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   BFH, 04.10.1978 - II R 15/77   

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https://dejure.org/1978,553
BFH, 04.10.1978 - II R 15/77 (https://dejure.org/1978,553)
BFH, Entscheidung vom 04.10.1978 - II R 15/77 (https://dejure.org/1978,553)
BFH, Entscheidung vom 04. Oktober 1978 - II R 15/77 (https://dejure.org/1978,553)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Fertiggarage - Wesentlicher Bestandteil eines Grundstücks - Verankerung - Fundament

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 94; GrEStG § 2 Abs. 1

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Eine Fertiggarage aus Beton gehört zu den wesentlichen Bestandteilen des Grundstücks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 126, 481
  • NJW 1979, 392
  • DNotZ 1980, 390
  • DB 1979, 338
  • BStBl II 1979, 190
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 21.02.1973 - II R 140/67

    Holzfertighaus - Wochenendhaus - Holzpfähle - Grund und Boden - Feste Verbindung

    Auszug aus BFH, 04.10.1978 - II R 15/77
    Demgemäß reicht es aus, daß ein Holz-Fertighaus auf in den Boden eingelassenen Holzpfählen steht (Urteil des Bundesfinanzhofs vom 21. Februar 1973 II R 140/67, BFHE 109, 156, BStBl II 1973, 507).

    So stand auch das Holz-Fertighaus, welches nach der genannten Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 21. Februar 1973 II R 140/67 (BFHE 109, 156) wesentlicher Bestandteil des Grundstückes ist, nur durch seine Schwerkraft auf den Holzpfählen.

  • BGH, 10.02.1978 - V ZR 33/76
    Auszug aus BFH, 04.10.1978 - II R 15/77
    Das gleiche gilt für einen Pavillon in Fertigbauweise auf eingegrabenen Betonhöckern (Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. Februar 1978 V ZR 33/76, Juristen-Zeitung 1978 S. 396 - JZ 1978, 396 -).

    Ein solches Ergebnis wäre um so unbefriedigender, als bei einem vorhandenen Fundament der "Oberbau" seinerseits sogar ohne Verlust der Eigenschaft des wesentlichen Bestandteiles nur durch sein Eigengewicht auf dem Fundament zu ruhen braucht, weil dieses Fundament Teil des Gebäudes und der "Oberbau" im Sinne des § 94 Abs. 2 BGB zur Herstellung des Gebäudes eingefügt ist (vgl. das bereits genannte Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. Februar 1978 V ZR 33/76, JZ 1978, 396).

  • BFH, 14.12.1977 - II R 141/76

    Miteigentümer - Wohnungseigentumsanlage - Sammelgarage - Zubehörraum -

    Auszug aus BFH, 04.10.1978 - II R 15/77
    § 1 Nr. 3 GrESWG setzt voraus, daß das Garagengrundstück innerhalb von fünf Jahren nach Bezug des Reihenhauses erworben wurde (Urteil vom 14. Dezember 1977 II R 141/76, BFHE 124, 379, BStBl II 1978, 317).
  • BFH, 26.10.2011 - II R 27/10

    Schwimmende Anlage bewertungsrechtlich kein Gebäude

    c) Ausnahmsweise liegt eine "feste Verbindung" auch vor, wenn das Bauwerk lediglich durch sein Eigengewicht auf dem Grundstück festgehalten wird, sofern nur dieses Eigengewicht einer Verankerung gleichwertig ist (BFH-Urteil vom 23. September 1988 III R 67/85, BFHE 155, 228, BStBl II 1989, 113 für einen auf lose verlegten Kanthölzern aufgestellten Container; BFH-Urteil vom 4. Oktober 1978 II R 15/77, BFHE 126, 481, BStBl II 1979, 190 für eine Fertiggarage aus Beton).
  • BFH, 22.07.2020 - II R 37/17

    Zur temporären Nutzung aufgestellte Container sind bewertungsrechtlich kein

    c) Ausnahmsweise liegt eine feste Verbindung auch ohne Fundament oder sonstige Verankerung vor, wenn das Bauwerk lediglich durch sein Eigengewicht auf dem Grundstück festgehalten wird, sofern nur dieses Eigengewicht einer Verankerung gleichwertig ist (BFH-Urteile vom 04.10.1978 - II R 15/77, BFHE 126, 481, BStBl II 1979, 190; vom 23.09.1988 - III R 67/85, BFHE 155, 228, BStBl II 1989, 113, unter II.3., und in BFHE 235, 192, BStBl II 2012, 274, unter II.1.c, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 23.09.1988 - III R 67/85

    Auch ein ohne Fundament aufgestellter Container ist ein Gebäude, wenn er auf

    Entgegen der Auffassung des FG wird unter besonderen Umständen eine "feste Verbindung" ausnahmsweise auch dann angenommen, wenn das Bauwerk lediglich durch sein Eigengewicht auf dem Grundstück festgehalten wird (so bereits das Urteil des BFH vom 4. Oktober 1978 II R 15/77, BFHE 126, 481, BStBl II 1979, 190, für eine Fertiggarage aus Beton).

    Hinzu kommt, daß es keinen einleuchtenden Grund dafür gibt, zwar ein in Leichtbauweise errichtetes Bauwerk mit schwacher Verankerung im Grund und Boden - bei Erfüllung auch der übrigen Voraussetzungen - stets als Gebäude anzusehen, nicht aber (bei sonst gleichen Verhältnissen) einen - aufgrund seines weit höheren Gewichts - nur mittels eines Kranes zu entfernenden Container; nur weil dieser über keine - wenn auch nur schwache - Verankerung im Boden verfügt (so schon das Urteil des II. Senats in BFHE 126, 481, BStBl II 1979, 190).

  • FG Hamburg, 20.04.2010 - 3 K 18/10

    Schwimmende Konferenzanlage grundsteuerfrei

    Die ausreichend tief im Grund stehenden und durch das Wasser und über Wasser ragenden und das Gewicht des auf ihnen errichteten Bauwerks tragenden Pfähle stellen die feste Verbindung mit dem Grund und Boden her und gewährleisten zugleich die Standfestigkeit - wie bei einer Vielzahl von Gebäuden in Städten ohne flächendeckend trockenen Grund wie Hamburg oder Venedig - (vgl. BFH vom 21. Februar 1973 II R 140/67, BFHE 109, 156, BStBl II 1973, 507; vom 22. Juni 1955 II 121/55 U, BFHE 61, 75, BStBl III 1955, 226; zustimmend vom 4. Oktober 1978 II R 15/77, BFHE 126, 481, BStBl II 1979, 190 zu II 1;vom 19. Januar 1962 III 228/59 U, BFHE 74, 315, BStBl III 1962, 121, 123 a.E.).

    a) Nach ständiger Rechtsprechung und Lehre muss ein Gebäude die feste Verbindung mit dem Grund und Boden zwar nicht notwendig mittels eines gegossenen Fundaments haben, sondern kann es ausnahmsweise auch ausreichen, wenn das Bauwerk nur durch sein Eigengewicht auf dem Grund und Boden ruht (vgl. BFH vom 24. Mai 2007 II R 68/05, BFHE 217, 168, BStBl II 2008, 12 zu II 2 d; insbes. vom 4. Oktober 1978 II R 15/77, BFHE 126, 481, BStBl II 1979, 190, zu § 2 Grunderwerbsteuergesetz -GrEStG- i.V.m. § 94 Bürgerliches Gesetzbuch -BGB-, Beton-Fertiggarage; Halaczinsky in Rössler/Troll, BewG, § 68 Rd. 79, 81, 82 m.w.N.).

    a) Zwar ist ein fest auf dem Grund und Boden stehendes oder durch sein Eigengewicht auf dem Boden ruhendes Bauwerk in der Regel auch standfest (vgl. BFH vom 4. Oktober 1978 II R 15/77, BFHE 126, 481, BStBl II 1979, 190, Beton-Fertiggarage; nebst nachf. Rspr.).

  • FG Schleswig-Holstein, 12.08.2019 - 3 K 55/18

    Mobilheim auf einem Campingplatz als Gebäude auf fremdem Boden i.S. des § 2 Abs.

    Aufgrund der Eigenschwere des Objekts und seiner festen Verankerung mit der Bodenplatte sei nach den vom Bundesfinanzhof im Urteil vom 04.10.1978 II R 15/77, BStBl II 1979, 190 vorgegebenen Kriterien eine ortsfeste Aufstellung des Mobilheims zu bejahen.

    Ausnahmsweise liegt eine "feste Verbindung" auch vor, wenn das Bauwerk lediglich durch sein Eigengewicht auf dem Grundstück festgehalten wird, sofern nur dieses Eigengewicht einer Verankerung gleichwertig ist (BFH-Urteil vom 23.09.1988, III R 67/85, BFHE 155, 228, BStBl II 1989, 113 für einen auf lose verlegten Kanthölzern aufgestellten Container; BFH-Urteil vom 04.10.1978, II R 15/77, BFHE 126, 481, BStBl II 1979, 190 für eine Fertiggarage aus Beton).

  • BFH, 10.06.1988 - III R 65/84

    Ein auf einem Betonfundament aufgestellter Bürocontainer ist ein Gebäude

    Das ist der Fall, wenn einzelne oder durchgehende Fundamente vorhanden sind, das Bauwerk auf diese gegründet und dadurch mit dem Boden verankert ist (s. z. B. das BFH-Urteil vom 21. Februar 1973 II R 140/67, BFHE 109, 156, BStBl II 1973, 507; vgl. auch das BFH- Urteil vom 4. Oktober 1978 II R 15/77, BFHE 126, 481, BStBl II 1979, 190).

    Inwieweit diese Verfügung möglicherweise im Widerspruch zu dem Urteil in BFHE 126, 481, BStBl II 1979, 190 steht, braucht der Senat nicht zu entscheiden.

    In der Entscheidung in BFHE 126, 481, BStBl II 1979, 190 war nur deshalb auf dieses Merkmal zurückgegriffen worden, weil es an einer entsprechenden Fundamentierung fehlte.

  • BFH, 18.06.1986 - II R 222/83

    Baustellencontainer ist bewertungsrechtlich kein Gebäude

    Im Urteil vom 4. Oktober 1978 II R 15/77 (BFHE 126, 481, BStBl II 1979, 190) hat der erkennende Senat einer Fertiggarage, die infolge ihres Eigengewichts ohne Verankerung im Boden eine ihrem Verwendungszweck entsprechende Standfestigkeit hatte, als Bauwerk betrachtet, wobei mitentscheidend war, daß eine derartige, in eine Wohnanlage integrierte Garage ein ortsfestes Bauwerk ist.

    Insbesondere durch das letztere Merkmal unterscheidet er sich von den im Senatsurteil in BFHE 126, 481, BStBl II 1979, 190 angesprochenen Fertiggaragen, die zwar auch - theoretisch - wieder auf einen entsprechenden Tieflader verbracht und transportiert werden können, die aber dauernd an einem bestimmten Ort verbleiben.

  • FG Münster, 18.06.2020 - 8 K 786/19

    Verkauf eines Mobilheims unterliegt Grunderwerbsteuer!

    Zum dritten kann es ausreichen, wenn ein Bauwerk aufgrund seines Eigengewichts ohne Verankerung im Boden eine seinem Verwendungszweck entsprechende Standfestigkeit hat (BFH, Urteil vom 04.10.1978, II R 15/77, BStBl II 1979, 190 zu einer Fertiggarage; zustimmend BGH, Beschluss vom 21.11.2019 - V ZB 75/19 -, juris).
  • BFH, 21.11.1980 - VI R 202/79

    Auch bei einem privaten Telefonanschluß eines Arbeitnehmers können

    Der Senat kehrt - ohne sich mit dieser Kritik in allen Punkten auseinanderzusetzen - unter Aufgabe seiner in den Urteilen in BFHE 124, 428, BStBl II 1978, 287, und in BFHE 126, 481, BStBl II 1979, 149 vertretenen Ansicht zu seiner früheren Rechtsprechung zurück und läßt nunmehr eine Aufteilung der Telefongrundgebühren bei privat verlegten Telefonanschlüssen in der Wohnung des Arbeitnehmers steuerrechtlich wieder zu.
  • BFH, 16.10.2000 - VII R 27/98

    Ortsfestigkeit i.S. des Mineralölsteuerrechts: Stromerzeugungsanlage

    Daher muss die Rechtsprechung des BFH zum Grunderwerbsteuerrecht für die Abgrenzung eines der Steuer unterliegenden Grundstücks von den nicht der Steuer unterliegenden beweglichen Sachen zwangsläufig auch den § 94 BGB anwenden (s. etwa BFH-Urteil vom 4. Oktober 1978 II R 15/77, BFHE 126, 481, BStBl II 1979, 190).
  • FG Baden-Württemberg, 17.02.1998 - 1 K 107/94

    Entgeltlicher Erwerb eines Miteigentumsanteils des Ehegatten

  • FG Rheinland-Pfalz, 18.03.2011 - 4 K 2522/08

    Einheitsbewertung für Grundsteuer: Verkaufspavillon als Gebäude auf fremden Grund

  • BFH, 23.09.1988 - III R 9/85

    Zulagebegünstigung der Anschaffung von Bürocontainern

  • FG Thüringen, 06.05.1998 - I 208/98

    Anspruch auf Gewährung einer Investitionszulage für Überdachung; Einordnung einer

  • FG Thüringen, 24.08.1994 - I K 94/93

    Gewährung einer Investitionszulage für eine "mobile Baumarkthalle"; Eine "mobile

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