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   BFH, 08.10.2008 - II R 15/07   

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https://dejure.org/2008,2229
BFH, 08.10.2008 - II R 15/07 (https://dejure.org/2008,2229)
BFH, Entscheidung vom 08.10.2008 - II R 15/07 (https://dejure.org/2008,2229)
BFH, Entscheidung vom 08. Oktober 2008 - II R 15/07 (https://dejure.org/2008,2229)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    GrEStG § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 3 Nr. 2 und 3; ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 1; BGB § 1094 Abs. 1, § 2174

  • openjur.de

    Grundstückserwerb durch Ausübung eines aufgrund Vermächtnisses bestellten dinglichen Vorkaufsrechts

  • openjur.de

    Besteuerung der teils mit dem einen und teils mit dem anderen Ehegatten verwandten Schlusserben bei Berliner Testament; Annäherung der erbschaftsteuerrechtlichen Behandlung des Schlusserben an die des Nacherben durch § 15 Abs. 3 Satz 1 ErbStG

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    GrEStG § 3 Nr. 2 und 3
    Keine Befreiung von der Grunderwerbsteuer für Vorkaufrechtsvermächtnis an Nachlassgrundstück

  • Simons & Moll-Simons

    GrEStG § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 3 Nr. 2 und 3; ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 1; BGB § 1094 Abs. 1, § 2174

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Befreiung von der Grunderwerbsteuer bei vermächtnisweiser Einräumung eines Vorkaufsrechts

  • Judicialis

    GrEStG § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; GrEStG § 3 Nr. 2; ; GrEStG § 3 Nr. 3; ; ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 1094 Abs. 1; ; BGB § 2174

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundstückserwerb durch Ausübung eines aufgrund Vermächtnisses bestellten dinglichen Vorkaufsrechts

  • datenbank.nwb.de

    Grundstückserwerb durch Ausübung eines aufgrund Vermächtnisses bestellten dinglichen Vorkaufsrechts

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausübung eines durch Vermächtnis eingeräumten Vorkaufsrechts als grunderwerbsteuerpflichtiger Kaufvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Vorkaufsrecht durch Vermächtnis

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorkaufsrecht durch Vermächtnis

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Grunderwerbsteuerfreiheit eines Kaufrechtsvermächtnisses; Aufschiebend bedingte Forderung eines Vermächtnisnehmers als Erwerbsgegenstand eines grundstücksbezogenen Kaufrechtsvermächtnisses

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Ausübung eines auf Grund eines Vermächtnisses bestellten dinglichen Vorkaufsrechts unterliegt der Grunderwerbsteuer

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Grunderwerbsteuer - Keine Befreiung von der GrESt bei einem vermächtnisweise angeordneten Vorkaufsrecht

  • haufe.de (Entscheidungsanmerkung)

    Grunderwerb nach Ausübung eines vermächtnisweise eingeräumten Vorkaufsrechts: Keine Steuerbefreiung

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    GrEStG § 3 Nr 2, BGB § 1094, ErbStG § 3 Abs 1 Nr 1
    Erbschaftsteuer; Erwerb von Todes wegen; Grunderwerbsteuer; Steuerbefreiung; Vermächtnis; Vorkaufsrecht

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 222, 93
  • FamRZ 2009, 115
  • DB 2008, 2744
  • BStBl II 2009, 245
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 21.07.1993 - II R 118/90

    Grunderwerbsteuerbefreiung für einen Grundstückserwerb aufgrund eines durch ein

    Auszug aus BFH, 08.10.2008 - II R 15/07
    a) Der erkennende Senat hat durch Urteil vom 21. Juli 1993 II R 118/90 (BFHE 172, 118, BStBl II 1993, 765) entschieden, dass nicht nur der Grundstückserwerb durch ein reines Sachvermächtnis, sondern auch derjenige aufgrund eines Kaufrechtsvermächtnisses von der Grunderwerbsteuer befreit ist, und dabei lediglich offen gelassen, ob dies auch dann gilt, wenn der Vermächtnisnehmer das Grundstück zum Verkehrswert erwerben musste.

    Damit erweist sich die zur Grunderwerbsteuer ergangene Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) in BFHE 172, 118, BStBl II 1993, 765 umso mehr als zutreffend, als nunmehr keine Unterschiede zwischen dem erbschaftsteuerrechtlichen und dem grunderwerbsteuerrechtlichen Erwerb(-svorgang) mehr bestehen (vgl. zu den bisherigen Unterschieden: Sack in Boruttau, Grunderwerbsteuergesetz, Kommentar, 16. Aufl. 2007, § 3 Rz 32).

  • BFH, 13.08.2008 - II R 7/07

    Übernahmevermächtnis als begünstigter Erwerb von Todes wegen im Sinne des § 13a

    Auszug aus BFH, 08.10.2008 - II R 15/07
    Mit Urteil vom 13. August 2008 II R 7/07 (BFH/NV 2008, 1760) hat der Senat in einem Rechtsstreit wegen Erbschaftsteuer erkannt, Erwerbsgegenstand eines grundstücksbezogenen Kaufrechtsvermächtnisses sei die aufschiebend bedingte Forderung des Vermächtnisnehmers gemäß § 2174 BGB gegen den Beschwerten auf Übertragung des betroffenen Grundstücks und nicht etwa --wie bis dahin angenommen-- ein Gestaltungsrecht.
  • BGH, 30.09.1959 - V ZR 66/58

    Erbvertragsvermächtnis

    Auszug aus BFH, 08.10.2008 - II R 15/07
    Lediglich die Zahlungspflicht des Vermächtnisnehmers hat ihren Rechtsgrund in dessen Verpflichtungserklärung, den Kaufpreis zu zahlen (so Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 30. September 1959 V ZR 66/58, BGHZ 31, 13).
  • FG Baden-Württemberg, 28.02.2007 - 2 K 128/05

    Steuerbefreiung für den Erwerb eines Grundstücks durch Ausübung eines durch

    Auszug aus BFH, 08.10.2008 - II R 15/07
    Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2007, 950 veröffentlicht.
  • BFH, 16.01.2019 - II R 7/16

    Grunderwerbsteuerpflicht für ein Kaufrechtsvermächtnis

    Soweit die frühere BFH-Rechtsprechung (Urteile in BFHE 222, 71, BStBl II 2008, 982, unter II.A.3., und vom 8. Oktober 2008 II R 15/07, BFHE 222, 93, BStBl II 2009, 245, unter II.1.a) dahingehend verstanden werden kann, dass ein derartiges Vermächtnis --ohne Auslegung seines Inhalts-- dem Bedachten stets unmittelbar einen Anspruch auf Übertragung des Grundstücks nach den unter II.1.a) bb) angeführten Grundsätzen verschafft, hält der BFH hieran nicht mehr fest.

    b) Im Fall des Kaufrechtsvermächtnisses (vgl. unter II.1.a aa) ist Rechtsgrund der Übereignung --anders als in den unter II.1.a) bb) genannten Fällen-- der Kaufvertrag (vgl. oben unter I.1.a aa; vgl. BFH-Urteil in BFHE 222, 93, BStBl II 2009, 245, unter II.1.b zu einem dinglichen Vorkaufsrecht).

    Die einzige Besonderheit habe darin bestanden, dass sie den Zeitpunkt des Kaufs nicht beeinflussen und über das Ob eines Verkaufs sowie den Inhalt des Kaufvertrags nicht mitbestimmen habe können (vgl. BFH-Urteil in BFHE 222, 93, BStBl II 2009, 245, unter II.1.d).

  • BFH, 29.06.2011 - IX R 63/10

    Teilentgeltlichkeit bei Erwerb durch Vermächtnis

    Aufgrund dessen erwirbt die bedachte Klägerin mit dem Tod der Erblasserin eine aufschiebend bedingte Forderung gemäß § 2174 BGB gegen den Beschwerten (hier die Erbengemeinschaft) auf Übertragung des Grundstücks gegen Zahlung des von der Erblasserin festgelegten Preises (vgl. zu Kaufrechtsvermächtnissen eingehend die Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 13. August 2008 II R 7/07, BFHE 222, 71, BStBl II 2008, 982, und vom 8. Oktober 2008 II R 15/07, BFHE 222, 93, BStBl II 2009, 245).
  • FG Köln, 28.10.2015 - 5 K 585/14

    Voraussetzungen für eine Befreiung von der Grunderwerbsteuer bei der Ausübung

    Damit sei der Rechtsgrund des Übereignungsanspruchs des mit einem Kaufrechtsvermächtnis Bedachten wie bei einem reinen Sachvermächtnis die Verfügung von Todes wegen (BFH-Urteil vom 08.10.2008 II R 15/07, BStBl II 2009, 245).

    Gemäß dem BFH-Urteil vom 08.10.2008 in BStBl II 2009, 245, sei ein grundstücksbezogenes Kaufrechtsvermächtnis völlig unabhängig von dem seitens des Vermächtnisnehmers zu zahlenden Kaufpreises von der Grunderwerbsteuer befreit.

    Der Grundstückserwerb durch Kaufrechtsvermächtnis ist grundsätzlich nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG i.V.m. § 3 Nr. 2 GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit (BFH-Urteile vom 21.07.1993 II R 118/90, BStBl II 1993, 765 und vom 08.10.2008 II R 15/07, BStBl II 2009, 245).

  • FG Köln, 09.05.2017 - 5 K 2303/16

    Grunderwerbsteuerliche Betrachtung des Erwerb des hälftigen Anteils an einer GbR

    Soweit der Beklagte unter Verweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 08.10.2008 II R 15/07 die Auffassung vertrete, der Sachverhalt im Streitfalle sei mit dem dort zugrunde liegenden vergleichbar, sodass auch hier das Vermächtnis nicht automatisch zur Anteilsübertragung geführt habe, sei dem entgegen zu halten, dass nach Auffassung des BFH bei einem grundstücksbezogenen Kaufrechtsvermächtnis ebenso wie bei einem Sachvermächtnis die Verfügung von Todes wegen zivilrechtlicher und damit erbschaftsteuerlicher Rechtsgrund des Übereignungsanspruches des Bedachten sei.

    Zwar ist der (fiktive) Grunderwerb durch Kaufrechtsvermächtnis grundsätzlich nach § 3 Nr. 2 GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit (vgl. Urteile des BFH vom 21.07.1993 II R 1118/90, BStBl II 1993, 765 und vom 08.10.2008 II R 15/07, BStBl II 2009, 245).

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