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   BFH, 14.10.1987 - II R 198/84   

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https://dejure.org/1987,2390
BFH, 14.10.1987 - II R 198/84 (https://dejure.org/1987,2390)
BFH, Entscheidung vom 14.10.1987 - II R 198/84 (https://dejure.org/1987,2390)
BFH, Entscheidung vom 14. Oktober 1987 - II R 198/84 (https://dejure.org/1987,2390)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    BewG 1965 § 111 Nr. 4

  • Wolters Kluwer

    Erweiterte Honorarverteilung - Gesetzliche Versorgungsbezüge - Kassenärztliche Vereinigung - Zurechnung zum sonstigen Vermögen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BewG (1965) § 111 Nr. 4

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Versorgungsbezüge, die ein Arzt nach Maßgabe einer Satzung der Kassenärztlichen Vereinigung erhält, sind nach § 111 Nr. 4 BewG steuerfrei (Änderung der Rechtsprechung)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 151, 188
  • BB 1988, 330
  • BStBl II 1988, 4
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 25.03.1977 - III R 2/76

    Vermögensteuerpflicht von Hinterbliebenenansprüchen aus einer berufsständischen

    Auszug aus BFH, 14.10.1987 - II R 198/84
    Der III. Senat hat allerdings in den Urteilen vom 29. Juni 1973 III R 86/72 (BFHE 109, 542, BStBl II 1973, 696) und vom 25. März 1977 III R 2/76 (BFHE 122, 326, BStBl II 1977, 625) unter Hinweis auf die Entstehungsgeschichte § 111 Nr. 4 BewG einschränkend dahin ausgelegt, daß gesetzliche Versorgungsbezüge im Sinne der Vorschrift nur Versorgungsbezüge sind, die auf einem Gesetz im formellen Sinn beruhen.
  • BFH, 29.06.1973 - III R 86/72

    Erweiterte Honorarverteilung - Recht auf Teilnahme - Kapitalwert -

    Auszug aus BFH, 14.10.1987 - II R 198/84
    Der III. Senat hat allerdings in den Urteilen vom 29. Juni 1973 III R 86/72 (BFHE 109, 542, BStBl II 1973, 696) und vom 25. März 1977 III R 2/76 (BFHE 122, 326, BStBl II 1977, 625) unter Hinweis auf die Entstehungsgeschichte § 111 Nr. 4 BewG einschränkend dahin ausgelegt, daß gesetzliche Versorgungsbezüge im Sinne der Vorschrift nur Versorgungsbezüge sind, die auf einem Gesetz im formellen Sinn beruhen.
  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

    Auszug aus BFH, 14.10.1987 - II R 198/84
    Veränderungen innerhalb eines Regelungsbereiches sind danach auch bei der Auslegung einer einzelnen, selbst nicht veränderten Teilregelung zu berücksichtigen (z.B. Esser, Vorverständnis und Methodenwahl, 1970, 118, 125 ff.; vgl. Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 14. Februar 1973 1 BvR 112/65, BVerfGE 34, 269, 288).
  • Drs-Bund, 04.03.1961 - BT-Drs III/2573
    Auszug aus BFH, 14.10.1987 - II R 198/84
    Mit der Einführung der nunmehr in § 111 Nr. 3 BewG enthaltenen Regelung (vgl. Begründung zum Steueränderungsgesetz 1961, BTDrucks III/2573 S. 29 zu Art. 7 Ziff. 4) sollten alle Versorgungsansprüche, soweit sie unveräußerlich und unvererblich sind und nicht beliehen werden können, steuerfrei bleiben, wenn sie unter den gleichen Bedingungen wie Sozialversicherungsrenten und Beamtenpensionen gewährt werden, d.h. wenn nach dem Versicherungsvertrag die Leistungen nur dem Berechtigten selbst oder im Fall seines Todes seiner Ehefrau oder seinen Kindern bis zur Volljährigkeit bzw. bis zum Abschluß der Berufsausbildung, längstens bis zum 25. - jetzt 27. - Lebensjahr zugutekommen.
  • BFH, 15.07.1998 - II R 24/96

    Vereinbarungen in Sozietätsvertrag - Recht auf wiederkehrende Leistungen -

    Das gelte selbst unter Berücksichtigung des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 14. Oktober 1987 II R 198/84 (BFHE 151, 188, BStBl II 1988, 4) auch für den Tatbestand der Nr. 4 der Vorschrift.

    Selbst dann, wenn über die Entscheidung des Senats in BFHE 151, 188, BStBl II 1988, 4 hinaus auch auf das Erfordernis eines Gesetzes im materiellen Sinn verzichtet und lediglich noch darauf abgestellt würde, ob eine allgemeine und nicht nur für den Einzelfall bestimmte Regelung --etwa durch eine allgemeine Verwaltungsvorschrift-- vorhanden ist, wäre der Tatbestand des § 111 Nr. 4 BewG im Streitfall nicht erfüllt, weil der genannte RdErl des Hessischen Justizministers aus dem Jahr 1979 über die Angelegenheiten der Notare keine Versorgungsansprüche begründet hat.

  • FG Niedersachsen, 06.09.1995 - III 305/88

    Veräußerung von Anteilen an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH);

    Sind beachtliche Gründe nicht feststellbar oder erweisen sich die geltend gemachten Gründe der vom FA bzw. von dem Finanzgericht nach §§ 88, 89 AO, § 76 FGO vorzunehmenden Prüfungen als nicht bedeutsam, so gereicht dies dem Steuerpflichtigen nach den Grundsätzen über die objektive Beweislast (Feststellungslast) zum Nachteil (BFH-Beschluß vom 29. Oktober 1987 V B 61/87, BStBl II 1988, 4).
  • FG Hessen, 30.01.1996 - 3 K 4690/89

    Kapitalwert von Nießbrauchrechten und von Rechten auf Renten und andere

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  • FG München, 15.05.1995 - 7 K 2593/94

    Änderung eines Steuerbescheids aufgrund irriger Beurteilung eines bestimmten

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