Rechtsprechung
   BFH, 04.02.2010 - II R 35/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,5431
BFH, 04.02.2010 - II R 35/09 (https://dejure.org/2010,5431)
BFH, Entscheidung vom 04.02.2010 - II R 35/09 (https://dejure.org/2010,5431)
BFH, Entscheidung vom 04. Februar 2010 - II R 35/09 (https://dejure.org/2010,5431)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,5431) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Kein Erlass der Erbschaftsteuer wegen insolvenzbedingter Aufgabe des begünstigt erworbenen Betriebs

  • openjur.de

    Kein Erlass der Erbschaftsteuer wegen insolvenzbedingter Aufgabe des begünstigt erworbenen Betriebs

  • Bundesfinanzhof

    ErbStG § 13a Abs 5, AO § 227
    Kein Erlass der Erbschaftsteuer wegen insolvenzbedingter Aufgabe des begünstigt erworbenen Betriebs

  • Bundesfinanzhof

    Kein Erlass der Erbschaftsteuer wegen insolvenzbedingter Aufgabe des begünstigt erworbenen Betriebs

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 13a Abs 5 ErbStG 1997, § 227 AO
    Kein Erlass der Erbschaftsteuer wegen insolvenzbedingter Aufgabe des begünstigt erworbenen Betriebs

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 13a Abs 5 ErbStG 1997, § 227 AO
    Kein Erlass der Erbschaftsteuer wegen insolvenzbedingter Aufgabe des begünstigt erworbenen Betriebs

  • rewis.io

    Kein Erlass der Erbschaftsteuer wegen insolvenzbedingter Aufgabe des begünstigt erworbenen Betriebs

  • rewis.io

    Kein Erlass der Erbschaftsteuer wegen insolvenzbedingter Aufgabe des begünstigt erworbenen Betriebs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ErbStG § 13a Abs. 5 Nr. 1; AO § 227
    Billigkeitserlass i.R.d. Nachversteuerung des begünstigten Betriebsvermögens wegen eines Verstoßes gegen die Behaltensfrist infolge einer insolvenzbedingten Aufgabe des Betriebs

  • datenbank.nwb.de

    Wegfall der Vergünstigung nach § 13a Abs. 5 ErbStG a.F. infolge einer insolvenzbedingten Aufgabe des Betriebs kein sachlicher Grund für einen Erlass

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 23.03.1998 - II R 41/96

    Steuerklasse für Verlobte

    Auszug aus BFH, 04.02.2010 - II R 35/09
    a) Ein Erlass kommt aus sachlichen Gründen in Betracht, wenn die Einziehung der Steuer zwar dem Gesetz entspricht, aber infolge eines Gesetzesüberhangs den Wertungen des Gesetzgebers derart zuwiderläuft, dass sie unbillig erscheint (BFH-Urteile vom 23. März 1998 II R 41/96, BFHE 185, 270, BStBl II 1998, 396, und II R 26/96, BFH/NV 1998, 1098).

    Ein Erlass wegen sachlicher Unbilligkeit ist nur insoweit durch die Vorschrift gedeckt, wie angenommen werden kann, der Gesetzgeber würde die im Billigkeitswege zu entscheidende Frage --hätte er sie geregelt-- im Sinne des vorgesehenen Erlasses entscheiden (BFH-Urteile in BFHE 185, 270, BStBl II 1998, 396, und in BFH/NV 1998, 1098).

  • BFH, 16.02.2005 - II R 39/03

    Wegfall der Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 2 a Satz 3 ErbStG bei Veräußerung des

    Auszug aus BFH, 04.02.2010 - II R 35/09
    Zur Begründung führte das FA unter Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 16. Februar 2005 II R 39/03 (BFHE 209, 143, BStBl II 2005, 571) aus, dass ein Ausnahmefall der sachlichen Unbilligkeit nicht vorliege.

    Der Senat hat bereits entschieden, dass der Wegfall der Vergünstigungen selbst dann mit dem Gesetzeszweck im Einklang steht, wenn das Betriebsvermögen krisen- oder insolvenzbedingt veräußert oder aufgegeben wird (zu § 13 Abs. 2a Satz 3 ErbStG in der in den Jahren 1994 und 1995 geltenden Fassung: BFH-Urteil in BFHE 209, 143, BStBl II 2005, 571; zu § 13a Abs. 5 Nr. 4 ErbStG: BFH-Urteil vom 21. März 2007 II R 19/06, BFH/NV 2007, 1321).

  • BFH, 23.03.1998 - II R 26/96

    Abweichende Steuerfestsetzung bei Tod des Verlobten

    Auszug aus BFH, 04.02.2010 - II R 35/09
    a) Ein Erlass kommt aus sachlichen Gründen in Betracht, wenn die Einziehung der Steuer zwar dem Gesetz entspricht, aber infolge eines Gesetzesüberhangs den Wertungen des Gesetzgebers derart zuwiderläuft, dass sie unbillig erscheint (BFH-Urteile vom 23. März 1998 II R 41/96, BFHE 185, 270, BStBl II 1998, 396, und II R 26/96, BFH/NV 1998, 1098).

    Ein Erlass wegen sachlicher Unbilligkeit ist nur insoweit durch die Vorschrift gedeckt, wie angenommen werden kann, der Gesetzgeber würde die im Billigkeitswege zu entscheidende Frage --hätte er sie geregelt-- im Sinne des vorgesehenen Erlasses entscheiden (BFH-Urteile in BFHE 185, 270, BStBl II 1998, 396, und in BFH/NV 1998, 1098).

  • BFH, 13.05.1998 - II R 98/97

    Niedrigere Festsetzung der Steuer nach dem Ermessen der Behörde, wenn die

    Auszug aus BFH, 04.02.2010 - II R 35/09
    Gesichtspunkte, die bereits im Steuerfestsetzungsverfahren vorzubringen waren oder noch sind, können im Billigkeitsverfahren regelmäßig nicht berücksichtigt werden (BFH-Urteil vom 13. Mai 1998 II R 98/97, BFH/NV 1998, 1376).
  • BFH, 21.03.2007 - II R 19/06

    Erbschaft-/Schenkungsteuer: BV-Freibetrag, GmbH-Anteil, Insolvenzverfahren

    Auszug aus BFH, 04.02.2010 - II R 35/09
    Der Senat hat bereits entschieden, dass der Wegfall der Vergünstigungen selbst dann mit dem Gesetzeszweck im Einklang steht, wenn das Betriebsvermögen krisen- oder insolvenzbedingt veräußert oder aufgegeben wird (zu § 13 Abs. 2a Satz 3 ErbStG in der in den Jahren 1994 und 1995 geltenden Fassung: BFH-Urteil in BFHE 209, 143, BStBl II 2005, 571; zu § 13a Abs. 5 Nr. 4 ErbStG: BFH-Urteil vom 21. März 2007 II R 19/06, BFH/NV 2007, 1321).
  • GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70

    Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters

    Auszug aus BFH, 04.02.2010 - II R 35/09
    Beim Erlass handelt es sich um eine Ermessensentscheidung, bei der Inhalt und Grenzen des Ermessens durch den Begriff der Unbilligkeit bestimmt werden (vgl. Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 19. Oktober 1971 GmS-OGB 3/70, BFHE 105, 101, BStBl II 1972, 603).
  • BFH, 27.09.2012 - II R 9/11

    Vorlage des ErbStG an BVerfG zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit - Wertpapiere

    § 13a Abs. 5 ErbStG a.F. hatte bei Verstößen gegen die Behaltensregelungen keinen lediglich zeitanteiligen Wegfall der Steuervergünstigungen nach § 13a Abs. 1 und 2 ErbStG a.F. vorgesehen (BFH-Urteile vom 4. Februar 2010 II R 25/08, BFHE 228, 130, BStBl II 2010, 663, und vom 4. Februar 2010 II R 35/09, BFH/NV 2010, 1601).
  • BFH, 01.07.2020 - II R 19/18

    Wegfall des Verschonungsabschlags

    Daher führen z.B. auch die zwangsweise Betriebsveräußerung aufgrund gesetzlicher Anordnung (vgl. BFH-Urteil vom 17.03.2010 - II R 3/09, BFHE 229, 369, BStBl II 2010, 749), die insolvenzbedingte Aufgabe des Betriebs (vgl. BFH-Urteil vom 04.02.2010 - II R 35/09, BFH/NV 2010, 1601) oder die insolvenzbedingte Veräußerung des Betriebsvermögens (vgl. BFH-Urteil vom 04.02.2010 - II R 25/08, BFHE 228, 130, BStBl II 2010, 663) zum anteiligen Wegfall des Verschonungsabschlags.

    Zwar führt danach die insolvenzbedingte Aufgabe des Betriebs (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2010, 1601) oder die insolvenzbedingte Veräußerung des Betriebsvermögens (vgl. BFH-Urteil in BFHE 228, 130, BStBl II 2010, 663) zum anteiligen Wegfall des Verschonungsabschlags.

  • BFH, 01.07.2020 - II R 20/18

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 01.07.2020 II R 19/18 - Wegfall des

    Daher führen z.B. auch die zwangsweise Betriebsveräußerung aufgrund gesetzlicher Anordnung (vgl. BFH-Urteil vom 17.03.2010 - II R 3/09, BFHE 229, 369, BStBl II 2010, 749), die insolvenzbedingte Aufgabe des Betriebs (vgl. BFH-Urteil vom 04.02.2010 - II R 35/09, BFH/NV 2010, 1601) oder die insolvenzbedingte Veräußerung des Betriebsvermögens (vgl. BFH-Urteil vom 04.02.2010 - II R 25/08, BFHE 228, 130, BStBl II 2010, 663) zum anteiligen Wegfall des Verschonungsabschlags.

    Zwar führt danach die insolvenzbedingte Aufgabe des Betriebs (vgl. BFH-Urteil in BFH/NV 2010, 1601) oder die insolvenzbedingte Veräußerung des Betriebsvermögens (vgl. BFH-Urteil in BFHE 228, 130, BStBl II 2010, 663) zum anteiligen Wegfall des Verschonungsabschlags.

  • FG Münster, 18.12.2013 - 3 K 3246/12

    Billigkeitserlass von Erbschaftsteuer

    Diesen Rechtsprechungsgrundsätzen (vgl. BFH, Urteile vom 04.02.2010 II R 25/08 und II R 35/09, BStBl. II 2010, 663 und BFH/NV 2010, 1601 mit weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung) schließt sich der Senat auch für den vorliegenden Fall an.
  • FG Münster, 12.06.2013 - 3 K 204/11

    Versagung des Verschonungsabschlags für Betriebsvermögen gemäß § 13a ErbStG bei

    Daran anknüpfend hat sich die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs konsequent am Wortlaut der Begünstigungsnorm orientiert und für das Eingreifen der Nachsteuerregelung allein auf den Tatbestand einer Betriebsveräußerung oder -aufgabe - unabhängig von deren Motiv - abgestellt (vgl. BFH, Urteile vom 16.02.2005 II R 39/03, BStBl. II 2005, 571; vom 04.02.2010 II R 35/09, BFH/NV 2010, 1601 für die insolvenzbedingte Aufgabe; vom 17.03.2010 II R 3/09, BStBl. II 2010, 749 für die Veräußerung aufgrund gesetzlicher Anordnung).
  • FG Münster, 12.10.2017 - 3 K 1625/15

    Schenkungsteuer - Erlass aus sachlichen Billigkeitsgründen bei Zusammenfassung

    Diesen Rechtsprechungsgrundsätzen (vgl. BFH, Urteile vom 04.02.2010 II R 25/08 und II R 35/09, BStBl. II 2010, 663 und BFH/NV 2010, 1601 mit weiteren Nachweisen zur Rechtsprechung) schließt sich der Senat auch für den vorliegenden Fall an.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht