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   BFH, 31.08.1994 - II R 28/91   

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https://dejure.org/1994,9302
BFH, 31.08.1994 - II R 28/91 (https://dejure.org/1994,9302)
BFH, Entscheidung vom 31.08.1994 - II R 28/91 (https://dejure.org/1994,9302)
BFH, Entscheidung vom 31. August 1994 - II R 28/91 (https://dejure.org/1994,9302)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des sachlichen Zusammenhangs für die Gewährung der Steuerbefreiung nach dem Grunderwerbsteuergesetz

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 05.02.1992 - II R 110/88

    Bestimmung des Gegenstands eines Erwerbsvorgangs

    Auszug aus BFH, 31.08.1994 - II R 28/91
    Der für den Umfang der grunderwerbsteuerrechtlichen Gegenleistung und für die Gewährung der Steuerbefreiung maßgebliche Gegenstand des Erwerbsvorgangs wird nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats nicht nur bestimmt durch das den Anspruch auf Übereignung des Grundstücks begründende Rechtsgeschäft selbst, sondern -- ggf. -- auch durch die mit diesem Rechtsgeschäft in rechtlichem oder objektiv sachlichem Zusammenhang stehenden Vereinbarungen, die insgesamt zu dem Erfolg führen, daß der Erwerber das Grundstück in bebautem Zustand erhält; denn Gegenstand der für die Grundstücksübereignung abzielenden Vereinbarungen kann das Grundstück in dem Zustand sein, den es im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses hat oder in einem (künftigen) Zustand, in den es erst zu versetzen ist (Senatsurteile vom 5. Februar 1992 II R 110/88, BFHE 166, 402, BStBl II 1992, 357, und vom 11. November 1992 II R 117/89, BFHE 169, 480, BStBl II 1993, 163, jeweils m. w. N.).

    Die gegen die Rechtsprechung des BFH insoweit vorgebrachten Argumente sind, wie der Senat bereits im Urteil in BFHE 166, 402, BStBl II 1992, 357 ausgeführt hat, nicht stichhaltig.

    Das nach der Rechtsprechung des Senats (BFH-Urteile vom 18. Oktober 1989 II R 143/87, BFHE 158, 477, BStBl II 1990, 183; vom 6. März 1991 II R 133/87, BFHE 164, 117 [BFH 06.03.1991 - II R 133/87], BStBl II 1991, 532; vom 22. September 1993 II R 65/90, BFH/NV 1994, 407, und in BFHE 166, 402, BStBl II 1992, 357) als eine der Voraussetzungen des sachlichen Zusammenhangs erforderliche, auf den Abschluß aller Verträge abzielende abgestimmte Verhalten der Veräußererseite folgt im Streitfall aus der Stellung des Herrn F, der sowohl beim Abschluß des Benennungsvertrages mit den Eigentümern des unbebauten Grundstücks und beim Abschluß des Grundstückskaufvertrages mit den Klägern als auch beim Abschluß des Lieferungs- und Errichtungsvertrages für die auf der Veräußererseite stehenden Personen als Bevollmächtigter bzw. als Geschäftsführer auftrat und die für die Veräußererseite verbindlichen Erklärungen abgab und damit für diese den Abschluß der Verträge mit den Klägern beeinflussen und steuern konnte.

  • BFH, 08.09.1993 - II B 164/92

    Nacherhebung der Grunderwerbsteuer trotz Kenntnis über das Nichtvorliegen von

    Auszug aus BFH, 31.08.1994 - II R 28/91
    Das nach der Rechtsprechung des Senats (BFH-Urteile vom 18. Oktober 1989 II R 143/87, BFHE 158, 477, BStBl II 1990, 183; vom 6. März 1991 II R 133/87, BFHE 164, 117 [BFH 06.03.1991 - II R 133/87], BStBl II 1991, 532; vom 22. September 1993 II R 65/90, BFH/NV 1994, 407, und in BFHE 166, 402, BStBl II 1992, 357) als eine der Voraussetzungen des sachlichen Zusammenhangs erforderliche, auf den Abschluß aller Verträge abzielende abgestimmte Verhalten der Veräußererseite folgt im Streitfall aus der Stellung des Herrn F, der sowohl beim Abschluß des Benennungsvertrages mit den Eigentümern des unbebauten Grundstücks und beim Abschluß des Grundstückskaufvertrages mit den Klägern als auch beim Abschluß des Lieferungs- und Errichtungsvertrages für die auf der Veräußererseite stehenden Personen als Bevollmächtigter bzw. als Geschäftsführer auftrat und die für die Veräußererseite verbindlichen Erklärungen abgab und damit für diese den Abschluß der Verträge mit den Klägern beeinflussen und steuern konnte.
  • BFH, 11.11.1992 - II R 117/89

    Grundstücksveräußerung bei Bauherrenmodell

    Auszug aus BFH, 31.08.1994 - II R 28/91
    Der für den Umfang der grunderwerbsteuerrechtlichen Gegenleistung und für die Gewährung der Steuerbefreiung maßgebliche Gegenstand des Erwerbsvorgangs wird nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats nicht nur bestimmt durch das den Anspruch auf Übereignung des Grundstücks begründende Rechtsgeschäft selbst, sondern -- ggf. -- auch durch die mit diesem Rechtsgeschäft in rechtlichem oder objektiv sachlichem Zusammenhang stehenden Vereinbarungen, die insgesamt zu dem Erfolg führen, daß der Erwerber das Grundstück in bebautem Zustand erhält; denn Gegenstand der für die Grundstücksübereignung abzielenden Vereinbarungen kann das Grundstück in dem Zustand sein, den es im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses hat oder in einem (künftigen) Zustand, in den es erst zu versetzen ist (Senatsurteile vom 5. Februar 1992 II R 110/88, BFHE 166, 402, BStBl II 1992, 357, und vom 11. November 1992 II R 117/89, BFHE 169, 480, BStBl II 1993, 163, jeweils m. w. N.).
  • BFH, 18.10.1989 - II R 143/87

    - Gegenstand des Erwerbsvorgangs bei Fertighäusern - Einschaltung eines Maklers

    Auszug aus BFH, 31.08.1994 - II R 28/91
    Das nach der Rechtsprechung des Senats (BFH-Urteile vom 18. Oktober 1989 II R 143/87, BFHE 158, 477, BStBl II 1990, 183; vom 6. März 1991 II R 133/87, BFHE 164, 117 [BFH 06.03.1991 - II R 133/87], BStBl II 1991, 532; vom 22. September 1993 II R 65/90, BFH/NV 1994, 407, und in BFHE 166, 402, BStBl II 1992, 357) als eine der Voraussetzungen des sachlichen Zusammenhangs erforderliche, auf den Abschluß aller Verträge abzielende abgestimmte Verhalten der Veräußererseite folgt im Streitfall aus der Stellung des Herrn F, der sowohl beim Abschluß des Benennungsvertrages mit den Eigentümern des unbebauten Grundstücks und beim Abschluß des Grundstückskaufvertrages mit den Klägern als auch beim Abschluß des Lieferungs- und Errichtungsvertrages für die auf der Veräußererseite stehenden Personen als Bevollmächtigter bzw. als Geschäftsführer auftrat und die für die Veräußererseite verbindlichen Erklärungen abgab und damit für diese den Abschluß der Verträge mit den Klägern beeinflussen und steuern konnte.
  • BFH, 06.03.1991 - II R 133/87

    Bebautes Grundstück als Gegenstand des Erwerbsvorgangs, wenn der

    Auszug aus BFH, 31.08.1994 - II R 28/91
    Das nach der Rechtsprechung des Senats (BFH-Urteile vom 18. Oktober 1989 II R 143/87, BFHE 158, 477, BStBl II 1990, 183; vom 6. März 1991 II R 133/87, BFHE 164, 117 [BFH 06.03.1991 - II R 133/87], BStBl II 1991, 532; vom 22. September 1993 II R 65/90, BFH/NV 1994, 407, und in BFHE 166, 402, BStBl II 1992, 357) als eine der Voraussetzungen des sachlichen Zusammenhangs erforderliche, auf den Abschluß aller Verträge abzielende abgestimmte Verhalten der Veräußererseite folgt im Streitfall aus der Stellung des Herrn F, der sowohl beim Abschluß des Benennungsvertrages mit den Eigentümern des unbebauten Grundstücks und beim Abschluß des Grundstückskaufvertrages mit den Klägern als auch beim Abschluß des Lieferungs- und Errichtungsvertrages für die auf der Veräußererseite stehenden Personen als Bevollmächtigter bzw. als Geschäftsführer auftrat und die für die Veräußererseite verbindlichen Erklärungen abgab und damit für diese den Abschluß der Verträge mit den Klägern beeinflussen und steuern konnte.
  • BFH, 18.10.1989 - II R 85/87

    - Gegenstand des Erwerbsvorgangs bei Fertighäusern - Einheitlichkeit der Verträge

    Auszug aus BFH, 31.08.1994 - II R 28/91
    Denn entscheidend ist, daß die, wenn auch in getrennten Urkunden enthaltenen, Verträge über Grundstück und Gebäude nach dem tatsächlichen Ablauf in einem Akt abgeschlossen und auch tatsächlich durchgeführt worden sind (vgl. BFH- Urteile vom 18. Oktober 1989 II R 85/87, BFHE 158, 483, BStBl II 1990, 181, und vom 22. Juli 1992 II R 82/90, BFH/NV 1993, 621).
  • BFH, 22.09.1993 - II R 65/90

    Einheitlicher Vertragsgegenstand bei Grunderwerb

    Auszug aus BFH, 31.08.1994 - II R 28/91
    Das nach der Rechtsprechung des Senats (BFH-Urteile vom 18. Oktober 1989 II R 143/87, BFHE 158, 477, BStBl II 1990, 183; vom 6. März 1991 II R 133/87, BFHE 164, 117 [BFH 06.03.1991 - II R 133/87], BStBl II 1991, 532; vom 22. September 1993 II R 65/90, BFH/NV 1994, 407, und in BFHE 166, 402, BStBl II 1992, 357) als eine der Voraussetzungen des sachlichen Zusammenhangs erforderliche, auf den Abschluß aller Verträge abzielende abgestimmte Verhalten der Veräußererseite folgt im Streitfall aus der Stellung des Herrn F, der sowohl beim Abschluß des Benennungsvertrages mit den Eigentümern des unbebauten Grundstücks und beim Abschluß des Grundstückskaufvertrages mit den Klägern als auch beim Abschluß des Lieferungs- und Errichtungsvertrages für die auf der Veräußererseite stehenden Personen als Bevollmächtigter bzw. als Geschäftsführer auftrat und die für die Veräußererseite verbindlichen Erklärungen abgab und damit für diese den Abschluß der Verträge mit den Klägern beeinflussen und steuern konnte.
  • BFH, 22.07.1992 - II R 82/90

    Bestimmung des für den Umfang der Gegenleistung maßgeblichen Gegenstands des

    Auszug aus BFH, 31.08.1994 - II R 28/91
    Denn entscheidend ist, daß die, wenn auch in getrennten Urkunden enthaltenen, Verträge über Grundstück und Gebäude nach dem tatsächlichen Ablauf in einem Akt abgeschlossen und auch tatsächlich durchgeführt worden sind (vgl. BFH- Urteile vom 18. Oktober 1989 II R 85/87, BFHE 158, 483, BStBl II 1990, 181, und vom 22. Juli 1992 II R 82/90, BFH/NV 1993, 621).
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