Weitere Entscheidung unten: BFH, 28.09.2007

Rechtsprechung
   BFH, 23.08.2006 - II R 16/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,985
BFH, 23.08.2006 - II R 16/06 (https://dejure.org/2006,985)
BFH, Entscheidung vom 23.08.2006 - II R 16/06 (https://dejure.org/2006,985)
BFH, Entscheidung vom 23. August 2006 - II R 16/06 (https://dejure.org/2006,985)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,985) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 2

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 2
    Zeitpunkt der Schenkung bei mittelbarer Grundstücksschenkung eines Grundstücks mit darauf zu errichtendem Gebäude

  • Simons & Moll-Simons

    ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 2

  • Judicialis

    ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 2

  • RA Kotz

    Grundstücksschenkung: Zeitpunkt der Ausführung einer mittelbaren

  • juraforum.de

    Mittelbare Grundstücksschenkung bei einem noch zu errichtenden Gebäude

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 2
    Zeitpunkt der Ausführung einer mittelbaren Grundstücksschenkung

  • datenbank.nwb.de

    Zeitpunkt der Ausführung einer mittelbaren Grundstücksschenkung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zeitpunkt einer mittelbaren Grundstücksschenkung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schenkung eines Grundstücks mit zu errichtendem Gebäude ? Mittelbare Schenkung ? Zeitpunkt der Ausführung der Schenkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Geschenkte Eigentumswohnung

  • IWW (Kurzinformation)

    Schenkungsteuer - Steuerentstehung bei mittelbarer Grundstücksschenkung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Geschenkte Eigentumswohnung

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bewirken einer mittelbaren Schenkung einer auf dem Grundstück eines Dritten noch zu errichtenden Eigentumswohnung auch ohne Auflassungserklärung und ohne Eintragungsbewilligung mit Fertigstellung; Entstehen der Schenkungsteuer mit dem Zeitpunkt der Ausführung der ...

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Mittelbare Grundstücksschenkung bei noch zu errichtenden Eigentumswohnungen

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Zeitpunkt einer mittelbaren Grundstücksschenkung bei Erwerb einer noch zu errichtenden Eigentumswohnung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    BFH zur mittelbaren Grundstücksschenkung bei Erwerb einer noch zu errichtenden Eigentumswohnung - Zeitpunkt für die Besteuerung richtet sich nach Auflassungserklärung und Eintragsbewilligung

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Grundstücksschenkung - Zeitpunkt der Ausführung einer mittelbaren Grundstücksschenkung

In Nachschlagewerken

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    ErbStG § 7 Abs 1 Nr 1, ErbStG § 9 Abs 1 Nr 2, ErbStG § 12
    Geldschenkung; Mittelbare Grundstücksschenkung; Schenkung; Schenkungsteuer; Steuerentstehung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 213, 399
  • NJW-RR 2007, 370
  • BB 2006, 2285
  • DB 2006, 2670 (Ls.)
  • BStBl II 2006, 786
  • BauR 2006, 1951 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 05.06.2003 - II B 74/02

    Mittelbare Grundstücksschenkung, Zeitpunkt der Ausführung

    Auszug aus BFH, 23.08.2006 - II R 16/06
    Ist Gegenstand einer mittelbaren Grundstücksschenkung ein Grundstück mit einem noch zu errichtenden Gebäude, ist --jedenfalls in den Fällen, in denen der Schenker den zum Erwerb erforderlichen Geldbetrag bereits zur Verfügung gestellt hat-- die Schenkung ausgeführt, wenn sowohl die Auflassung erklärt und die Eintragungsbewilligung erteilt als auch das Gebäude fertiggestellt ist (Abgrenzung zu den BFH-Entscheidungen vom 4. Dezember 2002 II R 75/00, BFHE 200, 406, BStBl II 2003, 273, und vom 5. Juni 2003 II B 74/02, BFH/NV 2003, 1425).

    Ist Gegenstand einer mittelbaren Grundstücksschenkung ein Grundstück mit einem noch zu errichtenden Gebäude, ist --jedenfalls in den Fällen, in denen der Schenker den zum Erwerb erforderlichen Geldbetrag bereits zur Verfügung gestellt hat-- die Schenkung ausgeführt, wenn sowohl die Auflassung erklärt und die Eintragungsbewilligung erteilt als auch das Gebäude fertiggestellt ist (Abgrenzung zu den BFH- Entscheidungen vom 4. Dezember 2002 II R 75/00, BFHE 200, 406, BStBl II 2003, 273, und vom 5. Juni 2003 II B 74/02, BFH/NV 2003, 1425).

    Der --im Übrigen mit dem Streitfall vergleichbare-- Sachverhalt, der im BFH-Beschluss vom 5. Juni 2003 II B 74/02 (BFH/NV 2003, 1425) zu beurteilen war, war dadurch gekennzeichnet, dass Auflassung und Eintragungsbewilligung bereits gleichzeitig mit dem Abschluss des Grundstückskaufvertrags erklärt bzw. erteilt worden waren, die Fertigstellung aber --insoweit abweichend vom Streitfall-- erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgte.

    Ist Gegenstand einer mittelbaren Grundstücksschenkung ein Grundstück mit einem noch zu errichtenden Gebäude, ist --jedenfalls in den Fällen, in denen der Schenker den zum Erwerb erforderlichen Geldbetrag bereits zur Verfügung gestellt hat-- die Schenkung ausgeführt, wenn sowohl die Auflassung erklärt und die Eintragungsbewilligung erteilt als auch das Gebäude fertiggestellt ist (Abgrenzung zu den BFH-Entscheidungen vom 4. Dezember 2002 II R 75/00, BFHE 200, 406, BStBl II 2003, 273, und vom 5. Juni 2003 II B 74/02, BFH/NV 2003, 1425).

    Ist Gegenstand einer mittelbaren Grundstücksschenkung ein Grundstück mit einem noch zu errichtenden Gebäude, ist --jedenfalls in den Fällen, in denen der Schenker den zum Erwerb erforderlichen Geldbetrag bereits zur Verfügung gestellt hat-- die Schenkung ausgeführt, wenn sowohl die Auflassung erklärt und die Eintragungsbewilligung erteilt als auch das Gebäude fertiggestellt ist (Abgrenzung zu den BFH- Entscheidungen vom 4. Dezember 2002 II R 75/00, BFHE 200, 406, BStBl II 2003, 273, und vom 5. Juni 2003 II B 74/02, BFH/NV 2003, 1425).

    Der --im Übrigen mit dem Streitfall vergleichbare-- Sachverhalt, der im BFH-Beschluss vom 5. Juni 2003 II B 74/02 (BFH/NV 2003, 1425) zu beurteilen war, war dadurch gekennzeichnet, dass Auflassung und Eintragungsbewilligung bereits gleichzeitig mit dem Abschluss des Grundstückskaufvertrags erklärt bzw. erteilt worden waren, die Fertigstellung aber --insoweit abweichend vom Streitfall-- erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgte.

  • BFH, 04.12.2002 - II R 75/00

    Schenkungsteuer bei mittelbarer Grundstücksschenkung

    Auszug aus BFH, 23.08.2006 - II R 16/06
    Ist Gegenstand einer mittelbaren Grundstücksschenkung ein Grundstück mit einem noch zu errichtenden Gebäude, ist --jedenfalls in den Fällen, in denen der Schenker den zum Erwerb erforderlichen Geldbetrag bereits zur Verfügung gestellt hat-- die Schenkung ausgeführt, wenn sowohl die Auflassung erklärt und die Eintragungsbewilligung erteilt als auch das Gebäude fertiggestellt ist (Abgrenzung zu den BFH-Entscheidungen vom 4. Dezember 2002 II R 75/00, BFHE 200, 406, BStBl II 2003, 273, und vom 5. Juni 2003 II B 74/02, BFH/NV 2003, 1425).

    Ist Gegenstand einer mittelbaren Grundstücksschenkung ein Grundstück mit einem noch zu errichtenden Gebäude, ist --jedenfalls in den Fällen, in denen der Schenker den zum Erwerb erforderlichen Geldbetrag bereits zur Verfügung gestellt hat-- die Schenkung ausgeführt, wenn sowohl die Auflassung erklärt und die Eintragungsbewilligung erteilt als auch das Gebäude fertiggestellt ist (Abgrenzung zu den BFH- Entscheidungen vom 4. Dezember 2002 II R 75/00, BFHE 200, 406, BStBl II 2003, 273, und vom 5. Juni 2003 II B 74/02, BFH/NV 2003, 1425).

    Zu Unrecht beruft sich das FG auf das BFH-Urteil vom 4. Dezember 2002 II R 75/00 (BFHE 200, 406, BStBl II 2003, 273).

    Ist Gegenstand einer mittelbaren Grundstücksschenkung ein Grundstück mit einem noch zu errichtenden Gebäude, ist --jedenfalls in den Fällen, in denen der Schenker den zum Erwerb erforderlichen Geldbetrag bereits zur Verfügung gestellt hat-- die Schenkung ausgeführt, wenn sowohl die Auflassung erklärt und die Eintragungsbewilligung erteilt als auch das Gebäude fertiggestellt ist (Abgrenzung zu den BFH-Entscheidungen vom 4. Dezember 2002 II R 75/00, BFHE 200, 406, BStBl II 2003, 273, und vom 5. Juni 2003 II B 74/02, BFH/NV 2003, 1425).

    Ist Gegenstand einer mittelbaren Grundstücksschenkung ein Grundstück mit einem noch zu errichtenden Gebäude, ist --jedenfalls in den Fällen, in denen der Schenker den zum Erwerb erforderlichen Geldbetrag bereits zur Verfügung gestellt hat-- die Schenkung ausgeführt, wenn sowohl die Auflassung erklärt und die Eintragungsbewilligung erteilt als auch das Gebäude fertiggestellt ist (Abgrenzung zu den BFH- Entscheidungen vom 4. Dezember 2002 II R 75/00, BFHE 200, 406, BStBl II 2003, 273, und vom 5. Juni 2003 II B 74/02, BFH/NV 2003, 1425).

    Zu Unrecht beruft sich das FG auf das BFH-Urteil vom 4. Dezember 2002 II R 75/00 (BFHE 200, 406, BStBl II 2003, 273).

  • BFH, 27.04.2005 - II R 52/02

    Rückwirkender Wegfall der Steuer für Grundstücksschenkungen bei endgültigem

    Auszug aus BFH, 23.08.2006 - II R 16/06
    Eine Schenkung oder freigebige Zuwendung ist ausgeführt, wenn der Bedachte das erhalten hat, was ihm nach der Schenkungsabrede, im Fall der freigebigen Zuwendung nach dem Willen des Zuwendenden, verschafft werden soll (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. April 2005 II R 52/02, BFHE 210, 507, BStBl II 2005, 892, unter II.2., m.w.N.).

    Eine Schenkung oder freigebige Zuwendung ist ausgeführt, wenn der Bedachte das erhalten hat, was ihm nach der Schenkungsabrede, im Fall der freigebigen Zuwendung nach dem Willen des Zuwendenden, verschafft werden soll (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. April 2005 II R 52/02, BFHE 210, 507, BStBl II 2005, 892, unter II.2., m.w.N.).

  • BFH, 22.09.2004 - II R 88/00

    Vollständig saniertes Gebäude: Zeitpunkt der Ausführung der Schenkung

    Auszug aus BFH, 23.08.2006 - II R 16/06
    Denn erst in diesem Zeitpunkt erlangt der Bedachte endgültig dasjenige, was er nach der Schenkungsabrede oder dem Willen des Schenkers erhalten sollte (BFH-Urteil vom 22. September 2004 II R 88/00, BFH/NV 2005, 213).

    Denn erst in diesem Zeitpunkt erlangt der Bedachte endgültig dasjenige, was er nach der Schenkungsabrede oder dem Willen des Schenkers erhalten sollte (BFH-Urteil vom 22. September 2004 II R 88/00, BFH/NV 2005, 213).

  • BFH, 02.02.2005 - II R 26/02

    Ausführung einer Grundstücksschenkung

    Auszug aus BFH, 23.08.2006 - II R 16/06
    Dies ist der Fall, wenn die Vertragsparteien die Auflassung erklärt haben und der Berechtigte die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch bewilligt hat, und ferner der Beschenkte jederzeit seine Eintragung als Eigentümer in das Grundbuch beantragen und damit den Eintritt der dinglichen Rechtsänderung herbeiführen kann (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 2. Februar 2005 II R 26/02, BFHE 208, 438, BStBl II 2005, 312, unter II.1.a, m.w.N.).

    Dies ist der Fall, wenn die Vertragsparteien die Auflassung erklärt haben und der Berechtigte die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch bewilligt hat, und ferner der Beschenkte jederzeit seine Eintragung als Eigentümer in das Grundbuch beantragen und damit den Eintritt der dinglichen Rechtsänderung herbeiführen kann (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 2. Februar 2005 II R 26/02, BFHE 208, 438, BStBl II 2005, 312, unter II.1.a, m.w.N.).

  • FG Baden-Württemberg, 26.11.2004 - 9 K 437/01

    Mittelbare Grundstücksschenkung bei Erwerb von noch zu errichtenden

    Auszug aus BFH, 23.08.2006 - II R 16/06
    Vorinstanz: FG Baden-Württemberg vom 26. November 2004 9 K 437/01.

    Vorinstanz: FG Baden-Württemberg vom 26. November 2004 9 K 437/01.

  • BFH, 18.07.2013 - II R 37/11

    Grundstücksschenkung an ein Kind bei anschließender Weiterschenkung als Zuwendung

    Eine ausgeführte Grundstücksschenkung setzt --was vorliegend gegeben war-- ein wirksames Schenkungsversprechen, die Auflassung und die Eintragungsbewilligung voraus (vgl. BFH-Urteil vom 23. August 2006 II R 16/06, BFHE 213, 399, BStBl II 2006, 786).
  • BFH, 26.02.2009 - II R 69/06

    Schenkungsteuerbefreiung bei Übertragung des Eigentums an einem nur teilweise als

    Die Zuwendung des Miteigentumsanteils war mit der Erklärung der Auflassung und der Erteilung der Eintragungsbewilligung durch E ausgeführt; die Klägerin konnte danach ihre Eintragung als Eigentümerin in das Grundbuch beantragen und damit den Eintritt der dinglichen Rechtsänderung herbeiführen (BFH-Urteile vom 2. Februar 2005 II R 26/02, BFHE 208, 438, BStBl II 2005, 312, und vom 23. August 2006 II R 16/06, BFHE 213, 399, BStBl II 2006, 786).
  • BFH, 20.01.2010 - II R 54/07

    Festsetzung der Schenkungsteuer für mehrere Erwerbe bei irriger Annahme einer

    Eine Schenkung oder freigebige Zuwendung ist ausgeführt, wenn der Bedachte das erhalten hat, was ihm nach der Schenkungsabrede, im Fall der freigebigen Zuwendung nach dem Willen des Zuwendenden, verschafft werden soll (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 27. April 2005 II R 52/02, BFHE 210, 507, BStBl II 2005, 892, und vom 23. August 2006 II R 16/06, BFHE 213, 399, BStBl II 2006, 786).

    Die hiervon für Grundstücksschenkungen entwickelte Ausnahme, wonach es für die Ausführung der freigebigen Zuwendung genügt, wenn die Vertragspartner die für die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch erforderlichen Erklärungen in gehöriger Form abgegeben haben und der Beschenkte aufgrund dieser Erklärungen jederzeit in der Lage ist, beim Grundbuchamt die Eintragung der Rechtsänderung zu bewirken (BFH-Urteile in BFHE 210, 507, BStBl II 2005, 892, und in BFHE 213, 399, BStBl II 2006, 786), lässt sich nicht auf den Fall übertragen, dass ein erst künftig entstehender Gegenstand zugewendet wird, wie bei der mittelbaren Schenkung eines Grundstücks mit einem noch zu errichtenden Gebäude (BFH-Urteil in BFHE 213, 399, BStBl II 2006, 786) und bei der Zuwendung eines künftig entstehenden Anspruchs aus einer Lebensversicherung (BFH-Urteil vom 30. Juni 1999 II R 70/97, BFHE 189, 543, BStBl II 1999, 742) oder anderer erst künftig entstehender Forderungen (BFH-Urteil vom 21. Mai 2001 II R 48/99, BFH/NV 2001, 1407, unter II.2.b).

  • BFH, 28.03.2012 - II R 39/10

    Mittelbare Schenkung des Erlöses aus dem Verkauf übertragener

    Liegt eine mittelbare Schenkung vor, ist sie erst dann i.S. des § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG ausgeführt, wenn die Vermögensverschiebung endgültig ist, also der Beschenkte gegenüber dem Schenker die freie Verfügung über den Gegenstand der freigebigen Zuwendung erhält und insoweit die endgültige Vermögensmehrung des Beschenkten auf Kosten des Schenkers eintritt (BFH-Urteile vom 4. Dezember 2002 II R 75/00, BFHE 200, 406, BStBl II 2003, 273; vom 23. August 2006 II R 16/06, BFHE 213, 399, BStBl II 2006, 786, und vom 27. August 2008 II R 19/07, BFH/NV 2009, 29, unter II.B.3.).
  • BFH, 18.07.2013 - II R 45/11

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 18. 07. 2013 II R 37/11 -

    Eine ausgeführte Grundstücksschenkung setzt --was vorliegend gegeben war-- ein wirksames Schenkungsversprechen, die Auflassung und die Eintragungsbewilligung voraus (vgl. BFH-Urteil vom 23. August 2006 II R 16/06, BFHE 213, 399, BStBl II 2006, 786).
  • BFH, 25.06.2021 - II R 40/18

    Schenkungsteuerrechtlicher Erwerb bei Auflösung eines anglo-amerikanischen Trusts

    Maßgebend ist der Eintritt des Leistungserfolgs (BFH-Urteil vom 20.01.2010 - II R 54/07, BFHE 228, 177, BStBl II 2010, 463, Rz 14 f.; BFH-Beschluss vom 28.07.2015 - II B 145/14, BFH/NV 2020, 891, Rz 4; mit Modifikationen bei der Grundstücksschenkung BFH-Urteil vom 23.08.2006 - II R 16/06, BFHE 213, 399, BStBl II 2006, 786, unter II.1.a).
  • BFH, 28.07.2015 - II B 145/14

    Ausführung der Schenkung bei aufschiebend bedingter Übertragung eines

    Eine Schenkung oder freigebige Zuwendung ist ausgeführt, wenn der Bedachte das erhalten hat, was ihm nach der Schenkungsabrede, im Fall der freigebigen Zuwendung nach dem Willen des Zuwendenden, verschafft werden soll (BFH-Urteil vom 23. August 2006 II R 16/06, BFHE 213, 399, BStBl II 2006, 786).

    Die hiervon für Grundstücksschenkungen entwickelte Ausnahme, wonach es für die Ausführung der freigebigen Zuwendung genügt, wenn die Vertragspartner die für die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch erforderlichen Erklärungen in gehöriger Form abgegeben haben und der Beschenkte aufgrund dieser Erklärungen jederzeit in der Lage ist, beim Grundbuchamt die Eintragung der Rechtsänderung zu bewirken (BFH-Urteil in BFHE 213, 399, BStBl II 2006, 786), lässt sich nicht auf den Fall übertragen, dass ein Kommanditanteil zugewendet wird.

  • BFH, 28.09.2007 - II B 62/06

    Zeitpunkt der Ausführung einer mittelbaren Grundstücksschenkung

    Dies ist der Fall, wenn die Vertragsparteien die Auflassung erklärt haben und der Berechtigte die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch bewilligt hat, und ferner der Beschenkte jederzeit seine Eintragung als Eigentümer in das Grundbuch beantragen und damit den Eintritt der dinglichen Rechtsänderung herbeiführen kann (BFH-Urteile vom 2. Februar 2005 II R 26/02, BFHE 208, 438, BStBl II 2005, 312; vom 23. August 2006 II R 16/06, BFHE 213, 399, BStBl II 2006, 786, ständige Rechtsprechung).

    Danach ist auch eine mittelbare Grundstücksschenkung, bei der das Grundstück nicht in einem vom Grundstücksveräußerer noch zu schaffenden Zustand Erwerbsgegenstand ist, bereits dann --aber auch erst dann-- ausgeführt, wenn die Auflassung erklärt und die Eintragungsbewilligung erteilt worden ist und der Beschenkte jederzeit den Eintritt der dinglichen Rechtsänderung herbeiführen kann (BFH in BFHE 213, 399, BStBl II 2006, 786).

  • FG Köln, 04.11.2008 - 9 K 4186/07

    Freigebige Zuwendung eines Elternteils unter der Auflage des Erwerbs einer

    Soweit die Klägerin in diesem Zusammenhang argumentiert, die ihr zustehende "eigene Entscheidungsmöglichkeit ohne Verpflichtung zur Weiterleitung" führe "zunächst zu einer mittelbaren Schenkung des gesamten Grundstücks an sie, in deren Anschluss es ihr freigestellt" gewesen sei, "ein weiteres unabhängiges Schenkungsverhältnis zu begründen", verkennt sie zudem, dass die Zuwendung ihrer Mutter an sie, wenn und soweit hierin eine mittelbare Grundstücksschenkung läge, erst mit Abschluss des notariellen Kaufvertrags vom 10. September 2004 bzw. der darin enthaltenen Auflassung (§§ 925 Abs. 1 Satz 1, 873 Abs. 1 BGB) und Erteilung der Eintragungsbewilligung i.S. des § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG ausgeführt gewesen wäre (vgl. hierzu BFH-Entscheidungen vom 23. August 2006 II R 16/06, BFHE, BStBl II 2006, 786, undvom 28. September 2007 II B 62/06, BFH/NV 2008, 70, Kapp / Ebeling, ErbStG, § 9 Rz. 79.1 i.V.m. Rz. 71, Meincke, a.a.O., § 9 Rz. 45, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 27.08.2008 - II R 19/07

    Gemischte teils unmittelbare, teils mittelbare Schenkung eines Grundstücks im

    Auch eine solche Zuwendung ist erst ausgeführt, wenn sowohl die Auflassung erklärt und die Eintragungsbewilligung erteilt als auch das Gebäude fertig gestellt ist (so BFH-Urteil vom 23. August 2006 II R 16/06, BFHE 213, 399, BStBl II 2006, 786; vgl. BFH-Urteil in BFHE 200, 406, BStBl II 2003, 273).
  • BFH, 27.04.2009 - II B 167/08

    Zeitpunkt der Ausführung einer Schenkung - Anforderungen an die Begründung der

  • FG München, 09.04.2014 - 4 K 1852/11

    Mittelbare Schenkung des Veräußerungserlöses aus dem Verkauf von

  • FG München, 21.02.2018 - 4 K 1464/15

    Mittelbare Grundstücksschenkung, Schenkungsteuerbescheid, Bundesfinanzhof,

  • FG München, 25.01.2023 - 4 K 347/22

    Schenkungsteuerbescheid

  • FG Baden-Württemberg, 01.03.2010 - 9 K 2152/07

    Keine Begünstigung der die Mitgesellschafter einer neu gegründeten Familien-GmbH

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BFH, 28.09.2007 - II B 62/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,14542
BFH, 28.09.2007 - II B 62/06 (https://dejure.org/2007,14542)
BFH, Entscheidung vom 28.09.2007 - II B 62/06 (https://dejure.org/2007,14542)
BFH, Entscheidung vom 28. September 2007 - II B 62/06 (https://dejure.org/2007,14542)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,14542) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 2; ; ErbStG § 12 Abs. 3; ; BewG § 138 Abs. 3; ; BewG § 138 Abs. 5; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative

  • rechtsportal.de

    Zeitpunkt der Ausführung einer mittelbaren Grundstücksschenkung

  • datenbank.nwb.de

    Zeitpunkt der Ausführung einer mittelbaren Grundstücksschenkung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 23.08.2006 - II R 16/06

    Zeitpunkt der Ausführung einer mittelbaren Grundstücksschenkung

    Auszug aus BFH, 28.09.2007 - II B 62/06
    Dies ist der Fall, wenn die Vertragsparteien die Auflassung erklärt haben und der Berechtigte die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch bewilligt hat, und ferner der Beschenkte jederzeit seine Eintragung als Eigentümer in das Grundbuch beantragen und damit den Eintritt der dinglichen Rechtsänderung herbeiführen kann (BFH-Urteile vom 2. Februar 2005 II R 26/02, BFHE 208, 438, BStBl II 2005, 312; vom 23. August 2006 II R 16/06, BFHE 213, 399, BStBl II 2006, 786, ständige Rechtsprechung).

    Danach ist auch eine mittelbare Grundstücksschenkung, bei der das Grundstück nicht in einem vom Grundstücksveräußerer noch zu schaffenden Zustand Erwerbsgegenstand ist, bereits dann --aber auch erst dann-- ausgeführt, wenn die Auflassung erklärt und die Eintragungsbewilligung erteilt worden ist und der Beschenkte jederzeit den Eintritt der dinglichen Rechtsänderung herbeiführen kann (BFH in BFHE 213, 399, BStBl II 2006, 786).

  • BFH, 02.02.2005 - II R 26/02

    Ausführung einer Grundstücksschenkung

    Auszug aus BFH, 28.09.2007 - II B 62/06
    Dies ist der Fall, wenn die Vertragsparteien die Auflassung erklärt haben und der Berechtigte die Eintragung der Rechtsänderung in das Grundbuch bewilligt hat, und ferner der Beschenkte jederzeit seine Eintragung als Eigentümer in das Grundbuch beantragen und damit den Eintritt der dinglichen Rechtsänderung herbeiführen kann (BFH-Urteile vom 2. Februar 2005 II R 26/02, BFHE 208, 438, BStBl II 2005, 312; vom 23. August 2006 II R 16/06, BFHE 213, 399, BStBl II 2006, 786, ständige Rechtsprechung).

    Der Kläger verkennt, dass schenkungsteuerlich relevant alleine der Erwerb des Vollrechts ist, mit dem dem Erwerber die Rechtsposition zuwächst, die den Gegenstand der Schenkung bildet (BFH in BFHE 208, 438, BStBl II 2005, 312, m.w.N.).

  • FG Köln, 04.11.2008 - 9 K 4186/07

    Freigebige Zuwendung eines Elternteils unter der Auflage des Erwerbs einer

    Soweit die Klägerin in diesem Zusammenhang argumentiert, die ihr zustehende "eigene Entscheidungsmöglichkeit ohne Verpflichtung zur Weiterleitung" führe "zunächst zu einer mittelbaren Schenkung des gesamten Grundstücks an sie, in deren Anschluss es ihr freigestellt" gewesen sei, "ein weiteres unabhängiges Schenkungsverhältnis zu begründen", verkennt sie zudem, dass die Zuwendung ihrer Mutter an sie, wenn und soweit hierin eine mittelbare Grundstücksschenkung läge, erst mit Abschluss des notariellen Kaufvertrags vom 10. September 2004 bzw. der darin enthaltenen Auflassung (§§ 925 Abs. 1 Satz 1, 873 Abs. 1 BGB) und Erteilung der Eintragungsbewilligung i.S. des § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG ausgeführt gewesen wäre (vgl. hierzu BFH-Entscheidungen vom 23. August 2006 II R 16/06, BFHE, BStBl II 2006, 786, undvom 28. September 2007 II B 62/06, BFH/NV 2008, 70, Kapp / Ebeling, ErbStG, § 9 Rz. 79.1 i.V.m. Rz. 71, Meincke, a.a.O., § 9 Rz. 45, jeweils m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht