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   BFH, 03.08.1983 - II R 144/80   

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BFH, 03.08.1983 - II R 144/80 (https://dejure.org/1983,961)
BFH, Entscheidung vom 03.08.1983 - II R 144/80 (https://dejure.org/1983,961)
BFH, Entscheidung vom 03. August 1983 - II R 144/80 (https://dejure.org/1983,961)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz und Auszüge)

    AO (1977) § 130 Abs. 2 Nr. 3; FGO § 102

Papierfundstellen

  • BFHE 139, 128
  • BStBl II 1984, 321
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 13.04.1978 - V R 109/75

    Haftungsbescheid - Zweigliedrige Entscheidung - Umfang der gerichtlichen

    Auszug aus BFH, 03.08.1983 - II R 144/80
    Wie der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden hat (Urteil vom 13. April 1978 V R 109/75, BFHE 125, 126, BStBl II 1978, 508), sind Ermessensentscheidungen zweistufig.

    Weder die festgestellten Tatsachen noch das Vorbringen der Beteiligten rechtfertigen die Annahme, daß ausnahmsweise die auf der zweiten Stufe beim Zustandekommen einer Ermessensentscheidung zu treffende eigentliche Ermessensentscheidung, ob eine Erlaßrücknahme ausgesprochen werden soll, durch die Prüfung der tatbestandsmäßigen Voraussetzungen für die Erlaßrücknahme so vorgeprägt gewesen ist, daß von einer stillschweigenden Ermessensausübung ausgegangen werden könnte (vgl. das zitierte Urteil in BFHE 125, 126, BStBl II 1978, 508).

  • BFH, 03.06.1982 - VI R 48/79

    Teilzeitbeschäftigte - Lohnsteuerhaftung - Ermessenserwägung -

    Auszug aus BFH, 03.08.1983 - II R 144/80
    Das FG wird bei seiner neuerlichen Verhandlung und Entscheidung insbesondere zu prüfen haben, ob im vorliegenden Fall von dem Grundsatz abgewichen werden kann, daß die Rechtmäßigkeit einer Ermessensentscheidung im allgemeinen die finanzbehördliche Bekanntgabe der Ermessensabwägungen voraussetzt (vgl. BFH-Urteil vom 3. Juni 1982 Vl R 48/79, BFHE 136, 224, 229, BStBl II 1982, 710), etwa im Hinblick darauf, daß die Ermessensabwägungen der Klägerin zu 1 und dem Erblasser - möglicherweise aufgrund vorangegangener Verhandlungen - bereits bekannt waren oder ohne diesbezügliche schriftliche Ausführungen ohne weiteres erkennbar waren.
  • FG Düsseldorf, 03.05.2000 - 5 K 5963/92

    Warenbezüge aus der DDR; Umsatzsteuerkürzung; Begünstigungsrücknahme;

    Eine derartige Auslegung ergibt sich jedenfalls sinngemäß mehrfach aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung, die in vergleichbaren Fällen ohne weitere Überlegungen, also insgesamt als selbstverständlich, die Vorschrift des § 130 AO und nicht diejenige des § 131 AO für anwendbar gehalten hat (vgl. z.B. Urteile vom 11.10.88 VII K 5/88, BFHE 155, 1 = BStBl II 1989, 149 ; vom 3.8.83 II R 144/80, BFHE 139, 128 = BStBl II 1984, 321 ; vom 6.7.83 I R 252/82, BStBl II 1983, 699 ).

    Das Gericht hat diese Entscheidung gem. § 102 FGO (nur) daraufhin zu überprüfen, ob die Behörde die gesetzlichen Grenzen des Ermessens überschritten oder von ihm in einer dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. hierzu grundlegend BFH-Urteil vom 3.8.83 II R 144/80, BStBl II 1984, 321 ).

    In dem folgenden Schlußsatz, daß "daher" die Herabsetzung der Kürzungsbeträge nicht ermessensfehlerhaft sei, bringt die Verwaltung indes auf der zweiten Entscheidungsebene das Fehlen entgegenstehender Ermessens-Gründe und damit eine 'Vorprägung' ihrer Ermessensentscheidung zum Ausdruck (vgl. hierzu näher BFH-Urteile vom 13.4.78 V R 109/75, BStBl II 1978, 508 ; vom 3.8.83 II R 144/80, a.a.O.), die ihr im Streitfall zuzugestehen ist.

    Wenn aber im Streitfall der Klin. eine solche Abwägung - auch durch die Vorverhandlungen innerhalb des Rechtsbehelfsverfahrens - genügend bekannt sein mußte, konnte deren ausführlichere Darlegung fehlerfrei unterbleiben (vgl. BFH-Urteil vom 3.8.83 II R 144/80, a.a.O. zu Nr. 11 2.).

  • BFH, 18.02.2016 - V R 62/14

    Zu den Anforderungen an die Gewährung des Vorsteuerabzugs aus Billigkeitsgründen

    Diese Entscheidung kann der Senat nicht an Stelle des FG treffen, denn das Gericht hat im Falle der Aufdeckung von Ermessensfehlern die Ermessensentscheidung aufzuheben (BFH-Urteil vom 3. August 1983 II R 144/80, BFHE 139, 128, BStBl II 1984, 321, Orientierungssatz) und darf grundsätzlich nicht sein Ermessen an die Stelle des Ermessens der Verwaltungsbehörde setzen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil vom 6. November 2012 VII R 72/11, BFHE 239, 15, BStBl II 2013, 141, Orientierungssatz und Rz 14).
  • BFH, 24.10.2000 - IX R 58/97

    Vermietung einer Ferienwohnung

    Die Erfüllung dieser tatbestandlichen Voraussetzung für eine Ermessensentscheidung unterliegt --so auch zutreffend das FG-- der uneingeschränkten gerichtlichen Nachprüfung (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 3. August 1983 II R 144/80, BFHE 139, 128, BStBl II 1984, 321; Gräber/ von Groll, Finanzgerichtsordnung, § 102 Anm. 6; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, § 102 FGO Rz. 39).
  • FG Hessen, 21.06.2006 - 1 K 2763/02

    Änderung einer fehlerhaften, bestandskräftigen Anrechnung von

    d) Die Entscheidung der Finanzbehörde, von der ihr durch § 130 Abs. 1 mit Abs. 2 AO eingeräumten Möglichkeit, einen rechtswidrigen (begünstigenden) Verwaltungsakt zurückzunehmen, stellt jedoch eine Ermessensentscheidung dar, wie sich aus der Formulierung "kann" in Abs. 1 der Vorschrift, auf den sich Abs. 2 - einschränkend - bezieht, ergibt (vgl. z.B. Urteil des BFH vom 03.08.1983 II R 144/80, BStBl II 1984, 321, Urteile des FG Düsseldorf vom 03.05.2000 5 K 5963/92 U, Juris, und des FG Köln vom 27.06.2003 14 K 6586/99, EFG 2005, 456, Kruse in Tipke/Kruse, a.a.O., § 130 AO Tz. 37 ff., Balmes in Kühn/von Wedelstädt, AO/FGO, 18. Aufl., § 130 AO Rz. 3).

    Nur in den Fällen der sog. Ermessenseinengung oder Ermessensreduzierung auf Null, in denen den Gesamtumständen nach nur eine bestimmte Entscheidung als ermessensfehlerfrei in Betracht kommt, ist das Gericht befugt, seine Entscheidung an die Stelle der Ermessensentscheidung der Verwaltungsbehörde zu setzen (vgl. z.B. das BFH-Urteil in BStBl II 1984, 321, Urteil des BFH vom 10.10.2001 XI R 52/00, BStBl II 2002, 201, Kruse in Tipke/Kruse, a.a.O., § 102 FGO Tz. 9 f.).

  • BFH, 09.03.1989 - VI R 101/84

    Verspätungszuschlag - Bemessung - Verwaltungsakte - Rücknahme

    Diese Vorschrift begründet auch einen Anspruch der Betroffenen auf fehlerfreie Ausübung eines Ermessens, ob der rechtswidrige Verwaltungsakt ganz oder teilweise zurückgenommen werden soll (vgl. BFH-Urteil vom 3. August 1983 II R 144/80, BFHE 139, 128, BStBl II 1984, 321 - zu § 130 Abs. 2 Nr. 3 AO 1977 - Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 13. Aufl., § 130 AO 1977 Tz. 9).
  • FG Hessen, 21.06.2006 - 1 K 2763/03

    Anrechnung von entrichteten Vorauszahlungen oder einbehaltenen

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  • FG Baden-Württemberg, 18.02.2000 - 9 K 267/95

    Umsatzsteuerkürzung für Erwerb von Waren ostdeutscher Organgesellschaften

    b) Ermessensentscheidungen sind grundsätzlich zweistufig (vgl. Urteile des BFH vom 13.4.1978 - V R 109/75, BStBl II 1978, 508 ; vom 3.8.1983 - II R 144/80, BStBl II 1984, 321 ; von Groll in Gräber, FGO , Kommentar, 4. Auflage, § 102 Rz. 6).

    Sind die entsprechenden Voraussetzungen für eine Ermessensentscheidung erfüllt, so wird auf der zweiten, die Rechtsfolge betreffenden Entscheidungsstufe unter Abwägung des Für und Wider die eigentliche Ermessensentscheidung getroffen; deren finanzgerichtliche Nachprüfung hat sich im Rahmen des § 102 FGO zu halten (vgl. BFH vom 3.8.1983 - II R 144/80, a.a.O.).

  • FG Berlin-Brandenburg, 16.02.2011 - 3 K 3086/08

    Akteneinsicht im Verfahren der einheitlichen und gesonderten Feststellung

    Das Ermessen des Beklagten, ob es dem Kläger weitergehende Akteneinsicht gewähren sollte, war auch nicht so eingeengt, dass nur eine einzige Entscheidung richtig ist (Ermessensreduzierung auf Null - vgl. dazu BFH, Urteil vom 3. August 1983, II R 144/80, BStBl II 1984, 321; Gersch, in: Klein, AO, 10. Aufl., § 5, Rn. 12 m.w.N.).
  • BFH, 26.09.2000 - VII B 104/00

    Zu Unrecht als unzulässig verworfener Einspruch

    Die angebliche Abweichung des Urteils des FG von dem in der Beschwerdeschrift angegebenen BFH-Urteil vom 5. Mai 1977 IV R 116/75 (BFHE 122, 283, BStBl II 1977, 639) und dem Urteil vom 3. August 1983 II R 144/80 (BFHE 139, 128, BStBl II 1984, 321) ist nicht einmal nach den Anforderungen des § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO bezeichnet.
  • FG Hessen, 13.03.2023 - 6 K 1284/21

    Keine Anwendung des Reemtsma-Direktanspruchs bei fehlendem Leistungsaustausch und

    Die Entscheidung über den auf eine dieser Maßnahmen oder auf beide Maßnahmen abzielenden Antrag des Steuerpflichtigen ergeht in einem gesonderten, vom Festsetzungsverfahren unabhängigen Verwaltungsverfahren durch einen gesonderten Verwaltungsakt i.S.d. § 118 AO (BFH vom 12.07.2012 - I R 32/11, BStBl. II 2015, 175; BFH vom 03.08.1983 - II R 144/80, BStBl. II 1984, 321).
  • BFH, 31.07.1991 - I R 143/90

    Verpflichtung des Finanzamtes zum Erlass von Vollstreckungskosten nach § 227 Abs.

  • BFH, 29.03.2000 - VII B 145/99

    Haftungsbescheid - Haftung - Erlöschen des Haftungsanspruchs - Zahlungsverjährung

  • FG Köln, 06.11.2002 - 11 K 1612/00

    Erlass von Säumniszuschlägen

  • FG Baden-Württemberg, 25.09.2000 - 9 K 139/97

    Keine verbindliche Zusage des FA über Entnahmewert des Betriebsgrundstücks bei

  • FG Münster, 22.09.1999 - 8 K 635/96
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