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   BFH, 26.07.2000 - II R 33/98   

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https://dejure.org/2000,3748
BFH, 26.07.2000 - II R 33/98 (https://dejure.org/2000,3748)
BFH, Entscheidung vom 26.07.2000 - II R 33/98 (https://dejure.org/2000,3748)
BFH, Entscheidung vom 26. Juli 2000 - II R 33/98 (https://dejure.org/2000,3748)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com
  • Wolters Kluwer

    Erlöse aus Grundstücksverkäufen - Nebenkosten - Grunderwerbsteuer - Bemessungsgrundlage - Erschließungskosten - Grundsteuer

  • Judicialis

    GrEStG 1983 § 1 Abs. 2; ; GrEStG 1983 § 8 Abs. 1; ; GrEStG 1983 § 1 Abs. 1; ; BauGB § 167; ; AO 1977 § 41 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 670; ; BGB § 669; ; BGB § 313 Satz 1; ; BGB § 675

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    GrEStG § 1 Abs 2
    Gebietskörperschaft; Geschäftsbesorgungsvertrag; Treuhandvertrag; Verwertungsbefugnis

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 28.09.1988 - II R 244/85

    Entwicklungsträger - Treuhänder - Gemeinde - Grundstückserwerb - Verwertungsmacht

    Auszug aus BFH, 26.07.2000 - II R 33/98
    Der Einwand der Klägerin, dass es ihr nicht möglich gewesen sei, das von der B-GmbH erworbene Grundstück auf eigene Rechnung zu verwerten, weil die B-GmbH --anders als die Entwicklungsträgerin in dem dem BFH-Urteil vom 28. September 1988 II R 244/85 (BFHE 155, 164, BStBl II 1989, 157) zugrunde liegenden Fall-- nicht für ihre, der Klägerin, Rechnung gehandelt habe, geht fehl.

    Der Senat verweist dazu auf die Ausführungen im Urteil in BFHE 155, 164, BStBl II 1989, 157.

    Zu Recht in die Bemessungsgrundlage einbezogen worden sind danach die Notarkosten (BFH-Urteil in BFHE 101, 309, BStBl II 1971, 309), die Gebühren, d.h. die Kosten der Eintragung der Rechtsänderung im Grundbuch und die Grunderwerbsteuer (vgl. BFH-Urteil in BFHE 155, 164, BStBl II 1989, 157, unter II. 2.).

  • BFH, 25.11.1992 - II R 122/89

    Erlangung einer Verwertungsbefugnis an einem Grundstück aufgrund eines

    Auszug aus BFH, 26.07.2000 - II R 33/98
    Diese werden nicht dafür gezahlt, dass der Auftragnehmer das Grundstück erwirbt, um dem Auftraggeber die Verwertungsbefugnis i.S. von § 1 Abs. 2 GrEStG 1983 zu verschaffen (vgl. auch BFH-Urteil vom 25. November 1992 II R 122/89, BFH/NV 1993, 688).

    Zwar richtet sich die Höhe der Gegenleistung auch in Fällen des § 1 Abs. 2 GrEStG 1983 danach, in welchem --möglicherweise zukünftigen-- Zustand sich das Grundstück nach dem Willen der Vertragsparteien im Zeitpunkt des Erwerbs der Verwertungsbefugnis befinden soll (BFH-Urteile in BFH/NV 1993, 688, und in BFH/NV 1995, 823), so dass Erschließungskosten auch bei einem Erwerb i.S. von § 1 Abs. 2 GrEStG 1983 zur Gegenleistung gehören können.

  • BFH, 08.02.1995 - II R 19/92

    Vertragsgegenstand bei Erwerb einer Verwertungsbefugnis

    Auszug aus BFH, 26.07.2000 - II R 33/98
    Beim Erwerb der Verwertungsbefugnis gemäß § 1 Abs. 2 GrEStG 1983 gehören zur Gegenleistung alle Leistungen, die der Berechtigte aufwendet, um die Verwertungsbefugnis an dem Grundstück zu erlangen (BFH-Urteil vom 8. Februar 1995 II R 19/92, BFH/NV 1995, 823).

    Zwar richtet sich die Höhe der Gegenleistung auch in Fällen des § 1 Abs. 2 GrEStG 1983 danach, in welchem --möglicherweise zukünftigen-- Zustand sich das Grundstück nach dem Willen der Vertragsparteien im Zeitpunkt des Erwerbs der Verwertungsbefugnis befinden soll (BFH-Urteile in BFH/NV 1993, 688, und in BFH/NV 1995, 823), so dass Erschließungskosten auch bei einem Erwerb i.S. von § 1 Abs. 2 GrEStG 1983 zur Gegenleistung gehören können.

  • BFH, 24.11.1970 - II 76/65

    Kauf eines Grundstücks - Beauftragter - Verpflichtung des Beauftragten -

    Auszug aus BFH, 26.07.2000 - II R 33/98
    Diese Rechtsmacht begründet eine Verwertungsbefugnis i.S. von § 1 Abs. 2 GrEStG 1983 (vgl. BFH-Urteile vom 24. November 1970 II 76/65, BFHE 101, 309, BStBl II 1971, 309).

    Zu Recht in die Bemessungsgrundlage einbezogen worden sind danach die Notarkosten (BFH-Urteil in BFHE 101, 309, BStBl II 1971, 309), die Gebühren, d.h. die Kosten der Eintragung der Rechtsänderung im Grundbuch und die Grunderwerbsteuer (vgl. BFH-Urteil in BFHE 155, 164, BStBl II 1989, 157, unter II. 2.).

  • BFH, 19.01.1994 - II R 52/90

    Grunderwerbsteuerliche Gegenleistung bei Grundstückserwerben im Rahmen eines

    Auszug aus BFH, 26.07.2000 - II R 33/98
    Wie die Aufwendungen bezeichnet werden, ist für diese Abgrenzung ebenso wenig von Bedeutung wie die Modalitäten ihres Ausweises im Rahmen einer Gesamtvergütung oder ihrer Abrechnung und Zahlung (vgl. auch BFH-Urteil vom 19. Januar 1994 II R 52/90, BFHE 173, 442, BStBl II 1994, 409).
  • BFH, 09.05.1962 - II 159/60 U

    Anwendbarkeit des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG)

    Auszug aus BFH, 26.07.2000 - II R 33/98
    Durch diese Vorschrift sollen Sachverhalte erfasst werden, bei denen es zwar nicht --wie in den Fällen des § 1 Abs. 1 GrEStG 1983-- zu einem Rechtsträgerwechsel, d.h. zu einer Änderung der Rechtszuständigkeit im Außenverhältnis kommt, bei denen der Eigentümer einem anderen aber im Innenverhältnis so weitgehende Einflussnahmemöglichkeiten hinsichtlich des Grundstücks einräumt, dass dieser und nicht mehr der Eigentümer über die Verwertung des Grundstücks entscheiden kann (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Mai 1962 II 159/60 U, BFHE 75, 122, BStBl III 1962, 313, und vom 1. März 2000 II R 53/98, BStBl II 2000, 357).
  • BFH, 01.03.2000 - II R 53/98

    Grunderwerbsteuer bei Alleingesellschafter einer GmbH

    Auszug aus BFH, 26.07.2000 - II R 33/98
    Durch diese Vorschrift sollen Sachverhalte erfasst werden, bei denen es zwar nicht --wie in den Fällen des § 1 Abs. 1 GrEStG 1983-- zu einem Rechtsträgerwechsel, d.h. zu einer Änderung der Rechtszuständigkeit im Außenverhältnis kommt, bei denen der Eigentümer einem anderen aber im Innenverhältnis so weitgehende Einflussnahmemöglichkeiten hinsichtlich des Grundstücks einräumt, dass dieser und nicht mehr der Eigentümer über die Verwertung des Grundstücks entscheiden kann (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 9. Mai 1962 II 159/60 U, BFHE 75, 122, BStBl III 1962, 313, und vom 1. März 2000 II R 53/98, BStBl II 2000, 357).
  • BGH, 25.02.1987 - IVa ZR 263/85

    Beurkundungsbedürftigkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages

    Auszug aus BFH, 26.07.2000 - II R 33/98
    Ob dieser Vertrag gemäß § 313 Satz 1 BGB hinsichtlich der Verpflichtung der B-GmbH zum Erwerb des Grundstücks der Beurkundung bedurfte (vgl. dazu Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 25. Februar 1987 IVa ZR 263/85, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1987, 2071, unter 2. a), kann mit Rücksicht auf § 41 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung (AO 1977) dahinstehen, weil die Vertragsparteien den Vertrag durchgeführt und sein wirtschaftliches Ergebnis bestehen gelassen haben (vgl. BFH-Urteile vom 14. September 1988 II R 116/85, BFHE 155, 153, BStBl II 1989, 52, und vom 17. Oktober 1990 II R 55/88, BFH/NV 1991, 556).
  • BFH, 12.12.1973 - II R 29/69

    Verwertungsbefugnis - Erwerb - Vertragliche Vereinbarung - Bindungsdauer - Fester

    Auszug aus BFH, 26.07.2000 - II R 33/98
    Für die Anwendung des § 1 Abs. 2 GrEStG 1983 kommt es entgegen der Auffassung der Klägerin nicht darauf an, welche generellen Ziele mit der Gründung der B-GmbH verfolgt wurden (vgl. BFH-Urteile vom 12. Dezember 1973 II R 29/69, BFHE 111, 360, BStBl II 1974, 251, und vom 10. Juni 1975 II R 86/67, BFHE 117, 89, BStBl II 1976, 27), welchem Zweck die Unterstützung der Klägerin bei der Durchführung der Maßnahme diente und ob sich die B-GmbH von einem Entwicklungsträger i.S. des § 167 des Baugesetzbuchs (BauGB) unterscheidet.
  • BFH, 14.09.1988 - II R 116/85

    Grunderwerb - Atypischer Maklervertrag - Verkaufsvollmacht - Vermittlung von

    Auszug aus BFH, 26.07.2000 - II R 33/98
    Ob dieser Vertrag gemäß § 313 Satz 1 BGB hinsichtlich der Verpflichtung der B-GmbH zum Erwerb des Grundstücks der Beurkundung bedurfte (vgl. dazu Urteil des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 25. Februar 1987 IVa ZR 263/85, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1987, 2071, unter 2. a), kann mit Rücksicht auf § 41 Abs. 1 Satz 1 der Abgabenordnung (AO 1977) dahinstehen, weil die Vertragsparteien den Vertrag durchgeführt und sein wirtschaftliches Ergebnis bestehen gelassen haben (vgl. BFH-Urteile vom 14. September 1988 II R 116/85, BFHE 155, 153, BStBl II 1989, 52, und vom 17. Oktober 1990 II R 55/88, BFH/NV 1991, 556).
  • BFH, 17.10.1990 - II R 55/88

    Voraussetzungen für eine Grunderwerbsteuerpflichtigkeit - Steuerliche Bewertung

  • BFH, 05.11.1986 - II R 66/84

    Unterwerfung eines Vertrages im Zusammenhang mit dem Erwerb von Grundstücken der

  • BFH, 19.06.1975 - II R 86/67
  • FG Nürnberg, 20.03.1997 - IV 327/96
  • BFH, 03.09.2008 - XI R 54/07

    Entgeltlicher Verzicht auf das an einem Grundstück eingeräumte Ankaufsrecht kein

    Dies setzt voraus, dass es einem Dritten, der nicht Eigentümer des Grundstücks ist, ohne Begründung eines Anspruchs auf Eigentumsübertragung ermöglicht wird, über ein bestimmtes Grundstück wie ein Eigentümer zu verfügen, d.h. wenn er es besitzen, verwalten, nutzen, belasten und schließlich veräußern kann, und sich diese Maßnahmen wirtschaftlich zu Gunsten oder zu Lasten des Dritten auswirken (vgl. BFH-Urteile vom 3. Mai 1973 II R 37/68, BFHE 109, 476, BStBl II 1973, 709; vom 26. Juli 2000 II R 33/98, BFH/NV 2001, 206; in BFHE 213, 403, BStBl II 2006, 765).
  • BFH, 22.10.2014 - II R 41/13

    Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 2 GrEStG: Verwertungsbefugnis aufgrund eines

    Durch diese Vorschrift sollen Sachverhalte erfasst werden, bei denen es zwar nicht --wie in den Fällen des § 1 Abs. 1 GrEStG-- zu einem Rechtsträgerwechsel, d.h. zu einer Änderung der Rechtszuständigkeit im Außenverhältnis kommt, bei denen der Eigentümer einem anderen aber im Innenverhältnis so weitgehende Möglichkeiten zur Einflussnahme hinsichtlich des Grundstücks einräumt, dass dieser und nicht mehr der Eigentümer über die Verwertung des Grundstücks entscheiden kann (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. Juli 2000 II R 33/98, BFH/NV 2001, 206, und vom 24. April 2013 II R 32/11, BFHE 242, 165, BStBl II 2013, 962, Rz 11, jeweils m.w.N.).

    Durch einen Geschäftsbesorgungsvertrag i.S. von § 675 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), der sich auf den Erwerb mehrerer Grundstücke durch den Verpflichteten im eigenen Namen richtet, erlangt der Geschäftsherr --wie generell beim sog. Auftragserwerb-- die Rechtsmacht, von dem Beauftragten die Auflassung des Grundstücks (§ 925 BGB) zu verlangen (§ 667 BGB i.V.m. § 675 BGB) oder es --bei entsprechender Ausgestaltung des Vertrags-- durch andere Maßnahmen der Substanz nach auf eigene Rechnung zu verwerten (vgl. BFH-Urteile in BFH/NV 2001, 206, und vom 8. November 2000 II R 55/98, BFHE 194, 245, BStBl II 2001, 419, m.w.N.).

    b) Die fehlende Beurkundung des Treuhandvertrags (vgl. § 311b Abs. 1 Satz 1 BGB) steht einer Verwirklichung des Tatbestands des § 1 Abs. 2 GrEStG nicht entgegen, sofern die in einem (möglicherweise) formunwirksamen Vertrag getroffenen Vereinbarungen --wie im Streitfall-- nachweislich in vollem Umfang tatsächlich durchgeführt werden (BFH-Urteile in BFH/NV 2001, 206, und vom 6. Oktober 2009 IX R 14/08, BFHE 228, 10, BStBl II 2010, 460).

  • BFH, 20.04.2016 - II R 54/14

    Verwertungsbefugnis bei Treuhandverhältnissen

    a) Dadurch sollen Sachverhalte erfasst werden, bei denen es zwar nicht --wie in den Fällen des § 1 Abs. 1 GrEStG-- zu einem Rechtsträgerwechsel, d.h. zu einer Änderung der Rechtszuständigkeit im Außenverhältnis kommt, bei denen der Eigentümer einem anderen aber im Innenverhältnis so weitgehende Möglichkeiten zur Einflussnahme hinsichtlich des Grundstücks einräumt, dass dieser und nicht mehr der Eigentümer über die Verwertung des Grundstücks entscheiden kann (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. Juli 2000 II R 33/98, BFH/NV 2001, 206; vom 24. April 2013 II R 32/11, BFHE 242, 165, BStBl II 2013, 962, Rz 11, und vom 22. Oktober 2014 II R 41/13, BFH/NV 2015, 232, Rz 14).

    b) Diese Voraussetzungen sind beispielsweise beim sog. Auftragserwerb erfüllt, bei dem der Auftraggeber die Rechtsmacht erlangt, von dem Beauftragten, der in seinem Auftrag im eigenen Namen ein Grundstück von einem Dritten erworben hat, die Auflassung des Grundstücks (§ 925 des Bürgerlichen Gesetzbuchs --BGB--) zu verlangen (§ 667 BGB ggf. i.V.m. § 675 Abs. 1 BGB) oder es --bei entsprechender Ausgestaltung des Vertrags-- durch andere Maßnahmen der Substanz nach auf eigene Rechnung zu verwerten (BFH-Urteile in BFH/NV 2001, 206; vom 8. November 2000 II R 55/98, BFHE 194, 245, BStBl II 2001, 419, und in BFH/NV 2015, 232, Rz 15).

  • BFH, 05.07.2006 - II R 7/05

    Grunderwerbsteuer bei Zwischengeschäften und bei Verschaffung der

    Die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 GrEStG liegen vor, wenn es einem Dritten ohne Begründung eines Anspruchs auf Eigentumsübertragung rechtlich ermöglicht wird, über ein bestimmtes Grundstück wie ein Eigentümer zu verfügen, d.h. wenn er es besitzen, verwalten, nutzen, belasten und schließlich veräußern kann, und sich diese Maßnahmen wirtschaftlich zu Gunsten oder zu Lasten des Dritten auswirken (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 3. Mai 1973 II R 37/68, BFHE 109, 476, BStBl II 1973, 709; vom 26. Juli 2000 II R 33/98, BFH/NV 2001, 206).
  • BFH, 10.09.2015 - V R 41/14

    Verhältnis Umsatzsteuer zur Grunderwerbsteuer

    Bestätigt wird die Trennung zwischen Vermittlung und Verwertungsbefugnis dadurch, dass die Klägerin nicht auf der Grundlage ihres Vermittlungsentgelts zur Grunderwerbsteuer herangezogen wurde (vgl. auch BFH-Urteil vom 26. Juli 2000 II R 33/98, BFH/NV 2001, 206, unter II.1.b).
  • BFH, 28.05.2015 - V B 15/15

    Verhältnis Umsatzsteuer zur Grunderwerbsteuer

    Bestätigt wird die Trennung zwischen Vermittlung und Verwertungsbefugnis dadurch, dass sich die Grunderwerbsteuerpflicht gemäß § 1 Abs. 2 GrEStG nach dem Mindestverkaufspreis (vgl. BFH-Urteil vom 26. Juli 2000 II R 33/98, BFH/NV 2001, 206, unter II.1.b), nicht aber nach dem Mehrerlös als Entgelt für die Vermittlung richtet.
  • FG Münster, 22.01.2009 - 8 K 2155/05

    Vorliegen einer Verwertungsbefugnis i.S.v. § 1 Abs. 2 Grunderwerbsteuergesetz

    Durch diese Vorschrift sollen Sachverhalte erfasst werden, bei denen es zwar nicht - wie in den Fällen § 1 Abs. 1 GrEStG - zu einem Rechtsträgerwechsel, d. h. zu einer Änderung der Rechtszuständigkeit im Außenverhältnis kommt, bei denen jedoch der Berechtigte einem anderen im Innenverhältnis so weitgehende Einflussmöglichkeiten hinsichtlich des Grundstücks einräumt, die den in § 1 Abs. 1 GrEStG beschriebenen Tatbeständen so nahe kommen, dass letztlich dieser und nicht mehr der Eigentümer über die Verwertung des Grundstücks entscheiden kann und der andere damit sich den Wert des Grundstücks auf eigene Rechnung nutzbar machen kann (vgl. BFH-Urteile vom 26.07.2000 II R 33/98, BFH/NV 2001, 206 und vom 27.07.1994 II R 67/91 BFH/NV 1995 269).

    Deshalb ist das FA zu Recht davon ausgegangen, dass die Kosten als Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der GrESt gemäß § 1 Abs. 2 GrEStG zugrunde zu legen sind (vgl. zur Gegenleistung bei Erwerb der Verwertungsbefugnis bei Geschäftsbesorgung, BFH-Urteil vom 26.07.2000, II R 33/98 BFH/NV 2001, 206).

  • FG Münster, 03.06.2004 - 8 K 5275/01

    Verwertungsbefugnis i.S.d. § 1 Abs. 2 GrEStG

    Diese Rechtsauffassung sei durch das BFH-Urteil vom 26.07.2000 II R 33/98 BFH/NV 2001, 206 bestätigt worden.

    Durch diese Vorschrift sollen Sachverhalte erfasst werden, bei denen es zwar nicht - wie in den Fällen des § 1 Abs. 1 GrEStG - zu einem Rechtsträgerwechsel, d. h. zu einer Änderung der Rechtszuständigkeit im Außenverhältnis kommt, bei denen jedoch der Berechtigte einem anderen im Innenverhältnis so weitgehende Einflussmöglichkeiten hinsichtlich des Grundstücks einräumt, die den in § 1 Abs. 1 GrEStG beschriebenen Tatbeständen so nahe kommen, das letztlich dieser und nicht mehr der Eigentümer über die Verwertung des Grundstücks entscheiden kann und der andere damit sich den Wert des Grundstücks auf eigene Rechnung nutzbar machen kann (vgl. BFH-Urteile vom 26.07.2000 II R 33/98 a. a. O. und vom 27.07.1994 II R 67/91 BFH/NV 1995, 269).

  • FG Nürnberg, 07.12.2000 - IV 354/98

    Verwertungsbefugnis aufgrund eines Baulandbeschaffungs- und Erschließungsvertrags

    Im Unterschied zum Streitfall habe in dem vom BFH mit Urteil vom 26.7.2000 II R 33/98 entschiedenen Fall die Gemeinde selbst die für den Grunderwerb erforderlichen Verhandlungen führen sollen und Eigenbedarf für einzelne Baugrundstücke anmelden können; zudem seien ihr öffentliche Flächen zu übertragen gewesen.

    Durch diese Vorschrift sollen Sachverhalte erfaßt werden, bei denen es zwar nicht - wie in den Fällen des § 1 Abs. 1 GrEStG - zu einem Rechtsträgerwechsel, d. h. zu einer Änderung der Rechtszuständigkeit im Außenverhältnis kommt, bei denen jedoch der Berechtigte einem anderen im Innenverhältnis so weitgehende Einflußmöglichkeiten hinsichtlich des Grundstücks einräumt, die den in § 1 Abs. 1 GrEStG beschriebenen Tatbeständen so nahe kommen, daß letztlich dieser und nicht mehr der Eigentümer über die Verwertung des Grundstücks entscheiden kann und der andere damit sich den Wert des Grundstücks auf eigene Rechnung nutzbar machen kann (vgl. BFH-Urteile vom 26.7. 2000 II R 33/98, und vom 27.7. 1994 II R 67/91, BFH/NV 1995, 269, 270).

  • BFH, 08.02.2010 - II B 67/09

    Anforderungen an die Darlegung einer klärungsbedürftigen Rechtsfrage - Trennung

    b) Sofern sich daraus eine noch klärungsbedürftige Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung ergeben sollte, hätte diese in Auseinandersetzung etwa mit der Entscheidung des BFH vom 26. Juli 2000 II R 33/98 (BFH/NV 2001, 206) entwickelt werden müssen.
  • FG Hamburg, 07.06.2007 - 3 K 71/07

    Grunderwerbsteuer: Erwerb der Verwertungsbefugnis durch Treugeber

  • FG Köln, 18.12.2013 - 5 K 4091/08

    Kein sogenannter Auftragserwerb nach § 1 Abs. 2 GrEStG bei Contractual Trust

  • FG Baden-Württemberg, 11.12.2007 - 5 K 9/05

    Keine grunderwerbsteuerbare Verwertungsbefugnis eines Bauträgers durch die

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 23.01.2015 - 3 V 9/14

    Der über den Mindestkaufpereis hinausgehende Mehrerlös, den ein Makler im Rahmen

  • FG Berlin-Brandenburg, 25.02.2009 - 11 K 1190/05

    Verwertungsbefugnis i.S. des § 1 Abs. 2 GrEStG: Erfordernis einer

  • FG Nürnberg, 02.12.2004 - IV 286/03

    Auswechslung aller Gesellschafter einer nur Grundbesitz haltenden

  • FG Sachsen, 26.01.2012 - 1 K 1786/08

    Erwerb der Verwertungsbefugnis an einem Grundstück Treuhandverhältnis

  • FG München, 28.04.2004 - 4 K 4545/03

    Erfordernis einer eigentümergleichen Stellung für das Vorliegen der

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