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FG Baden-Württemberg, 25.07.1990 - II K 130/84 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 1991, 390
Wird zitiert von ... (2)
- FG Düsseldorf, 14.02.2005 - 10 V 6438/04
Geldentnahmen durch Angehörige des Gesellschafters als verdeckte …
(II K 130/84, EFG 1991, 390) geschlossen, dass eine verdeckte Gewinnausschüttung nicht vorliege, wenn ein naher Angehöriger des Anteilseigners einer Kapitalgesellschaft von letzterer eine Zuwendung erhalte, der Anteilseigner hiervon aber keine Kenntnis habe. - BFH, 08.07.1999 - VIII B 99/98
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache
Eine andere Beurteilung ist vorliegend auch nicht deshalb gerechtfertigt, weil --wie in der Beschwerdeschrift ausgeführt-- nach Ansicht des Finanzgerichts (FG) Baden-Württemberg (Urteil vom 25. Juli 1990 II K 130/84, Entscheidungen der Finanzgerichte 1991, 390) eine Vorteilszuwendung an eine nahestehende Person nur dann dem Gesellschafter als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) zugerechnet werden könne, wenn dieser Kenntnis von den Zuwendungen habe.