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   BFH, 18.01.2017 - II R 3/14   

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https://dejure.org/2017,5306
BFH, 18.01.2017 - II R 3/14 (https://dejure.org/2017,5306)
BFH, Entscheidung vom 18.01.2017 - II R 3/14 (https://dejure.org/2017,5306)
BFH, Entscheidung vom 18. Januar 2017 - II R 3/14 (https://dejure.org/2017,5306)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Zurückweisung einer im EU-Ausland niedergelassenen Steuerberatungsgesellschaft wegen geschäftsmäßiger Hilfe in Steuersachen für inländische Steuerpflichtige

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    AO § 80 Abs 5, AEUV Art 49 ff, AEUV Art 56, StBDV §§ 51ff, AEUV Art 49, StBDV Art 51
    Zurückweisung einer im EU-Ausland niedergelassenen Steuerberatungsgesellschaft wegen geschäftsmäßiger Hilfe in Steuersachen für inländische Steuerpflichtige

  • Bundesfinanzhof

    Zurückweisung einer im EU-Ausland niedergelassenen Steuerberatungsgesellschaft wegen geschäftsmäßiger Hilfe in Steuersachen für inländische Steuerpflichtige

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 80 Abs 5 AO, Art 49 ff AEUV, Art 56 AEUV, §§ 51ff StBDV, Art 49 AEUV
    Zurückweisung einer im EU-Ausland niedergelassenen Steuerberatungsgesellschaft wegen geschäftsmäßiger Hilfe in Steuersachen für inländische Steuerpflichtige

  • IWW

    § 32 Abs. 3, §... 49 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG), § 80 Abs. 5 der Abgabenordnung, § 3a StBerG, § 80 Abs. 5 AO, Art. 56 AEUV, Art. 49 ff. AEUV, § 122 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 126 Abs. 2, 4 FGO, § 126 Abs. 4 FGO, §§ 51 ff. der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB), StBerG (§ 2 Satz 1, § 3 Nr. 3, § 3a, §§ 49 ff, §§ 51 ff. DVStB, Art. 267 AEUV, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer
  • rewis.io

    Zurückweisung einer im EU-Ausland niedergelassenen Steuerberatungsgesellschaft wegen geschäftsmäßiger Hilfe in Steuersachen für inländische Steuerpflichtige

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befugnis einer ausländischen Steuerberatungsgesellschaft zur Hilfeleistung in Steuersachen in Deutschland

  • rechtsportal.de

    Befugnis einer ausländischen Steuerberatungsgesellschaft zur Hilfeleistung in Steuersachen in Deutschland

  • datenbank.nwb.de

    Zurückweisung einer im EU-Ausland niedergelassenen Steuerberatungsgesellschaft wegen geschäftsmäßiger Hilfe in Steuersachen für inländische Steuerpflichtige

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tätigkeit einer europäischen Steuerberatungsgesellschaft in Deutschland

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die ausländische Steuerberatungs-Ltd. - und die Niederlassungsfreiheit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die ausländische Steuerberatungs-Ltd. - und die Berufshaftpflichtversicherung

Sonstiges (2)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    AO § 80 Abs 5, StBerG § 3a Abs 1, AEUV Art 56, AEUV Art 49, EG Art 43, EG Art 49
    Bevollmächtigter, Zurückweisung, Hilfeleistung in Steuersachen, Europäische Union, Dienstleistungsfreiheit

  • juris (Verfahrensmitteilung)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 19.10.2016 - II R 44/12

    Zurückweisung einer im EU-Ausland niedergelassenen Steuerberatungsgesellschaft

    Auszug aus BFH, 18.01.2017 - II R 3/14
    Der Senat setzte mit Beschluss vom 16. September 2014 das Verfahren bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) über das ebenfalls die Klägerin betreffende Vorabentscheidungsersuchen des BFH vom 20. Mai 2014 II R 44/12 (BFHE 246, 278, BStBl II 2014, 907) aus.

    Vielmehr muss der Dienstleister in Deutschland auch über eine ständige Präsenz (Geschäftsräume) verfügen (BFH-Urteil vom 19. Oktober 2016 II R 44/12, BFHE 255, 367, Rz 40 bis 43).

    Verfügt eine solche Gesellschaft nicht über einen den Anforderungen der §§ 51 ff. DVStB entsprechenden Schutz in Bezug auf die Berufshaftpflicht, kann sie die Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen auch nicht auf die Dienstleistungsfreiheit stützen (BFH-Urteile in BFHE 234, 474, BStBl II 2011, 906, und in BFHE 255, 367, Rz 62 f., 68).

    Für die Prüfung der Rechtmäßigkeit eines Zurückweisungsbescheids nach § 80 Abs. 5 AO sind die Verhältnisse bei dessen Ergehen maßgebend (vgl. BFH-Urteil in BFHE 255, 367, Rz 12, 27, 44, 47 f., 67).

  • BFH, 21.07.2011 - II R 6/10

    Zurückweisung ausländischer Steuerberatungsgesellschaften - Fehlender Schutz in

    Auszug aus BFH, 18.01.2017 - II R 3/14
    Nachdem der Bundesfinanzhof (BFH) mit dem gegenüber der Klägerin ergangenen Urteil vom 21. Juli 2011 II R 6/10 (BFHE 234, 474, BStBl II 2011, 906) entschieden hatte, dass eine in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union registrierte Steuerberatungsgesellschaft weder nach § 3a StBerG noch aufgrund der Dienstleistungsfreiheit (Art. 56 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union --AEUV--) zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen i.S. des § 80 Abs. 5 AO befugt ist, wenn sie nicht über eine Berufshaftpflichtversicherung oder einen anderen individuellen oder kollektiven Schutz in Bezug auf die Berufshaftpflicht verfügt, schloss die Klägerin mit Wirkung ab 1. Oktober 2011 eine entsprechende Haftpflichtversicherung ab.

    Verfügt eine solche Gesellschaft nicht über einen den Anforderungen der §§ 51 ff. DVStB entsprechenden Schutz in Bezug auf die Berufshaftpflicht, kann sie die Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfe in Steuersachen auch nicht auf die Dienstleistungsfreiheit stützen (BFH-Urteile in BFHE 234, 474, BStBl II 2011, 906, und in BFHE 255, 367, Rz 62 f., 68).

    Dies ist aufgrund der im BFH-Urteil in BFHE 234, 474, BStBl II 2011, 906, Rz 28 ff. angeführten Rechtsprechung des EuGH bereits geklärt.

  • FG Köln, 02.12.2013 - 9 K 2644/10

    Zurückweisung einer Limited als Verfahrensbevollmächtigte

    Auszug aus BFH, 18.01.2017 - II R 3/14
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 2. Dezember 2013  9 K 2644/10 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Urteil des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2014, 812 veröffentlicht.

  • EuGH, 17.12.2015 - C-342/14

    X-Steuerberatungsgesellschaft - Vorlage zur Vorabentscheidung - Anerkennung von

    Auszug aus BFH, 18.01.2017 - II R 3/14
    Der EuGH hat darüber inzwischen mit Urteil X-Steuerberatungsgesellschaft vom 17. Dezember 2015 C-342/14 (EU:C:2015:827) entschieden.
  • BFH, 20.05.2014 - II R 44/12

    EuGH-Vorlage: Befugnis einer im EU-Ausland niedergelassenen

    Auszug aus BFH, 18.01.2017 - II R 3/14
    Der Senat setzte mit Beschluss vom 16. September 2014 das Verfahren bis zur Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) über das ebenfalls die Klägerin betreffende Vorabentscheidungsersuchen des BFH vom 20. Mai 2014 II R 44/12 (BFHE 246, 278, BStBl II 2014, 907) aus.
  • FG Schleswig-Holstein, 07.12.2022 - 2 K 211/21

    Zurückweisung einer Limited als Vertreter bzw. Bevollmächtigter - Fehlende

    Für die Rechtmäßigkeit der Zurückweisung kommt es darauf an, ob dem Bevollmächtigten bei Erlass des Zurückweisungsbescheids die Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen gefehlt hat (BFH-Urteile vom 18. Januar 2017 II R 3/14, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs -BFH/NV- 2017, 619 Rz. 14; vom 28. Februar 2018 II R 3/16, BFH/NV 2018, 990).

    Nach Art. 49 Abs. 2 AEUV unterliegt die Klägerin bei der geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen, die von einer Niederlassung im Inland aus erfolgt, den inländischen Vorschriften des StBerG über die Zulassung zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen (BFH-Urteile vom 19. Oktober 2016 II R 44/12, BStBl II 2017, 797 Rz. 39; vom 18. Januar 2017 II R 3/14, BFH/NV 2017, 619 Rz. 31).

    Das Erfordernis der Berufshaftpflichtversicherung gilt aufgrund des damit verbundenen Zwecks des Schutzes der Verbraucher als Empfänger der betreffenden Dienstleistung gleichermaßen für inländische und ausländische Steuerberatungsgesellschaften und führt nicht zu einer Verletzung der Niederlassungsfreiheit, da es aufgrund des Schutzzwecks aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt ist und nicht über das hinausgeht, was zur Verwirklichung dieses Zwecks erforderlich ist (EuGH-Urteil vom 11. Juni 2009 C-564/07 "Kommission/Österreich", Deutsches Steuerrecht -DStR- 2009, 2340 Rz. 32 und 39; BFH-Urteile vom 21. Juli 2011 II R 6/10, BStBl II 2011, 906; vom 18. Januar 2017 II R 3/14, BFH/NV 2017, 619 Rz. 13 zur Dienstleistungsfreiheit).

    Die Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit ist damit aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt und geht nicht über das hinaus, was zur Verwirklichung dieses Zwecks erforderlich ist (EuGH-Urteil vom 11. Juni 2009 C-564/07 "Kommission/Österreich", DStR 2009, 2340 Rz. 32 und 39; BFH-Urteile vom 21. Juli 2011 II R 6/10, BStBl II 2011, 906; vom 18. Januar 2017 II R 3/14, BFH/NV 2017, 619 Rz. 13).

  • FG Schleswig-Holstein, 27.09.2023 - 2 K 211/21

    Hilfsweise Erhebung einer Anfechtungsklage neben einer

    Für die Rechtmäßigkeit der Zurückweisung kommt es darauf an, ob dem Bevollmächtigten bei Erlass des Zurückweisungsbescheids die Befugnis zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen gefehlt hat (BFH-Urteile vom 18. Januar 2017 II R 3/14, BFH/NV 2017, 619 Rz. 14; vom 28. Februar 2018 II R 3/16, BFH/NV 2018, 990).

    Nach Art. 49 Abs. 2 AEUV unterliegt die Klägerin bei der geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen, die von einer Niederlassung im Inland aus erfolgt, den inländischen Vorschriften des StBerG über die Zulassung zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen (BFH-Urteile vom 19. Oktober 2016 II R 44/12, BStBl II 2017, 797 Rz. 39; vom 18. Januar 2017 II R 3/14, BFH/NV 2017, 619 Rz. 31).

    Das Erfordernis der Berufshaftpflichtversicherung gilt aufgrund des damit verbundenen Zwecks des Schutzes der Verbraucher als Empfänger der betreffenden Dienstleistung gleichermaßen für inländische und ausländische Steuerberatungsgesellschaften und führt nicht zu einer Verletzung der Niederlassungsfreiheit, da es aufgrund des Schutzzwecks aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt ist und nicht über das hinausgeht, was zur Verwirklichung dieses Zwecks erforderlich ist (EuGH-Urteil vom 11. Juni 2009 C-564/07 "Kommission/Österreich", Deutsches Steuerrecht -DStR- 2009, 2340 Rz. 32 und 39; BFH-Urteile vom 21. Juli 2011 II R 6/10, BStBl II 2011, 906; vom 18. Januar 2017 II R 3/14, BFH/NV 2017, 619 Rz. 13 zur Dienstleistungsfreiheit).

    Die Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit ist damit aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt und geht nicht über das hinaus, was zur Verwirklichung dieses Zwecks erforderlich ist (EuGH-Urteil vom 11. Juni 2009 C-564/07 "Kommission/Österreich", DStR 2009, 2340 Rz. 32 und 39; BFH-Urteile vom 21. Juli 2011 II R 6/10, BStBl II 2011, 906; vom 18. Januar 2017 II R 3/14, BFH/NV 2017, 619 Rz. 13).

  • BFH, 28.02.2018 - II R 3/16

    Zurückweisung eines Bevollmächtigten

    a) Für die Prüfung der Rechtmäßigkeit des Zurückweisungsbescheids nach § 80 Abs. 5 AO sind die Verhältnisse bei dessen Ergehen maßgebend (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 18. Januar 2017 II R 3/14, BFH/NV 2017, 619, Rz 14).

    Er gehörte im Zeitpunkt des Ergehens des Zurückweisungsbescheids (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2017, 619, Rz 14, s.o.) nicht dem in § 3 StBerG genannten Personenkreis an.

  • FG Köln, 22.11.2018 - 4 K 2652/17

    Rechtsstreit über die Frage der Rechtmäßigkeit der Zurückweisung eines

    Auch aus den Urteilen des BFH vom 18.1.2017, II R 2/14, II R 3/14, II R 5/14, II R 6/14 und II R 48/14 ergebe sich nichts anderes.
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