Rechtsprechung
   BFH, 10.12.1997 - II R 10/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,4604
BFH, 10.12.1997 - II R 10/95 (https://dejure.org/1997,4604)
BFH, Entscheidung vom 10.12.1997 - II R 10/95 (https://dejure.org/1997,4604)
BFH, Entscheidung vom 10. Dezember 1997 - II R 10/95 (https://dejure.org/1997,4604)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,4604) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    BewG § 75 Abs 5, BewG § 75 Abs 6, FGO § 74
    Artfortschreibung; Baugenehmigung; Einheitsbewertung; Grundvermögen; Verfahrensaussetzung; Zweifamilienhaus

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 24.04.1991 - II R 2/89

    Eine Wohnung muß in der Regel baurechtlich zum dauernden Aufenthalt von Menschen

    Auszug aus BFH, 10.12.1997 - II R 10/95
    Zutreffend hat die Vorinstanz zwar darauf hingewiesen, daß neben den im Streitfall vom FG bejahten allgemeinen Voraussetzungen für die Anerkennung einer Wohnung nach der Rechtsprechung des BFH (s. Urteil vom 24. April 1991 II R 2/89, BFHE 164, 455, BStBl II 1991, 683) eine Wohnung im bewertungsrechtlichen Sinne in der Regel nur vorliegt, wenn sie auch baurechtlich zum dauernden Aufenthalt von Menschen geeignet ist; dabei stehe diese Entscheidung nach der maßgebenden Bauordnung den Baubehörden bzw. den Verwaltungsgerichten zu, so daß die FG im Rahmen der Einheitsbewertung grundsätzlich keine baurechtlichen Fragen zu entscheiden hätten.

    Hierzu war das FG nach der Senatsentscheidung in BFHE 164, 455, BStBl II 1991, 683 auch nicht deshalb befugt, weil im Streitfall eine vorherige Rückfrage beim zuständigen Bauamt ergeben hatte, daß eine Baugenehmigung für den Ausbau des Dachgeschosses des Gartenhauses nicht vorläge.

  • BFH, 28.04.1993 - II S 6/93

    Zwei bürgerlich-rechtliche Grundstücke mit aufstehenden Gebäuden und

    Auszug aus BFH, 10.12.1997 - II R 10/95
    Doch schließt dies nicht aus, daß das ursprünglich zur Nutzung als Gartenhaus bestimmte Gebäude mit dem Einbau einer Wohnung, falls diese auch bewertungsrechtlich anzuerkennen ist, den Charakter eines Nebengebäudes verliert und wegen der räumlichen Entfernung zum Hauptgebäude, eines eigenen Zugangs sowie der selbständigen Veräußerbarkeit (vgl. hierzu Senatsbeschluß vom 28. April 1993 II S 6/93, BFH/NV 1993, 642, sowie Senatsurteile vom 14. Februar 1990 II R 2/87, BFH/NV 1991, 798, und vom 26. Februar 1986 II R 236/83, BFH/NV 1987, 366, m. w. N.) möglicherweise als selbständige wirtschaftliche Einheit und damit -- neben dem Hauptgebäude -- als (zweites) Einfamilienhaus zu beurteilen ist.
  • BFH, 14.02.1990 - II R 2/87

    Bewertung von Doppelhaushälften nach dem Bewertungsgesetz

    Auszug aus BFH, 10.12.1997 - II R 10/95
    Doch schließt dies nicht aus, daß das ursprünglich zur Nutzung als Gartenhaus bestimmte Gebäude mit dem Einbau einer Wohnung, falls diese auch bewertungsrechtlich anzuerkennen ist, den Charakter eines Nebengebäudes verliert und wegen der räumlichen Entfernung zum Hauptgebäude, eines eigenen Zugangs sowie der selbständigen Veräußerbarkeit (vgl. hierzu Senatsbeschluß vom 28. April 1993 II S 6/93, BFH/NV 1993, 642, sowie Senatsurteile vom 14. Februar 1990 II R 2/87, BFH/NV 1991, 798, und vom 26. Februar 1986 II R 236/83, BFH/NV 1987, 366, m. w. N.) möglicherweise als selbständige wirtschaftliche Einheit und damit -- neben dem Hauptgebäude -- als (zweites) Einfamilienhaus zu beurteilen ist.
  • BFH, 05.10.1984 - III R 192/83

    Der bewertungsrechtliche Wohnungsbegriff setzt jedenfalls am 1.1.1974 die

    Auszug aus BFH, 10.12.1997 - II R 10/95
    Zwar bildeten die Räume im Dachgeschoß des Gartenhauses eine in sich abgeschlossene Wohneinheit mit eigenem Zugang und den erforderlichen Nebenräumen (Kochgelegenheit, Bad bzw. Dusche und Toilette), so daß insoweit die vom Bundesfinanzhof (BFH) im Urteil vom 5. Oktober 1984 III R 192/85 (BFHE 142, 505, BStBl II 1985, 151) für das Vorliegen einer Wohnung geforderten Voraussetzungen erfüllt wären.
  • BFH, 23.05.1990 - III R 192/85

    Gewährung einer sogenannten Konjunkturzulage - Zurechnung der Wirtschaftsgüter

    Auszug aus BFH, 10.12.1997 - II R 10/95
    Zwar bildeten die Räume im Dachgeschoß des Gartenhauses eine in sich abgeschlossene Wohneinheit mit eigenem Zugang und den erforderlichen Nebenräumen (Kochgelegenheit, Bad bzw. Dusche und Toilette), so daß insoweit die vom Bundesfinanzhof (BFH) im Urteil vom 5. Oktober 1984 III R 192/85 (BFHE 142, 505, BStBl II 1985, 151) für das Vorliegen einer Wohnung geforderten Voraussetzungen erfüllt wären.
  • BFH, 26.02.1986 - II R 236/83

    Bewertung eines Grundstücks als zwei wirtschaftliche Einheiten (Einfamilienhaus

    Auszug aus BFH, 10.12.1997 - II R 10/95
    Doch schließt dies nicht aus, daß das ursprünglich zur Nutzung als Gartenhaus bestimmte Gebäude mit dem Einbau einer Wohnung, falls diese auch bewertungsrechtlich anzuerkennen ist, den Charakter eines Nebengebäudes verliert und wegen der räumlichen Entfernung zum Hauptgebäude, eines eigenen Zugangs sowie der selbständigen Veräußerbarkeit (vgl. hierzu Senatsbeschluß vom 28. April 1993 II S 6/93, BFH/NV 1993, 642, sowie Senatsurteile vom 14. Februar 1990 II R 2/87, BFH/NV 1991, 798, und vom 26. Februar 1986 II R 236/83, BFH/NV 1987, 366, m. w. N.) möglicherweise als selbständige wirtschaftliche Einheit und damit -- neben dem Hauptgebäude -- als (zweites) Einfamilienhaus zu beurteilen ist.
  • FG Hamburg, 27.10.2017 - 3 K 141/16

    Grundbesitzwert (Bedarfswert) für wirtschaftliche Einheit - Bestimmung der

    dd) bei zusammen mit einem Grundstück genutzten Anteilen an anderem Grundvermögen, zum Beispiel an gemeinschaftlichen Hofflächen oder Garagen (§ 138 Abs. 3 Satz 2, § 157 Abs. 3 Satz 2 BewG i. V. m. § 70 BewG; vgl. zur wirtschaftlichen Einheit bei Wohngebäude und Garage oder Garagen-Stellplätzen BGH, Beschluss vom 26.06.2014 V ZB 7/14, MDR 2014, 1623, NJW-RR 2014, 1040; BFH, Urteile vom 10.12.1997 II R 10/95, HFR 1998, 543, DStRE 1998, 399; vom 30.11.1984 III R 121/83, BFHE 143, 472, BStBl II 1985, 451; FG Hamburg, Beschlüsse vom 18.01.2016 3 K 176/15 zu A I 4, Juris Rz. 9; vom 07.07.2015 3 K 244/14, Juris; FG München, Urteil vom 16.07.2003 4 K 91/02, Juris; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04.12.1996 1 K 1733/94, Juris; Bock in Viskorf/Schluck/Wälzholz ErbStG/BewG 5. Aufl. § 157 Rz. 29 f.).
  • FG Hamburg, 29.01.2016 - 3 K 95/15

    Bewertungsgesetz: Containerbauten als zweckbestimmte ortsfeste Gebäude?

    Nach Erscheinungsbild bzw. baulicher Gestaltung nicht als Gebäude zu bewerten sind baurechtlich nicht genehmigungsfähige Bauwerke, die dementsprechend außerdem zum menschlichen Aufenthalt ungeeignet sind (vgl. oben 1; BFH-Urteil vom 10.12.1997 II R 10/95, HFR 1998, 543, DStZ 1998, 521).
  • FG Hamburg, 20.04.2010 - 3 K 18/10

    Schwimmende Konferenzanlage grundsteuerfrei

    Zwar bestimmt sich grundsätzlich gemäß § 2 Abs. 1 Satz 3-4 BewG nach der Verkehrsauffassung, wann Wirtschaftsgüter zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammenzuziehen sind und wann sie je für sich als selbständige wirtschaftliche Einheiten zu behandeln sind (zu Einzelheiten beim Grundvermögen vgl. z. B. Bundesfinanzhof -BFH- vom 2. September 2004 II B 105/03, BFH/NV 2005, 164; vom 10. Dezember 1997 II R 10/95, BFH/NV 1998, 687; vom 28. April 1993 II S 6/93, BFH/NV 1993, 642; vom 26. Februar 1986 II R 236/83, BFH/NV 1987, 366; vom 25. Februar 1983 III R 81/82, BFHE 138, 468, BStBl II 1983, 552; vom 16. Februar 1979 III R 67/76, BFHE 127, 58, BStBl II 1979, 279).
  • BFH, 02.06.1999 - X R 84/97

    Wohneigentumsförderung für Bauten ohne Baugenehmigung

    Aus der zum Bewertungsrecht ergangenen Entscheidung des II. Senats des BFH vom 10. Dezember 1997 II R 10/95 (BFH/NV 1998, 687), nach der es für die Beurteilung einer Raumeinheit als Wohnung allein auf die Genehmigungsfähigkeit ankommt, die ggf. auch aus einer nachträglich erteilten Baugenehmigung geschlossen werden kann (vgl. hierzu auch BVerwG in BVerwGE 87, 84, und in DÖV 1992, 1064), ergeben sich für die Auslegung des § 10e EStG insoweit keine Anknüpfungspunkte.
  • FG Berlin, 14.10.1998 - 2 K 2073/98
    Auf die Revision des Klägers hat der Bundesfinanzhof -;BFH-; durch Urteil vom 10. Dezember 1997 - II R 10/95 - (Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -;BFH/NV-; 1996, 687) das Senatsurteil vom 27. Mai 1994 aufgehoben und die Sache an das Finanzgericht Berlin zurückverwiesen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht