Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 27.10.1970

Rechtsprechung
   BVerwG, 16.10.1970 - II C 50.68   

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https://dejure.org/1970,1177
BVerwG, 16.10.1970 - II C 50.68 (https://dejure.org/1970,1177)
BVerwG, Entscheidung vom 16.10.1970 - II C 50.68 (https://dejure.org/1970,1177)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Oktober 1970 - II C 50.68 (https://dejure.org/1970,1177)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Begriff "Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule" - Wissenschaftlicher Assistent als Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule - Lehrbeauftragter als Rechtslehrer an einer deutschen Hochschule i.S.d. § 138 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1970, 2314
  • MDR 1971, 160
  • DÖV 1971, 65
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 04.11.1955 - 1 AR 1164/55

    Rechtslehrer; Professor; Universität; Dozent; Lehrbeauftragter

    Auszug aus BVerwG, 16.10.1970 - II C 50.68
    Während sie von Eberhard Schmidt (a.a.O.) und Loewe-Rosenberg (a.a.O.) bejaht wird, verneinen sie Schwarz-Kleinknecht (a.a.O.), und zwar unter Bezugnahme auf den Beschluß des Kammergerichts vom 4. November 1955 - 1 AR 1164/55 - 1 Ws 711/55 - (JR 1956, 29; JZ 1956, 288); diesem die Rechtslehrereigenschaft der Lehrbeauftragten verneinenden Beschluß ist Peters (JZ 1956, 289) entgegengetreten.
  • BFH, 11.08.1998 - VII R 72/97

    Wissenschaftlicher Assistent als Steuerberater

    Dementsprechend ist z.B. der Begriff des "Rechtslehrers", den der in der gleichen Zeit Gesetz gewordene § 67 Abs. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) gebraucht, dahin ausgelegt worden, er erfasse wissenschaftliche Assistenten nicht, auch wenn sie einen Lehrauftrag hätten (BVerwG-Beschluß vom 16. Oktober 1970 II C 50.68, NJW 1970, 2314).
  • BVerwG, 12.09.1988 - 6 CB 35.88

    Voraussetzungen einer "nicht mit Gründen versehenen Entscheidung" - Widerspruch

    Der Zulässigkeit sowohl der Revision als auch der Nichtzulassungsbeschwerde steht zwar nicht entgegen, daß sich der Kläger vor dem Bundesverwaltungsgericht primär von seiner Ehefrau vertreten lassen will, die zwar Volljuristin und Richterin, aber nicht als Rechtsanwältin zugelassen ist und bei der ohne weitere Sachaufklärung zumindest Zweifel bestehen, ob sie, die laut Beschluß des Fachbereichsrats der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der W. W.-Universität in M. vom Januar 1987 als Richterin im Hochschuldienst "gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 der Ordnung ... über studienbegleitende Leistungskontrollen unter Prüfungsbedingungen für drei Jahre zum Mitglied des Akademischen Amtes gewählt" wurde, dadurch den Status eines "Rechtslehrers an einer deutschen Hochschule" im Sinne von § 67 Abs. 1 VwGO erlangt hat (vgl. dazu u.a. Beschluß vom 16. Oktober 1970 - BVerwG 2 C 50.68 - <NJW 1970, 2314> sowie Urteil vom 16. März 1977 - BVerwG 8 C 17.76 - <BVerwGE 52, 161>); denn jedenfalls hat der Kläger zusätzlich eine zugelassene Rechtsanwältin bevollmächtigt, ihn vor dem Bundesverwaltungsgericht zu vertreten, und diese Rechtsanwältin hat sowohl die Revisions- als auch die Beschwerdeschrift, die auch ihren Briefkopf tragen, (zumindest mit-)unterschrieben.
  • BVerwG, 26.11.1974 - V C 9.74

    Zurückweisung eines Fachhochschullehrers als Prozeßvertreter

    Der Regelungszweck geht dahin, im Interesse der Entlastung des Bundesverwaltungsgerichts eine Parteivertretung durch solche Rechtskundigen sicherzustellen, bei denen im allgemeinen eine hinreichende Vertrautheit insbesondere mit der Eigenart des revisionsgerichtlichen Verfahrens vorausgesetzt werden kann (vgl. auch Beschluß vom 16. Oktober 1970 - BVerwG II C 50.68 - [NJW 1970, 2314 = JZ 1971, 130]).
  • BVerwG, 18.10.1978 - 7 B 138.78

    Rechtslehrer an deutscher Hochschule - Fachhochschullehrer

    Der Sache nach waren dies Rechtslehrer an wissenschaftlichen Hochschulen, so daß der 2. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Beschluß vom 16. Oktober 1970 - BVerwG 2 C 50.68 - (NJW 1970, 2314) bei der Bestimmung des Begriffs "Rechtslehrer" die einschlägige Kommentarliteratur zu § 67 VwGO dahin zusammenfassen konnte, daß unter Rechtslehrern diejenigen zu verstehen seien, "die an einer deutschen Universität oder einer gleichrangigen Hochschule rechtswissenschaftliche Vorlesungen halten".
  • OVG Sachsen, 04.04.2011 - 2 B 31/11

    Vertreungsbefugnis eines Richters in eigener Sache vor dem Oberverwaltungsgericht

    Bei akademischen Lehrern von erwiesener wissenschaftlicher Qualifikation kann regelmäßig davon ausgegangen werden, dass sie sich mit der zu behandelnden Materie besonders intensiv befasst haben und befassen können (vgl. BVerfG, Beschl. v. 9. Juli 1975, NJW 1975, 2340; BVerwG, Beschl. v. 16. Oktober 1970, JZ 1971, 130; Anm. v. Bieler in: NJW 1975, 2356).
  • OVG Hamburg, 04.10.1999 - 5 Bf 284/99

    Ansehung eines als wissenschaftlicher Oberrat an einem rechtswissenschaftlichen

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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.10.1970 - II C 50.68   

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https://dejure.org/1970,263
BVerwG, 27.10.1970 - II C 50.68 (https://dejure.org/1970,263)
BVerwG, Entscheidung vom 27.10.1970 - II C 50.68 (https://dejure.org/1970,263)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Oktober 1970 - II C 50.68 (https://dejure.org/1970,263)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erhöhung eines Unterhaltsbetrages - Zahlung einer Unterhaltsrente

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 27.06.1961 - VI C 151.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.10.1970 - II C 50.68
    Das Revisionsvorbringen zu der Frage, was den Kindern der Klägerin an Unterhalt von dem Beamten und später an Waisengeld und Kinderzuschlag vom Dienstherrn zu zahlen war, liegt neben der Sache, weil angesichts der zwischen der Klägerin und Professor Dr. D. getroffenen Vereinbarungen, für die Bemessung des der Klägerin zustehenden Unterhaltsbeitrages nur von Bedeutung ist, was der verstorbene Beamte hiernach der Klägerin im Zeitpunkt, seines Todes an Unterhalt schuldete (BVerwGE 12, 278 [279/280]).
  • BVerwG, 17.01.1962 - VI C 60.60

    Alleinige Prüfung von Rechtsverstößen gegen Normen des Beamtenrechts i.R.d.

    Auszug aus BVerwG, 27.10.1970 - II C 50.68
    An seine weitere Darlegung, daß als Festsetzungsbehörde im vorliegenden Fall nach der Verordnung der Landesregierung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Versorgung vom 19. Dezember 1962 (GesBl. 1963 S. 6) der Rektor der Beklagten anzusehen sei, ist das Revisionsgericht gebunden; denn diese Darlegung beruht auf der Anwendung von Organisationsrecht des beigeladenen Landes; und nur Landes beamten recht ist in Abweichung von § 137 Abs. 1 VwGO bei der Entscheidung über eine Klage aus dem Beamtenverhältnis nach § 127 Nr. 2 des Beamtenrechtsrahmengesetzes vom 1. Juli 1957 in der Fassung vom 22. Oktober 1965 (BGBl. I S. 1754) - BRRG - revisibel, nicht dagegen Landes organisations recht (vgl. BVerwGE 13, 303; ständige Rechtsprechung).
  • BVerwG, 30.12.1968 - VI C 86.65

    Unterhaltsbeitrag für die schuldlos geschiedene Ehefrau eines Beamten -

    Auszug aus BVerwG, 27.10.1970 - II C 50.68
    Bei ihrem weiteren Vorbringen verkennt die Revision, daß die schuldlos geschiedene Ehefrau gemäß § 143 Abs. 2 LBG nicht mehr beanspruchen kann, als sie von dem geschiedenen Ehemann bei dessen Fortleben beanspruchen könnte, und daß es hierfür nur auf den Inhalt der getroffenen Unterhaltsvereinbarung und nicht auf die Beweggründe ankommt, aus denen dieser Vereinbarung zugestimmt wurde (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Dezember 1968 - BVerwG VI C 86.65 - [Buchholz 232 § 125 BBG Nr. 22]).
  • BVerwG, 11.12.1963 - VI C 77.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.10.1970 - II C 50.68
    Dies stellt zwar nicht ohne weiteres schon eine Verletzung verfahrensrechtlicher Vorschriften über die Urteilsbegründung dar; das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner bisherigen Rechtsprechung wiederholt klargestellt, daß eine Urteilsbegründung den verfahrensrechtlichen Vorschriften schon dann genügt, wenn sie die das Urteil tragenden Gründe vollständig wiedergibt (vgl. Urteil vom 11. Dezember 1963 - BVerwG VI C 77.61 - [ZBR 1965, 20] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 03.03.1975 - VII B 118.74

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Erteilung einer neuen

    Nach § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO genügt aber das Urteil den verfahrensrechtlichen Vorschriften dann, wenn es die die Entscheidung tragenden Gründe vollständig wiedergibt (Urteil vom 11. Dezember 1963 - BVerwG VI C 77.61 - ZBR 1965, 20; Urteil vom 27. Oktober 1970 - BVerwG II C 50.68 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 75).
  • BVerwG, 20.06.1975 - 6 C 34.75

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Festhalten des wesentlichen

    Eine Urteilsbegründung genügt schon dann den verfahrensrechtlichen Vorschriften, wenn sie die das Urteil tragenden Gründe vollständig wiedergibt (vgl. Urteil vom 27. Oktober 1970 - BVerwG II C 50.68 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 75]).
  • BVerwG, 05.11.1975 - VI C 124.74

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Erfordernis der Begründung eines

    Einer Auseinandersetzung mit jeder Einzelheit des Vorbringens eines Prozeßbeteiligten bedarf es nicht (vgl. u.a. Urteil vom 27. Oktober 1970 - BVerwG II C 50.68 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 Nr. 75]; ständige Rechtsprechung).

    Es läßt sich mithin auch nicht ausschließen, daß das Verwaltungsgericht bei seinem Vorgehen die dargelegten, vom Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung entwickelten Maßstäbe verkannt und zugleich materielles Recht verletzt hat (vgl. das bereits angeführte Urteil vom 27. Oktober 1970 - BVerwG II C 50.68 - [Buchholz a.a.O.]).

  • BVerwG, 19.12.1975 - 6 CB 78.75

    Urteilsverkündung - Mitwirkende Richter

    Eine Urteilsbegründung genügt schon dann den verfahrensrechtlichen Anforderungen, wenn sie die das Urteil tragenden Überlegungen vollständig wiedergibt (vgl. Urteil vom 27. Oktober 1970 - BVerwG II C 50.68 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 75]).
  • BVerwG, 28.05.1974 - VI C 169.73

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Nichtzulassung der Revision mangels

    Eine Urteilsbegründung genügt aber schon dann den verfahrensrechtlichen Vorschriften, wenn sie die das Urteil tragenden Gründe vollständig wiedergibt (vgl. Urteil vom 27. Oktober 1970 - BVerwG II C 50.68 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 75]).
  • BVerwG, 22.10.1975 - 6 CB 69.75

    Inhalt der Beschwerdebegründung als Gegenstand der in demselben Schriftsatz

    Das Urteil gibt die tragenden Gründe wieder; das reicht aus (vgl. Urteil vom 27. Oktober 1970 - BVerwG II C 50.68 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 75]).
  • BVerwG, 04.06.1996 - 2 B 87.95

    Darlegung der Divergenz eines Urteils von einer Entscheidung des

    Eine Urteilsbegründung genügt schon dann den verfahrensrechtlichen Anforderungen, wenn sie die das Urteil tragenden Überlegungen vollständig wiedergibt (vgl. Urteil vom 27. Oktober 1970 - BVerwG 2 C 50.68 - ; Beschluß vom 19. Dezember 1975 - BVerwG 6 CB 78.75 - ).
  • BVerwG, 10.08.1971 - II B 61.70

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - An die Darlegung der Rüge des

    Da insoweit jedenfalls kein Verfahrensmangel vorläge, rechtfertigt seine Geltendmachung keinesfalls die Zulassung der Revision gemäß § 132 Abs. 2 VwGO (vgl. zu einer ähnlichen Beanstandung das Urteil des Senats vom 27. Oktober 1970 - BVerwG II C 50.68 - [DÖD 1971, 52]).
  • BVerwG, 10.10.1995 - 2 B 32.95

    Rechtmäßigkeit der angefochtenen Stellenbesetzung - Rechtssystematischer

    Eine Urteilsbegründung genügt schon dann den verfahrensrechtlichen Anforderungen, wenn sie die das Urteil tragenden Überlegungen vollständig wiedergibt (vgl. Urteil vom 27. Oktober 1970 - BVerwG 2 C 50.68 - ; Beschluß vom 19. Dezember 1975 - BVerwG VI CB 78.75 - ).
  • BVerwG, 14.03.1986 - 8 B 7.86

    Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen - Gemeinsame Aufwandsermittlung und

    Dabei übersieht sie, daß das Gericht lediglich gehalten ist, die seine Entscheidung tragenden Gründe kurz und sachlich darzulegen (vgl. u.a. Urteil vom 27. Oktober 1970 - BVerwG II C 50.68 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 75 S. 16).
  • BVerwG, 18.12.1996 - 2 B 62.96

    Unrichtigkeit des Tatbestands als Verfahrensfehler - Antrag auf Berichtigung des

  • BVerwG, 01.09.1981 - 8 B 215.81

    Voraussetzungen für die Geltendmachung einer Divergenzrüge - Voraussetzungen für

  • BVerwG, 04.07.1974 - III CB 46.73

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Feststellung

  • BVerwG, 03.12.1971 - II CB 15.71

    Nichtzulassung der Revision - Versorgungsbezüge eines Beamten

  • BVerwG, 14.10.1988 - 8 B 120.88

    Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs - Pflicht des Gerichts zur

  • BVerwG, 24.08.1988 - 8 B 84.88

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Bebaubarkeit

  • BVerwG, 11.12.1987 - 9 B 391.87

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gestützt auf die Grundsatzrüge sowie

  • BVerwG, 27.06.1986 - 8 B 64.86

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 04.04.1975 - II CB 32.74

    Entlassung aus dem Beamtenverhältnis - Eintritt dauernder Dienstunfähigkeit schon

  • BVerwG, 25.03.1976 - 4 B 33.76

    Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision gestützt auf die grundsätzliche

  • BVerwG, 18.11.1975 - 6 C 28.75

    Auseinandersetzung eines Verwaltungsgerichtes mit den Problemen der

  • BVerwG, 15.03.1973 - II CB 9.73

    Nachträgliches "Auffinden" einer die Personalakte ergänzenden Urkunde im Sinne

  • BVerwG, 11.03.1971 - II C 3.71

    Ordnungsgemäße Bezeichnung eines Verfahrensmangels - Erforderlicher Umfang einer

  • BVerwG, 15.08.1986 - 8 CB 63.84

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Ständiger

  • BVerwG, 05.12.1975 - 6 C 70.75

    Anforderungen an entscheidungtragende Urteilsgründe in

  • BVerwG, 08.11.1973 - III B 104.71

    Voraussetzungen für die Annahme von Eigenbesitz im Sinne des § 11 Ziff. 4 StAnpG

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