiung wegen

  • BVerwG, 28.05.1986 - 2 C 6.84

    Beamter - Urlaubsanspruch - Urlaubsjahr - Krankheit - Geringe Dienstleistung -

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.07.2007 - 1 L 86/07

    Zum Widerruf bereits bewilligten Erholungsurlaubes

  • VG München, 14.04.2020 - M 21b E 20.1557

    Kein Hinausschieben von genehmigtem Erholungsurlaub aufgrund der Beschränkungen

  • BVerwG, 09.08.1996 - 2 B 21.96

    Frage der Abfindung in Geld für nicht gewonnenen Urlaub im Sinne einer

  • VG Kassel, 01.10.2009 - 1 K 146/08

    Anteiliger Jahresurlaub von Beamten bei sog. Sabbatical-Modell

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.05.2003 - 6 A 1983/02
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.05.1982 - 2 A 126/81
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