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   BFH, 04.07.2012 - II R 15/11   

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https://dejure.org/2012,22134
BFH, 04.07.2012 - II R 15/11 (https://dejure.org/2012,22134)
BFH, Entscheidung vom 04.07.2012 - II R 15/11 (https://dejure.org/2012,22134)
BFH, Entscheidung vom 04. Juli 2012 - II R 15/11 (https://dejure.org/2012,22134)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Vom Erblasser herrührende Steuerschulden für das Todesjahr als Nachlassverbindlichkeiten - Aufteilung von Abschlusszahlungen bei Zusammenveranlagung von im selben Jahr verstorbenen Ehegatten

  • openjur.de

    Vom Erblasser herrührende Steuerschulden für das Todesjahr als Nachlassverbindlichkeiten; Aufteilung von Abschlusszahlungen bei Zusammenveranlagung von im selben Jahr verstorbenen Ehegatten

  • Bundesfinanzhof

    ErbStG § 9 Abs 1 Nr 1, ErbStG § ... 10 Abs 1, ErbStG § 10 Abs 5 Nr 1, ErbStG § 11, ErbStG § 12 Abs 1, BewG § 12, BGB § 1922, BGB § 1967 Abs 2, AO § 37 Abs 2, AO § 38, AO § 44, AO § 45 Abs 1, AO § 270, EStG § 2 Abs 7 S 1, EStG § 25 Abs 1, EStG § 26b, EStG § 36 Abs 1, EStG § 36 Abs 4 S 1, EStG § 51a Abs 1, SolZG § 1 Abs 2, ErbStR R E10.8 Abs 3 S 2, EStG § 24 Nr 2
    Vom Erblasser herrührende Steuerschulden für das Todesjahr als Nachlassverbindlichkeiten - Aufteilung von Abschlusszahlungen bei Zusammenveranlagung von im selben Jahr verstorbenen Ehegatten

  • Bundesfinanzhof

    Vom Erblasser herrührende Steuerschulden für das Todesjahr als Nachlassverbindlichkeiten - Aufteilung von Abschlusszahlungen bei Zusammenveranlagung von im selben Jahr verstorbenen Ehegatten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 Nr 1 ErbStG 1997, § 10 Abs 1 ErbStG 1997, § 10 Abs 5 Nr 1 ErbStG 1997, § 11 ErbStG 1997, § 12 Abs 1 ErbStG 1997
    Vom Erblasser herrührende Steuerschulden für das Todesjahr als Nachlassverbindlichkeiten - Aufteilung von Abschlusszahlungen bei Zusammenveranlagung von im selben Jahr verstorbenen Ehegatten

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 1967; ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 1
    Vom Erblasser herrührende Einkommensteuer des Todesjahres als Nachlassverbindlichkeit gem. § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG abzugsfähig

  • rewis.io

    Vom Erblasser herrührende Steuerschulden für das Todesjahr als Nachlassverbindlichkeiten - Aufteilung von Abschlusszahlungen bei Zusammenveranlagung von im selben Jahr verstorbenen Ehegatten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abzugsfähigkeit von Abschlagszahlungen auf vom Erblasser herrührende Einkommenssteuer des Todesjahres bei der Erbschaftssteuer; Aufteilung der Abschlusszahlungen bei Versterben von Ehegatten im selben Kalenderjahr

  • datenbank.nwb.de

    Vom Erblasser herrührende Steuerschulden für das Todesjahr als Nachlassverbindlichkeiten

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vom Erblasser herrührende Steuerschulden für das Todesjahr als Nachlassverbindlichkeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (25)

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Vom Erblasser herrührende Steuerschulden für das Todesjahr als Nachlassverbindlichkeiten

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Steuerschulden für das Todesjahr als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Steuerschulden für das Todesjahr

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Vom Erblasser herrührende Steuerschulden für das Todesjahr als Nachlassverbindlichkeiten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Steuerschulden des Todesjahres sind Nachlassverbindlichkeiten

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abzugsfähigkeit von Abschlagszahlungen auf vom Erblasser herrührende Einkommenssteuer des Todesjahres bei der Erbschaftssteuer; Aufteilung der Abschlusszahlungen bei Versterben von Ehegatten im selben Kalenderjahr

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Steuernachzahlungen für Erblasser mindern Erbschaftssteuer

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Steuerschulden als Nachlassverbindlichkeiten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Vom Erblasser herrührende Steuerschulden für das Todesjahr als Nachlassverbindlichkeiten

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Vom Erblasser herrührende Steuerschulden für das Todesjahr als Nachlassverbindlichkeiten

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    (Auch) Steuerschulden des Erblasser für Todesjahr sind bei der Erbschaftssteuer abzugsfähig

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Fiskus darf nicht zweimal kassieren

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Steuerschulden sind Nachlassverbindlichkeiten

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Steuerschulden des Erlassers sind Nachlassverbindlichkeiten

  • DER BETRIEB (Kurzinformation)

    Vom Erblasser herrührende Steuerschulden für das Todesjahr als Nachlassverbindlichkeiten

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Einkommensteuer des Erblassers im Todesjahr als Nachlassverbindlichkeit abzugsfähig

  • haas-seminare-steuern-finanzen.de (Kurzinformation)

    Behandlung von Einkommensteuerschulden als Nachlassverbindlichkeiten gem. § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Einkommensteuerschulden des Erblassers mindern die Erbschaftsteuerschuld

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Vom Erblasser herrührende Steuerschulden für das Todesjahr als Nachlassverbindlichkeiten

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Einkommensteuerschuld für das Todesjahr des Erblassers für abzugsfähig erklärt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Einkommensteuerschulden des Erblassers mindern die Erbschaftsteuerschuld

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Steuerschulden eines Erblassers als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nachlassverbindlichkeiten - Abzugsfähigkeit - Stichtagsprinzip

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Steuerschulden des Erblassers als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähig

  • handelsblatt.com (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Einkommensteuer als Nachlassverbindlichkeit des Rechtsnachfolgers?

Besprechungen u.ä. (3)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Änderung der Rechtsprechung des BFH: Vom Erblasser herrührende Steuerschulden für das Todesjahr sind Nachlassverbindlichkeiten

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Steuerschulden des Erblassers als Nachlassverbindlichkeiten: BFH erlaubt den Tod auch vor dem 1. Januar

  • handelsblatt.com (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtsprechungsänderung: Einkommensteuer als Nachlassverbindlichkeit des Rechtsnachfolgers!

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 238, 233
  • NJW 2012, 3677
  • NJ 2012, 527
  • FamRZ 2012, 1638
  • DB 2012, 2204
  • BStBl II 2012, 790
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (19)

  • BFH, 16.01.2008 - II R 30/06

    Erbschaftsteuerliche Erfassung von privaten Steuererstattungsansprüchen - Erwerb

    Auszug aus BFH, 04.07.2012 - II R 15/11
    Nach der Rechtsprechung des BFH fallen Einkommensteuererstattungsansprüche, die das Todesjahr des Erblassers betreffen, jedenfalls bei einer Zusammenveranlagung mit dem überlebenden Ehegatten nicht in den steuerpflichtigen Erwerb nach § 10 Abs. 1 ErbStG, weil sie erst mit Ablauf des Todesjahres entstehen (vgl. BFH-Urteil vom 16. Januar 2008 II R 30/06, BFHE 220, 518, BStBl II 2008, 626).

    Es kommt dabei allein auf die materielle Rechtslage und nicht auf die Steuerfestsetzungen an (vgl. BFH-Urteil in BFHE 220, 518, BStBl II 2008, 626).

    Eine Abzinsung nach § 12 Abs. 3 BewG scheidet ebenfalls aus, weil es an einem von vornherein bestimmten Zeitpunkt für den Eintritt der Fälligkeit der Einkommensteuer, der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlags fehlt und somit die Berechnungs- oder Schätzungsgrundlagen für eine Abzinsung fehlen (vgl. BFH-Urteile vom 17. Januar 1996 II R 4/93, BFH/NV 1996, 649, unter II.3.b; in BFHE 220, 518, BStBl II 2008, 626, betr. Einkommensteuererstattungsansprüche).

  • BFH, 17.12.2007 - GrS 2/04

    Großer Senat beseitigt Vererblichkeit des Verlustvortrags

    Auszug aus BFH, 04.07.2012 - II R 15/11
    Das hierin für den Erbfall statuierte Prinzip der Gesamtrechtsnachfolge beschränkt sich nicht auf den Bereich des Zivilrechts, sondern erstreckt sich auch auf das Steuerrecht (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 17. Dezember 2007 GrS 2/04, BFHE 220, 129, BStBl II 2008, 608, unter D.I.).

    Ungeachtet des restriktiv gehaltenen Wortlauts des § 45 Abs. 1 Satz 1 AO leitet der BFH in ständiger Rechtsprechung aus dieser Bestimmung her, dass der Erbe als Gesamtrechtsnachfolger grundsätzlich in einem umfassenden Sinne sowohl in materieller als auch in verfahrensrechtlicher Hinsicht in die abgabenrechtliche Stellung des Erblassers eintritt (vgl. BFH-Beschluss in BFHE 220, 129, BStBl II 2008, 608, unter D.I.1., m.w.N.).

    Die Veranlagung ist auf das bis zum Tod des Steuerpflichtigen erzielte Einkommen zu beschränken (vgl. BFH-Beschluss in BFHE 220, 129, BStBl II 2008, 608, unter D.III.1.).

  • BFH, 24.01.1996 - X R 14/94

    Dem Erben nachträglich zugeflossene Rentenzahlungen auch bei Verwendung zur

    Auszug aus BFH, 04.07.2012 - II R 15/11
    Soweit der Erbe selbst einkommensteuerrelevante Tatbestände verwirklicht, wie z.B. beim Zufluss nachträglicher Einnahmen aus einer ehemaligen Tätigkeit des Erblassers nach § 24 Nr. 2 EStG (vgl. BFH-Urteil vom 24. Januar 1996 X R 14/94, BFHE 179, 406, BStBl II 1996, 287, unter 3.), sind die darauf entfallenden Einkommensteuerzahlungen des Erben keine Nachlassverbindlichkeiten nach § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG.

    Obwohl der Erblasser die Grundlage für den Zufluss von Einnahmen gesetzt hat, wird der Steuertatbestand in diesen Fällen erst mit dem Zufluss der Einnahmen durch den Erben als Steuerpflichtigen verwirklicht (vgl. BFH-Urteil in BFHE 179, 406, BStBl II 1996, 287).

  • BFH, 05.07.1978 - II R 64/73

    Bewertung des Vermögensanfalles - Ertragsteuerbelastung - Erbfolge - Stille

    Auszug aus BFH, 04.07.2012 - II R 15/11
    b) Diese zivilrechtlichen Grundsätze sind auch für die Beurteilung der Nachlassverbindlichkeiten i.S. des § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG zu beachten (vgl. BFH-Urteil vom 5. Juli 1978 II R 64/73, BFHE 126, 55, BStBl II 1979, 23; Weinmann in Moench/Weinmann, § 10 ErbStG Rz 51).

    Der Abzug der vom Erblasser herrührenden Schulden setzt nicht zwingend voraus, dass beim Tod des Erblassers, also zum maßgeblichen Zeitpunkt der Steuerentstehung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG), eine rechtliche Verpflichtung bestanden haben muss (vgl. BFH-Urteile vom 18. November 1963 II 166/61, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1964, 83, und in BFHE 126, 55, BStBl II 1979, 23).

  • BFH, 17.02.2010 - II R 23/09

    Kein Abzug der auf geerbten Forderungen ruhenden latenten Einkommensteuerlast des

    Auszug aus BFH, 04.07.2012 - II R 15/11
    Nachlassverbindlichkeiten in diesem Sinne sind auch die vom Erblasser herrührenden persönlichen Steuerschulden, die gemäß § 1922 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), § 45 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO) auf den Erben übergegangen sind (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 17. Februar 2010 II R 23/09, BFHE 229, 363, BStBl II 2010, 641, m.w.N.).

    d) Soweit aus den hauptsächlich zum Erfordernis einer wirtschaftlichen Belastung ergangenen Entscheidungen des BFH entnommen werden könnte bzw. kann, dass der Abzug von Nachlassverbindlichkeiten nach § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG "nur" bei einer zum Zeitpunkt des Erbfalls bestehenden rechtlichen Verpflichtung möglich ist, hält der Senat daran jedenfalls für die kraft Gesetzes aufgrund einer Tatbestandsverwirklichung des Erblassers entstehenden Steueransprüche nicht mehr fest (vgl. hierzu BFH-Urteile vom 24. März 1999 II R 34/97, BFH/NV 1999, 1339; vom 15. Januar 2003 II R 23/01, BFHE 200, 413, BStBl II 2003, 267; vom 14. Dezember 2004 II R 35/03, BFH/NV 2005, 1093; vom 14. November 2007 II R 3/06, BFH/NV 2008, 574; in BFHE 229, 363, BStBl II 2010, 641; BFH-Beschluss vom 15. Mai 2009 II B 155/08, BFH/NV 2009, 1441; differenzierend BFH-Urteil vom 27. Juni 2007 II R 30/05, BFHE 217, 190, BStBl II 2007, 651, unter II.3.a).

  • BGH, 07.06.1991 - V ZR 214/89

    Eintritt der Bedürftigkeit nach dem Tod des Beschenkten

    Auszug aus BFH, 04.07.2012 - II R 15/11
    Zivilrechtlich gehen mit dem Erbfall auch "verhaltene", noch werdende und schwebende Rechtsbeziehungen des Erblassers auf den Erben über (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 7. Juni 1991 V ZR 214/89, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1991, 2558, m.w.N.).

    Deshalb sind Erblasserschulden i.S. des § 1967 Abs. 2 BGB auch die erst in der Person des Erben entstehenden Verbindlichkeiten, die als solche schon dem Erblasser entstanden wären, wenn er nicht vor Eintritt der zu ihrer Entstehung nötigen weiteren Voraussetzung verstorben wäre (vgl. BGH-Urteil in NJW 1991, 2558).

  • BFH, 17.01.1996 - II R 4/93

    Bewertungsrecht/Vermögensteuer

    Auszug aus BFH, 04.07.2012 - II R 15/11
    Eine Abzinsung nach § 12 Abs. 3 BewG scheidet ebenfalls aus, weil es an einem von vornherein bestimmten Zeitpunkt für den Eintritt der Fälligkeit der Einkommensteuer, der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlags fehlt und somit die Berechnungs- oder Schätzungsgrundlagen für eine Abzinsung fehlen (vgl. BFH-Urteile vom 17. Januar 1996 II R 4/93, BFH/NV 1996, 649, unter II.3.b; in BFHE 220, 518, BStBl II 2008, 626, betr. Einkommensteuererstattungsansprüche).
  • BFH, 17.01.2008 - VI R 45/04

    Aufteilung einer Gesamtschuld nach Tod eines Ehegatten - Einrede der Dürftigkeit

    Auszug aus BFH, 04.07.2012 - II R 15/11
    Dadurch wird erreicht, dass jeder der Gesamtschuldner nur noch mit dem Steuerbetrag in Anspruch genommen wird, der seinem Anteil am zusammen veranlagten Einkommen entspricht (vgl. BFH-Urteil vom 17. Januar 2008 VI R 45/04, BFHE 220, 204, BStBl II 2008, 418; BFH-Beschluss vom 3. November 2010 X S 28/10, BFH/NV 2011, 203).
  • BFH, 03.11.2010 - X S 28/10

    Wirkungen der Aufteilung einer Steuerschuld - Anforderungen an die Begründung

    Auszug aus BFH, 04.07.2012 - II R 15/11
    Dadurch wird erreicht, dass jeder der Gesamtschuldner nur noch mit dem Steuerbetrag in Anspruch genommen wird, der seinem Anteil am zusammen veranlagten Einkommen entspricht (vgl. BFH-Urteil vom 17. Januar 2008 VI R 45/04, BFHE 220, 204, BStBl II 2008, 418; BFH-Beschluss vom 3. November 2010 X S 28/10, BFH/NV 2011, 203).
  • BFH, 24.03.1999 - II R 34/97

    Steuerschulden des Erblassers; wirtschaftliche Belastung für den Erben

    Auszug aus BFH, 04.07.2012 - II R 15/11
    d) Soweit aus den hauptsächlich zum Erfordernis einer wirtschaftlichen Belastung ergangenen Entscheidungen des BFH entnommen werden könnte bzw. kann, dass der Abzug von Nachlassverbindlichkeiten nach § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG "nur" bei einer zum Zeitpunkt des Erbfalls bestehenden rechtlichen Verpflichtung möglich ist, hält der Senat daran jedenfalls für die kraft Gesetzes aufgrund einer Tatbestandsverwirklichung des Erblassers entstehenden Steueransprüche nicht mehr fest (vgl. hierzu BFH-Urteile vom 24. März 1999 II R 34/97, BFH/NV 1999, 1339; vom 15. Januar 2003 II R 23/01, BFHE 200, 413, BStBl II 2003, 267; vom 14. Dezember 2004 II R 35/03, BFH/NV 2005, 1093; vom 14. November 2007 II R 3/06, BFH/NV 2008, 574; in BFHE 229, 363, BStBl II 2010, 641; BFH-Beschluss vom 15. Mai 2009 II B 155/08, BFH/NV 2009, 1441; differenzierend BFH-Urteil vom 27. Juni 2007 II R 30/05, BFHE 217, 190, BStBl II 2007, 651, unter II.3.a).
  • BFH, 15.01.2003 - II R 23/01

    Steuerschulden bei zusammen veranlagten Ehegatten

  • BFH, 14.12.2004 - II R 35/03

    Erbschaftsteuer: Einkommensteuerbescheid als rückwirkendes Ereignis?

  • BFH, 27.06.2007 - II R 30/05

    Berliner Testament: Verzicht der Schlusserben auf Geltendmachung der Pflichtteile

  • BFH, 14.11.2007 - II R 3/06

    Abzug von Steuerschulden des Erblassers bei der Erbschaftsteuer - Voraussetzungen

  • BFH, 17.01.2008 - VI R 44/07

    Steuerberechnung beim Zusammentreffen von Tarifermäßigung und

  • BFH, 15.05.2009 - II B 155/08

    Abzug von Nachlassverbindlichkeiten nur bei wirtschaftlicher Belastung

  • BFH, 02.03.2011 - II R 5/09

    Einkommensteuerrechtliche Qualifikation der Tätigkeit von Erfindern; keine

  • BFH, 18.11.1963 - II 166/61
  • FG Niedersachsen, 23.02.2011 - 3 K 332/10

    Einkommensteuer ist für das Todesjahr des Erblassers nicht als

  • BFH, 11.07.2019 - II R 36/16

    Einkommensteuerschuld als Nachlassverbindlichkeit

    Es fehle überhaupt eine Bedingung, da die Einkommensteuerschuld des A bereits am Besteuerungsstichtag eine wirtschaftliche Belastung dargestellt habe (dazu BFH-Urteil vom 04.07.2012 - II R 15/11, BFHE 238, 233, BStBl II 2012, 790).

    Namentlich die Einkommensteuer entsteht grundsätzlich gemäß § 38 AO i.V.m. § 36 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes mit Ablauf des Veranlagungszeitraums.  Zu den abzugsfähigen Nachlassverbindlichkeiten i.S. des § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG gehören aber nicht nur die Steuerschulden, die zum Zeitpunkt des Erbfalls bereits rechtlich entstanden waren, sondern auch die Steuerverbindlichkeiten, die der Erblasser als Steuerpflichtiger durch die Verwirklichung von Steuertatbeständen begründet hat und die mit dem Ablauf des Todesjahres entstehen (grundlegend unter Änderung der bisherigen Rechtsprechung BFH-Urteile in BFHE 238, 233, BStBl II 2012, 790, Rz 13, 14, 15, 21; in BFHE 252, 448, BStBl II 2016, 477, Rz 12, und in BFHE 263, 273, Rz 17).

    c) Steuerschulden können aber wie andere Nachlassverbindlichkeiten nur dann abgezogen werden, wenn sie im Todeszeitpunkt eine wirtschaftliche Belastung dargestellt haben (vgl. BFH-Urteile vom 24.03.1999 - II R 34/97, BFH/NV 1999, 1339, unter II.1.; in BFHE 238, 233, BStBl II 2012, 790, Rz 17; in BFHE 252, 448, BStBl II 2016, 477, Rz 12, m.w.N., und  in BFHE 263, 273, Rz 17).

    bb) Der BFH hat im Grundsatz erkannt, dass die Abziehbarkeit von Steuerschulden wie auch die wirtschaftliche Belastung durch die Steuerschuld regelmäßig nicht davon abhänge, ob die Steuern beim Erbfall bereits festgesetzt waren oder nicht (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 2005, 1093, unter II.1.b; in BFHE 238, 233, BStBl II 2012, 790, Rz 13 ff.; in BFHE 252, 448, BStBl II 2016, 477, Rz 14, 15; in BFHE 263, 273, Rz 16).

    Das folge aus dem erbschaftsteuerrechtlichen Stichtagsprinzip (§ 11 i.V.m. § 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG), das die Wertermittlung einschließlich der Feststellung, welche Nachlassverbindlichkeiten gemäß § 10 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. Abs. 3 bis 9 ErbStG abziehbar sind, dem Stichtag zuweise (BFH-Urteile in BFHE 238, 233, BStBl II 2012, 790, Rz 26; in BFHE 252, 448, BStBl II 2016, 477, Rz 14, 15, m.w.N.; ebenso jüngst BFH-Urteil in BFHE 263, 273).

    Ihre Behandlung als Nachlassverbindlichkeit nach Maßgabe des BFH-Urteils in BFHE 238, 233, BStBl II 2012, 790 ist ebenfalls nur möglich, wenn ihre Entstehung ein rückwirkendes Ereignis ist, denn die Höhe der anteiligen Einkommensteuerverbindlichkeit kann unterjährig noch nicht feststehen.

  • BVerfG, 07.04.2015 - 1 BvR 1432/10

    Doppelbelastung durch Erbschaft- und Einkommensteuer bei Vererbung von

    (1) Bei der Bestimmung des Werts des Nachlasses werden nach der neueren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFHE 238, 233) Einkommensteuerverbindlichkeiten dann als Nachlassverbindlichkeiten berücksichtigt, wenn noch der Erblasser sämtliche einkommensteuerrelevanten Tatbestände verwirklicht hat.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.06.2017 - 2 S 1750/15

    Erlöschen von Abgabenrückerstattungsforderungen durch Aufrechnung mit gegen

    Hieraus leite der Bundesfinanzhof in ständiger Rechtsprechung ab, dass der Erbe als Gesamtrechtsnachfolger grundsätzlich in einem umfassenden Sinne sowohl in materieller als auch in verfahrensrechtlicher Hinsicht in die abgabenrechtliche Stellung des Erblassers eintrete (vgl. BFH, Urteil vom 04.07.2012 - II R 15/11 -, BFHE 238, 233).
  • BFH, 14.10.2020 - II R 30/19

    Steuerberatungskosten und Räumungskosten als Nachlassregelungskosten

    Der Steuerberater wurde beauftragt, um Steuererklärungen für solche Steuerverbindlichkeiten abzugeben, die vom Erblasser herrühren und damit dem Grunde nach Nachlassverbindlichkeiten darstellten (vgl. BFH-Urteil vom 04.07.2012 - II R 15/11, BFHE 238, 233, BStBl II 2012, 790).
  • BFH, 28.10.2015 - II R 46/13

    Berücksichtigung von Einkommensteuerschulden als Nachlassverbindlichkeiten im

    a) Der Abzug als Nachlassverbindlichkeit setzt nicht nur voraus, dass die Steuerschulden im Zeitpunkt des Todes des Erblassers bereits entstanden waren oder --für die Einkommensteuer des Todesjahres-- der Erblasser den Tatbestand, an den das Gesetz die Steuerpflicht knüpft, bereits verwirklicht hatte (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 4. Juli 2012 II R 15/11, BFHE 238, 233, BStBl II 2012, 790).

    Die Steuerschulden müssen vielmehr darüber hinaus nach ständiger Rechtsprechung des BFH (Urteile vom 24. März 1999 II R 34/97, BFH/NV 1999, 1339; vom 2. März 2011 II R 5/09, BFH/NV 2011, 1147, Rz 82 ff., und in BFHE 238, 233, BStBl II 2012, 790, Rz 17) im Todeszeitpunkt eine wirtschaftliche Belastung dargestellt haben.

    Im Urteil in BFHE 238, 233, BStBl II 2012, 790, Rz 17 hat der Senat ausgeführt, dass der Abzug einer Steuerschuld als Nachlassverbindlichkeit nach § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG --abweichend vom Zivilrecht-- zusätzlich voraussetzt, dass die Steuerschuld eine wirtschaftliche Belastung darstellt.

    Es spielt keine Rolle, ob und ggf. in welcher Höhe die danach abziehbare Steuer tatsächlich festgesetzt wird (BFH-Urteil in BFHE 238, 233, BStBl II 2012, 790, Rz 26).

  • FG Schleswig-Holstein, 14.10.2016 - 3 K 112/13

    Änderung eines Erbschaftsteuerbescheides nach Eintritt der Festsetzungsverjährung

    Sie verwiesen insoweit auf eine neue Entscheidung des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 04.07.2012, Aktenzeichen II R 15/11, BStBl. II 2012, 790, in der dieser durch Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung klarstelle, dass die auf den Erben entsprechend seiner Erbquote entfallenden Abschlusszahlungen für die vom Erblasser herrührende Einkommensteuer des Todesjahres, einschließlich Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag, als Nachlassverbindlichkeiten gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG abzugsfähig seien.

    Der BFH hat deshalb in seinem Urteil vom 04.07.2012, Az. II R 15/11, BStBl II 2012, 790, entschieden, dass Erblasserschulden i.S. des § 1967 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches -BGB- auch die erst in der Person des Erben entstehenden Verbindlichkeiten sind, die als solche schon dem Erblasser entstanden wären, wenn er nicht vor Eintritt der zu ihrer Entstehung nötigen weiteren Voraussetzung verstorben wäre (vgl. BGH-Urteil in NJW 1991, 2558).

    Entscheidend für den Abzug der Steuerschulden als Nachlassverbindlichkeiten ist somit, dass der Erblasser in eigener Person und nicht etwa der Erbe als Gesamtrechtsnachfolger steuerrelevante Tatbestände verwirklicht hat und deshalb "für den Erblasser" als Steuerpflichtigen eine Steuer entsteht (vgl. BFH-Urteil vom 04.07.2012 a.a.O.).

    Der BFH hat nicht nur entschieden, dass die Steuerschuld vom Erblasser "herrühren", sondern zusätzlich verlangt, dass sie auch eine wirtschaftliche Belastung darstellen muss (vgl. BFH-Urteil vom 04.07.2012 a.a.O., unter 2.d.; BFH-Urteil vom 02.03.2011 II R 5/09, BFH/NV 2011, 1147, unter III.7.c aa aaa).

    Auch überzeugen die Ausführungen des Beklagten in der Einspruchsentscheidung, wonach der BFH in seinem Urteil vom 04.07.2012 (II R 15/11 - Juris) zwar die grundsätzliche Berücksichtigungsfähigkeit von Steuerschulden bejaht hat, dass er aber seine Rechtsauffassung zu § 175 AO hinsichtlich der Frage der materiellen Rückwirkung nicht geändert hat.

  • BFH, 26.07.2017 - II R 33/15

    Nach Erbfall aufgetretener Gebäudeschaden - kein Abzug der Reparaturaufwendungen

    bb) Etwas anderes folgt auch nicht aus dem BFH-Urteil vom 4. Juli 2012 II R 15/11 (BFHE 238, 233, BStBl II 2012, 790).

    Entscheidend für einen solchen Abzug ist dabei, dass der Erblasser in eigener Person und nicht etwa der Erbe als Gesamtrechtsnachfolger steuerrelevante Tatbestände verwirklicht hat (vgl. BFH-Urteil in BFHE 238, 233, BStBl II 2012, 790, Rz 15) und bereits im Todeszeitpunkt feststeht, dass mit Ablauf des Veranlagungszeitraums die Steuerschuld kraft Gesetzes entstehen wird (gesetzliches Schuldverhältnis, § 38 der Abgabenordnung).

    Obwohl der Erblasser die Grundlage für den Zufluss von Einnahmen gesetzt hat, wird der Steuertatbestand in diesen Fällen erst mit dem Zufluss der Einnahmen durch den Erben als Steuerpflichtigen verwirklicht (vgl. BFH-Urteil in BFHE 238, 233, BStBl II 2012, 790, Rz 22).

  • BFH, 14.11.2018 - II R 34/15

    Zahl der Beschäftigten und Lohnsummenregelung bei Holdinggesellschaften;

    Dabei ist unerheblich, ob die Steuern beim Erbfall bereits festgesetzt waren oder nicht (vgl. BFH-Urteil vom 4. Juli 2012 II R 15/11, BFHE 238, 233, BStBl II 2012, 790, Rz 13 ff.).

    b) Der Abzug als Nachlassverbindlichkeiten setzt nicht nur voraus, dass die Steuerschulden im Zeitpunkt des Todes des Erblassers bereits entstanden waren oder --für die Einkommensteuer des Todesjahres-- der Erblasser den Tatbestand, an den das Gesetz die Steuerpflicht knüpft, bereits verwirklicht hatte (vgl. BFH-Urteile in BFHE 238, 233, BStBl II 2012, 790, Rz 13, und vom 28. Oktober 2015 II R 46/13, BFHE 252, 448, BStBl II 2016, 477, Rz 12).

  • BFH, 15.06.2016 - II R 51/14

    Berücksichtigung einer in den USA gezahlten Quellensteuer auf

    Aus dem Begriff "herrühren" ergibt sich, dass die Verbindlichkeiten zum Zeitpunkt des Erbfalls noch nicht voll wirksam entstanden sein müssen (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 7. Juni 1991 V ZR 214/89, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1991, 2558, m.w.N; BFH-Urteil vom 4. Juli 2012 II R 15/11, BFHE 238, 233, BStBl II 2012, 790, Rz 14).

    Erblasserschulden i.S. des § 1967 Abs. 2 BGB sind auch die erst in der Person des Erben entstehenden Verbindlichkeiten, die als solche schon dem Erblasser entstanden wären, wenn er nicht vor Eintritt der zu ihrer Entstehung nötigen weiteren Voraussetzung verstorben wäre (vgl. BGH-Urteil in NJW 1991, 2558; BFH-Urteil in BFHE 238, 233, BStBl II 2012, 790, Rz 14).

    Insoweit gilt nichts anderes als beim Abzug von --nach dem Tod des Erblassers gegen den Erben festgesetzten-- Steuerschulden des Erblassers (vgl. dazu BFH-Urteile in BFHE 238, 233, BStBl II 2012, 790, Rz 15, und vom 28. Oktober 2015 II R 46/13, BFHE 252, 448, BStBl II 2016, 477, Rz 12).

  • BFH, 10.11.2015 - VII R 35/13

    Beschränkte Erbenhaftung für von einem Nachlassverwalter verursachte

    Eine Abweichung von dem Urteil des II. Senats vom 4. Juli 2012 II R 15/11 (BFHE 238, 233, BStBl II 2012, 790) liegt nicht vor, da es dort um die Auslegung des § 10 Abs. 5 Nr. 1 des Erbschaftsteuergesetzes ging und darüber hinaus keine Nachlassverwaltung angeordnet war.
  • BFH, 28.10.2015 - II R 45/13

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 28.10.2015 II R 46/13 - Berücksichtigung von

  • BFH, 10.05.2023 - II R 3/21

    Steuern auf die durch Erben rückwirkend erklärte Aufgabe eines land- und

  • BGH, 28.02.2019 - IV ZR 153/18

    Bestimmung der Erbfolge anhand eines notariellen Testaments; Rechtzeitiger

  • FG Baden-Württemberg, 15.05.2019 - 7 K 2712/18

    Nachlassverbindlichkeit: Steuerberatungskosten für Erstellung von

  • FG München, 20.01.2021 - 4 K 1586/19

    Nachlassverbindlichkeiten beim Erbfall

  • FG Münster, 31.08.2017 - 3 K 1641/17

    Erbschaft- und Schenkungsteuer - Einkommensteuervorauszahlung als

  • FG Köln, 10.04.2013 - 3 K 2990/10

    Keine Beschränkung der Erbenhaftung bei Veräußerungsgewinn durch Kündigung einer

  • FG München, 15.11.2017 - 4 K 3189/16

    Erstattungszinsen für Einkommensteuer als Teil des erbschaftsteuerlichen Erwerbs

  • FG Düsseldorf, 12.01.2022 - 4 K 374/21

    Abzugsfähgkeit einer Vorfälligkeitsentschädigung im Rahmen der Erbschaftssteuer

  • FG Nürnberg, 13.05.2015 - 4 K 270/14

    Erbschaftsteuer-Berücksichtigung von Erschließungsbeiträgen als

  • FG Münster, 02.11.2023 - 3 K 2755/22

    Erbschaftsteuer - Ist vom Erwerb eines gegen eine GmbH gerichteten

  • FG Münster, 17.06.2020 - 15 K 3839/17

    Umsatzsteuer/Verfahrensrecht - Zur Aufrechnung des Finanzamts mit nach § 27 Abs.

  • FG München, 16.09.2020 - 4 K 2701/19

    Abzugsfähigkeit von Einkommensteuerschulden als Nachlassverbindlichkeit

  • FG Rheinland-Pfalz, 13.11.2013 - 2 K 1477/12

    Weder Anrechnung noch Abzug ausländischer Steuer bei der Erbschaftsteuer

  • FG Münster, 17.02.2021 - 7 K 3409/20

    Keine unbillige Doppelbelastung von Stückzinsen mit Erbschaft- und

  • FG Düsseldorf, 23.02.2022 - 4 K 929/19

    Berücksichtigung der Belastung mit einem Nießbrauch hinsichtlich des Vorerwerbs

  • FG Düsseldorf, 02.11.2011 - 4 K 2263/11

    Einkommensteuer des Erblassers bis zum Todestag als Nachlassverbindlichkeit;

  • OLG Düsseldorf, 20.04.2016 - 3 Wx 62/16

    Aufschiebend auf den Tod des Erblassers bedingte Verpflichtung zur

  • FG Niedersachsen, 20.02.2013 - 3 K 366/12

    Steuerliche Absetzbarkeit von nicht festgesetzten Steuerverbindlichkeiten als

  • FG Niedersachsen, 16.08.2011 - 3 K 421/10

    Steuerliche Berücksichtigung von Nachzahlungsbeträgen zur Einkommensteuer und

  • FG Düsseldorf, 23.02.2022 - 4 K 930/19

    Erbschaftsteuerliche Hinzurechnung des Vorerwerbs: Erwerbsmindernde

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