Rechtsprechung
   BFH, 30.06.1976 - II R 3/69   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,1406
BFH, 30.06.1976 - II R 3/69 (https://dejure.org/1976,1406)
BFH, Entscheidung vom 30.06.1976 - II R 3/69 (https://dejure.org/1976,1406)
BFH, Entscheidung vom 30. Juni 1976 - II R 3/69 (https://dejure.org/1976,1406)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1976,1406) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFHE 119, 492
  • BStBl II 1976, 492
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 14.06.1972 - I B 16/72

    Revision - Aufhebung des angefochtenen Urteils - Zurückverweisung der Sache -

    Auszug aus BFH, 30.06.1976 - II R 3/69
    Die Übertragung betrifft auch die Kosten der als unzulässig verworfenen unselbständigen Anschlußrevision des Finanzamtes (vgl Beschluß des BFH vom 14. Juni 1972 I B 16/72 , BFHE 106, 19 .
  • RFH, 30.11.1928 - V e A 599/28
    Auszug aus BFH, 30.06.1976 - II R 3/69
    Für eine einschränkende Auslegung dieser Vorschrift dahin, daß die Steuer für den Erwerb des Nacherbschaftsvermögens nach der dem verwandtschaftlichen Verhältnis des Nacherben zum Erblasser entsprechenden Steuerklasse zu berechnen sei, daß dieses Verwandtschaftsverhältnis auch bei Anwendung der Vorschriften maßgebend sei, in denen die Steuerklasse für die Steuerberechnung eine Rolle spiele, daß aber der Nacherbe im übrigen trotz des Antrages nach § 7 Abs. 2 Satz 2 ErbStG 1959 weiter so behandelt werde, als ob er das Nacherbschaftsvermögen vom Vorerben geerbt hätte (vgl hierzu das Urteil des Reichsfinanzhofs vom 9. März 1939 III e 4/39, RFHE 46, 247, im Anschluß an die Urteile vom 21. September 1928 V e A 437/28, RFHE 24, 113, vom 30. November 1928 V e A 599/28, RFHE 24, 246, und vom 8. Juli 1937 III e A 78/36, RStBl 1937, 974), können dem Wortlaut und dem Wortsinn der Vorschrift keine ausreichenden Anhaltspunkte entnommen werden.
  • RG, 09.07.1900 - VI 157/00

    Anschließung an die Berufung.

    Auszug aus BFH, 30.06.1976 - II R 3/69
    Sie richtet sich nicht gegen einen Beteiligten, der selbst Revision eingelegt hat (vgl RGZ 46, 415).
  • RFH, 07.01.1921 - I D 3/20
    Auszug aus BFH, 30.06.1976 - II R 3/69
    Durch § 13 ErbStG 1959 soll verhindert werden, daß die Erbschaftsteuer durch Zerlegung einer beabsichtigten Zuwendung in mehrere Einzelzuwendungen vermieden oder ermäßigt wird (vgl hierzu Gutachten des Reichsfinanzhofs vom 7. Januar 1921 I D 3/20, RFHE 4, 243, 251, zu § 38 ErbStG 1919, einer Vorgängervorschrift des späteren § 13 ErbStG 1959).
  • BFH, 03.11.2010 - II R 65/09

    Besteuerung des Letzterwerbs bei mehreren Erwerben eines Nacherben vom Vorerben -

    cc) Das FG beruft sich zur Begründung seiner abweichenden Ansicht zu Unrecht auf das BFH-Urteil vom 30. Juni 1976 II R 3/69 (BFHE 119, 492).
  • FG Düsseldorf, 14.10.2009 - 4 K 186/09

    Hinzurechnung von Zuwendungen des Vorerben nach Antragstellung gemäß § 7 Abs. 2

    Nach Antragstellung gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 ErbStG sind dies nur Zuwendungen des Erblassers (vgl. Bundesfinanzhof - BFH -, Urteil vom 30. Juni 1976 II R 3/69, BFHE 119, 492 - zu den §§ 7 Abs. 2 Satz 2, 13 ErbStG 1959 - Gebel in Troll/Gebel/Jülicher, ErbStG § 6 Randnr. 35; Jülicher in Troll/Gebel/Jülicher, ErbStG § 14 Randnr. 35; Hübner in Viskorf/Glier/Hübner/Knobel/Schuck, ErbStG § 6 Randnr. 21 f.).

    Der BFH hat in seinem Urteil in BFHE 119, 492 zwar ausgeführt, der Gesetzgeber habe die Frage mittlerweile in § 6 Abs. 2 Satz 3 und 4 ErbStG 1974 in einem anderen Sinn entschieden.

  • BSG, 13.08.1981 - 11 RA 56/80

    Revision - Beiladung - Anspruch auf einen Zugunsten- oder Rücknahmebescheid -

    Zugleich mit der Aufhebung des die Beigeladene verurteilenden Teiles des Berufungsurteils war die Anschlußberufung der Klägerin als unzulässig zu verwerfen, weil sich diese nicht gegen die Beklagte als den Berufungskläger, sondern gegen die Beigeladene richtete, die erstmals im Berufungsverfahren beigeladen worden ist und selbst keine Berufung eingelegt hatte (vgl BGH, LM Nr. 4 zu @ 521 der ZPO; BFHE 119, 492, 494); außerdem war eine Rechtsverfolgung gegen die Beigeladene nur im Rahmender 55 75 Abs. 5, 181 SGG statthaft, wofür es nach beiden Vorschriften keiner Antragstellung bedurfte.
  • FG Baden-Württemberg, 08.11.1996 - 9 K 58/96

    Errechnung des Freibetrages eines Nacherben nach dem Tod des Vorerben;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BFH, 08.07.1982 - IV R 147/78
    Sie muß sich "auf den Gegenstand der Revision beziehen" (vgl. BFH-Urteil vom 30.6.1976 II R 3/69; Literatur).
  • BFH, 13.10.1983 - IV R 24/81
    NV: Eine unselbständige Anschlußrevision ist unzulässig, wenn sie sich nicht gegen einen Beteiligten richtet, der selbst Revision eingelegt hat (vgl. BFH-Urteil vom 30.6.1976 II R 3/69).4.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht