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   BVerwG, 08.03.1974 - II C 48.72   

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https://dejure.org/1974,2057
BVerwG, 08.03.1974 - II C 48.72 (https://dejure.org/1974,2057)
BVerwG, Entscheidung vom 08.03.1974 - II C 48.72 (https://dejure.org/1974,2057)
BVerwG, Entscheidung vom 08. März 1974 - II C 48.72 (https://dejure.org/1974,2057)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zusage einer Umzugskostenvergütung für einen durch unzureichende Wohnverhältnisse notwendig gewordenen Umzug eines Beamten - Anspruch auf Umzugskostenvergütung im Falle der vorherigen Bewilligung eines Arbeitgeberdarlehens für den Bau eines Eigenheims - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 07.12.1966 - VI C 47.64
    Auszug aus BVerwG, 08.03.1974 - II C 48.72
    Konkretisiere der Dienstherr die Ausübung seines Ermessens durch Richtlinien (Verwaltungsvorschriften), so binde ihn der allgemeine Gleichheitssatz in der Weise, daß in gleichliegenden Fällen gleichmäßig verfahren werden müsse und die Verwaltungsgerichte dann lediglich zu prüfen hätten, ob sich die Verwaltungsvorschrift im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung halte und bei der Entscheidung beachtet worden sei (zu vgl. BVerwG, Urteile vom 7. Dezember 1966 - BVerwG VI C 47.64 - [RiA 1967, 95] und vom 20. Oktober 1967 - BVerwG VI C 86.64 - [RiA 1968, 73]).
  • BVerwG, 01.09.1971 - VI B 26.71
    Auszug aus BVerwG, 08.03.1974 - II C 48.72
    Das Bundesverwaltungsgericht hat schon wiederholt in bezug auf das Bundesumzugskostengesetz ausgeführt, der Sinn und Zweck dieses Gesetzes insgesamt als eines die beamtenrechtliche Fürsorgepflicht des Dienstherrn konkretisierenden Normenkomplexes sei die Regelung der Erstattung der dem Beamten durch einen aus dienstlichen oder aus zwingenden persönlichen Gründen veranlagten Wohnungswechsel entstehenden notwendigen Mehraufwendungen (u.a. Beschluß vom 1. September 1971 - BVerwG VI B 26.71 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 34]).
  • BVerwG, 20.10.1967 - VI C 86.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 08.03.1974 - II C 48.72
    Konkretisiere der Dienstherr die Ausübung seines Ermessens durch Richtlinien (Verwaltungsvorschriften), so binde ihn der allgemeine Gleichheitssatz in der Weise, daß in gleichliegenden Fällen gleichmäßig verfahren werden müsse und die Verwaltungsgerichte dann lediglich zu prüfen hätten, ob sich die Verwaltungsvorschrift im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung halte und bei der Entscheidung beachtet worden sei (zu vgl. BVerwG, Urteile vom 7. Dezember 1966 - BVerwG VI C 47.64 - [RiA 1967, 95] und vom 20. Oktober 1967 - BVerwG VI C 86.64 - [RiA 1968, 73]).
  • BVerwG, 05.05.1964 - VIII C 333.63
    Auszug aus BVerwG, 08.03.1974 - II C 48.72
    Hiernach zeigt sich, daß die Darlegungen des VIII. Senats des Bundesverwaltungsgerichts im Urteil vom 5. Mai 1964 - BVerwG VIII C 333.63 - (Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 4) der hier zu § 2 Abs. 2 Nr. 6 HUKG vertretenen Auffassung entgegen dem Revisionsvorbringen nicht widersprechen; der VIII. Senat hat a.a.O., ohne den vorliegenden Fall zu präjudizieren, mit Recht die Ablehnung der zwecks Deckung einer Finanzierungslücke beim Bau eines Eigenheims beantragten Kapitalisierung der Trennungsentschädigung für frei von Ermessensfehlern gehalten, weil der dortige Kläger für den Bau des Eigenheims bereits Wohnungsfürsorgemittel erhalten hatte.
  • VGH Bayern, 12.10.2015 - 14 BV 14.1493

    Ein Umzug, für den nach entsprechender Zusage eine Umzugskostenvergütung zu

    Deshalb hat der Beamte im Gegenzug Anspruch auf Erstattung der durch einen dienstlich veranlassten Wohnungswechsel entstehenden notwendigen Mehraufwendungen (so schon BVerwG, U.v. 8.3.1974 - BVerwG II C 48.72 - Buchholz 238.90 Nr. 53).
  • BVerwG, 04.02.1976 - VI C 149.73

    Zusage einer Umzugskostenvergütung - Gewährung einer Trennungsentschädigung für

    Zwar kann ein Wohnungswechsel wegen unzureichender Wohnungsverhältnisse durch Familienzuwachs im Einzelfall ein "zwingender persönlicher Grund" gemäß § 2 Abs. 3 Nr. 6 BUKG für einen Umzug sein (Urteil vom 8. März 1974 - BVerwG II C 48.72 - [Buchholz 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 53]; anderer Ansicht Crisolli-Treutlein, Umzugskostenrecht im öffentlichen Dienst, § 2 BUKG Erl. 19 a).
  • VG Augsburg, 30.07.2015 - Au 2 K 14.1503

    Ein Umzug im Sinne der Art. 3, Art. 4 BayUKG liegt auch dann vor, wenn der Beamte

    Mithin rechtfertigt die Versetzung nicht die Erstattung der Aufwendungen irgendeines Umzuges, sondern nur die eines versetzungsbedingten, also wenn der Wechsel des Dienstortes den Umzug an den neuen Wohnort erforderlich macht, da nur das seine Ursache in der Sphäre des Dienstherrn hat ( BVerwG, U.v. 8.3.1974 - II C 48.72 - Buchholz 238.90 Nr. 53; VG Halle, 24.2.2010 - 5 A 330/08 - juris Rn. 28 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.03.1976 - VI C 5.72

    Gewährung von Auslandstrennungsentschädigung zugunsten eines Soldaten -

    Es könnte eingewendet werden, daß unter Umzug in der Regel ein Wohnungswechsel unter Mitnahme von Umzugsgut verstanden wird (vgl. auch Urteil vom 8. März 1974 - BVerwG II C 48.72 - [Buchholz. 238.90 Reise- und Umzugskosten Nr. 55]).
  • VG Würzburg, 03.06.2014 - W 1 K 14.57

    Einem Beamten steht im Falle des Art. 4 Abs. 1 Nr. 1 BayUKG Umzugskostenvergütung

    Deshalb hat der Beamte im Gegenzug Anspruch auf Erstattung der durch einen dienstlich veranlassten Wohnungswechsel entstehenden notwendigen Mehraufwendungen (vgl. BVerwG v. 8.3.1974 - II C 48.72 - Buchholz 238.90 Nr. 53).
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