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   BFH, 11.02.2004 - II R 31/02   

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https://dejure.org/2004,1820
BFH, 11.02.2004 - II R 31/02 (https://dejure.org/2004,1820)
BFH, Entscheidung vom 11.02.2004 - II R 31/02 (https://dejure.org/2004,1820)
BFH, Entscheidung vom 11. Februar 2004 - II R 31/02 (https://dejure.org/2004,1820)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    GrEStG § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1; BauGB § 133 Abs. 3 Satz 5

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    GrEStG § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1; BauGB § 133 Abs. 3 Satz 5
    Übernahme einer Ablösevereinbarung nach § 133 Abs. 3 S. 5 BauGB durch Zweitkäufer führt nicht zu höherer Grunderwerbsteuer

  • Simons & Moll-Simons

    GrEStG § 8 Abs. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 1; BauGB § 133 Abs. 3 Satz 5

  • Wolters Kluwer

    Steuerliche Behandlung bei Erwerb eines Anspruchs auf Übereignung eines inländischen Grundstücks - Gegenleistung im grunderwerbsteuerrechtlichen Sinne - Steuerliche Bemessungsgrundlage bei Übernahme von Verbindlichkeiten in einem Ablösevertrag - Rechtsnatur eines ...

  • Judicialis

    GrEStG § 8 Abs. 1; ; GrEStG § 9 Abs. 1 Nr. 1; ; BauGB § 133 Abs. 3 Satz 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grunderwerbsteuer bei Übernahme der Erschließungskosten

  • datenbank.nwb.de

    Übernahme einer Verpflichtung aus einem Ablösevertrag über künftig entstehende Erschließungskosten keine Gegenleistung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erschließungskosten und Bemessungsgrundlage

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Übernahme einer vom Grundstücksveräußerer noch nicht erfüllten Ablöseverpflichtung nach Baugesetzbuch durch den Erwerber ? Keine grunderwerbsteuerrechtliche Gegenleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    GrEStG § 1 Abs 1 Nr 1, GrEStG § 8 Abs 1, GrEStG § 9 Abs 1 Nr 1
    Bemessungsgrundlage; Erschließungskosten; Erwerb; Grunderwerbsteuer; Unbebautes Grundstück

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 204, 489
  • BB 2004, 1152 (Ls.)
  • DB 2004, 1350
  • BStBl II 2004, 521
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 01.12.1989 - 8 C 44.88

    Zulässigkeit der Ablösung von Erschließungsbeiträgen; Voraussetzungen für die

    Auszug aus BFH, 11.02.2004 - II R 31/02
    Dieser ist öffentlich-rechtlicher Natur; er modifiziert, was sich ohne die Ablösung als öffentlich-rechtliche Beitragspflicht aus den §§ 127 ff. BauGB ergäbe (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts --BVerwG-- vom 1. Dezember 1989 8 C 44.88, BVerwGE 84, 183, m.w.N.).

    Daher tritt die Ablösewirkung, d.h. die Substituierung der (sachlichen) Erschließungsbeitragspflicht, erst mit Zahlung des Ablösebetrages ein (BVerwG-Urteil in BVerwGE 84, 183; s. auch Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 6. Aufl. 2001, § 22 Rdnr. 3; Ludyga/Hesse, Erschließungsbeitrag, Loseblatt Stand September 2003, § 133 BauGB Rn. 72; Schlichter/Stich, Berliner Kommentar zum Baugesetzbuch, 2. Aufl. 1995, § 133 Rn. 73 und 75).

  • BFH, 23.10.2002 - II R 81/00

    Grunderwerbsteuer bei Erbbaurechten

    Auszug aus BFH, 11.02.2004 - II R 31/02
    Als Gegenleistung im grunderwerbsteuerrechtlichen Sinne (§ 8 Abs. 1 und § 9 GrEStG) kommen nur Leistungen in Betracht, die der Erwerber als Entgelt für den Erwerb des Grundstücks gewährt oder die der Veräußerer als Entgelt für die Veräußerung des Grundstücks empfängt (vgl. etwa Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 23. Oktober 2002 II R 81/00, BFHE 200, 416, BStBl II 2003, 199).

    Die Wirkung der Tilgung der Verbindlichkeit aus einer Ablösungsvereinbarung kommt somit nicht dem Veräußerer, sondern dem jeweiligen Grundstückseigentümer zugute (vgl. zur Bauverpflichtung BFH-Urteil in BFHE 200, 416, BStBl II 2003, 199).

  • BFH, 09.05.1979 - II R 56/74

    Erschließungsaufwand kein Teil der grunderwerbsteuerlichen Gegenleistung

    Auszug aus BFH, 11.02.2004 - II R 31/02
    Diese folgt regelmäßig dem Zeitpunkt des Entstehens der öffentlich-rechtlichen Beitragspflicht (vgl. etwa BFH-Urteil vom 9. Mai 1979 II R 56/74, BFHE 128, 92, BStBl II 1979, 577).
  • FG Niedersachsen, 29.05.2002 - 7 K 192/98

    Schluss einer Ablösungsvereinbarung der Veräußerers mit der

    Auszug aus BFH, 11.02.2004 - II R 31/02
    In der in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 336 veröffentlichten Entscheidung führt das FG zur Begründung im Wesentlichen aus, dass die Gemeinde als Trägerin der Erschließungslast trotz des Ablösungsvertrags die Erschließung als allgemeine öffentliche Aufgabe und nicht im Rahmen eines einheitlichen Erwerbsgegenstandes (erschlossenes Grundstück) an den Kläger erbringe.
  • BGH, 29.01.1982 - V ZR 73/81

    Öffentliche Lasten bei Grundstückskauf als Käuferverpflichtung

    Auszug aus BFH, 11.02.2004 - II R 31/02
    Im Kern liegt dem die durch §§ 436, 446 des Bürgerlichen Gesetzbuches i.d.F. vor dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz (BGB a.F.) vorgegebene zivilrechtliche Verteilung der Lastentragung zu Grunde (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 29. Januar 1982 V ZR 73/81, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1982, 1278).
  • BVerwG, 04.02.1966 - IV C 64.65

    Baudispens

    Auszug aus BFH, 11.02.2004 - II R 31/02
    Mit Abschluss eines Ablösungsvertrags nach § 133 Abs. 3 Satz 5 BauGB entstehen zwar der öffentlich-rechtliche Anspruch der Gebietskörperschaft auf den Ablösebetrag und in Person des Veräußerers die Verpflichtung zu dessen Zahlung; eigentlicher Inhalt des Vertrages ist es aber, endgültig die öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen der abgabeberechtigten Körperschaft und dem Bürger hinsichtlich der Abgabenverpflichtung des Bürgers zu regeln (vgl. BVerwG-Urteil vom 4. Februar 1966 IV C 64.65, BVerwGE 23, 213, zur Reichsgaragenordnung).
  • BFH, 15.03.2001 - II R 51/00

    GrESt; Erschließungskosten als Gegenleistung für Grundstückserwerb?

    Auszug aus BFH, 11.02.2004 - II R 31/02
    Soweit es um die Frage geht, ob Erschließungskosten in die Bemessungsgrundlage eingehen, ist nach der Rechtsprechung des Senats entscheidend, ob das Grundstück unerschlossen oder erschlossen bzw. mit der Verpflichtung des Veräußerers, es erschlossen zu verschaffen, Gegenstand des Erwerbsvorgangs ist (vgl. m.w.N. BFH-Urteile vom 15. März 2000 II R 39/99, BFHE 194, 452, BStBl II 2002, 93, sowie vom 15. März 2000 II R 51/00, BFH/NV 2001, 1297).
  • BFH, 15.03.2001 - II R 39/99

    Grunderwerbsteuer auf Erschließungskosten

    Auszug aus BFH, 11.02.2004 - II R 31/02
    Soweit es um die Frage geht, ob Erschließungskosten in die Bemessungsgrundlage eingehen, ist nach der Rechtsprechung des Senats entscheidend, ob das Grundstück unerschlossen oder erschlossen bzw. mit der Verpflichtung des Veräußerers, es erschlossen zu verschaffen, Gegenstand des Erwerbsvorgangs ist (vgl. m.w.N. BFH-Urteile vom 15. März 2000 II R 39/99, BFHE 194, 452, BStBl II 2002, 93, sowie vom 15. März 2000 II R 51/00, BFH/NV 2001, 1297).
  • BFH, 21.03.2007 - II R 67/05

    Das vom Erwerber zu zahlende Entgelt für die künftige Erschließung eines

    a) Ob Erschließungskosten als Gegenleistung zu erfassen sind, ist danach zu beurteilen, ob das Grundstück unerschlossen oder erschlossen bzw. mit der Verpflichtung des Veräußerers, es erschlossen zu verschaffen, Gegenstand des Erwerbsvorgangs ist (BFH-Urteile in BFHE 194, 452, BStBl II 2002, 93; vom 15. März 2001 II R 51/00, BFH/NV 2001, 1297; vom 11. Februar 2004 II R 31/02, BFHE 204, 489, BStBl II 2004, 521).
  • BFH, 23.09.2009 - II R 20/08

    Im Kaufpreis enthaltene Kosten für Erschließung und

    Aus dem BFH-Urteil vom 11. Februar 2004 II R 31/02 (BFHE 204, 489, BStBl II 2004, 521) können keine anderen Schlussfolgerungen gezogen werden.
  • FG Münster, 18.03.2021 - 8 K 1438/19

    Höhe der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer

    Als Gegenleistung im grunderwerbsteuerlichen Sinne kommen nur Leistungen in Betracht, die der Erwerber als Entgelt für den Erwerb des Grundstücks gewährt oder die der Veräußerer als Entgelt für die Veräußerung des Grundstücks empfängt (z.B. BFH Urteil vom 11.02.2004 II R 31/02, BStBl II 2004, 521).
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