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BFH, 31.08.1994 - II R 28/91 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen des sachlichen Zusammenhangs für die Gewährung der Steuerbefreiung nach dem Grunderwerbsteuergesetz
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (8)
- BFH, 05.02.1992 - II R 110/88
Bestimmung des Gegenstands eines Erwerbsvorgangs
Auszug aus BFH, 31.08.1994 - II R 28/91
Der für den Umfang der grunderwerbsteuerrechtlichen Gegenleistung und für die Gewährung der Steuerbefreiung maßgebliche Gegenstand des Erwerbsvorgangs wird nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats nicht nur bestimmt durch das den Anspruch auf Übereignung des Grundstücks begründende Rechtsgeschäft selbst, sondern -- ggf. -- auch durch die mit diesem Rechtsgeschäft in rechtlichem oder objektiv sachlichem Zusammenhang stehenden Vereinbarungen, die insgesamt zu dem Erfolg führen, daß der Erwerber das Grundstück in bebautem Zustand erhält; denn Gegenstand der für die Grundstücksübereignung abzielenden Vereinbarungen kann das Grundstück in dem Zustand sein, den es im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses hat oder in einem (künftigen) Zustand, in den es erst zu versetzen ist (Senatsurteile vom 5. Februar 1992 II R 110/88, BFHE 166, 402, BStBl II 1992, 357, und vom 11. November 1992 II R 117/89, BFHE 169, 480, BStBl II 1993, 163, jeweils m. w. N.).Die gegen die Rechtsprechung des BFH insoweit vorgebrachten Argumente sind, wie der Senat bereits im Urteil in BFHE 166, 402, BStBl II 1992, 357 ausgeführt hat, nicht stichhaltig.
Das nach der Rechtsprechung des Senats (BFH-Urteile vom 18. Oktober 1989 II R 143/87, BFHE 158, 477, BStBl II 1990, 183; vom 6. März 1991 II R 133/87, BFHE 164, 117 [BFH 06.03.1991 - II R 133/87], BStBl II 1991, 532; vom 22. September 1993 II R 65/90, BFH/NV 1994, 407, und in BFHE 166, 402, BStBl II 1992, 357) als eine der Voraussetzungen des sachlichen Zusammenhangs erforderliche, auf den Abschluß aller Verträge abzielende abgestimmte Verhalten der Veräußererseite folgt im Streitfall aus der Stellung des Herrn F, der sowohl beim Abschluß des Benennungsvertrages mit den Eigentümern des unbebauten Grundstücks und beim Abschluß des Grundstückskaufvertrages mit den Klägern als auch beim Abschluß des Lieferungs- und Errichtungsvertrages für die auf der Veräußererseite stehenden Personen als Bevollmächtigter bzw. als Geschäftsführer auftrat und die für die Veräußererseite verbindlichen Erklärungen abgab und damit für diese den Abschluß der Verträge mit den Klägern beeinflussen und steuern konnte.
- BFH, 08.09.1993 - II B 164/92
Nacherhebung der Grunderwerbsteuer trotz Kenntnis über das Nichtvorliegen von …
Auszug aus BFH, 31.08.1994 - II R 28/91
Das nach der Rechtsprechung des Senats (BFH-Urteile vom 18. Oktober 1989 II R 143/87, BFHE 158, 477, BStBl II 1990, 183; vom 6. März 1991 II R 133/87, BFHE 164, 117 [BFH 06.03.1991 - II R 133/87], BStBl II 1991, 532; vom 22. September 1993 II R 65/90, BFH/NV 1994, 407, und in BFHE 166, 402, BStBl II 1992, 357) als eine der Voraussetzungen des sachlichen Zusammenhangs erforderliche, auf den Abschluß aller Verträge abzielende abgestimmte Verhalten der Veräußererseite folgt im Streitfall aus der Stellung des Herrn F, der sowohl beim Abschluß des Benennungsvertrages mit den Eigentümern des unbebauten Grundstücks und beim Abschluß des Grundstückskaufvertrages mit den Klägern als auch beim Abschluß des Lieferungs- und Errichtungsvertrages für die auf der Veräußererseite stehenden Personen als Bevollmächtigter bzw. als Geschäftsführer auftrat und die für die Veräußererseite verbindlichen Erklärungen abgab und damit für diese den Abschluß der Verträge mit den Klägern beeinflussen und steuern konnte. - BFH, 11.11.1992 - II R 117/89
Grundstücksveräußerung bei Bauherrenmodell
Auszug aus BFH, 31.08.1994 - II R 28/91
Der für den Umfang der grunderwerbsteuerrechtlichen Gegenleistung und für die Gewährung der Steuerbefreiung maßgebliche Gegenstand des Erwerbsvorgangs wird nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats nicht nur bestimmt durch das den Anspruch auf Übereignung des Grundstücks begründende Rechtsgeschäft selbst, sondern -- ggf. -- auch durch die mit diesem Rechtsgeschäft in rechtlichem oder objektiv sachlichem Zusammenhang stehenden Vereinbarungen, die insgesamt zu dem Erfolg führen, daß der Erwerber das Grundstück in bebautem Zustand erhält; denn Gegenstand der für die Grundstücksübereignung abzielenden Vereinbarungen kann das Grundstück in dem Zustand sein, den es im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses hat oder in einem (künftigen) Zustand, in den es erst zu versetzen ist (Senatsurteile vom 5. Februar 1992 II R 110/88, BFHE 166, 402, BStBl II 1992, 357, und vom 11. November 1992 II R 117/89, BFHE 169, 480, BStBl II 1993, 163, jeweils m. w. N.).
- BFH, 18.10.1989 - II R 143/87
- Gegenstand des Erwerbsvorgangs bei Fertighäusern - Einschaltung eines Maklers …
Auszug aus BFH, 31.08.1994 - II R 28/91
Das nach der Rechtsprechung des Senats (BFH-Urteile vom 18. Oktober 1989 II R 143/87, BFHE 158, 477, BStBl II 1990, 183; vom 6. März 1991 II R 133/87, BFHE 164, 117 [BFH 06.03.1991 - II R 133/87], BStBl II 1991, 532;… vom 22. September 1993 II R 65/90, BFH/NV 1994, 407, und in BFHE 166, 402, BStBl II 1992, 357) als eine der Voraussetzungen des sachlichen Zusammenhangs erforderliche, auf den Abschluß aller Verträge abzielende abgestimmte Verhalten der Veräußererseite folgt im Streitfall aus der Stellung des Herrn F, der sowohl beim Abschluß des Benennungsvertrages mit den Eigentümern des unbebauten Grundstücks und beim Abschluß des Grundstückskaufvertrages mit den Klägern als auch beim Abschluß des Lieferungs- und Errichtungsvertrages für die auf der Veräußererseite stehenden Personen als Bevollmächtigter bzw. als Geschäftsführer auftrat und die für die Veräußererseite verbindlichen Erklärungen abgab und damit für diese den Abschluß der Verträge mit den Klägern beeinflussen und steuern konnte. - BFH, 06.03.1991 - II R 133/87
Bebautes Grundstück als Gegenstand des Erwerbsvorgangs, wenn der …
Auszug aus BFH, 31.08.1994 - II R 28/91
Das nach der Rechtsprechung des Senats (BFH-Urteile vom 18. Oktober 1989 II R 143/87, BFHE 158, 477, BStBl II 1990, 183; vom 6. März 1991 II R 133/87, BFHE 164, 117 [BFH 06.03.1991 - II R 133/87], BStBl II 1991, 532;… vom 22. September 1993 II R 65/90, BFH/NV 1994, 407, und in BFHE 166, 402, BStBl II 1992, 357) als eine der Voraussetzungen des sachlichen Zusammenhangs erforderliche, auf den Abschluß aller Verträge abzielende abgestimmte Verhalten der Veräußererseite folgt im Streitfall aus der Stellung des Herrn F, der sowohl beim Abschluß des Benennungsvertrages mit den Eigentümern des unbebauten Grundstücks und beim Abschluß des Grundstückskaufvertrages mit den Klägern als auch beim Abschluß des Lieferungs- und Errichtungsvertrages für die auf der Veräußererseite stehenden Personen als Bevollmächtigter bzw. als Geschäftsführer auftrat und die für die Veräußererseite verbindlichen Erklärungen abgab und damit für diese den Abschluß der Verträge mit den Klägern beeinflussen und steuern konnte. - BFH, 18.10.1989 - II R 85/87
- Gegenstand des Erwerbsvorgangs bei Fertighäusern - Einheitlichkeit der Verträge …
Auszug aus BFH, 31.08.1994 - II R 28/91
Denn entscheidend ist, daß die, wenn auch in getrennten Urkunden enthaltenen, Verträge über Grundstück und Gebäude nach dem tatsächlichen Ablauf in einem Akt abgeschlossen und auch tatsächlich durchgeführt worden sind (vgl. BFH- Urteile vom 18. Oktober 1989 II R 85/87, BFHE 158, 483, BStBl II 1990, 181, …und vom 22. Juli 1992 II R 82/90, BFH/NV 1993, 621). - BFH, 22.09.1993 - II R 65/90
Einheitlicher Vertragsgegenstand bei Grunderwerb
Auszug aus BFH, 31.08.1994 - II R 28/91
Das nach der Rechtsprechung des Senats (BFH-Urteile vom 18. Oktober 1989 II R 143/87, BFHE 158, 477, BStBl II 1990, 183; vom 6. März 1991 II R 133/87, BFHE 164, 117 [BFH 06.03.1991 - II R 133/87], BStBl II 1991, 532; vom 22. September 1993 II R 65/90, BFH/NV 1994, 407, und in BFHE 166, 402, BStBl II 1992, 357) als eine der Voraussetzungen des sachlichen Zusammenhangs erforderliche, auf den Abschluß aller Verträge abzielende abgestimmte Verhalten der Veräußererseite folgt im Streitfall aus der Stellung des Herrn F, der sowohl beim Abschluß des Benennungsvertrages mit den Eigentümern des unbebauten Grundstücks und beim Abschluß des Grundstückskaufvertrages mit den Klägern als auch beim Abschluß des Lieferungs- und Errichtungsvertrages für die auf der Veräußererseite stehenden Personen als Bevollmächtigter bzw. als Geschäftsführer auftrat und die für die Veräußererseite verbindlichen Erklärungen abgab und damit für diese den Abschluß der Verträge mit den Klägern beeinflussen und steuern konnte. - BFH, 22.07.1992 - II R 82/90
Bestimmung des für den Umfang der Gegenleistung maßgeblichen Gegenstands des …
Auszug aus BFH, 31.08.1994 - II R 28/91
Denn entscheidend ist, daß die, wenn auch in getrennten Urkunden enthaltenen, Verträge über Grundstück und Gebäude nach dem tatsächlichen Ablauf in einem Akt abgeschlossen und auch tatsächlich durchgeführt worden sind (vgl. BFH- Urteile vom 18. Oktober 1989 II R 85/87, BFHE 158, 483, BStBl II 1990, 181, und vom 22. Juli 1992 II R 82/90, BFH/NV 1993, 621).
- FG Niedersachsen, 26.08.2011 - 7 K 192/09
Unterliegen eines im Zusammenhang mit dem Erwerb eines unbebauten Grundstücks …
Ausreichend sei der Eintritt und die Hinnahme eines von der "Veräußererseite" vorbereiteten Geschehensablaufs, dies müsse für den Grundstückserwerber noch nicht mal erkennbar oder von ihm gewollt sein (…vgl. etwa BFH-Urteile vom 25.7.1979 II R 105/77, BFHE 128, S. 544, BStBl. II 1980, S. 11;… vom 18.10.1989 II R 143/87, BFHE 158, S. 477, BStBl. II 1990, S. 183; BFH-Urteil vom 31.8.1994 II R 28/91, BFH/NV 1995, S. 338;… vom 27.10.1999 II R 17/99, BFHE 189, S. 550, BStBl. II 2000, S. 34;… vom 27.10.2004 II R 12/03, BFHE 208, S. 51, BStBl. II 2005, S. 220;… vom 21.9.2005 II R 49/04, BFHE 211, S. 530, BStBl. II 2006, S. 269;… vom 2.3.2006 II R 47/04, BFH/NV 2006, S. 1509, 1511;… vom 23.8.2006 II R 42/04, BFH/NV 2007, S. 760; vom 29.7.2009 II R 58/07, juris;… BFH-Beschlüsse vom 17.1.2005 II B 15/04, BFH/NV 2005, S. 723, vom 3.8.2006 II B 153/05, BFH/NV 2006, S. 2129, 2130). - FG Köln, 18.06.1997 - 5 K 3460/91
Rechtswidrigkeit von Grunderwerbsteueränderungsbescheiden; Umfang der …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - FG Köln, 18.06.1997 - 5 K 4390/91
Bemessung der Gegenleistung bei Grundstückskauf; Abgrenzng des Erwerbs in …
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