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   BFH, 07.11.2001 - II R 32/99   

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https://dejure.org/2001,6195
BFH, 07.11.2001 - II R 32/99 (https://dejure.org/2001,6195)
BFH, Entscheidung vom 07.11.2001 - II R 32/99 (https://dejure.org/2001,6195)
BFH, Entscheidung vom 07. November 2001 - II R 32/99 (https://dejure.org/2001,6195)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Eigentumswohnung - Wirtschaftlicher Eigentümer - Nießbrauchrecht - Nießbrauch - Zurechnungsfortschreibung

  • Judicialis

    BGB § 2113; ; BGB § 2114; ; BGB § 2115; ; BGB § 527 Abs. 1; ; BewG § 5 Abs. 1 Satz 1; ; AO 1977 § 39 Abs. 1; ; AO 1977 § 39 Abs. 2 Nr. 1; ; AO 1977 § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 39 Abs. 2
    Vorbehaltsnießbrauch; wirtschaftliches Eigentum

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 39 Abs 2 Nr 1 S 1, BewG § 5 Abs 1 S 1
    Einfamilienhaus; Rückauflassungsvormerkung; Rückforderungsrecht; Vorbehaltsnießbrauch; Wirtschaftliches Eigentum; Wohnungseigentum; Zurechnung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 24.07.1991 - II R 81/88

    Für die Zurechnung bei der Einheitsbewertung ist der Vorbehaltsnießbraucher auch

    Auszug aus BFH, 07.11.2001 - II R 32/99
    a) Regelmäßig reichen weder Nießbrauchsrechte (vgl. BFH-Urteil vom 24. Juli 1991 II R 81/88, BFHE 165, 290, BStBl II 1991, 909), noch die Verfügungsbeschränkungen, denen der Vorerbe gemäß den §§ 2113 bis 2115 BGB unterliegt, oder Scheidungsklauseln (vgl. BFH-Urteil vom 4. Februar 1998 XI R 35/97, BFHE 185, 121, BStBl II 1998, 542) aus, rechtliches und wirtschaftliches Eigentum zu trennen und dem rechtlichen Eigentümer die Zurechnung des Wirtschaftsguts zu versagen.

    Für unbeachtlich ist es auch gehalten worden, dass der Grundstückseigentümer seinerseits das Grundstück nicht belasten durfte, solange ihm nur die Befugnis zur Veräußerung des Grundstücks uneingeschränkt verblieb (BFH in BFHE 165, 290, BStBl II 1991, 909).

    Schlösse bereits dieser Umstand wirtschaftliches Eigentum der Eltern aus, wäre die in der Rechtsprechung und Literatur erörterte Frage, unter welchen Voraussetzungen der (Vorbehalts-)Nießbraucher wirtschaftlicher Eigentümer eines nießbrauchsbelasteten Grundstücks ist (so auch in der Entscheidung des BFH in BFHE 165, 290, BStBl II 1991, 909), regelmäßig von vornherein gegenstandslos.

    Dies führt jedoch nach mittlerweile gefestigter Rechtsprechung nicht zur Abspaltung eines wirtschaftlichen Eigentums zugunsten der Vorbehaltsnießbraucher (so BFH-Urteil in BFHE 165, 290, BStBl II 1991, 909, m.w.N.).

  • BFH, 26.11.1998 - IV R 39/98

    Vorbehaltsnießbrauch und wirtschaftliches Eigentum

    Auszug aus BFH, 07.11.2001 - II R 32/99
    Allerdings ist der IV. Senat mit Urteil vom 26. November 1998 IV R 39/98 (BFHE 187, 390, BStBl II 1999, 263, 265) davon wieder abgerückt.

    Unerheblich soll sein, dass der Nießbraucher den Eigentümer nur für seine Lebenszeit von der Einwirkung auf das Wirtschaftsgut ausschließen kann (so BFH-Urteil in BFHE 187, 390, BStBl II 1999, 263; a.A. Brockmeyer in Klein, Abgabenordnung, 7. Aufl. 2000, § 39 Anm. 12).

  • BFH, 12.09.1991 - III R 233/90

    Zurechnung eines Wirtschaftsguts aufgrund eines "Miet-Kaufvertrags"

    Auszug aus BFH, 07.11.2001 - II R 32/99
    Ob dies der Fall ist, bestimmt sich nach dem Gesamtbild der Verhältnisse im Einzelfall (so Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 12. September 1991 III R 233/90, BFHE 166, 49, BStBl II 1992, 182, 184).
  • FG Düsseldorf, 11.03.1999 - 11 K 6986/96

    Grundstückszurechnung bei Vorbehaltsnießbrauch

    Auszug aus BFH, 07.11.2001 - II R 32/99
    Das Finanzgericht (FG) entschied nach Beiladung der Eltern mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1999, 536 veröffentlichten Urteil, die Voraussetzungen wirtschaftlichen Eigentums der Eltern gemäß § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 der Abgabenordnung (AO 1977) lägen nicht vor.
  • BFH, 08.12.1997 - GrS 1/95

    Anerkennung des Zwei- oder Dreikontenmodells

    Auszug aus BFH, 07.11.2001 - II R 32/99
    Berücksichtigt man dazu ferner, dass der Finanzbedarf eines Betriebes oder einer Praxis u.a. davon abhängt, in welchem Ausmaß Mittel für den allgemeinen Lebensbedarf oder besondere Einzelmaßnahmen des Inhabers entnommen werden (vgl. dazu Beschluss des Großen Senats des BFH vom 8. Dezember 1997 GrS 1-2/95, BFHE 184, 7, BStBl II 1998, 193), zeigt sich das erhebliche Gewicht, welches dem Bereich der zustimmungsfreien Verfügungen des Klägers zukommt.
  • BFH, 04.02.1998 - XI R 35/97

    Zurechnung von Vermietungseinkünften

    Auszug aus BFH, 07.11.2001 - II R 32/99
    a) Regelmäßig reichen weder Nießbrauchsrechte (vgl. BFH-Urteil vom 24. Juli 1991 II R 81/88, BFHE 165, 290, BStBl II 1991, 909), noch die Verfügungsbeschränkungen, denen der Vorerbe gemäß den §§ 2113 bis 2115 BGB unterliegt, oder Scheidungsklauseln (vgl. BFH-Urteil vom 4. Februar 1998 XI R 35/97, BFHE 185, 121, BStBl II 1998, 542) aus, rechtliches und wirtschaftliches Eigentum zu trennen und dem rechtlichen Eigentümer die Zurechnung des Wirtschaftsguts zu versagen.
  • BFH, 28.07.1983 - IV R 219/80
    Auszug aus BFH, 07.11.2001 - II R 32/99
    b) Andererseits soll nach dem Urteil des BFH vom 28. Juli 1983 IV R 219/80 (nicht veröffentlicht --n.v.--) der Vorbehaltsnießbraucher wirtschaftlicher Eigentümer sein, wenn der rechtliche Eigentümer zur Veräußerung des Wirtschaftsguts die Zustimmung des Nießbrauchers benötigt und Letzterer die unentgeltliche Rückübertragung des Wirtschaftsguts verlangen kann, falls der rechtliche Eigentümer vorverstirbt.
  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus BFH, 07.11.2001 - II R 32/99
    Berücksichtigt man dazu ferner, dass der Finanzbedarf eines Betriebes oder einer Praxis u.a. davon abhängt, in welchem Ausmaß Mittel für den allgemeinen Lebensbedarf oder besondere Einzelmaßnahmen des Inhabers entnommen werden (vgl. dazu Beschluss des Großen Senats des BFH vom 8. Dezember 1997 GrS 1-2/95, BFHE 184, 7, BStBl II 1998, 193), zeigt sich das erhebliche Gewicht, welches dem Bereich der zustimmungsfreien Verfügungen des Klägers zukommt.
  • BFH, 06.12.2002 - III B 58/02

    Nießbrauchsvorbehalt, wirtschaftliches Eigentum

    Danach geht bei unentgeltlicher Übertragung eines Grundstücks unter Vorbehalt eines lebenslangen Nießbrauchs das wirtschaftliche Eigentum auch dann zusammen mit dem zivilrechtlichen Eigentum auf den Erwerber über, wenn neben dem Nießbrauch ein schuldrechtliches Veräußerungsverbot vereinbart und dieses durch eine Rückauflassungsvormerkung gesichert worden ist (BFH-Urteile vom 26. November 1998 IV R 39/98, BFHE 187, 390, BStBl II 1999, 263; vom 28. Juli 1999 X R 38/98, BFHE 190, 139, BStBl II 2000, 653; vom 7. November 2001 II R 32/99, BFH/NV 2002, 469).

    Diese Rechtsausführungen des IV. Senats sind durch spätere Entscheidungen des BFH bestätigt worden (z.B. BFH-Urteile in BFHE 190, 139, BStBl II 2000, 653, und in BFH/NV 2002, 469).

  • FG Münster, 23.06.2009 - 13 K 2760/05

    Versteuerung eines Veräußerungsgewinns; Auslegung der Begriffe Anschaffung und

    Regelmäßig führen selbst die Bestellung eines lebenslangen Nießbrauchsrechtes, schuldrechtliche Veräußerungsverbote und Belastungsverbote sowie Rückübertragungsansprüche bei Verstoß hiergegen nicht zum Verbleib des wirtschaftlichen Eigentums beim Übertragenden (vgl. BFH in BFH/NV 2007, 1891; BFH-Urteile vom 24. Juni 2004 III R 50/01, BFHE 206, 551, BStBl II 2005, 80 und vom 7. November 2001 II R 32/99, BFH/NV 2002, 304 m.w.N.).
  • BFH, 29.03.2012 - II B 65/11

    Wirtschaftliches Eigentum des Inhabers eines dinglichen Wohnrechts

    Wirtschaftliches Eigentum wird noch nicht dadurch begründet, dass der bürgerlich-rechtliche Eigentümer im Verhältnis zu dem das Wirtschaftsgut Nutzenden Verfügungsbeschränkungen unterworfen wird (BFH-Urteil vom 7. November 2001 II R 32/99, BFH/NV 2002, 469; Klein/Brockmeyer/Ratschow, AO, 10. Aufl., § 39 Rz 11).
  • FG Rheinland-Pfalz, 19.02.2004 - 4 K 1059/01

    Anspruch einer wirtschaftlichen Eigentümerin eines Hauses auf eine

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  • BFH, 20.12.2005 - X B 128/05

    Wirtschaftliches Eigentum bei Vorbehaltsnießbrauch

    Zudem ist durch die Rechtsprechung des BFH bereits geklärt, dass bei unentgeltlicher Übertragung eines Grundstücks unter Vorbehalt eines lebenslangen Nießbrauchs das wirtschaftliche Eigentum auch dann zusammen mit dem zivilrechtlichen Eigentum auf den Erwerber übergeht, wenn neben dem Nießbrauch ein schuldrechtliches Veräußerungsverbot vereinbart und dieses durch eine Rückauflassungsvormerkung gesichert worden ist (BFH-Urteile vom 26. November 1998 IV R 39/98, BFHE 187, 390, BStBl II 1999, 263; vom 28. Juli 1999 X R 38/98, BFHE 190, 139, BStBl II 2000, 653; vom 7. November 2001 II R 32/99, BFH/NV 2002, 469).
  • FG Hessen, 10.09.2003 - 2 K 3585/98

    Zurechnung; Einkünfte; Vertreter; Vermietung und Verpachtung; Verlust;

    Ob dies der Fall ist, bestimmt sich nach dem Gesamtbild der Verhältnisse im Einzelfall (vgl. Tipke/Kruse, AO , Tzn 21 ff zu § 39 ; BFH-Urteil vom 04.02.1998, XI R 35/97, BStBl II 1998, 542 ; vom 07.11.2001, II R 32/99, BFH/NV 2002, 469 ; Beschluss vom 06.12.2002, III B 58/02, BFH/NV 2003, 443 jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Der daran begründete Nießbrauch Herrn C. ändert hieran nichts, denn er begründete nur ein lebenslängliches Nutzungsrecht hieran und nicht wirtschaftliches Eigentum (vgl. Tipke/Kruse, AO , Tz 58 zu § 39 ; ferner BFH-Urteil vom 07.11.2001, II R 32/99, BFH/NV 2002, 469 und Beschluss vom 19.12.2002, III B 56/02, BFH/NV 2003, 443 ).

  • FG Bremen, 16.11.2006 - 1 K 29/06

    Steuerrechtliche Behandlung von durch die Vermietung von Frachtcontainern

    Lediglich wenn feststeht, dass eine andere Person wirtschaftlicher Eigentümer eines Wirtschaftsgutes ist, kann die steuerliche Zuordnung des Wirtschaftsgutes gegenüber dieser Person erfolgen (vgl. Urteil des BFH vom 07.11.2001 II R 32/99 BFH/NV 2002, 469-471; Tipke/Kruse, AO, § 39 Tz. 3; Büschgen, Praxishandbuch Leasing, München 1998, § 31 Tz. 34).
  • BFH, 08.01.2009 - VIII B 175/07

    Voraussetzungen einer Revisionszulassung wegen Divergenz und wegen eines

    Ob ein Wirtschaftsgut abweichend von dem Grundsatz des § 39 Abs. 2 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO) einem anderen als dem zivilrechtlichen Eigentümer zuzurechnen ist, bestimmt sich nach dem Gesamtbild der Verhältnisse im Einzelfall (vgl. BFH-Urteil vom 7. November 2001 II R 32/99, BFH/NV 2002, 469).
  • FG Rheinland-Pfalz, 19.02.2004 - 4 K 1058/01

    Wirtschaftliches Eigentum bei dinglichem Wohnrecht

    Soweit der BFH in der angesprochenen Entscheidung vom 7. November 2001 ( II R 32/99 , BFH/NV 2002, 469) ausgeführt hat, ein Nießbrauch führe nicht zur Abspaltung wirtschaftlichen Eigentums betrifft das den hier nicht gegebenen Fall des Vorbehaltsnießbrauchs.
  • FG Thüringen, 26.08.2015 - 4 K 44/14

    Für die Annahme einer Berufsausbildung eines Kindes erforderlicher zeitlicher

    Der systematische Sprachunterricht von wöchentlich 10 Unterrichtsstunden wird auch deshalb für eine Ausbildung als ausreichend, aber auch erforderlich angesehen, da die Zeit der Vor- und Nachbereitung sowie die praktische Anwendung der Fremdsprache außerhalb des Unterrichts bereits in die Gesamtbetrachtung einbezogen werden (Urteil des BFH vom 19. Februar 2002 VIII R 83/00, BFH/NV 2002, 469 m. w. N.).
  • FG Schleswig-Holstein, 23.07.2001 - V 24/99

    Zurückhalten und Ausüben des lebenslangen Wohnrechts an einem zum

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