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   BFH, 11.06.1997 - II R 27/94   

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https://dejure.org/1997,13509
BFH, 11.06.1997 - II R 27/94 (https://dejure.org/1997,13509)
BFH, Entscheidung vom 11.06.1997 - II R 27/94 (https://dejure.org/1997,13509)
BFH, Entscheidung vom 11. Juni 1997 - II R 27/94 (https://dejure.org/1997,13509)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    BewG § 110 Abs 1 Nr 3
    Anteilsschein; Einheitswert; Land- und forstwirtschaftliches Vermögen; Lieferrechte; Sonstiges Vermögen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BFH, 11.12.2003 - IV R 19/02

    Aktien an einer Zuckerfabrik als Betriebsvermögen

    Auf Aktien von Zuckerfabriken trifft dies nach ständiger Rechtsprechung jedenfalls dann zu, wenn diese Anteile mit Rübenlieferrechten verbunden sind (Urteil des Reichsfinanzhofs --RFH-- vom 23. Mai 1933 VI A 1858/32, RStBl 1933, 1006; Senatsurteil in BFH/NV 1995, 114, und Senatsbeschluss in BFH/NV 1994, 614, sowie BFH-Urteil vom 11. Juni 1997 II R 27/94, BFH/NV 1997, 831 aus bewertungsrechtlicher Sicht).
  • BFH, 11.12.2003 - IV R 15/03

    Zuckerfabrikaktien als notwendiges BV bei LuF

    Auf Aktien von Zuckerfabriken trifft dies nach ständiger Rechtsprechung jedenfalls dann zu, wenn diese Anteile mit Rübenlieferrechten verbunden sind (Urteil des Reichsfinanzhofs --RFH-- vom 23. Mai 1933 VI A 1858/32, RStBl 1933, 1006; Senatsurteil in BFH/NV 1995, 114, und Senatsbeschluss in BFH/NV 1994, 614, sowie BFH-Urteil vom 11. Juni 1997 II R 27/94, BFH/NV 1997, 831, aus bewertungsrechtlicher Sicht).
  • BFH, 30.12.2002 - IV B 167/01

    NZB: rechtliches Gehör; Buchwert eines Zuckerrübenlieferrechtes

    Es wäre Sache des Klägers gewesen nachzuweisen, dass die Lieferrechte untrennbar mit den Aktien verbunden seien (Hinweis auf das BFH-Urteil vom 11. Juni 1997 II R 27/94, BFH/NV 1997, 831).
  • FG Nürnberg, 24.07.2009 - 7 K 1653/08

    Zuordnung von vom Berufsverband der Rübenanbauer verwalteten Aktien und diesen

    Auf Aktien von Zuckerfabriken trifft dies nach ständiger Rechtsprechung jedenfalls dann zu, wenn diese Anteile mit Rübenlieferrechten verbunden sind (Urteil des Reichsfinanzhofs vom 23.05.1933 VI A 1858/32, RStBl 1933, 1006; BFH-Urteil in BFH/NV 1995, 114, und BFH-Beschluss vom 26.05.1993 IV B 184/92, BFH/NV 1994, 614, sowie BFH-Urteil vom 11.06.1997 II R 27/94, BFH/NV 1997, 831, aus bewertungsrechtlicher Sicht).
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