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   BFH, 20.01.2005 - II R 20/03   

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https://dejure.org/2005,2314
BFH, 20.01.2005 - II R 20/03 (https://dejure.org/2005,2314)
BFH, Entscheidung vom 20.01.2005 - II R 20/03 (https://dejure.org/2005,2314)
BFH, Entscheidung vom 20. Januar 2005 - II R 20/03 (https://dejure.org/2005,2314)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1 und 2, § 9 Abs. 1 Nr. 2, § 12 Abs. 1; BewG § 12; BGB § 328 Abs. 1, § 333

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1 und 2, § 9 Abs. 1 Nr. 2, § 12 Abs. 1; BewG § 12; BGB § 328 Abs. 1, § 333
    Entstehen der Schenkungsteuer bei Abschluss von Verträgen zugunsten Dritter

  • Simons & Moll-Simons

    ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1 und 2, § 9 Abs. 1 Nr. 2, § 12 Abs. 1; BewG § 12; BGB § 328 Abs. 1, § 333

  • Judicialis

    ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1; ; ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 2; ; ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 2; ; ErbStG § 12 Abs. 1; ; BewG § 12; ; BGB § 328 Abs. 1; ; BGB § 333

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erwerbstatbestand, Erwerbsgegenstand und Erwerbszeitpunkt beim Erwerb aufgrund eines Vertrages zu Gunsten Dritter

  • datenbank.nwb.de

    Erwerb aufgrund eines Vertrags zugunsten Dritter

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schenkung von Grundstücken von Eltern an Tochter unter gleichzeitiger Verpflichtung, Teile des Grundbesitzes an Sohn zu übertragen ? Gegenstand des Erwerbs des Sohns ? Anspruch auf Übertragung ? Entstehung der Zuwendung im Zeitpunkt der Entstehung der Ansprüche auf ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Tatbestandsmäßigkeit des schenkweisen Erwerbs einer Forderung über die Verschaffung von Miteigentum an bestimmten Grundstücken im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 1 Erbschaftssteuergesetz (ErbStG); Steuerrechtlich relevanter Erwerbsgegenstand bei Erwerb eines frei verfügbaren ...

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Schenkungsteuer - Forderungsrecht aus Vertrag zu Gunsten Dritter

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    ErbStG § 7 Abs 1 Nr 1, ErbStG § 7 Abs 1 Nr 2, ErbStG § 12 Abs 1, BewG § 12
    Freigebige Zuwendung; Grundstück; Schenkung; Schenkungsteuer; Veräußerungserlös; Vertrag zugunsten Dritter

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 208, 432
  • BB 2005, 986
  • DB 2005, 1040
  • BStBl II 2005, 408
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 17.02.1993 - II R 72/90

    Besteuerung einer Schenkung aufgrund einer vertraglichen Weiterschenkungsklausel

    Auszug aus BFH, 20.01.2005 - II R 20/03
    Nach der Rechtsprechung des BFH richtet sich die Frage, ob bei Schenkungen unter der Auflage, eine Leistung an einen Dritten zu erbringen, die Begünstigung des Dritten der Steuer nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 oder nach § 7 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG unterliegt, danach, ob der begünstigte Dritte aus der Anordnung des Schenkers (Versprechensempfängers) einen frei verfügbaren Anspruch auf die Leistung gegen den Versprechenden erlangt hat (vgl. Urteile vom 22. Oktober 1980 II R 73/77, BFHE 131, 536, BStBl II 1981, 78; vom 17. Februar 1993 II R 72/90, BFHE 171, 316, BStBl II 1993, 523, und vom 23. Oktober 2002 II R 71/00, BFHE 200, 402, BStBl II 2003, 162).

    Die Steuerpflicht tritt hier erst mit dem Erwerb der versprochenen Leistung durch den Dritten, d.h. mit dem Vollzug der Auflage oder der Erfüllung der Bedingung ein (BFH-Urteil in BFHE 171, 316, BStBl II 1993, 523).

  • FG Berlin, 12.11.2002 - 5 K 5125/01

    Anspruch auf Eigentumsübertragung keine Zuwendung

    Auszug aus BFH, 20.01.2005 - II R 20/03
    Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 1111 veröffentlicht.

    Der Kläger beantragt, das Urteil des FG Berlin vom 12. November 2002 5 K 5125/01 sowie den Schenkungsteuerbescheid vom 5. September 2000 aufzuheben.

  • BFH, 10.11.2004 - II R 44/02

    Mittelbare Grundstücksschenkung - Ehebedingte Zuwendung

    Auszug aus BFH, 20.01.2005 - II R 20/03
    Irgendwelche Anhaltspunkte dafür, dass der Kläger das zugewandte Forderungsrecht nur zur Erlangung des Miteigentums an den Grundstücken verwenden sollte (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 10. November 2004 II R 44/02, Deutsches Steuerrecht 2005, 151) sind nicht ersichtlich.
  • BFH, 26.09.1990 - II R 150/88

    - Ausführung einer Grundstücksschenkung - Annahme einer Grundstücksschenkung

    Auszug aus BFH, 20.01.2005 - II R 20/03
    Das FG hat verkannt, dass es sich hier nicht um eine unmittelbare oder mittelbare Grundstücksschenkung handelt, zu deren Ausführung nach der Rechtsprechung des BFH die Auflassung und die Eintragungsbewilligung vorliegen müssen (Urteil vom 26. September 1990 II R 150/88, BFHE 163, 215, BStBl II 1991, 320).
  • BFH, 22.10.1980 - II R 73/77

    Schenkung - Abgrenzung zur Schenkung unter Auflage - Forderung gegen Dritte

    Auszug aus BFH, 20.01.2005 - II R 20/03
    Nach der Rechtsprechung des BFH richtet sich die Frage, ob bei Schenkungen unter der Auflage, eine Leistung an einen Dritten zu erbringen, die Begünstigung des Dritten der Steuer nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 oder nach § 7 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG unterliegt, danach, ob der begünstigte Dritte aus der Anordnung des Schenkers (Versprechensempfängers) einen frei verfügbaren Anspruch auf die Leistung gegen den Versprechenden erlangt hat (vgl. Urteile vom 22. Oktober 1980 II R 73/77, BFHE 131, 536, BStBl II 1981, 78; vom 17. Februar 1993 II R 72/90, BFHE 171, 316, BStBl II 1993, 523, und vom 23. Oktober 2002 II R 71/00, BFHE 200, 402, BStBl II 2003, 162).
  • BFH, 23.10.2002 - II R 71/00

    Grundstücksschenkung gegen Gleichstellungsgeld

    Auszug aus BFH, 20.01.2005 - II R 20/03
    Nach der Rechtsprechung des BFH richtet sich die Frage, ob bei Schenkungen unter der Auflage, eine Leistung an einen Dritten zu erbringen, die Begünstigung des Dritten der Steuer nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 oder nach § 7 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG unterliegt, danach, ob der begünstigte Dritte aus der Anordnung des Schenkers (Versprechensempfängers) einen frei verfügbaren Anspruch auf die Leistung gegen den Versprechenden erlangt hat (vgl. Urteile vom 22. Oktober 1980 II R 73/77, BFHE 131, 536, BStBl II 1981, 78; vom 17. Februar 1993 II R 72/90, BFHE 171, 316, BStBl II 1993, 523, und vom 23. Oktober 2002 II R 71/00, BFHE 200, 402, BStBl II 2003, 162).
  • BFH, 16.05.2007 - II R 61/99

    Erbschaft-/Schenkungsteuer: Steuerwert nur bei Volleigentum

    Auszug aus BFH, 20.01.2005 - II R 20/03
    Der Bescheid wurde durch Änderungsbescheid vom 26. November 2002 im Hinblick auf das beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängige Revisionsverfahren II R 61/99 in vollem Umfang für vorläufig erklärt.
  • FG Hamburg, 12.06.2018 - 3 K 77/17

    Erbschaft- und Schenkungsteuer: Keine Schenkungsteuer bei gemeinsamer

    Bei einem Vertrag zugunsten Dritter ist das dem Dritten eingeräumte Forderungsrecht - und nicht erst das zu seiner Erfüllung Erhaltene - Zuwendungsgegenstand (BFH-Urteile vom 20.01.2005 II R 20/03 BStBl II 2005, 408; vom 22.10.1980 II R 73/77, BFHE 131, 536, BStBl II 1981, 78), soweit die weiteren Voraussetzungen einer freigebigen Zuwendung im Valutaverhältnis vorliegen.

    Inwieweit bei gemeinsamem Reisen eine Bereicherung im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG eintritt, ist danach zu beurteilen, ob im Innenverhältnis die tatsächliche und rechtliche freie Verfügbarkeit über den Zuwendungsgegenstand eingeräumt worden ist (vgl. BFH-Urteile vom 20.01.2005 II R 20/03, BFHE 208, 432, BStBl II 2005, 408; vom 26.09.1990 II R 50/88, BFHE 162, 139, BStBl II 1991, 32).

  • BFH, 24.08.2005 - II R 28/02

    Vorzeitiger Zugewinnausgleich

    Eine solche mittelbare Schenkung scheitert schon daran, dass es keinerlei Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Ehefrau des Klägers die ihr zugewendeten Forderungen und Verzichte ihrerseits nur zur Renovierung des betreffenden Grundstücks verwenden durfte; eine mittelbare Grundstücksschenkung scheidet somit von vornherein aus (vgl. BFH-Urteil vom 20. Januar 2005 II R 20/03, BFH/NV 2005, 971).
  • BFH, 11.06.2008 - II R 60/06

    Zuwendungsgegenstand bei einer Schenkung unter Auflage im Wege eines Vertrags

    Der Vertrag führte zu Schenkungen unter Lebenden in zwei Stufen (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG), bei denen jeweils A der Zuwendende war (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. Januar 2005 II R 20/03, BFHE 208, 432, BStBl II 2005, 408).

    Der Tatbestand des § 7 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG scheidet von vornherein aus, da der Klägerin als Bedachte eigene Ansprüche gegen die auflagenbeschwerte B eingeräumt wurden (BFH in BFHE 208, 432, BStBl II 2005, 408).

    Gegenstand der freigebigen Zuwendungen an den Auflagebegünstigten ist bei solchen Schenkungen unter Auflage, die --sei es durch ausdrückliche Regelung oder aufgrund der gesetzlichen Vermutung des § 330 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs)-- mittels echtem Vertrag zugunsten Dritter bewirkt werden, bereits die dem Dritten eingeräumte Forderung gegen den Auflagebeschwerten als Verpflichteten und nicht etwa erst der Vermögensgegenstand, dessen Übertragung gefordert werden kann (so BFH-Urteile in BFHE 208, 432, BStBl II 2005, 408; vom 22. Oktober 1980 II R 73/77, BFHE 131, 536, BStBl II 1981, 78, sowie vom 23. Oktober 2002 II R 71/00, BFHE 200, 402, BStBl II 2003, 162, unter II. 3.).

  • FG Hamburg, 28.08.2014 - 3 K 134/13

    Bewertungsgesetz: Grundbesitz- und Erbbaurechts-Bedarfswert

    Dafür mangelt es bereits an der Bezeichnung der Erbbaurechtsflächen, auch in Abgrenzung von den anderweitig verwerteten Flächen ...; mithin an der insbesondere für Grundstücksgeschäfte nötigen Bestimmtheit (vgl. BFH-Urteil vom 20.01.2005 II R 20/03, BFHE 208, 432, BStBl II 2005, 408).
  • BFH, 11.11.2005 - II B 24/05

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde

    Davon abgesehen betraf das von der Klägerin angeführte BFH-Urteil vom 20. Januar 2005 II R 20/03 (BFHE 208, 432, BStBl II 2005, 408) die Begründung eines sofort frei verfügbaren Anspruchs auf die Leistung gegen den Versprechenden durch einen Vertrag zugunsten Dritter und somit einen anderen Sachverhalt als die vorliegende Streitsache, die dadurch gekennzeichnet ist, dass der Klägerin der Nießbrauch erst nach dem Tod ihres Ehemannes zustehen sollte und dieser Nießbrauch weder übertragbar noch vererblich ist (§§ 1059 Satz 1, 1061 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs).
  • FG Baden-Württemberg, 24.10.2003 - 9 K 8/99

    Schenkungsweise Abtretung öffentlich-rechtlicher Ansprüche auf Rückübereignung

    Wird ein(e) aufschiebend bedingte(r) Anspruch/Forderung abgetreten, so ist unabhängig von der zivilrechtlichen Qualifizierung im Einzelnen (Schenkung unter Auflage, Vertrag zugunsten Dritter) die Schenkung (§ 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG 1974) erst mit dem tatsächlichen Entstehen dieses Anspruchs, d.h. mit dem Eintritt der Bedingung, von der die Entstehung des Anspruchs abhängig sein sollte, ausgeführt (BFH-Urteil vom 21. Mai 2001 II R 48/99, BFH/NV 2001, 1407; Urteil des FG Berlin vom 12. November 2002 5 K 5125/01, nicht rechtskräftig, Az. des BFH: II R 20/03, Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge - ZEV - 2004, 37, 38 rechte Spalte).
  • FG Düsseldorf, 14.12.2011 - 4 K 2391/11

    Schenkungsteuer: Bestimmung des Zuwendenden und des Bedachten - Zivilrechtliche

    Der der Besteuerung zugrunde gelegte Sachverhalt trifft daher nicht zu, so dass der angefochtene Steuerbescheid aufzuheben ist (vgl. Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 20. Januar 2005 II R 20/03, BFHE 208, 432, BStBl II 2005, 408).
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