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   BVerwG, 16.01.1964 - II C 88.61   

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BVerwG, 16.01.1964 - II C 88.61 (https://dejure.org/1964,708)
BVerwG, Entscheidung vom 16.01.1964 - II C 88.61 (https://dejure.org/1964,708)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Januar 1964 - II C 88.61 (https://dejure.org/1964,708)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gehirnerschütterung mit Schädelfraktur - Verschwinden früherer organischer Anzeichen - Versetzung in den Ruhestand - Dienstfähigkeit behindernde Folgeerscheinungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 20.05.1958 - VI C 360.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 16.01.1964 - II C 88.61
    Sie ist bereits früher von dem Bundesverwaltungsgericht als zutreffend anerkannt worden (vgl. BVerwGE 10, 258 ff. mit Hinweis auf BVerwGE 7, 48); dabei hat das Bundesverwaltungsgericht insbesondere bereits ausgeführt, daß ein Umstand, dem im Verhältnis zu anderen Bedingungen für den Eintritt des Erfolges überragende Bedeutung zukommt, im Sinne des beamtenrechtlichen Dienstunfallrechts die alleinige Ursache im Rechtssinne sein kann.
  • BVerwG, 05.04.1960 - VI C 2.58
    Auszug aus BVerwG, 16.01.1964 - II C 88.61
    Sie ist bereits früher von dem Bundesverwaltungsgericht als zutreffend anerkannt worden (vgl. BVerwGE 10, 258 ff. mit Hinweis auf BVerwGE 7, 48); dabei hat das Bundesverwaltungsgericht insbesondere bereits ausgeführt, daß ein Umstand, dem im Verhältnis zu anderen Bedingungen für den Eintritt des Erfolges überragende Bedeutung zukommt, im Sinne des beamtenrechtlichen Dienstunfallrechts die alleinige Ursache im Rechtssinne sein kann.
  • BSG, 18.12.1962 - 2 RU 189/59

    Begriff der wesentlichen Teilursache - Die für das Gebiet des bürgerlichen Rechts

    Auszug aus BVerwG, 16.01.1964 - II C 88.61
    Nach dieser Rechtsprechung ist in einem Dienstunfall die Ursache im Rechtssinne (wesentliche Bedingung) für die Dienstunfähigkeit dann nicht zu erblicken, wenn sich in tatsächlicher Hinsicht ergibt, daß der Geschädigte bei der ihm zumutbaren Anspannung der Willenskraft mit der abartigen psychischen Reaktion auf den Unfall fertig geworden wäre (BSGE 11, 50; 10, 209[213] und Urteil vom 18. Dezember 1962 - 2 RU 189.59 - [NJW 1963 S. 1693]).
  • BSG, 28.07.1959 - 8 RV 425/57

    Neurotische und psychogene Reaktionen als Folgen des Wehrdienstes

    Auszug aus BVerwG, 16.01.1964 - II C 88.61
    Nach dieser Rechtsprechung ist in einem Dienstunfall die Ursache im Rechtssinne (wesentliche Bedingung) für die Dienstunfähigkeit dann nicht zu erblicken, wenn sich in tatsächlicher Hinsicht ergibt, daß der Geschädigte bei der ihm zumutbaren Anspannung der Willenskraft mit der abartigen psychischen Reaktion auf den Unfall fertig geworden wäre (BSGE 11, 50; 10, 209[213] und Urteil vom 18. Dezember 1962 - 2 RU 189.59 - [NJW 1963 S. 1693]).
  • BSG, 11.11.1959 - 9 RV 290/57
    Auszug aus BVerwG, 16.01.1964 - II C 88.61
    Nach dieser Rechtsprechung ist in einem Dienstunfall die Ursache im Rechtssinne (wesentliche Bedingung) für die Dienstunfähigkeit dann nicht zu erblicken, wenn sich in tatsächlicher Hinsicht ergibt, daß der Geschädigte bei der ihm zumutbaren Anspannung der Willenskraft mit der abartigen psychischen Reaktion auf den Unfall fertig geworden wäre (BSGE 11, 50; 10, 209[213] und Urteil vom 18. Dezember 1962 - 2 RU 189.59 - [NJW 1963 S. 1693]).
  • BVerwG, 22.10.1981 - 2 C 17.81

    Dienstbeschädigung - Voller Beweis

    Bei mehreren in gleichem Maße auf den Erfolg hinwirkenden Bedingungen ist jede von ihnen (Mit-)Ursache im Rechtssinne [(Urteile vom 16. Januar 1964) - BVerwG 2 C 88.61 - (Buchholz 237.7 § 147 LBG NW Nr. 1]; vom 21. Oktober 1964 - BVerwG 6 C 132.61 - [Buchholz 232 § 135 BBG Nr. 22]; BVerwGE 26, 332 [338]; Urteile vom 9. April 1968 - BVerwG 2 C 81.64 - [Buchholz 232 § 135 BBG Nr. 35] und vom 12. April 1978 - BVerwG 6 C 59.76 - [Buchholz 232 § 141 a BBG Nr. 4] sowie Beschluß vom 7. November 1979 - BVerwG 6 B 95.78 - [ZBR 1980, 180 = VerwRspr. Bd. 31, 380]).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2016 - 4 S 2467/15

    Kausalzusammenhang zwischen Dienstunfall, Dienstunfähigkeit und

    Bei mehreren in gleichem Maße auf den Erfolg hinwirkenden Bedingungen ist jede von ihnen (Mit-)Ursache im Rechtssinne (vgl. BVerwG, Urteile vom 18.04.2002 - 2 C 22.01 -, Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 12, vom 22.10.1981 - 2 C 17.81 -, Buchholz 232 § 46 BBG Nr. 3, vom 21.10.1964 - 6 C 132.61 -, Buchholz 232 § 135 BBG Nr. 22, und vom 16.01.1964 - 2 C 88.61 -, Buchholz 237.7 § 147 LBG NW Nr. 1 - Senatsurteile vom 04.10.2012 - 4 S 704/10 -).
  • BVerwG, 18.12.1974 - VI C 47.72

    Entlassung eines Soldaten wegen Dienstunfähigkeit - Gesundheitliche Schädigung

    Die Grundtendenz dieser sozialgerichtlichen Rechtsprechung steht im Einklang mit den Grundsätzen, die die Beamtensenate des Bundesverwaltungsgerichts im Dienstunfallrecht zu ähnlichen Fallgestaltungen entwickelt haben (vgl. u.a. Urteile vom 16. Januar 1964 - BVerwG II C 88.61 [Buchholz 237.7 § 147 LBG NW Nr. 1 = ZBR 1967 S. 20] und vom 13. Oktober 1964 - BVerwG II C 60.63 [ZBR 1965 S. 53]).

    Abgesehen davon hat das Berufungsgericht auch nicht den schon im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 16. Januar 1964 - BVerwG II C 88.61 - hervorgehobenen Gesichtspunkt geprüft, ob der Kläger eine der jeweiligen Situation entsprechende Willenskraft zur Überwindung seiner psychopathischen Reaktion auf nachteilige Wehrdiensteinflüsse hätte aufbringen können oder sogar müssen und ob bei ihm nicht lediglich eine Wunsch- oder Zweckreaktion (sog. "Rentenneurose") gegeben ist (vgl. dazu BSG 19, 275; 20, 241 [243]; BGHZ 20, 137 [BGH 29.02.1956 - VI ZR 352/54]; ferner Fürst, GKÖD I, K § 135 Rz 26; Wilke/Wunderlich a.a.O., § 1 Anm. V 7).

  • OVG Niedersachsen, 31.01.2008 - 5 LA 23/07

    Ernstliche Zweifel i.S.v. § 124 Abs. 2 Nr. 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)

    Denn eine Kausalität im Sinne des Dienstunfallrechts ist nicht gegeben, wenn der an den Unfall zeitlich anschließende Geschehensablauf letztlich entscheidend in überragendem Maße auf der Grundlage eines von dem Unfall unabhängigen anlagebedingten Umstandes, nämlich hier der attestierten ängstlich-zwanghaften Persönlichkeitsstruktur der Klägerin mit einer starken Vulnerabilität, geprägt ist (vgl. dazu: BVerwG, Urt. v. 16.1.1964 - BVerwG II C 88.61 -, ZBR 1967, 20 ) und daher sich in Bezug auf die bei der Klägerin festgestellte depressive Episode die Vulnerabilität als alleinige Ursache im Rechtssinne darstellt.
  • BVerwG, 21.10.1964 - VI C 132.61

    Rechtsmittel

    Der erkennende Senat hat bereits in seinem Urteil vom 20. Mai 1958 (BVerwGE 7, 48 [49]) dargelegt, daß in der Rechtsprechung der Sozialgerichte zum Betriebsunfall der Begriff der "wesentlichen" Ursache maßgebend ist und daß danach nur solche Ursachen rechtserheblich sind, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben; weiterhin, daß andere Gerichte mit Recht ausgesprochen haben, für Gesundheitsschäden und Abnutzungserscheinungen sei im allgemeinen die normale Dienstzeitversorgung vorgesehen; der Senat hat sich dieser Rechtsprechung unter Hinweis darauf angeschlossen, daß mehrere Umstände, die zum Erfolg beigetragen haben, nur dann rechtlich nebeneinanderstehende Mitursachen sind, wenn sie in ihrer Bedeutung und Tragweite für den Eintritt des Erfolges annähernd gleichwertig sind, und daß ein Umstand, der im Verhältnis zu den anderen eine überragende Bedeutung hat, allein die Ursache im Rechtssinne ist (vgl. auch Urteil vom 16. Januar 1964 - BVerwG II C 88.61 - [Buchholz BVerwG 237.7, § 147 LBG Nordrhein-Westfalen Nr. 1 = DÖD 1964 S. 111]).
  • VG Ansbach, 06.10.2010 - AN 11 K 09.01909

    Im Einzelfall keine Dienstunfallanerkennung einer ausdrücklich begehrten PTBS

    Dies gilt auch für sekundäre Gesundheitsstörungen (Folgeschäden) im Verhältnis zu dem sich aus dem Dienstunfall ergebenden primären Körperschaden (Sächs LSG vom 16.9.2004, zitiert nach juris für die gesetzliche Unfallversicherung) und für psychische Unfallfolgen (BVerwG ZBR 1967, 20, vom 28.1.1988 und vom 15.9.1994, VG Minden vom 26.10.2004, zitiert jeweils nach juris; PW aaO RdNrn. 44 und 47).
  • VG Minden, 26.10.2004 - 10 K 853/01

    Voraussetzungen der Wahrung der Klagefrist zur Erhebung einer Verpflichtungsklage

    Diese Kausalitätslehre gilt nach inzwischen wohl allgemeiner Ansicht auch für psychische Unfallfolgen - vgl. BVerwG, Urteile vom 16. Januar 1964 - Az.: 2 C 88.61 -, ZBR 1967, 20 f, 28. Januar 1988 - Az.: 2 C 70/85 - und 15. September 1994 - Az.: 2 C 24/92 -, a.a.O.; Plog u.a., a.a.O., § 31 BeamtVG, Rz. 83; Schütz/Maiwald, a.a.O., § 31 BeamtVG, Rz. 45 -.
  • BVerwG, 17.01.1975 - II B 21.74

    Begriff der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache im Revisionsverfahren -

    Diese Frage ist jedoch bereits durch das Urteil des erkennenden Senats vom 16. Januar 1964 - BVerwG II C 88.61 - (Buchholz 237.7 § 147 LBG Nordrhein-Westfalen Nr. 1) geklärt.
  • BVerwG, 22.09.1966 - II C 42.64
    Zum Ursachenzusamnenhang im Rechtssinne hat der Senat in bezug auf Fälle, in denen - wie hier - mehrere Bedingungen im philosophisch-naturwissenschaftlichen Sinne den geltend gemachten körperlichen Schaden herbeigeführt haben können , im Urteil vom 16. Januar 1964 - BVerwG II C 88.61 - (Buchholz BVerwG 237.7, § 147 LEG NRW Nr. 1) folgendes ausgeführt:.
  • BVerwG, 28.10.1965 - II C 186.62

    Rechtsmittel

    Denn für das Gebiet des beamtenrechtlichen Dienstunfallrechts ist als ursächlich im Rechtssinne nur diejenige von mehreren Bedingungen - im naturwissenschaftlich-philosophischen Sinne - anzusehen, die im Verhältnis zu anderen Einzelbedingungen wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg wesentlich gewesen ist (BVerwG, Urteil vom 16. Januar 1964 - BVerwG II C 88.61 - [Buchholz BVerwG 237.7 § 147 LBG/NW Nr. 1] mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 26.03.1982 - 2 B3.81

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung eines Herzinfarktes i.R.e.

  • BVerwG, 23.03.1967 - II C 53.64

    Überprüfung des Anspruchs auf Gewährung von Versorgung nach dem G 131 und

  • BVerwG, 13.10.1964 - II C 60.63

    Rechtsmittel

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