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   BFH - II R 19/14   

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BFH - II R 19/14 (https://dejure.org/9999,134682)
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Sonstiges (2)

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    VergnStG BR § 1 Nr 1 ; VergnStG BR § 2 Abs 1 ; GG Art 3 Abs 1 ; GG Art 12 ; GG Art 14 Abs 1 ; GG Art 105 Abs 2a ; Verf BR Art 8 Abs 2

  • juris(Abodienst) (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • FG Hessen, 22.02.2018 - 6 K 2400/17

    Umsätze mit Geldspielautomaten

    Auf Antrag des Klägers vom 18.12.2014 war zwischenzeitlich das Ruhen des hiesigen Klageverfahrens mit Einverständnis des Beklagten vom 22.01.2015 bis zu einer Entscheidung des BFH in den Verfahren II R 19/14, V B 105/14, XI B 113/14 und V B 143/14 angeordnet worden (Beschluss vom 27.01.2015).
  • VG Schwerin, 22.06.2015 - 6 A 1895/13

    Vereinbarkeit einer Vergnügungssteuersatzung mit höherrangigem Recht

    Der Umstand, dass beim Bundesfinanzhof Revisionsverfahren anhängig sind (u.a. II R 19/14), in denen es um die Erhebung von Vergnügungssteuern geht, begründet keine Zweifel an der durch die jeweils angegebene höchst- und obergerichtliche Rechtsprechung herbeigeführten Klärung der hier maßgeblichen Rechtsfragen (vgl. auch OVG Münster, Beschl. v. 20.01.2015 - 14 A 2404/14 -, juris Rn. 14 ff., und Beschl. v. 20.05.2015 - 14 A 525/15 -, juris Rn. 16).
  • VG Karlsruhe, 30.06.2020 - 1 K 10440/18

    Erhebung von Vergnügungssteuer für Geldspielgeräte in Spielhallen;

    In gleicher Sache liege dem Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1885/13 vor, über die noch nicht entschieden sei; auch befasse sich der Bundesfinanzhof im Verfahren II R 19/14 mit hier maßgeblichen Fragen.
  • VG Göttingen, 25.09.2014 - 2 A 925/13

    Zulässigkeit der Spielgerätesteuer nach Inkrafttreten des Ersten

    Die Bundesländer haben bisher nur vereinzelt von dieser neuen Gesetzgebungskompetenz für das Recht der Spielhallen Gebrauch gemacht (Nachweise bei Marcks, a.a.O., Rn. 2c), so u.a. die Länder Bremen und Berlin durch Erlass des BremSpielhG (hierauf bezieht sich die von der Beklagten in Bezug genommene Entscheidung des FG Bremen vom 20. Februar 2014 - 2 K 84/13 (1) -, zit. nach juris, gegen die beim BFH die Revision unter II R 19/14 anhängig ist) und des SpielhG Bln (dieses ist Gegenstand der Entscheidung des VerfGH Bln vom 20. Juni 2014 - 96/13 -, zit. nach juris Rn. 48 ff.).
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