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   BFH, 11.04.2006 - II R 35/05   

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https://dejure.org/2006,996
BFH, 11.04.2006 - II R 35/05 (https://dejure.org/2006,996)
BFH, Entscheidung vom 11.04.2006 - II R 35/05 (https://dejure.org/2006,996)
BFH, Entscheidung vom 11. April 2006 - II R 35/05 (https://dejure.org/2006,996)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    EG Art. 234 Abs. 3; EGV Art. 73b Abs. 1, Art. 73d Abs. 1 Buchst. a und Abs. 3; ErbStG § ... 12 Abs. 3 und Abs. 6, § 13a Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 4 Nr. 2, § 21 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2; BewG § 9 Abs. 2, § 31, §§ 140 bis 144

  • IWW
  • Simons & Moll-Simons

    EG Art. 234 Abs. 3; EGV Art. 73b Abs. 1, Art. 73d Abs. 1 Buchst. a und Abs. 3; ErbStG § 12 Abs. 3 und Abs. 6, § 13a Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 4 Nr. 2, § 21 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2; ... BewG § 9 Abs. 2, § 31, §§ 140 bis 144

  • Judicialis

    EG Art. 234 Abs. 3; ; EGV Art. 73b Abs. 1; ; EGV Art. 73d Abs. 1 Buchst. a; ; EGV Art. 73... d Abs. 3; ; ErbStG § 12 Abs. 3; ; ErbStG § 12 Abs. 6; ; ErbStG § 13a Abs. 1; ; ErbStG § 13a Abs. 2; ; ErbStG § 13a Abs. 4 Nr. 2; ; ErbStG § 21 Abs. 1 Satz 1; ; ErbStG § 21 Abs. 1 Satz 2; ; BewG § 9 Abs. 2; ; BewG § 31; ; BewG § 140; ; BewG § 141; ; BewG § 142; ; BewG § 143; ; BewG § 144

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarkeit des § 31 BewG sowie des § 13a ErbStG mit der Freiheit des Kapitalverkehrs beim Erwerb landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Vermögens

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Höhere Bewertung von im Ausland belegenem Vermögen im Vergleich mit im Inland belegenem Vermögen mit dem europäischen Recht vereinbar?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Erbschaftsteuer und Landwirtschaft in EU-Ländern

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Erbschaftsteuer und Landwirtschaft in EU-Ländern

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bewertung inländischen land- und forstwirtschaftlichen Vermögens für Zwecke der Erbschaftsteuer; Anrechnung von im Ausland auf den Erwerb von Grundbesitz gezahlter Erbschaftsteuer auf die inländische Erbschaftsteuer; Auswirkungen der ausländischen Erbschaftsteuerpflicht ...

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verstößt unterschiedliche Bewertung inländischen und ausländischen Betriebsvermögens bei der deutschen Erbschaftsteuer gegen die Kapitalverkehrsfreiheit? - Vorlage des Bundesfinanzhofes an den Europäischen Gerichtshof

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Land- und forstwirtschaftliches Vermögen - Führt der Vorlagebeschluss des BFH an den EuGH künftig zum Ansatz des Verkehrswerts?

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    ErbStG § 13a Abs 4, ErbStG § 21 Abs 1
    Ausland; Betriebsvermögen; Erbschaftsteuer; Freibetrag; Gemeinschaftsrecht; Steuerbegünstigung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 213, 110
  • NJW 2006, 3168 (Ls.)
  • BB 2006, 1430
  • DB 2006, 1414
  • BStBl II 2006, 627
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 22.05.2002 - II R 61/99

    Verfassungswidrigkeit des ErbStG

    Auszug aus BFH, 11.04.2006 - II R 35/05
    Demgegenüber wird inländisches land- und forstwirtschaftliches Vermögen für Erwerbe nach dem 31. Dezember 1995 gemäß § 12 Abs. 3 ErbStG nach einem in den §§ 140 bis 144 BewG geregelten besonderen Verfahren bewertet, dessen Ergebnisse im Durchschnitt lediglich 10 v.H. der Verkehrswerte erreichen (vgl. BFH-Beschluss vom 22. Mai 2002 II R 61/99, BFHE 198, 342, BStBl II 2002, 598, 604).

    Bei Erwerben land- und forstwirtschaftlichen Vermögens nach 1995 ist die Berufung auf den nationalen Steuervorbehalt des Art. 73d Abs. 1 Buchst. a EGV in Bezug auf § 31 BewG zweifelhaft, weil die Bewertung inländischen land- und forstwirtschaftlichen Vermögens für Zwecke der Erbschaftsteuer durch Art. 1 Nr. 36 JStG 1997 rückwirkend auf den 1. Januar 1996 neu geregelt worden ist, und zwar in den §§ 140 ff. BewG (vgl. dazu BFH-Beschluss in BFHE 198, 342, BStBl II 2002, 598, 604).

  • EuGH, 10.03.2005 - C-39/04

    Laboratoires Fournier - Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs

    Auszug aus BFH, 11.04.2006 - II R 35/05
    Die direkten Steuern fallen zwar in die Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten; diese müssen aber ihre Befugnisse unter Wahrung des Gemeinschaftsrechts ausüben (Urteile des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- vom 11. August 1995 Rs. C-80/94, Wielockx, Slg. 1995, I-2493 Rdnr. 16, sowie vom 10. März 2005 Rs. C-39/04, Laboratoires Fournier SA, Slg. 2005, I-2057 Rdnr. 14).

    Der Freibetrag sowie der Wertabschlag gemäß § 13a Abs. 1 und 2 i.V.m. Abs. 4 Nr. 2 ErbStG sollen nach der Gesetzesbegründung in erster Linie die besonderen Belastungen berücksichtigen, die außerhalb des Steuersystems (vgl. dazu EuGH-Urteil Laboratoires Fournier SA in Slg. 2005, I-02057 Rdnr. 20) bei einer Aufrechterhaltung des Betriebes in seiner Sozialgebundenheit entstehen.

  • BFH, 25.10.1972 - GrS 1/72

    Steuerbescheid - Gegenstand des Revisionsverfahrens - Berichtigungsbescheid -

    Auszug aus BFH, 11.04.2006 - II R 35/05
    Der angefochtene Steuerbescheid vom 28. März 2002, der den vorausgegangenen Bescheid vom 3. Januar 2000 in seinen Regelungsgehalt aufgenommen hat (vgl. Entscheidung des Großen Senats des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 25. Oktober 1972 GrS 1/72, BFHE 108, 1, BStBl II 1973, 231, unter III.3.), ist nach deutschem Erbschaftsteuerrecht rechtmäßig.
  • EuGH, 11.08.1995 - C-80/94

    Wielockx / Inspecteur der directe belastingen

    Auszug aus BFH, 11.04.2006 - II R 35/05
    Die direkten Steuern fallen zwar in die Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten; diese müssen aber ihre Befugnisse unter Wahrung des Gemeinschaftsrechts ausüben (Urteile des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften --EuGH-- vom 11. August 1995 Rs. C-80/94, Wielockx, Slg. 1995, I-2493 Rdnr. 16, sowie vom 10. März 2005 Rs. C-39/04, Laboratoires Fournier SA, Slg. 2005, I-2057 Rdnr. 14).
  • EuGH, 11.12.2003 - C-364/01

    Barbier

    Auszug aus BFH, 11.04.2006 - II R 35/05
    Spätestens seit dem EuGH-Urteil vom 11. Dezember 2003 Rs. C-364/01, Barbier (Slg. 2003, I-1513) ist zweifelhaft geworden, ob die oben unter II. dargelegten Rechtsfolgen der Anwendung des § 31 BewG sowie der Nichtanwendbarkeit des § 13a ErbStG auf den ausländischen Grundbesitz für die Besteuerung des Inlandsvermögens bei einem Sachverhalt wie im Streitfall mit der Freiheit des Kapitalverkehrs vereinbar sind.
  • BFH, 16.01.2008 - II R 45/05

    Verstößt die Doppelbelastung von Bankguthaben in Spanien mit deutscher und

    Der Streitfall unterscheidet sich von dem Sachverhalt, der dem Vorabentscheidungsersuchen des Senats vom 11. April 2006 II R 35/05 (BFHE 213, 110, BStBl II 2006, 627) zugrunde lag, darin, dass eine Anrechnung der ausländischen Steuer wegen der aus § 21 Abs. 2 Nr. 1 ErbStG i.V.m. § 121 BewG sich ergebenden gegenständlichen Beschränkung der Anrechnungsregelung nicht möglich ist.
  • FG Köln, 18.12.2008 - 9 K 2414/08

    Anspruch eines Minderjährigen auf Gewährung eines Betriebsvermögensfreibetrags

    Aus dem Gesamtzusammenhang der Regelung, insbesondere der Erwähnung der freiberuflichen Mitunternehmerschaften (Anteile an Gesellschaften i.S. des § 18 Abs. 4 EStG), und aus der bewertungsrechtlichen Gleichsetzung der Gewerbetriebe mit der Ausübung freier Berufe (§ 96 BewG) ergibt sich jedoch nach einhelliger, sowohl vom Beklagten als auch vom erkennenden Senat geteilter Auffassung, dass sich die steuerlichen Vergünstigungen des § 13a Abs. 1 und 2 ErbStG auch auf das Betriebsvermögen einer freiberuflichen Einzelunternehmung erstrecken (vgl. hierzu R 51 Abs. 1 Satz 2 ErbStR 2003, BFH-Vorlagebeschluss zum EuGH vom 11. April 2006 II R 35/05, BFHE 213, 110, BStBl II 2006, 627, 630 zu III. 3 b, FG Hamburg, Urteil vom 4. September 2007 3 K 91/06, EFG 2008, 700 ff, m.w.N., FG Nürnberg, Urteil vom 14. Mai 1998 IV 92/97, EFG 1998, 1420, FG Münster, Urteil vom 25. Oktober 2007 3 K 4323/05 Erb, Umsatz- und Verkehrsteuer-Rundschau - UVR 2008, 42, Meincke, ErbStG, Kommentar, 14. Auflage, § 13a Rz. 18, Kapp/Ebeling, ErbStG, Kommentar, § 13a Rz. 30, Christoffel in Christoffel/Geckle/Pahlke, ErbStG, Kommentar, 1. Auflage, § 13a Rz. 97, Jülicher in Troll/Gebel/Jülicher, ErbStG, Kommentar, § 13a Rz. 264, Moench/Weinmann, ErbStG, Kommentar, § 13a Rz. 108, u.a.m.).
  • FG Hessen, 19.09.2006 - 1 K 2193/05

    Ansatz des gemeinen Werts für ausländischen Grundbesitz bei Erbschaftsteuer

    Es ist auch nicht auszuschließen, dass eine gesetzliche Regelung bei der Erbschaft- oder Schenkungsteuer eine Beschränkung des freien Kapitalverkehrs bewirkt, wenn identische Vermögensübergänge, je nach Anlageort im Inland oder im Ausland, unterschiedlich hoch mit Erbschaft- oder Schenkungsteuer belegt werden (vgl. Beschluss des BFH vom 10. März 2005 II B 120/04, a.a.O., sowie Vorlagebeschluss vom 11. April 2006 II R 35/05, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 2006, 1402).
  • FG Münster, 10.05.2012 - 3 K 667/10

    Begünstigtes Vermögen, schädliche Verfügung, Differenzierung zwischen originären

    Nachdem der Europäische Gerichtshof am 17.01.2008 über die Vorlage des BFH vom 11.04.2006 (II R 35/05) entschieden habe, dass die Bewertung von den anderen EU-Staaten belegenem Vermögen mit dem gemeinen Wert nach § 31 BewG gegenüber der Bewertung von inländischem Vermögen einen nach Art. 73b Abs. 1 des EG-Vertrags verbotene Beschränkung des freien Kapitalverkehrs innerhalb der EU darstellt, sei das ausländische Vermögen nicht mehr mit dem gemeinen Wert anzusetzen, sondern mit dem Wert, der sich nach den Bewertungsvorschriften für Inlandsvermögen ergebe.
  • FG Hamburg, 04.09.2007 - 3 K 91/06

    Erbschaftsteuer: Nachversteuerung zuvor als betrieblich begünstigten Vermögens

    Diese Auslegung entspricht der einhelligen Rechtsprechung (BFH vom 11. April 2006 II R 35/05, BFHE 213, 110, BStBl II 2006, 627, 630 zu III 3 b; Niedersächsisches Finanzgericht --FG-- vom 12. Mai 2004 3 K 326/01, EFG 2005, 291, 292, DStRE 2005, 209 zu 2, rechtskräftig durch BFH vom 18. Mai 2006 II B 90/04, BFH/NV 2006, 62; zu § 13 ErbStG a.F.: FG Nürnberg vom 14. Mai 1998 IV 92/97, UVR 1998, 400, Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge --ZEV-- 1998, 427, rechtskräftig).
  • FG Hessen, 30.11.2006 - 3 K 391/00

    Festsetzung von Vermögensteuer für Zeiträume bis zum 31.12.1996 verfassungsgemäß

    Der BFH hat mit Beschluss vom 11.04.2006 II R 35/05 (BStBl II 2006, 627) dem EuGH die Frage vorgelegt, ob es mit europäischem Gemeinschaftsrecht vereinbar ist, dass bei der deutschen Erbschaftsteuer land- und forstwirtschaftliches Vermögen, das auf französischem Staatsgebiet belegen ist, mit dem gemeinen Wert (Verkehrswert) angesetzt wird, während land- und forstwirtschaftliches Vermögen mit Belegenheit im Inland nur mit einem Bruchteil des gemeinen Wertes erfasst wird.
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