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BFH, 04.12.1991 - II R 131/88 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- FG Hamburg, 21.02.2014 - 3 K 66/13
Keine Grunderwerbsteuerpflicht gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG i. V. m. § 42 AO bei …
In einem solchen Fall ist die gewählte Konstruktion der Übertragung eines derart ausgestalteten Gesellschaftsrechts nur verständlich unter dem Gesichtspunkt erhoffter Steuerbefreiung wegen des grundsätzlich steuerfreien Wechsels im Gesellschafterbestand einer Gesamthand sowie der Steuerbefreiung nach § 6 Abs. 2 bzw. § 7 Abs. 2 GrEStG (…BFH-Beschluss vom 29.05.2011 II B 133/10, BFH/NV 2011, 1539; BFH-Urteile vom 23.11.2011 II R 64/09, BFHE 235, 185, BStBl II 2012, 355;… 02.02.1994 II R 84/90, BFH/NV 1994, 824; vom 04.12.1991 II R 131/88, juris; vom 10.05.1989 II R 86/86, BFHE 156, 523, BStBl II 1989, 628).Dass die ordentliche Kündigung der Gesellschaft durch die Klägerin oder ihr Ausschluss aus der Gesellschaft nach § 17 des Gesellschaftsvertrages (oben A. I. 1.) ihr Ausscheiden aus der Gesellschaft und einen Anspruch auf Abfindung statt auf Übertragung des Wohnungseigentums zur Folge gehabt hätten, fällt möglicherweise nicht maßgeblich ins Gewicht, weil es sich hierbei um atypische Geschehensabläufe handelt (vgl. BFH-Urteil vom 04.12.1991 II R 131/88, juris).