Rechtsprechung
| BFH, 17.03.2004 - II R 3/01 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
ErbStG § 1 Abs. 1 Nr. 2, § 7 Abs. 1 Nr. 1, § 10 Abs. 1 Satz 1, § 25 Abs. 1; AO 1977 § 163
- Simons & Moll-Simons
ErbStG § 1 Abs. 1 Nr. 2, § 7 Abs. 1 Nr. 1, § 10 Abs. 1 Satz 1, § 25 Abs. 1; AO 1977 § 163
- IWW
- DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Unentgeltlicher Verzicht auf Nießbrauchsrecht - Rechtsverzicht - Schenkung - Mögliche Doppelerfassung des Nießbrauchs - Beseitigung bei Besteuerung des Verzichts auf Nießbrauch
- Deutsches Notarinstitut
ErbStG § 1 Abs. 1 Nr. 2, § 7 Abs. 1 Nr. 1, § 10 Abs. 1 Satz 1, § 25 Abs. 1; AO 1977 § 163
Verzicht auf vorbehaltenen Nießbrauch löst Schenkungssteuer aus - NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schenkungsteuer bei vorzeitigem unentgeltlichem Verzicht auf ein vorbehaltenes Nießbrauchsrecht
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
- Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Schenkungsteuer bei vorzeitigem unentgeltlichem Verzicht auf ein vorbehaltenes Nießbrauchsrecht
Kurzfassungen/Presse (2)
- Benkelberg & Kollegen (Kurzmitteilung)
- lto.de (Kurzinformation)
Vorzeitiger unentgeltlicher Verzicht auf ein vorbehaltenes Nießbrauchsrecht
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Nießbrauch - Vorzeitiger Verzicht auf Nießbrauchsrecht
Sonstiges (2)
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
ErbStG § 7 Abs 1 Nr 1, ErbStG § 25 Abs 1 S 1, ErbStG § 25 Abs 1 S 2
Geschäftsanteil; Nießbrauch; Schenkung; Schenkungsteuer; Verzicht; Zuwendung - wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Unentgeltlicher Verzicht auf einen Nießbrauch - Möglichkeiten und Tücken nach der jüngsten Rechtsprechung des BFH -" von RA/StB Dr. Christian Rödl LL.M. und StB Carola Seifried, original erschienen in: ZEV 2004, 238 - 240.
Verfahrensgang
- FG Nürnberg, 09.11.2000 - IV 84/00
- BFH, 17.03.2004 - II R 3/01
Zeitschriftenfundstellen
- BFHE 204, 311
- BB 2004, 1320
- DB 2004, 1974
- BStBl II 2004, 429
Wird zitiert von ... (15)
- BFH, 19.12.2007 - II R 34/06
Ablösung eines vorbehaltenen Nießbrauchs nach einer Grundstücksschenkung
Der Kläger berufe sich überdies zu Unrecht auf § 29 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG sowie auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 17. März 2004 II R 3/01 (BFHE 204, 311, BStBl II 2004, 429).Da dem Bereicherungsprinzip im Streitfall anders als in dem Sachverhalt, der dem Urteil in BFHE 204, 311, BStBl II 2004, 429 zugrunde gelegen habe, nicht bei einer zweiten Schenkung --nämlich einem unentgeltlichen Verzicht auf den Nießbrauch-- Rechnung getragen werden könne, müsse dies bei der Besteuerung des ursprünglich belasteten Erwerbs geschehen.
Denn der im Jahre 1997 an die Schenkerin entrichtete Betrag wurde nicht (nachträglich) für den Erwerb des Grundstücks, sondern für den ohne diese Geldleistung schenkungsteuerbaren Rechtsverzicht der Schenkerin (vgl. hierzu BFH-Urteil in BFHE 204, 311, BStBl II 2004, 429) gezahlt.
Auch liegt hier anders als in dem Urteilsfall in BFHE 204, 311, BStBl II 2004, 429 keine dem Bereicherungsprinzip widersprechende doppelte Erfassung des Nießbrauchsrechts vor, die zu einer vom Kläger begehrten Korrektur zwänge.
Soweit der BFH mit Urteil in BFHE 204, 311, BStBl II 2004, 429 für den Fall eines vorzeitigen unentgeltlichen Verzichts auf ein vorbehaltenes Nießbrauchsrecht verlangt hat, bei der Besteuerung der in dem Verzicht liegenden freigebigen Zuwendung die Bemessungsgrundlage um den Wert zu mindern, der bei der Besteuerung des nießbrauchsbelasteten Grundstücks dem tatsächlich unberücksichtigt gebliebenen Nießbrauch zugekommen ist, ist die Minderung nämlich nicht bei der Besteuerung des schenkweisen Erwerbs des (ursprünglich) belasteten Grundstücks vorgenommen worden, sondern bei der mit dem Verzicht bewirkten zweiten freigebigen Zuwendung.
- BFH, 01.07.2008 - II R 38/07
Bereicherungsmindernder Ansatz des infolge Baumaßnahmen des Erwerbers …
Maßstab für die Auslegung des § 10 ErbStG ist der Grundsatz, dass nur die als Nettobetrag ermittelte Bereicherung der Erbschaftsteuer unterliegt (BFH-Urteile vom 13. Juli 1983 II R 105/82, BFHE 139, 294, BStBl II 1984, 37; vom 17. März 2004 II R 3/01, BFHE 204, 311, BStBl II 2004, 429). - BFH, 06.07.2005 - II R 34/03
Steuerrecht - Zinsloses Darlehen als mittelbare Grundstücksschenkung
Mit diesem Abzugsverbot greift Satz 1 der Vorschrift (systemwidrig) in die Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs nach § 10 ErbStG ein (so Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 17. März 2004 II R 3/01, BFHE 204, 311, BStBl II 2004, 429; vgl. auch BFH-Urteil vom 16. Januar 2002 II R 15/00, BFHE 197, 275, BStBl II 2002, 314, unter II. 3.).
- BFH, 11.11.2009 - II R 31/07
Fortsetzung der Stundung trotz Veräußerung des nießbrauchsbelasteten Gegenstands …
Mit diesem Abzugsverbot greift Satz 1 der Vorschrift (systemwidrig) in die Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs nach § 10 ErbStG ein (BFH-Urteile vom 17. März 2004 II R 3/01, BFHE 204, 311, BStBl II 2004, 429; vom 6. Juli 2005 II R 34/03, BFHE 210, 463, BStBl II 2005, 797).Ob der teilweise Verzicht des Vaters auf den Nießbrauch eine weitere Schenkung des Vaters an den Kläger darstellt (vgl. dazu: BFH-Urteil in BFHE 204, 311, BStBl II 2004, 429), ist hier nicht zu entscheiden.
- BFH, 08.03.2006 - II R 10/05
Berechnung der Steuer für einen späteren Erwerb unter Berücksichtigung eines mit …
- FG Köln, 14.03.2006 - 9 K 4735/05
Nießbrauch - Entgeltlicher Nießbrauchsverzicht führt nicht zu einer Änderung der …
Nach dem BFH-Urteil vom 17. März 2005 (II R 3/01; BStBl. II 2004, 429) sei nicht die Besteuerung des nachfolgenden Verzichts zu korrigieren, sondern die aus dem Abzugsverbot des § 25 ErbStG resultierende Besteuerung, da es gerade diesbezüglich an der Bereicherung mangele.Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt rechtserheblich von denjenigen Gestaltungen, über die der BFH unter Änderung seiner Rechtsprechung in den Urteilen vom 7. Oktober 1998 (II R 64/96, BFHE 187, 53, BStBl. II 1999, 25), vom 21. Mai 2001 (…II R 48/99, BFH/NV 2001, 1407) und vom 17. März 2004 (II R 3/01, BFHE 204, 311, BStBl. II 2004, 429) befunden hat.
Um in den Fällen, in denen der nießbrauchsberechtigte Schenker nach Schenkung des nießbrauchsbelasteten Gegenstands vorzeitig unentgeltlich auf sein Nutzungsrecht verzichtet, einen Verstoß gegen das Bereicherungsprinzip zu vermeiden, hat der BFH es in seinem Urteil vom 17. März 2004 (II R 3/01, BFHE 204, 311, BStBl. II 2004, 429) als sachgerecht angesehen, die (tatbestandsmäßige) Doppelerfassung des Nießbrauchsrechts - sowohl bei der Nichtberücksichtigung als Abzugsposten nach § 25 Abs. 1 Satz 1 ErbStG als auch beim späteren Verzicht des Nutzungsberechtigten - auf der Ebene der Bereicherung (§ 10 ErbStG) zu beseitigen, indem bei der Besteuerung des späteren Nießbrauchsverzichts der bei der Besteuerung des vorherigen Substanzübergangs tatsächlich unberücksichtigt gebliebene Steuerwert des Nießbrauchsrechts von der Bemessungsgrundlage für den Nutzungsrechtsverzicht abgezogen wird.
- FG Düsseldorf, 06.08.2008 - 4 K 3936/07
Auch bei Rückschenkung eines Grundstücks regelmäßig Schenkungsteuer
Die Frage der Bereicherung und damit die Tatbestandsmäßigkeit nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG ist ausschließlich nach bürgerlich-rechtlichen Bewertungsgrundsätzen zu beurteilen (BFH-Urteil vom 17. März 2004 II R 3/01, BFHE 204, 311, BStBl II 2004, 429).Die nach den steuerrechtlichen Vorschriften vorzunehmende Bewertung knüpft erst in einem zweiten Schritt an die nach bürgerlich-rechtlichen Bewertungsgrundsätzen zu beantwortende Frage einer Bereicherung an (BFH-Urteil in BFHE 204, 311, BStBl II 2004, 429).
- FG Hamburg, 10.10.2001 - III 71/01
Nießbrauchsvorbehalt - Vorzeitiger unentgeltlicher Nießbrauchsverzicht
Das kann wegen der Anwendung des "Bruttoprinzips" nach § 25 ErbStG nicht geschehen, da der Nießbrauch bei der Festsetzung der Steuer (im Bescheid vom 27. November 1998) nicht abgezogen wurde (a.A. FG Nürnberg vom 9. November 2000 IV 84/2000, Revision II R 3/01, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2001, 148, dazu s. unten f; FG München vom 3. November 2000 4 V 2977/2000, EFG 2001, 147; FG Rheinland-Pfalz vom 22. Mai 1998 4 K 1502/97, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst -DStRE- 1998, 768, dazu s. unten f;… Moench, ErbStG , § 25 Rn. 33;… Troll / Gebel / Jülicher, ErbStG , § 25 Rn. 49).f) Der Senat kann nicht auf die den Urteilen anderer Finanzgerichte zugrunde liegenden Sonderfälle abstellen, sei es dass dort versehentlich entgegen § 25 ErbStG der Nießbrauchswert von vornherein vom Schenkungswert abgezogen worden war (vgl. o.a. Urteil des FG Nürnberg vom 9. November 2000 IV 84/2000, Revision II R 3/01, EFG 2001, 148) oder sei es dass der nach § 25 ErbStG gestundete Betrag zahlungsverjährt war (vgl. o.a. Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 22. Mai 1998 4 K 1502/97, DStRE 1998, 168, Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge, ZEV 1998, 405 mit krit. Anm. Meincke).
- FG Düsseldorf, 05.04.2006 - 4 K 3585/02
Gemischte freigebige Zuwendung; Verzicht; Vorerwerb; Nießbrauch; Freibetrag; …
Der Umstand, dass die Belastung des Anteils von 1/2 an dem Grundstück Y-Straße bei der Besteuerung des Vorerwerbs vom 16. März 1990 gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 ErbStG nicht abzugsfähig war, steht der Schenkungsteuerpflicht nicht entgegen (BFH-Urteil vom 17. März 2004 II R 3/01, BStBl II 2004, 429, 430).Der Doppelbelastung ist durch Abzug des Steuerwerts des Niebrauchs im Zeitpunkt der Entstehung der Steuer für den Vorerwerb von dem Steuerwert des Nießbrauchs im Zeitpunkt des Verzichts Rechnung zu tragen (BFH-Urteil in BStBl II 2004, 429, 430).
- BFH, 08.03.2006 - II R 29/05
Nießbrauch: Berechnung der Steuer für den Nacherwerb bei Belastung des Vorerwerbs …
- BFH, 23.06.2010 - II B 32/10
Schenkungsteuer bei unentgeltlichem Verzicht auf dingliches Wohnungsrecht - …
- BFH, 08.03.2006 - II R 73/04
ErbSt: Belastung früherer Schenkung mit nicht abziehbarer Belastung
- FG Düsseldorf, 02.11.2011 - 4 K 2263/11
Einkommensteuer des Erblassers bis zum Todestag als Nachlassverbindlichkeit; …
- FG Nürnberg, 28.10.2004 - IV 440/03
- FG München, 15.06.2005 - 4 K 4977/03
Rechtmäßigkeit der Aufforderung zur Abgabe einer Schenkungsteuererklärung bei …
Für Blogger: